Dix-Atelier-Schmuck, vierteilig, alle Schmuckobjekte Gelbgold 750 (punziert).Bestehend aus: - Brosche, organisch und floral geformtes Gelbgold, zentral zwei Saphire, der größere 4,4 x 3,8 mm, gefasst in jeweils vier Krappen, am Abschluss beweglich gefasster Saphir. Brosche besetzt mit drei wunderschönen und strahlenden Brillanten, diese ca. 3 mm, heißt um 0,10ct jeweils, gesamt um 0,3ct. Länge 5 cm, Breite 4 cm, 9,96g.Als Brosche und Anhänger nutzbar. Ein monumentales, wunderbares Künstler-Statement.- Ring, organisch und floral geformt, mittig Saphir (5 x 5,5 mm), gefasst in vier Krappen, flankiert von zwei sehr schönen Brillanten, diese ca. 2,5 mm, heißt um 0,06ct jeweils, gesamt also um 0,12ct. Größe 61, 4,76g.- Ohrstecker, organisch und floral geformt, mittig jeweils Saphir (3,6 x 4,3 mm), gefasst in vier Krappen, jeweils gepaart von einem Brillanten, ca. 2,8 mm, heißt um 0,08ct, gesamt 0,16ct. 4,4g.Ein Schmuckstück, das es in dieser Form kaum auf dem Auktionsmarkt gibt. Ein wahres Highlight.Insgesamt 19,11g. Brillanten gesamt um 0,6ct in bester Erhaltung und Strahlkraft.Galeriemonogramm "Dix" auf jedem Schmuckstück.Provenienz / Bestätigung durch A. Dix (Ehefrau Jan Dix) aus Öhningen:"Der Schmuck ist von der zweiten Frau meines Mannes Jan. Christl Dix, Jahrgang 1937. Auch sie war Goldschmiedin, Absolventin der Gold-und Silberschmiedeklasse, Kunstakademie München, Prof. Rickert. Sie hat ausschließlich floral motivierten Schmuck gemacht, in Gold und Silber.Die Punze ist die gleiche, also DIX für das Atelier Dix."
Dix-Atelier jewellery, four-part, all jewellery objects yellow gold 750 (hallmarked).Consisting of: - Brooch, organically and florally shaped yellow gold, two sapphires in the centre, the larger 4.4 x 3.8 mm, each set in four prongs, movably set sapphire at the end. Brooch set with three beautiful and radiant brilliant-cut diamonds, these approx. 3 mm, each 0.10 ct, total 0.3 ct.Length 5 cm, width 4 cm, 9.96 g.Usable as a brooch and pendant. A monumental, wonderful artist's statement.- Ring, organically and florally shaped, centred sapphire (5 x 5.5 mm), set in four prongs, flanked by two very beautiful brilliant-cut diamonds, these approx. 2.5 mm, each around 0.06ct, in total around 0.12ct. Size 61, 4.76g.- Ear studs, organically and florally shaped, each centred by a sapphire (3.6 x 4.3 mm), set in four prongs, each paired with a brilliant-cut diamond, approx. 2.8 mm, weighing 0.08ct each, total 0.16ct. 4.4g.A piece of jewellery that is rarely found in this form on the auction market. A true highlight.Total 19.11g. Brilliants in total around 0.6ct in best condition and radiance.Gallery monogram "Dix" on each piece of jewellery.Provenance / confirmation by A. Dix (wife Jan Dix) from Öhningen:"The jewellery is from my husband's second wife Jan. Christl Dix, born in 1937. She was also a goldsmith, graduate of the gold and silversmith class, Academy of Fine Arts Munich, Prof. Rickert. She only made floral jewellery, in gold and silver.The hallmark is the same, so DIX for Atelier Dix."
Live Auktion am 24. Mai 2025 ab 12 Uhr:
29,75% fix, Mehrwertsteuer und Live-Bieten inklusive!
