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Lotze, Rudolf Hermann und Ramayana: Náng. Siamesische Schattenspielfiguren im Museum für Völ...

In Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik & Autogra...

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Berlin
-- Die Berliner Schattenspielfiguren aus dem Nachlass des Philosophen Lotze--
Ramayana. - Lotze, Rudolf Hermann. "Náng. Siamesische Schattenspielfiguren im Museum für Völkerkunde zu Berlin". 4 Hefte mit Gouachen in Gold und Farben. Mit zusammen 70 Darstellungen auf 35 Einzel- und Doppeltafeln. Dazu 2 Texthefte mit hs. Kommentaren, Exzerpten und Texten. 16; 12 S. (teils mit Einlageblättern). 22,5 x 14,5 cm (Texthefte) Broschur mit montiertem hs. Deckelschild. 32 x 21 cm (Tafelhefte) Marmorierte Broschur d. Z. (teils mt Randläsuren, etwas knittrig). Texte Berlin um 1940, Tafeln Thailand (Siam) um 1880.
Bedeutende Dokumentation in Text und Bild zu der Sammlung der Nang Talung, der siamesischen Schattenspielfiguren, die im 1873 gegründeten Königlichen Museum für Völkerkunde, dem heutigen Ethnologischen Museum aufbewahrt wurden. Die Tafeln stammen aus dem Besitz des Mediziners und Philosophen Rudolf Hermann Lotze (1817-1881), der, aus dem sorbischen Bautzen (Budissin) gebürtig, in Zittau und Leipzig Medizin und Philosophie lernte und studierte und 1864 zum korrespondierenden Mitglied der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften gewählt und 1876 auswärtiges Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften wurde.

Lotze veröffentlichte in den Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin, einem Bulletin, in dem 1870 auch ein ausführlicher Aufsatz des mit ihm befreundeten Indologen und Historikers Albrecht Friedrich Weber (1825-1901) über das Ramayana erschienen war. Es war Weber, der erstmalig Forschungen zur Entstehung des indischen Nationalepos' veröffentlicht hatte, aus dem die Figuren des siamesischen Schattentheaters Náng Talung entlehnt sind.

Das Ramayana (auch "Ramajana" bzw. siamesisch/thailändisch "Ramakian") ist bekanntlich ein "dem legendären Sänger Valmiki zugeschriebenes, wohl seit dem 2. Jh. n. Chr. weitgehend abgeschlossenes altindisches Epos, das in etwa 24.000 Doppelversen die Taten und Leiden des mythischen Helden Rama, vor allem die Geschichte der Entführung und Wiedergewinnung seiner Gattin Sita, beschreibt" (KLL XVIII, 7998).

Die Schattenspielfiguren kreisen um Rama und Sita und erfreuten sich vor allem höchster Popularität in den südthailändischen Volkstheatern, bei Dorffesten, Hochzeiten und familiären Feiern. Die beiden beiliegenden handschriftlichen Texthefte "Z. Râmâjana S. Schrift Náng" und "Râmâjana Náng" enthalten Einführungen zum Ramayana, zu den Figuren und Exzerpte aus der Forschungsliteratur: "Náng. Siamesische Schattenspielfiguren im Museum für Völkerkunde zu Berlin. Beschrieben von Dr. F. W. K. Müller...". Dort werden die Namen, die Charaktere, die Herstellung der Figuren des Schattenspiels erklärt.

