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Wolff, Imrgard: "Modisches Bilderbuch Weihnachten 1955". Deutsche Handsc...

In Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik & Autogra...

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Berlin
-- Defilé der Haute Couture durch das Wien der Fünfziger--
Wolff, Irmgard. "Modisches Bilderbuch Weihnachten 1955". Deutsche Handschrift mit Bildern auf Karton. 134 hs. num. Bl. Mit 134 meist ganzseitigen aquarellierten, gouachierten, teils goldgehöhten Federzeichnungen. Zweifach gelocht und mit Brokatkordel zwischen 2 Leinendeckeln (mit Läsuren) zusammengebunden (Wien 1955).
Unveröffentlichtes Manuskript eines Romans aus Texten und Bildern (heute würde man "Graphic Novel" sagen) über das Leben eines Mannequins im Wien der Nachkriegszeit. Wie in der deutschen "Wolfszeit" lebte Mitte der Fünfziger Jahre nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs auch in Österreichs Hauptstadt das bürgerliche Leben wieder auf, und mit dem "Modesalon Genée" („MDM Genée“) hatte sich eine erste Luxusmarke für die aktuelle Damenmode in der Schönbrunner Straße im Stadtteil Hietzing etabliert, in dem unsere Autorin und geschickte Zeichnerin Irmgard Wolff als das Mannequin "Candide" angestellt war. Sie nimmt den Leser mit durch ihren Tag, das Aufstehen mit der Katze Moki, die dezent wegschaut, wenn die hübsche, 47,5 Kilo wiegende Irmgard nackt in die Dusche steigt, wenn sie auf dem Weg in den Modesalon ist, die Kolleginnen trifft, Gymnastik macht, sich ankleiden lässt mit der neuesten Mode und auch ihre Freizeit in zahlreichen grandios inspirierenden Garderoben verbringt.

"Gestatten Sie, dass ich mich vorstelle! Ich bin nur ein Mannequin, mit dem vorgeschriebenen Maß u. Gewicht, wie es mein Beruf fordert. Man nennt mich Candide ... wie so mein Leben verläuft, will ich ihnen jetzt in einigen Bildern zeigen." (1). "Dies ist MDM Genées Haus in Hietzing, in der Schönbrunnerstraße. Sie hat den ersten Modesalon von Wien. Sie stammt aus einer Hugenottenfamilie. Was sie entwirft ist gemischt mit Wiener Chic und französischem Charme. Ich bin stolz, in diesem Haus beschäftigt zu sein" (10). "Dies ist unser jüngstes Mannequin. Sie kommt immer als letzte ins Haus. Dafür stets mit Neuigkeiten. Heute, daß der Prinz von Monetensien im Sacher abgestiegen ist, u. Abend unsrer Modeschau beiwohnen wird. MDM. Genée nennt sie 'Claque'" (12). "Auf mich fallen 50 Garderobestücke heute Abend zum Vorführen. 50 mal umkleiden mit allem, was dazu gehört" (13).

Interessant sind die Einblicke in die harte Welt der Mode und der Mannequins, die es in den fünziger Jahren auch nicht leichter hatten als die Models heute, nur Obst oder Säfte zu sich nahmen oder nach jeder "Kaloriensünde" sofort wieder trainierten, um die Figur zu erhalten. "In den Nähstuben herrscht Hochbetrieb. Wir Mannequins stehen bereits 3 Stunden bei den Anproben! Unbeweglich wie Wachsfiguren! Auch die sinnlosen Unterkleider, oftmals nur aus Tüll oder haudünnem Chiffon bestehend, müssen auf den Millimeter der Figur anpassen … Nach 4-stündiger Kleideranprobe, endlich eine Zigarettenpause, ich bin jetzt schon müde, wie soll das abm Abend werden! (16, 17)", über die Koleginnen und Zickereien unter den Mädchen: "… die älteste unter uns … ist mir aus Eifersucht feindlich gesinnt … ein bedauernswert streitsüchtiger Charakter" (19-20).