ZEITEN:
Asiatika ab 12 Uhrr
Schmuck ab 14 Uhr
Künstlernachlass Erwin Steinhauser und Gemälde ab 16 Uhr
Rechnungen werden am Montag, 26. Mai 2025 via E-Mail versendet und Ihre ersteigerten Objekte können Sie ab Dienstag, 27. Mai 2025 abholen. Objekte aus der Schweiz brauchen beim Import über uns einige Wochen.
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Room auction on Saturday, 24th of May from 12 p.m.
29.75% fixed, VAT and live bidding included!
Invoices will be sent by e-mail on Monday, 26th May 2025 and you can collect your auctioned items from Tuesday, 27th May 2025. Objects from Switzerland need a few weeks' lead time when imported via us.
NEUE Versteigerungsbedingungen,Stand 01/2025
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie ist öffentlich im Sinne des §383 Abs. 3 Satz 1 BGB und des §474 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie wird vom Auktionshaus Karrenbauer im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt. Namhaftmachung der beiden Vertragspartner ist gewährleistet. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor Auktionsbeginn – auf Gefahr des Interessenten – besichtigt und geprüft werden. Sie sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden; ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Rahmen, Podeste und ähnliche Präsentationsmittel sind nicht Bestandteil des Kaufvertrags, werden jedoch (im Falle der Rahmen) in der Regel mit dem Objekt geliefert. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Für Katalogbeschreibung und dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie für mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. Ausgenommen sind etwaige Ansprüche aufgrund eines groben Verschuldens des Auktionshauses. Der Versteigerer erklärt sich jedoch bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.
- Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen. Jeder Bieter bietet in eigenem Namen/Rechnung.
- Gesteigert wird in der Regel um 10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das Limit nicht erreicht – sondern unter Vorbehalt zugeschlagen – so bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Lose mit einem Ausrufpreis von bis zu € 120, können während und nach der Auktion auch zu einem günstigeren Betrag verkauft werden, sofern hier kein Limit mit dem Einlieferer vereinbart wurde. Das Auktionshaus wird hier immer im Sinne des Einlieferers versuchen, einen möglichst hohen Preis zu erreichen; Ausnahmen vorbehalten. Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab, so entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot bzw. Zuschlag wird durch nochmaliges Ausbieten behoben; gleiches gilt bei rechtzeitig abgegebenem höherem Gebot.
- Geboten werden kann a) durch Abgabe eines schriftlichen Gebots (nutzen Sie dafür bitte das Bieterformular), b) durch Abgabe eines telefonischen Gebots, c) persönliche Gebotsabgabe während der Auktion im Saal oder d) via Live-Bidding online über lot-tissimo, Invaluable oder eine andere von uns eingebundene Auktionsplattform. Online-Plattformen berechnen uns für das Live-Bieten Gebühren. Diese Gebühr ist – anders als bei den meisten Auktionshäusern – bei unseren Aufgeldern bereits eingeschlossen.
- Schriftliche Aufträge werden angenommen, indem der Interessent den Versteigerer beauftragt, für ihn Gebote abzugeben. In diesem Falle findet die Bestimmung über Fernabsatzverträge §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung. Die Gebote werden sorgfältig bearbeitet; jedoch ohne Gewähr. Sie müssen 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote sind unwiderruflich und enthalten nicht das Aufgeld (siehe Ziff. 8). Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfalle ist die Angabe der Katalognummer des Gegenstandes verbindlich. Unklare schriftliche Gebote können unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
- Bei Telefongeboten beauftragt der Bieter durch einen schriftlichen Auftrag, einen im Saal anwesenden Telefonisten für ihn Gebote abzugeben. Der Bieter wird dann vor Aufruf der gewünschten Position angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Mit dem Auftrag zum telefonischen Gebot wird automatisch der Ausrufpreis geboten und bestätigt, auch bei Nichtzustandekommen der Telefonverbindung. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung.