Über die "Herstellung und Gebrauch" zitiert das Heft eine "Ausführl. Schilderung aus der Feder eines Siamesen bei Bastian, Reisen in Siam i. J. 1863; Jena 1867 p. 504. Wörtlich:" "Für die Len Nang wählt der Spieler von Fellen eine Ochsenhaut, möglichst breit und groß, um sie einem Maler (Hàng Khién; 1=Arbeiter, Handwerker, 2. Schreiber, Maler) zu übergeben, der darauf die Episoden des Râmayâna zeichnet mit den Figuren des Herrn Ram, des Herrn Laksman, der Frau Sida, der Soldaten in des Herrn Affenheer, dann die Figur des Ungeheuers, Thossakan genannt, die der Dame Monthok, der Frau dieses Thossakan, und ferner die Räuber, die Frau Sida von der Seite des Herrn Ram entführen. Nachdem dies alles hübsch aufgezeichnet ist, wird es ausgeprickelt, sodaß das Fell nach den Umrissen der Figuren durchlöchert ist. Wenn du dieses Fell bei Tag betrachten solltest, so würdest du nicht klar und deutlich darauf sehen, aber bei Nacht lässt der Schein des Feuers das Ganze hervortreten. Das Engagement, um eine Nacht zu spielen, kostet 10 Bath (à 2.50 alter deutscher Mark [vor 1918])." (Heft I).

Ein beiliegender Zettel liest sich: "Aus Lotzes Nachlaß rühren die Tafeln zum Ramajana u. die chinesischen Darstellungen von Personen (* Glieder der Mandschu-Dynastie), Schmetterlingen u.s.w. her. Sie sind mit den Buchstaben H.L. bezeichnet und nummeriert". So sind alle Tafeln verso mit der kleinen Stempelsignatur "H.L." und einer laufenden Nummer ausgewiesen, lediglich ein Doppelblatt (H.L. 35-36) fehlt.
Heft I. mit 9 Doppelblatt-Tafeln und 18 Darstellungen (H.L. 1-18).
Heft II. mit 8 Doppelblatt-Tafeln und 16 Darstellungen (H.L. 19-34).
Heft III. mit 9 Doppelblatt-Tafeln und 18 Darstellungen (H.L. 37-54).
Heft IV. mit 18 Einzelblatt-Tafeln und 18 Darstellungen (H.L. 55-62).

Die großartigen Tafeln zeigen die Protagonisten des Schattenspiels Rama, Sita, aber auch die begleitenden Figuren von Kämpfern, Mimen, Musikern, Nixen, Seejungfern und vielen mehr. Sie sind in sorgfältiger Gouache auf leuchtend-schimmerndem Goldgrund und mit kraftvollen Farben gemalt und nicht selten in eine Landschaft mit Bergen, Flusstälern, mit Bäumen, Felsen, Seen und Hintergrundstaffage eingebettet. - Wenige Tafeln unwesentlich fleckig oder gebräunt, kaum Randläsuren oder Gebrauchsspuren, fast vollständig vorhanden sind auch die (teils die Flecken aufnehmenden) Seidenhemdchen. In bemerkenswert guter Gesamterhaltung. Wieweit es sich bei den Darstellungen um Tafeln aus dem indochinesischen Raum handelt, wie der Zusammenhang mit den Berliner Figuren, mit dem Besitz des Philosophen ist und sie ggf. als Vorlagen der Forschungen Webers dienten, muss die Forschung klären.
-- Die Berliner Schattenspielfiguren aus dem Nachlass des Philosophen Lotze--
Ramayana. - Lotze, Rudolf Hermann. "Náng. Siamesische Schattenspielfiguren im Museum für Völkerkunde zu Berlin". 4 Hefte mit Gouachen in Gold und Farben. Mit zusammen 70 Darstellungen auf 35 Einzel- und Doppeltafeln. Dazu 2 Texthefte mit hs. Kommentaren, Exzerpten und Texten. 16; 12 S. (teils mit Einlageblättern). 22,5 x 14,5 cm (Texthefte) Broschur mit montiertem hs. Deckelschild. 32 x 21 cm (Tafelhefte) Marmorierte Broschur d. Z. (teils mt Randläsuren, etwas knittrig). Texte Berlin um 1940, Tafeln Thailand (Siam) um 1880.
Bedeutende Dokumentation in Text und Bild zu der Sammlung der Nang Talung, der siamesischen Schattenspielfiguren, die im 1873 gegründeten Königlichen Museum für Völkerkunde, dem heutigen Ethnologischen Museum aufbewahrt wurden. Die Tafeln stammen aus dem Besitz des Mediziners und Philosophen Rudolf Hermann Lotze (1817-1881), der, aus dem sorbischen Bautzen (Budissin) gebürtig, in Zittau und Leipzig Medizin und Philosophie lernte und studierte und 1864 zum korrespondierenden Mitglied der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften gewählt und 1876 auswärtiges Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften wurde.