Über die Darstellungen auf dem Laufsteg: "Für uns Mannequins besteht das Gesetz der Schauspieler, während der Vorführung das Puplikum [sic] nicht anzusehen". Dann erscheint der elegante, fiktive "Prinz von Monetensien", über den unser Mannequin urteilt "Sieht für meinen Geschmack ein bißchen blöd aus, aber dafür elegant! Und gute Figur! und immens reich! Sicher auch Bigamist! Er kauft meistens 2 Kollektionen!" Es folgen sensationelle neueste Modeentwürfe (26-65): "Kurze Pause vor den Abendkleidern. Ich bin zu müde bis zu meiner Garderobe zu gehen", die Abendkleider (Tafeln 66-83), es folgt eine Champagnerpause: "Wir holen uns neue Kräfte! Madame ließ uns eine Flasche Champagner übergeben, mit den Begleitworten, der Mumm soll uns Mumm machen. Wir brauche ihn! Wir müssen jede noch neuen Mal in Faschingskostümen auftreten …". Die nächste Tafel zeigt das verhasste Mannequin tanzend auf einem grünen Samtschemel "Aber der Champagner hat dem Teufel Claque nicht nur Mumm gebracht, sondern ein Schwipserl".

Danach folgen geistreiche, oft sehr freizügige Phantasiekostüme für Maskenbälle, prachtvoll mit Gold und Silber gehöht: "Der Vamp - mehr gold- als blutgierig", "Die Füchsin", "Ungarische Paprika", "Die Natter", "Balearin aus Ibiza", "Pharaonin", "Das Grashupferl vom Wienerwald" etc. (bis Tafel 93). Unsere Protagonistin Candide wird dann von Madame Genée befördert: "Wir hatten heute einen horrenten (!) Erfolg. Morgen spricht das Obere Wien von uns. Und sie Candide hatten die größte Ovation. Der Prinz war 'enchanté' Ich bin stolz auf sie und ab heute betrachte ich sie als mein 'Starmannequin' mit der dazugehörigen Gagenerhöhung. Und für morgen gebe ich Ihnen einen 'Katzerltag', eh bien!“.

Und an ihrem "Katzerltag" schlendert Candide über den Naschmarkt "Frische ‚Maschanzker’ san heute da! Wan’s die "Agrasseln" gibt, dann kommens’s doch schon zu mir!". Sie spaziert durch den Park und erinnert sich an ihre Czerny-Etüden, "die mir nicht aus dem Kopf, dafür nicht in die Finger gingen. Der Vogel über mir war musikalischer! … Die Palatschinken habe ich abgelaufen. Jetzt freue ich mich auf die Couch!", auf der sie an ihre ausgebombten Eltern denkt (111B-114). Abends geht es dann zu einem Rendezvous, natürlich im hochfeinen Abendkleid: "Ich glaube, ich bin arg verliebt!" (130-132) und danach im Seidennegligé ins Bett "Der Traum vom einzigen Kleid, wonach sie sich sehnt" - ist das weiße Hochzeitskleid, mit dem die Erzählung endet (133).

Die Zeichnungen sind geschickt, überaus detailreich, oftmals suggestiv und im Sinne einer "Graphic Novel" erstaunlich treffsicher, wenn Candide beispielsweise vor der im Nebel versinkenden Silhouette des Stephansdoms durch die Straßen Wiens schlendert "Du mein geliebter Steffl …" Dabei trägt sie auch in ihrer Freizeit jedes Mal andere Kleider, so dass auch die Einkaufsbummel zum Defilé gerät, die Straße zum Laufsteg und Wien zur Silhouette. Bemerkenswert sind auch die detailreichen Darstellungen der Interieurs im Stil der fünfziger Jahre mit Möbeln wie Bücherregalen, orangefarbener Chaiselongue, Nierentisch, farbigen Lampen, Teppichen, Bildern, Pflanzen, Telefone, Radio, ja sogar ein Plattenspieler - und selbst für das Staubsaugen ist Candide topmodisch gekleidet. - Einige der Kartontafeln in der Bindung gelöst bzw. mit unwesentlichem Ausbruch der Lochung. Wenige vereinzelte Bräunungen und braune Sprenkelfleckchen am Schnitt, nur wenige Darstellungen betroffen, meist sehr sauber und frisch, auf festem, säurefreien und daher kaum gebräuntem Karton, in überzeugenden frischen Farben exakt und geistreich sowie überaus minutiös koloriert. Die Texte in Versalien mit blauer Tinte sind sauber und leserlich, wenn auch mit mehreren orthographischen Kuriositäten und Fehlern. Dennoch ist dieses Originalmanuskript über das Leben eines Mannequins im Wien des Jahres 1955 als Unikat ein einzigartiges Fundstück, das nahezu ohne Änderungen als besonders reizvolle "Graphic Novel" avant la lettre veröffentlicht werden könnte - und sollte.
-- Defilé der Haute Couture durch das Wien der Fünfziger--
Wolff, Irmgard. "Modisches Bilderbuch Weihnachten 1955". Deutsche Handschrift mit Bildern auf Karton. 134 hs. num. Bl. Mit 134 meist ganzseitigen aquarellierten, gouachierten, teils goldgehöhten Federzeichnungen. Zweifach gelocht und mit Brokatkordel zwischen 2 Leinendeckeln (mit Läsuren) zusammengebunden (Wien 1955).
Unveröffentlichtes Manuskript eines Romans aus Texten und Bildern (heute würde man "Graphic Novel" sagen) über das Leben eines Mannequins im Wien der Nachkriegszeit. Wie in der deutschen "Wolfszeit" lebte Mitte der Fünfziger Jahre nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs auch in Österreichs Hauptstadt das bürgerliche Leben wieder auf, und mit dem "Modesalon Genée" („MDM Genée“) hatte sich eine erste Luxusmarke für die aktuelle Damenmode in der Schönbrunner Straße im Stadtteil Hietzing etabliert, in dem unsere Autorin und geschickte Zeichnerin Irmgard Wolff als das Mannequin "Candide" angestellt war. Sie nimmt den Leser mit durch ihren Tag, das Aufstehen mit der Katze Moki, die dezent wegschaut, wenn die hübsche, 47,5 Kilo wiegende Irmgard nackt in die Dusche steigt, wenn sie auf dem Weg in den Modesalon ist, die Kolleginnen trifft, Gymnastik macht, sich ankleiden lässt mit der neuesten Mode und auch ihre Freizeit in zahlreichen grandios inspirierenden Garderoben verbringt.