- Der Zuschlag verpflichtet zu sofortiger Abnahme und sofortiger Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr unmittelbar an den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
- Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis sowie Aufgeld. Das Aufgeld beträgt 25% (inklusive Live-Bidding-Gebühren) zzgl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von 19%; in Summe also 29,75%. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Das Umschreiben von Rechnungen auf andere Personen ist nach dem Zuschlag nicht möglich, wir bitten Sie, bereits mit gewünschtem Namen und Adresse zu bieten,
- Wir reichen etwaige Kosten der VG Bild-Kunst (§ 26 UHR) an den Käufer weiter. Die Kosten betragen 2% bei Zuschlägen ab € 400 bis € 50.000; 1,5% bei Zuschlägen bis € 200.000; 0,5% bis € 350.000 und 0,25% bei Zuschlägen bis € 500.000. Entsprechende Positionen sind auf der Rechnung gekennzeichnet.
- Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist nach Rechnungseingang direkt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% oder – wenn der Käufer Unternehmer ist – von 9% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung zusätzlichen Schadensersatzes, bspw. wegen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, bleibt vorbehalten. Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufpreises verlangen oder nach 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag und das Auktionshaus ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einlieferer-Provision und Aufgeld) sowie sonstige im Falle des Verkaufs vom Käufer zu tragende Kosten zu verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Minder-Erlös sowie die Kosten der wiederholten Versteigerung aufzukommen hat; ohne auf einen etwaigen Mehrerlös Anspruch zu haben. Das Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von weiteren Auktionen auszuschließen. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist das Auktionshaus berechtigt, dem Einlieferer seinen Zahlungsanspruch gegen den Käufer in Höhe der geschuldeten Vergütung abzutreten.
- Die ersteigerten Gegenstände werden im Regelfall zwei Tage nach Auktion zur Abholung bereitgestellt. Sollten Sie die Gegenstände nicht selbst abholen können, so beauftragen Sie einen Versanddienstleister. Wir verweisen Sie mit zu versendenden Objekten an MBE (z.B. Hr. Sadowski) und Sie erhalten dann innerhalb von sieben Tagen nach Auktion einen Versandkostenvoranschlag. Für Möbel und Großobjekte empfehlen wir die Spedition Fegers oder FineArt. Eine Abholung erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sollten Sie die Gegenstände selbst abholen, so geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir alles bereitstellen können. Wir bitten um Verständnis, aber wir werden in der Regel keine eigenen Logistik- und Versandaktivitäten mehr anbieten. Die Abholung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen; es sei denn, dass ausdrücklich andere Abholzeiten vereinbart wurden. Für Objekte, die nach dieser Zeit nicht abgeholt werden, wird eine Lagergebühr in Höhe von € 5 pro Tag erhoben. Möbel/Großobjekte müssen dann auf Kosten des Ersteigerers bei einer Spedition eingelagert werden.
- Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Geldwäschegesetz (GwG), welches Kunsthandelnde dazu auffordert, von Kunden und Käufern als vorbeugendes Risikomanagement den Pass zu kopieren. Zu den Sorgfaltspflichten gehört die Identifizierung bei Privatkunden durch Ausweiskopie bei juristischen Personen durch Handelsregisterauszug.
- Bezahlt werden kann bar bis € 5.000,00 (Barzahlungen für Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin nur bis € 2.000,00, siehe GwG), via EC-Karte mit Pin-Eingabe oder via Überweisung an die Karrenbauer GmbH:
IBAN DE66 6925 0035 1055 5711 68. Vor Ausgabe der ersteigerten Objekte muss jedoch der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein oder in bar oder mit EC-Karte beglichen worden sein.
- Erfüllungsort für alle Belange ist Konstanz. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht, die Vorschriften des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung. Ebenso gelten die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes respektive die verstärkten Gewährleistungsrechte nicht, da die Versteigerung öffentlich zugänglich ist und Bietende die Möglichkeit haben, im Saal teilzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).
- Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des Auktionsgutes (Nachverkauf), insbesondere §10. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge § 312 b) bis § 312 d) BGB keine Anwendung. Bei Zeitgesteuerten Auktionen (sogenannte timed auctions) findet diese ebenso keine Anwendung, da alle Objekte vor der Auktion bei uns stets besichtigt werden können.
- In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – bspw. bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden selbst.
- Datenschutz: Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Abwicklung des Angebots und Verkaufs Ihrer Objekte nötig sind. Dies erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um Nutzenden die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
- Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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