Lotze veröffentlichte in den Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin, einem Bulletin, in dem 1870 auch ein ausführlicher Aufsatz des mit ihm befreundeten Indologen und Historikers Albrecht Friedrich Weber (1825-1901) über das Ramayana erschienen war. Es war Weber, der erstmalig Forschungen zur Entstehung des indischen Nationalepos' veröffentlicht hatte, aus dem die Figuren des siamesischen Schattentheaters Náng Talung entlehnt sind.

Das Ramayana (auch "Ramajana" bzw. siamesisch/thailändisch "Ramakian") ist bekanntlich ein "dem legendären Sänger Valmiki zugeschriebenes, wohl seit dem 2. Jh. n. Chr. weitgehend abgeschlossenes altindisches Epos, das in etwa 24.000 Doppelversen die Taten und Leiden des mythischen Helden Rama, vor allem die Geschichte der Entführung und Wiedergewinnung seiner Gattin Sita, beschreibt" (KLL XVIII, 7998).

Die Schattenspielfiguren kreisen um Rama und Sita und erfreuten sich vor allem höchster Popularität in den südthailändischen Volkstheatern, bei Dorffesten, Hochzeiten und familiären Feiern. Die beiden beiliegenden handschriftlichen Texthefte "Z. Râmâjana S. Schrift Náng" und "Râmâjana Náng" enthalten Einführungen zum Ramayana, zu den Figuren und Exzerpte aus der Forschungsliteratur: "Náng. Siamesische Schattenspielfiguren im Museum für Völkerkunde zu Berlin. Beschrieben von Dr. F. W. K. Müller...". Dort werden die Namen, die Charaktere, die Herstellung der Figuren des Schattenspiels erklärt.

Über die "Herstellung und Gebrauch" zitiert das Heft eine "Ausführl. Schilderung aus der Feder eines Siamesen bei Bastian, Reisen in Siam i. J. 1863; Jena 1867 p. 504. Wörtlich:" "Für die Len Nang wählt der Spieler von Fellen eine Ochsenhaut, möglichst breit und groß, um sie einem Maler (Hàng Khién; 1=Arbeiter, Handwerker, 2. Schreiber, Maler) zu übergeben, der darauf die Episoden des Râmayâna zeichnet mit den Figuren des Herrn Ram, des Herrn Laksman, der Frau Sida, der Soldaten in des Herrn Affenheer, dann die Figur des Ungeheuers, Thossakan genannt, die der Dame Monthok, der Frau dieses Thossakan, und ferner die Räuber, die Frau Sida von der Seite des Herrn Ram entführen. Nachdem dies alles hübsch aufgezeichnet ist, wird es ausgeprickelt, sodaß das Fell nach den Umrissen der Figuren durchlöchert ist. Wenn du dieses Fell bei Tag betrachten solltest, so würdest du nicht klar und deutlich darauf sehen, aber bei Nacht lässt der Schein des Feuers das Ganze hervortreten. Das Engagement, um eine Nacht zu spielen, kostet 10 Bath (à 2.50 alter deutscher Mark [vor 1918])." (Heft I).

