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Lasker-Schüler, Else: 12 Briefe, 1 Postkarte, 1 Gedicht

In Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik & Autogra...

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Berlin

Lasker-Schüler, Else, Dichterin (1869-1945). Sammlung von 12 eigh. Briefen und 1 eigh. Postkarte m. U. "Jusuf", "Jussuf" oder "Else Lasker-Schüler" sowie 1 Gedicht-Typoskript m. eigh. U. "Else Lasker-Schüler". Zus. ca. 36 S. (Tinte und Bleistift). Mit 2 mehrfarbigen Zeichnungen ("Jusuf"-Köpfe) und einem Blumen-Lackbildchen im Briefkopf. Außer der Karte alles gr. 4to. O. O. 1917-1920.
Größtenteils umfangreiche Briefe an die Schauspielerin Tilla Durieux und ihren Ehemann, den Kunsthändler und Verleger Paul Cassirer, der in den Jahren 1919-1920 Lasker-Schülers 10bändige Werkausgabe herausbrachte. In dem ihr wohlgesonnenen Verleger entdeckte die Autorin einen Mäzen, der geeignet schien, ihr aus ihren ewigen Finanznöten zu helfen. So überschüttet sie ihn in ihrer sprunghaften Art mit phantasievollen Plaudereien, Welt- und Selbstbetrachtungen, die nicht immer leicht zu deuten sind. Schon der erste datierte Brief, vom 28.X.1917 aus der Schweiz, umfasst 10 Großquart-Seiten, eng und flüchtig mit Bleistift auf Briefpapier des "Elite-Hotels Zürich" geschrieben; er sei hier exemplarisch in Auszügen zitiert: Der Brief ist
großenteils mit Nachrichten aus ihrem Theben-Phantasieland gefüllt, als dessen künftigen "Alleinherrscher" sie sich bezeichnet. Weiteren Raum nimmt die Sorge um ihren Sohn Paul ein: "... Mein Knabe Paul ist ein Stück von mir und wir ähneln uns auf ein Haar, nur daß ich 1000 und 14 Jahre bin, er aber 18 Jahre alt ist und ich die 1000 Jahre bei ihm gestrichen habe ... Ich aber überschaue ihn und leite ihn und weiß was ich zu tun habe, denn ich bin nicht allein seine Mutter, ich bin auch sein Freund, sein Arzt und sein Kaiser der Abigail Jussuf, von dessen Lebensgeschichte einzelne Menschen, hoffe ich, verblüfft sein werden einmal. Hochverehrter Herr Paul Cassirer, jeder Gipfel hat seine Aussicht und seine Erde und seinen Himmel, ich hoffe daß Sie auch heute noch an die Höhe meiner Kunst glauben, an Mich. Es kommt nur darauf an, wie oft ich noch mich recken kann; und - daß ich Bewegungsfreiheit habe. Diese Freiheit hängt mit der Gesundheit des Körpers zusammen ... Ich, die ich nun ein halbes Leben für mich und meinen Sohn sorge, mich oben hielt, meinen Sohn äußerst gut hielt - ja warum all dieses Mißtrauen. Ich will einen eisernen starken Menschen erziehen - ich will daß mein Sohn zunächst körperlich befestigt wird, nicht an Schwindsucht endet wie es das Loos meiner Verwandten war ... Es handelt sich heute darum ihn zu befestigen und zwar, daß ich nicht kleinlich bin sondern ihn erhalte. Ich konnte es selbst durch verschiedene Dinge in Friedenszeiten in Deutschland, nun aber auf Anraten der Ärzte, fremder Krankenhausärzte, etc. sandte ich, der Kaiser von Theben, ihn meinen Sohn nach der Schweiz, zunächst ihn sich, aber dann ihn Mir zu erhalten. Ihr Karlchen (ich mache keinen Unterschied zwischen Mensch und Bild) würde ich auch zu erhalten suchen, zumal ich verliebt in Karlchen bin, ich denke an Karlchen ... (ich liebe die Puppen wie ein Kind), und ich bitte Sie und Tilla Durieux immer dieses goldene Karlchen zu zu pflegen, auch wenn es mal alt wird 1000jährig wie der Malik von Theben. Mein Sohn Paul ist mir der teuerste Mensch, den ich kenne, er ist schön, er ist