"Gestatten Sie, dass ich mich vorstelle! Ich bin nur ein Mannequin, mit dem vorgeschriebenen Maß u. Gewicht, wie es mein Beruf fordert. Man nennt mich Candide ... wie so mein Leben verläuft, will ich ihnen jetzt in einigen Bildern zeigen." (1). "Dies ist MDM Genées Haus in Hietzing, in der Schönbrunnerstraße. Sie hat den ersten Modesalon von Wien. Sie stammt aus einer Hugenottenfamilie. Was sie entwirft ist gemischt mit Wiener Chic und französischem Charme. Ich bin stolz, in diesem Haus beschäftigt zu sein" (10). "Dies ist unser jüngstes Mannequin. Sie kommt immer als letzte ins Haus. Dafür stets mit Neuigkeiten. Heute, daß der Prinz von Monetensien im Sacher abgestiegen ist, u. Abend unsrer Modeschau beiwohnen wird. MDM. Genée nennt sie 'Claque'" (12). "Auf mich fallen 50 Garderobestücke heute Abend zum Vorführen. 50 mal umkleiden mit allem, was dazu gehört" (13).

Interessant sind die Einblicke in die harte Welt der Mode und der Mannequins, die es in den fünziger Jahren auch nicht leichter hatten als die Models heute, nur Obst oder Säfte zu sich nahmen oder nach jeder "Kaloriensünde" sofort wieder trainierten, um die Figur zu erhalten. "In den Nähstuben herrscht Hochbetrieb. Wir Mannequins stehen bereits 3 Stunden bei den Anproben! Unbeweglich wie Wachsfiguren! Auch die sinnlosen Unterkleider, oftmals nur aus Tüll oder haudünnem Chiffon bestehend, müssen auf den Millimeter der Figur anpassen … Nach 4-stündiger Kleideranprobe, endlich eine Zigarettenpause, ich bin jetzt schon müde, wie soll das abm Abend werden! (16, 17)", über die Koleginnen und Zickereien unter den Mädchen: "… die älteste unter uns … ist mir aus Eifersucht feindlich gesinnt … ein bedauernswert streitsüchtiger Charakter" (19-20).

Über die Darstellungen auf dem Laufsteg: "Für uns Mannequins besteht das Gesetz der Schauspieler, während der Vorführung das Puplikum [sic] nicht anzusehen". Dann erscheint der elegante, fiktive "Prinz von Monetensien", über den unser Mannequin urteilt "Sieht für meinen Geschmack ein bißchen blöd aus, aber dafür elegant! Und gute Figur! und immens reich! Sicher auch Bigamist! Er kauft meistens 2 Kollektionen!" Es folgen sensationelle neueste Modeentwürfe (26-65): "Kurze Pause vor den Abendkleidern. Ich bin zu müde bis zu meiner Garderobe zu gehen", die Abendkleider (Tafeln 66-83), es folgt eine Champagnerpause: "Wir holen uns neue Kräfte! Madame ließ uns eine Flasche Champagner übergeben, mit den Begleitworten, der Mumm soll uns Mumm machen. Wir brauche ihn! Wir müssen jede noch neuen Mal in Faschingskostümen auftreten …". Die nächste Tafel zeigt das verhasste Mannequin tanzend auf einem grünen Samtschemel "Aber der Champagner hat dem Teufel Claque nicht nur Mumm gebracht, sondern ein Schwipserl".