Ein beiliegender Zettel liest sich: "Aus Lotzes Nachlaß rühren die Tafeln zum Ramajana u. die chinesischen Darstellungen von Personen (* Glieder der Mandschu-Dynastie), Schmetterlingen u.s.w. her. Sie sind mit den Buchstaben H.L. bezeichnet und nummeriert". So sind alle Tafeln verso mit der kleinen Stempelsignatur "H.L." und einer laufenden Nummer ausgewiesen, lediglich ein Doppelblatt (H.L. 35-36) fehlt.
Heft I. mit 9 Doppelblatt-Tafeln und 18 Darstellungen (H.L. 1-18).
Heft II. mit 8 Doppelblatt-Tafeln und 16 Darstellungen (H.L. 19-34).
Heft III. mit 9 Doppelblatt-Tafeln und 18 Darstellungen (H.L. 37-54).
Heft IV. mit 18 Einzelblatt-Tafeln und 18 Darstellungen (H.L. 55-62).

Die großartigen Tafeln zeigen die Protagonisten des Schattenspiels Rama, Sita, aber auch die begleitenden Figuren von Kämpfern, Mimen, Musikern, Nixen, Seejungfern und vielen mehr. Sie sind in sorgfältiger Gouache auf leuchtend-schimmerndem Goldgrund und mit kraftvollen Farben gemalt und nicht selten in eine Landschaft mit Bergen, Flusstälern, mit Bäumen, Felsen, Seen und Hintergrundstaffage eingebettet. - Wenige Tafeln unwesentlich fleckig oder gebräunt, kaum Randläsuren oder Gebrauchsspuren, fast vollständig vorhanden sind auch die (teils die Flecken aufnehmenden) Seidenhemdchen. In bemerkenswert guter Gesamterhaltung. Wieweit es sich bei den Darstellungen um Tafeln aus dem indochinesischen Raum handelt, wie der Zusammenhang mit den Berliner Figuren, mit dem Besitz des Philosophen ist und sie ggf. als Vorlagen der Forschungen Webers dienten, muss die Forschung klären.

Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik & Autographen

Auktionsdatum
Lose: 1 - 551
Lose: 1001 - 1135
Lose: 1301 - 1718
Lose: 2001 - 2228
Lose: 2301 - 2379
Lose: 2501 - 2635
Lose: 3001 - 3578
Ort der Versteigerung
Erdener Str. 5a
Berlin
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Germany

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1.    The Galerie Gerda Bassenge (or Bassenge Buchautionen GbR, or Bassenge Fotoauktionen GbR, resp.) subsequently called "the auctioneer" carries on business as commission-agent in its own name on behalf of its voluntary consignors. This auction sale is a public one in the sense of § 383 III BGB.
2.     The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.
3.     All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the sale at the times made known in the catalogue. The items are used and sold as is. As long as not explicitly mentioned in the catalogue description, framing is not an inherent part of the offer. As a rule, the condition of the individual work is not given in the catalogue. Catalogue descriptions are made with as much care as possible, but the descriptions do not fall under the statutory paragraph for guaranteed legal characteristics. The same applies for individually requested condition reports. These also offer no legal guarantee and only represent the subjective assessment of the auctioneer while serving as a non-binding orientation. The liability for damage to life, body or health shall remain unaffected. In case of a justified claim, however, he will accept the responsibility to make a claim for restitution on behalf of the buyer against the consignor within a period of 12 months, running from the fall of the hammer. In the event of a successful claim the auctioneer will refund the hammerprice plus premium.
4.     The highest bidder acknowledged by the auctioneer shall be deemed the buyer. In case of identical bids the buyer will be determined by drawing lots. In the event of a dispute the auctioneer has the absolute discretion to reoffer and resell the lot in dispute. He may also knock down lots conditionally.
5.     In the case of a written bid the bidder commissions the auctioneer to place bids on his behalf during the auction. In cases where there is a discrepancy between number and title in a written bid the title shall prevail.
6.     Telephone and direct online bidding via the internet must be approved in advance by the auctioneer. The auctioneer cannot be held liable for faulty connections or transmission failure. In such a case the bidder agrees to bid the reserve price of the corresponding lot. For such bidding the regulations of long distance contracts do not apply (Fernabsatzverträge) [cf § 312d IV,5 BGB].
7.     On the fall of the auctioneer's hammer title to the offered lot will pass to the acknowledged bidder. The successful buyer is obliged to accept and pay for the lot. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
8.     A premium of 28% of the hammer price will be levied in which the VAT is included (marginal tax scheme) or a premium of 23% of the hammer price plus the VAT of 19% of the invoice sum will be levied [books: 7%] (regular tax scheme). Buyers from countries of the European Union are subject to German VAT.
Items marked with an * are subject to the regular tax scheme (premium of 23% of the hammer price plus the current VAT of 19%).
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12.    The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin. German law applies exclusively; the UN-Treaty (CISG) is explicitly excluded.
13.    The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.
14.    The after-sales is part of the auction in which the bidder places either by telephone or in written form (as stated in number 5 and 6) the order to bid a set amount.
15.    By making a bid, either verbally in the auction, by telephone, written by letter, by fax, or through the internet the bidder confirms that he has taken notice of these terms of sale by auction and accepts them. Agents who act on behalf of a third party are jointly and separately liable for the fulfillment of contract on behalf of their principals.
16.    Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.
David Bassenge / Auctioneer
As of March 2022