gutherzig, er ist stolz, er ist fleißig, er ist kindlich, er ist ein entzückender Lausejunge wie die Freunde, die eigentlich alle meine Söhne sind. Ich weiß was ich tue, und mein erster in Theben ist der Vicemalik, der Herzog von Leipzig, mein teurer, weitsichtiger, kühldenkender Hans Adalbert von Maltzahn, der mich an meine Brüder erinnert ... Ich habe lieb: Franz Marc, Fritz Wolff, Leo Kestenberg, Frau Prof. Herrmann und Ihre liebe Frau, Frau Prof. Otto, Fürstin Wied ... und meine Freunde in Berlin, meine Spielgefährten, ihre Liebe wird mich nie verlassen im Leben und Tode nicht. Wer mein Kind hier so verleumdet, schlagen wir mit der Axt tot. Mein Kind hat eben die Manieren eines bescheidenen Menschen mit Takt und vielleicht übertriebener Höflichkeit eines feinen, oft schüchternen Menschen ..." (etc.). - Man gewinnt den Eindruck, daß der Brief auf eine pekuniäre Bitte hinausläuft, aber dann heißt es: "Ich nehme nichts. Ich bin frei. Ich dachte Ihnen den Malik von Tiba zu verkaufen, ein Buch seinesgleichen mit Illustrationen von mir mit 6-7 Kronen, Modelle von Franz Marc für den Kaiser von Theben, Campendonk, Kaiser, Richter (nicht Hans Richter, der andere), Lederer ...".
Ein undatierter Brief an Tilla Durieux, auf dem gleichen Hotel-Papier, wird noch materieller: "... im Schaufenster sah ich drei blassrosa geschnitzte Korallenbroschen. Ich hatte mich schrecklich gefreut, Ihnen eine davon zu bringen, aber ich kann auch hier in diesem Fall selbst nicht mehr so leichtsinnig sein. Sie sind teuer, aber wunderschön alle drei für das graue Kleid. Mir geht es noch immer miserable! Mein Körper gebrochen. - Inl. Ehrenkarte zu meinem Abend daran kein Stern hängt. Mein Zimmer sieht ebenso verstaubt und verfahren aus wie ich ...".
Die übrigen Briefe mit vielen Themen beiderseitigen Interesses: Tilla Durieux' Bühnenrollen, Elsas und ihres Sohnes Leben, eigene Dichtungen ("Meine Wupper wird März aufgeführt Berlin"), Essays und Zeichnungen, Konflikt und Probleme mit Paul Cassirer (61/2 S.), Nachrichten von Freunden und Bekannten, Gedanken über eigenes Dasein und Schaffen, Dank für Wohltaten der Cassirers und manches andere.
Ein undatierter Brief mit "Jusuf"-Kopf am Beginn ist charakteristisch für Else Lasker-Schülers Stil und Gehalt in der hier vorliegenden Briefreihe. "... Wie Sie mir das Budget für meinen Thon gaben, rührte mich tief, ich meine die Art und Weise. Daß Sie als Ehrensache betrachten, meine Bücher in Ihren Verlag zu nehmen, weiß ich und macht mich stolz. Ich möchte Ihnen beiden noch etwas Gutes sagen: Wie Paul Cassirer verschiedenartig hin und gegenfließt ist elementar. Er ärgert sich selbst über eigene Belehrungen und wird den Primaner nicht los und Sie Frau Durieux sind ein Schelm im Geben. So bleiben Sie gut dem Strandräuber von Theben Jusuf". - Das Gedicht-Typoskript, betitelt "Tilla Durieux", umfasst 15 Strophen zu je 3 Zeilen (3 Bl., einseitig beschrieben, mehrfach textlich verbessert und am Schluß signiert: "Else Lasker-Schüler") und ist eine vorzügliche poetische Beschreibung der ganzen Persönlichkeit der Schauspielerin: die bekanntesten Rollen und ihre Interpretation, die körperliche Wirkung der Künstlerin und ihre Verewigung durch Ernst Barlach. - Sehr schöne, gehaltvolle und bisher unveröffentlichte Briefreihe, die mehrere Jahre aus dem Leben drei sehr unterschiedlicher, aber jeweils in ihren Sphären gleichermaßen berühmter Persönlichkeiten beleuchtet. - Alle Teile gelocht; wenige Bl. mit Randschäden.