Danach folgen geistreiche, oft sehr freizügige Phantasiekostüme für Maskenbälle, prachtvoll mit Gold und Silber gehöht: "Der Vamp - mehr gold- als blutgierig", "Die Füchsin", "Ungarische Paprika", "Die Natter", "Balearin aus Ibiza", "Pharaonin", "Das Grashupferl vom Wienerwald" etc. (bis Tafel 93). Unsere Protagonistin Candide wird dann von Madame Genée befördert: "Wir hatten heute einen horrenten (!) Erfolg. Morgen spricht das Obere Wien von uns. Und sie Candide hatten die größte Ovation. Der Prinz war 'enchanté' Ich bin stolz auf sie und ab heute betrachte ich sie als mein 'Starmannequin' mit der dazugehörigen Gagenerhöhung. Und für morgen gebe ich Ihnen einen 'Katzerltag', eh bien!“.

Und an ihrem "Katzerltag" schlendert Candide über den Naschmarkt "Frische ‚Maschanzker’ san heute da! Wan’s die "Agrasseln" gibt, dann kommens’s doch schon zu mir!". Sie spaziert durch den Park und erinnert sich an ihre Czerny-Etüden, "die mir nicht aus dem Kopf, dafür nicht in die Finger gingen. Der Vogel über mir war musikalischer! … Die Palatschinken habe ich abgelaufen. Jetzt freue ich mich auf die Couch!", auf der sie an ihre ausgebombten Eltern denkt (111B-114). Abends geht es dann zu einem Rendezvous, natürlich im hochfeinen Abendkleid: "Ich glaube, ich bin arg verliebt!" (130-132) und danach im Seidennegligé ins Bett "Der Traum vom einzigen Kleid, wonach sie sich sehnt" - ist das weiße Hochzeitskleid, mit dem die Erzählung endet (133).

Die Zeichnungen sind geschickt, überaus detailreich, oftmals suggestiv und im Sinne einer "Graphic Novel" erstaunlich treffsicher, wenn Candide beispielsweise vor der im Nebel versinkenden Silhouette des Stephansdoms durch die Straßen Wiens schlendert "Du mein geliebter Steffl …" Dabei trägt sie auch in ihrer Freizeit jedes Mal andere Kleider, so dass auch die Einkaufsbummel zum Defilé gerät, die Straße zum Laufsteg und Wien zur Silhouette. Bemerkenswert sind auch die detailreichen Darstellungen der Interieurs im Stil der fünfziger Jahre mit Möbeln wie Bücherregalen, orangefarbener Chaiselongue, Nierentisch, farbigen Lampen, Teppichen, Bildern, Pflanzen, Telefone, Radio, ja sogar ein Plattenspieler - und selbst für das Staubsaugen ist Candide topmodisch gekleidet. - Einige der Kartontafeln in der Bindung gelöst bzw. mit unwesentlichem Ausbruch der Lochung. Wenige vereinzelte Bräunungen und braune Sprenkelfleckchen am Schnitt, nur wenige Darstellungen betroffen, meist sehr sauber und frisch, auf festem, säurefreien und daher kaum gebräuntem Karton, in überzeugenden frischen Farben exakt und geistreich sowie überaus minutiös koloriert. Die Texte in Versalien mit blauer Tinte sind sauber und leserlich, wenn auch mit mehreren orthographischen Kuriositäten und Fehlern. Dennoch ist dieses Originalmanuskript über das Leben eines Mannequins im Wien des Jahres 1955 als Unikat ein einzigartiges Fundstück, das nahezu ohne Änderungen als besonders reizvolle "Graphic Novel" avant la lettre veröffentlicht werden könnte - und sollte.

Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik & Autographen

Auktionsdatum
Lose: 1 - 551
Lose: 1001 - 1135
Lose: 1301 - 1718
Lose: 2001 - 2228
Lose: 2301 - 2379
Lose: 2501 - 2635
Lose: 3001 - 3578
Ort der Versteigerung
Erdener Str. 5a
Berlin
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Germany