 

All objects offered in this catalogue from the materials placed under species protection or containing them, such as ivory, rhinoceros horn or tortoise shell, have been created and processed without exception before 01.06.1947. Thus, shipping to third countries is generally not possible. For all offered objects made of or with ivory, which we sell, a marketing permit is available. An export to the EU domestic market is possible at any time, however, we point out that an export to countries outside the EU is only possible in exceptional cases. The procurement of an appropriate permit is the responsibility of the buyer.


Versteigerungs-Bedingungen
1.    Die Galerie Gerda Bassenge (bzw. Bassenge Buchauktionen GbR, bzw. Bassenge Fotoauktionen GbR), nachfolgend Versteigerer genannt, versteigert als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.
2.     Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3.     Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Erhaltungszustände der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt für individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive Einschätzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlags seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden - gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
4.     Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbieten¬den. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vor-behalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5.     Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort das Kennwort maßgebend.
6.     Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote über das Internet bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewähr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Für das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).
7.     Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
8.     Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung) oder ein Aufgeld von 23 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei Büchern beträgt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung).
Die im Katalog mit einem * gekennzeichneten Objekte unterliegen in jedem Fall der Regelbesteuerung (Aufgeld von 23 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19%).
Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld von 25% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben.
Für bundesdeutsche Kunsthändler und Antiquare, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.
Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Umsatzsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Bei Online-Live-Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Transaktionsgebühr (3%).
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventueller Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
9.    Die Auslieferung der ersteigerten Stücke erfolgt in unseren Geschäftsräumen gegen Bezahlung. Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen/Transaktionsgebühren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigen die tatsächlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.
10.  Bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Gemeinschaftsgebiet der EG ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009 abhängig von Kategorie und Wert des Objekts ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus Gründen des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschützten Materialien (u.a.  Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und Exportbeschränkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere außerhalb der Europäischen Union) kann hierfür eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt und ggf. auch gar nicht erlangt werden, auch kann der Import dieser Gegenstände in manche Staaten eingeschränkt oder untersagt sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Im- und Exportbeschränkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
11.     Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe - mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat - zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
13.    Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.
14.    Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 5 und 6) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.
15.    Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
16.    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
David Bassenge, Versteigerer
Stand: März 2022

 

Alle in diesem Katalog angebotenen Objekte aus den unter Artenschutz gestellten oder diese enthaltenden Materialien wie u. a. Elfenbein, Nashorn oder Schildpatt sind ausnahmslos vor dem 01.06.1947 entstanden und verarbeitet worden. Ein Versand in Drittländer ist in der Regel nicht möglich. Für alle angebotenen Objekte aus oder mit Elfenbein, die wir verkaufen, liegt eine Vermarktungsgenehmigung vor, eine Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt ist jederzeit möglich, allerdings weisen wir darauf hin, dass eine Ausfuhr in Länder außerhalb der EU nur in Ausnahmefällen möglich ist. Das Beschaffen einer entsprechenden Genehmigung obliegt dem Käufer.

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