 

Provenance:

The documents were sent by the artist to her friend Hertha Olga Kučera (1902-1984), with whom she also maintained a lively correspondence from Germany. Hertha Kučera was the daughter-in-law of the famous Croatian astronomer Oton Kučera (1857-1931) and his wife Jelena (Jelka) Kučera and the second wife of their son Vlaho Kučera (1898-1983). Tilla Durieux had probably given her the letters as a souvenir, because they are not found as inventoried in the so-called "Protected Collection", which had been confiscated under the Museums of the Department of Art and Culture of the Ministry of Education of the Federal Republic of Croatia immediately after the end of the war. Rather, the documents were legally in the private possession of the Kučera family or then physically also in Germany.
Only the works of art that were under the protectorate of the Croatian state (Yugoslavia) were then publicly exhibited by Tilla Durieux in a permanent exhibition in Zagreb; the letters and other written documents were not part of the collection here either (cf. MK-UZKB-KOMZA, Privatne zbirke, Zlata Lubienski Collection, document no. 25406-III-1- 1945, of November 13th , 1945. 22 MK-UZKB-KOMZA, Privatne zbirke, Zlata Lubienski Collection, document no. 315-1945; SLADE ŠILOVIĆ 1995, pp. 73-81. 23 GZZSKIP-DTD, document no. 02-1028/1-1967. Decision of registration of Tilla Durieux collection in Nation register of moveable Cultural Heritage, of November 9th, 1967. In 1948 a list of items in the collection was made).
Thus the original typescripts of Durieux's memoirs, which were the basis for the publication (in 1954 a very much abridged and edited edition under the title "A Door Stands Open" and in 1971 a "My First 90 Years", again completely changed and supplemented by continuation), were also partly written after the war in Berlin (after 1951) where they served as the basis for the publishing house, so they were in Germany together with the other documents.
The rightful owners of the documents in our possession, the heirs of the Kučera family, sold them after the documents had first been offered to the aforementioned museum in Zagreb. There is a deed from a state-sworn notary ("Republika Hrvatska Zabreb Za vršitelja dužnosti bilježnika predsjed") confirming not only the ownership of the Kučera family, but also officially confirming the sale of the documents already in Germany (copy available on request).