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2.     The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.
3.     All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the sale at the times made known in the catalogue. The items are used and sold as is. As long as not explicitly mentioned in the catalogue description, framing is not an inherent part of the offer. As a rule, the condition of the individual work is not given in the catalogue. Catalogue descriptions are made with as much care as possible, but the descriptions do not fall under the statutory paragraph for guaranteed legal characteristics. The same applies for individually requested condition reports. These also offer no legal guarantee and only represent the subjective assessment of the auctioneer while serving as a non-binding orientation. The liability for damage to life, body or health shall remain unaffected. In case of a justified claim, however, he will accept the responsibility to make a claim for restitution on behalf of the buyer against the consignor within a period of 12 months, running from the fall of the hammer. In the event of a successful claim the auctioneer will refund the hammerprice plus premium.
4.     The highest bidder acknowledged by the auctioneer shall be deemed the buyer. In case of identical bids the buyer will be determined by drawing lots. In the event of a dispute the auctioneer has the absolute discretion to reoffer and resell the lot in dispute. He may also knock down lots conditionally.
5.     In the case of a written bid the bidder commissions the auctioneer to place bids on his behalf during the auction. In cases where there is a discrepancy between number and title in a written bid the title shall prevail.
6.     Telephone and direct online bidding via the internet must be approved in advance by the auctioneer. The auctioneer cannot be held liable for faulty connections or transmission failure. In such a case the bidder agrees to bid the reserve price of the corresponding lot. For such bidding the regulations of long distance contracts do not apply (Fernabsatzverträge) [cf § 312d IV,5 BGB].
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8.     A premium of 28% of the hammer price will be levied in which the VAT is included (marginal tax scheme) or a premium of 23% of the hammer price plus the VAT of 19% of the invoice sum will be levied [books: 7%] (regular tax scheme). Buyers from countries of the European Union are subject to German VAT.
Items marked with an * are subject to the regular tax scheme (premium of 23% of the hammer price plus the current VAT of 19%).
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13.    The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.
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16.    Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.
David Bassenge / Auctioneer
As of March 2022

 

All objects offered in this catalogue from the materials placed under species protection or containing them, such as ivory, rhinoceros horn or tortoise shell, have been created and processed without exception before 01.06.1947. Thus, shipping to third countries is generally not possible. For all offered objects made of or with ivory, which we sell, a marketing permit is available. An export to the EU domestic market is possible at any time, however, we point out that an export to countries outside the EU is only possible in exceptional cases. The procurement of an appropriate permit is the responsibility of the buyer.


Versteigerungs-Bedingungen
1.    Die Galerie Gerda Bassenge (bzw. Bassenge Buchauktionen GbR, bzw. Bassenge Fotoauktionen GbR), nachfolgend Versteigerer genannt, versteigert als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.
2.     Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3.     Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Erhaltungszustände der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt für individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive Einschätzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlags seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden - gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
4.     Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbieten¬den. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vor-behalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5.     Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort das Kennwort maßgebend.
6.     Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote über das Internet bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewähr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Für das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).
7.     Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
8.     Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung) oder ein Aufgeld von 23 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei Büchern beträgt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung).
Die im Katalog mit einem * gekennzeichneten Objekte unterliegen in jedem Fall der Regelbesteuerung (Aufgeld von 23 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19%).
Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld von 25% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben.
Für bundesdeutsche Kunsthändler und Antiquare, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.
Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Umsatzsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Bei Online-Live-Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Transaktionsgebühr (3%).
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventueller Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
9.    Die Auslieferung der ersteigerten Stücke erfolgt in unseren Geschäftsräumen gegen Bezahlung. Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen/Transaktionsgebühren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigen die tatsächlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.
10.  Bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Gemeinschaftsgebiet der EG ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009 abhängig von Kategorie und Wert des Objekts ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus Gründen des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschützten Materialien (u.a.  Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und Exportbeschränkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere außerhalb der Europäischen Union) kann hierfür eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt und ggf. auch gar nicht erlangt werden, auch kann der Import dieser Gegenstände in manche Staaten eingeschränkt oder untersagt sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Im- und Exportbeschränkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
11.     Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe - mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat - zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
13.    Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.
14.    Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 5 und 6) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.
15.    Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
16.    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
David Bassenge, Versteigerer
Stand: März 2022

 

Alle in diesem Katalog angebotenen Objekte aus den unter Artenschutz gestellten oder diese enthaltenden Materialien wie u. a. Elfenbein, Nashorn oder Schildpatt sind ausnahmslos vor dem 01.06.1947 entstanden und verarbeitet worden. Ein Versand in Drittländer ist in der Regel nicht möglich. Für alle angebotenen Objekte aus oder mit Elfenbein, die wir verkaufen, liegt eine Vermarktungsgenehmigung vor, eine Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt ist jederzeit möglich, allerdings weisen wir darauf hin, dass eine Ausfuhr in Länder außerhalb der EU nur in Ausnahmefällen möglich ist. Das Beschaffen einer entsprechenden Genehmigung obliegt dem Käufer.

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