Lasker-Schüler, Else, Dichterin (1869-1945). Sammlung von 12 eigh. Briefen und 1 eigh. Postkarte m. U. "Jusuf", "Jussuf" oder "Else Lasker-Schüler" sowie 1 Gedicht-Typoskript m. eigh. U. "Else Lasker-Schüler". Zus. ca. 36 S. (Tinte und Bleistift). Mit 2 mehrfarbigen Zeichnungen ("Jusuf"-Köpfe) und einem Blumen-Lackbildchen im Briefkopf. Außer der Karte alles gr. 4to. O. O. 1917-1920.
Größtenteils umfangreiche Briefe an die Schauspielerin Tilla Durieux und ihren Ehemann, den Kunsthändler und Verleger Paul Cassirer, der in den Jahren 1919-1920 Lasker-Schülers 10bändige Werkausgabe herausbrachte. In dem ihr wohlgesonnenen Verleger entdeckte die Autorin einen Mäzen, der geeignet schien, ihr aus ihren ewigen Finanznöten zu helfen. So überschüttet sie ihn in ihrer sprunghaften Art mit phantasievollen Plaudereien, Welt- und Selbstbetrachtungen, die nicht immer leicht zu deuten sind. Schon der erste datierte Brief, vom 28.X.1917 aus der Schweiz, umfasst 10 Großquart-Seiten, eng und flüchtig mit Bleistift auf Briefpapier des "Elite-Hotels Zürich" geschrieben; er sei hier exemplarisch in Auszügen zitiert: Der Brief ist
großenteils mit Nachrichten aus ihrem Theben-Phantasieland gefüllt, als dessen künftigen "Alleinherrscher" sie sich bezeichnet. Weiteren Raum nimmt die Sorge um ihren Sohn Paul ein: "... Mein Knabe Paul ist ein Stück von mir und wir ähneln uns auf ein Haar, nur daß ich 1000 und 14 Jahre bin, er aber 18 Jahre alt ist und ich die 1000 Jahre bei ihm gestrichen habe ... Ich aber überschaue ihn und leite ihn und weiß was ich zu tun habe, denn ich bin nicht allein seine Mutter, ich bin auch sein Freund, sein Arzt und sein Kaiser der Abigail Jussuf, von dessen Lebensgeschichte einzelne Menschen, hoffe ich, verblüfft sein werden einmal. Hochverehrter Herr Paul Cassirer, jeder Gipfel hat seine Aussicht und seine Erde und seinen Himmel, ich hoffe daß Sie auch heute noch an die Höhe meiner Kunst glauben, an Mich. Es kommt nur darauf an, wie oft ich noch mich recken kann; und - daß ich Bewegungsfreiheit habe. Diese Freiheit hängt mit der Gesundheit des Körpers zusammen ... Ich, die ich nun ein halbes Leben für mich und meinen Sohn sorge, mich oben hielt, meinen Sohn äußerst gut hielt - ja warum all dieses Mißtrauen. Ich will einen eisernen starken Menschen erziehen - ich will daß mein Sohn zunächst körperlich befestigt wird, nicht an Schwindsucht endet wie es das Loos meiner Verwandten war ... Es handelt sich heute darum ihn zu befestigen und zwar, daß ich nicht kleinlich bin sondern ihn erhalte. Ich konnte es selbst durch verschiedene Dinge in Friedenszeiten in Deutschland, nun aber auf Anraten der Ärzte, fremder Krankenhausärzte, etc. sandte ich, der Kaiser von Theben, ihn meinen Sohn nach der Schweiz, zunächst ihn sich, aber dann ihn Mir zu erhalten. Ihr Karlchen (ich mache keinen Unterschied zwischen Mensch und Bild) würde ich auch zu erhalten suchen, zumal ich verliebt in Karlchen bin, ich denke an Karlchen ... (ich liebe die Puppen wie ein Kind), und ich bitte Sie und Tilla Durieux immer dieses goldene Karlchen zu zu pflegen, auch wenn es mal alt wird 1000jährig wie der Malik von Theben. Mein Sohn Paul ist mir der teuerste Mensch, den ich kenne, er ist schön, er ist gutherzig, er ist stolz, er ist fleißig, er ist kindlich, er ist ein entzückender Lausejunge wie die Freunde, die eigentlich alle meine Söhne sind. Ich weiß was ich tue, und mein erster in Theben ist der Vicemalik, der Herzog von Leipzig, mein teurer, weitsichtiger, kühldenkender Hans Adalbert von Maltzahn, der mich an meine Brüder erinnert ... Ich habe lieb: Franz Marc, Fritz Wolff, Leo Kestenberg, Frau Prof. Herrmann und Ihre liebe Frau, Frau Prof. Otto, Fürstin Wied ... und meine Freunde in Berlin, meine Spielgefährten, ihre Liebe wird mich nie verlassen im Leben und Tode nicht. Wer mein Kind hier so verleumdet, schlagen wir mit der Axt tot. Mein Kind hat eben die Manieren eines bescheidenen Menschen mit Takt und vielleicht übertriebener Höflichkeit eines feinen, oft schüchternen Menschen ..." (etc.). - Man gewinnt den Eindruck, daß der Brief auf eine pekuniäre Bitte hinausläuft, aber dann heißt es: "Ich nehme nichts. Ich bin frei. Ich dachte Ihnen den Malik von Tiba zu verkaufen, ein Buch seinesgleichen mit Illustrationen von mir mit 6-7 Kronen, Modelle von Franz Marc für den Kaiser von Theben, Campendonk, Kaiser, Richter (nicht Hans Richter, der andere), Lederer ...".
Ein undatierter Brief an Tilla Durieux, auf dem gleichen Hotel-Papier, wird noch materieller: "... im Schaufenster sah ich drei blassrosa geschnitzte Korallenbroschen. Ich hatte mich schrecklich gefreut, Ihnen eine davon zu bringen, aber ich kann auch hier in diesem Fall selbst nicht mehr so leichtsinnig sein. Sie sind teuer, aber wunderschön alle drei für das graue Kleid. Mir geht es noch immer miserable! Mein Körper gebrochen. - Inl. Ehrenkarte zu meinem Abend daran kein Stern hängt. Mein Zimmer sieht ebenso verstaubt und verfahren aus wie ich ...".
Die übrigen Briefe mit vielen Themen beiderseitigen Interesses: Tilla Durieux' Bühnenrollen, Elsas und ihres Sohnes Leben, eigene Dichtungen ("Meine Wupper wird März aufgeführt Berlin"), Essays und Zeichnungen, Konflikt und Probleme mit Paul Cassirer (61/2 S.), Nachrichten von Freunden und Bekannten, Gedanken über eigenes Dasein und Schaffen, Dank für Wohltaten der Cassirers und manches andere.
Ein undatierter Brief mit "Jusuf"-Kopf am Beginn ist charakteristisch für Else Lasker-Schülers Stil und Gehalt in der hier vorliegenden Briefreihe. "... Wie Sie mir das Budget für meinen Thon gaben, rührte mich tief, ich meine die Art und Weise. Daß Sie als Ehrensache betrachten, meine Bücher in Ihren Verlag zu nehmen, weiß ich und macht mich stolz. Ich möchte Ihnen beiden noch etwas Gutes sagen: Wie Paul Cassirer verschiedenartig hin und gegenfließt ist elementar. Er ärgert sich selbst über eigene Belehrungen und wird den Primaner nicht los und Sie Frau Durieux sind ein Schelm im Geben. So bleiben Sie gut dem Strandräuber von Theben Jusuf". - Das Gedicht-Typoskript, betitelt "Tilla Durieux", umfasst 15 Strophen zu je 3 Zeilen (3 Bl., einseitig beschrieben, mehrfach textlich verbessert und am Schluß signiert: "Else Lasker-Schüler") und ist eine vorzügliche poetische Beschreibung der ganzen Persönlichkeit der Schauspielerin: die bekanntesten Rollen und ihre Interpretation, die körperliche Wirkung der Künstlerin und ihre Verewigung durch Ernst Barlach. - Sehr schöne, gehaltvolle und bisher unveröffentlichte Briefreihe, die mehrere Jahre aus dem Leben drei sehr unterschiedlicher, aber jeweils in ihren Sphären gleichermaßen berühmter Persönlichkeiten beleuchtet. - Alle Teile gelocht; wenige Bl. mit Randschäden.

 

Provenance:

The documents were sent by the artist to her friend Hertha Olga Kučera (1902-1984), with whom she also maintained a lively correspondence from Germany. Hertha Kučera was the daughter-in-law of the famous Croatian astronomer Oton Kučera (1857-1931) and his wife Jelena (Jelka) Kučera and the second wife of their son Vlaho Kučera (1898-1983). Tilla Durieux had probably given her the letters as a souvenir, because they are not found as inventoried in the so-called "Protected Collection", which had been confiscated under the Museums of the Department of Art and Culture of the Ministry of Education of the Federal Republic of Croatia immediately after the end of the war. Rather, the documents were legally in the private possession of the Kučera family or then physically also in Germany.
Only the works of art that were under the protectorate of the Croatian state (Yugoslavia) were then publicly exhibited by Tilla Durieux in a permanent exhibition in Zagreb; the letters and other written documents were not part of the collection here either (cf. MK-UZKB-KOMZA, Privatne zbirke, Zlata Lubienski Collection, document no. 25406-III-1- 1945, of November 13th , 1945. 22 MK-UZKB-KOMZA, Privatne zbirke, Zlata Lubienski Collection, document no. 315-1945; SLADE ŠILOVIĆ 1995, pp. 73-81. 23 GZZSKIP-DTD, document no. 02-1028/1-1967. Decision of registration of Tilla Durieux collection in Nation register of moveable Cultural Heritage, of November 9th, 1967. In 1948 a list of items in the collection was made).
Thus the original typescripts of Durieux's memoirs, which were the basis for the publication (in 1954 a very much abridged and edited edition under the title "A Door Stands Open" and in 1971 a "My First 90 Years", again completely changed and supplemented by continuation), were also partly written after the war in Berlin (after 1951) where they served as the basis for the publishing house, so they were in Germany together with the other documents.
The rightful owners of the documents in our possession, the heirs of the Kučera family, sold them after the documents had first been offered to the aforementioned museum in Zagreb. There is a deed from a state-sworn notary ("Republika Hrvatska Zabreb Za vršitelja dužnosti bilježnika predsjed") confirming not only the ownership of the Kučera family, but also officially confirming the sale of the documents already in Germany (copy available on request).

Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik & Autographen

Auktionsdatum
Lose: 1 - 675
Lose: 1001 - 1296
Lose: 1501 - 1702
Lose: 2001 - 2269
Lose: 2301 - 2576
Lose: 2900 - 3945
Ort der Versteigerung
Erdener Str. 5a
Berlin
14193
Germany

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Conditions of Sale
1.    The Galerie Gerda Bassenge (or Bassenge Buchautionen GbR, or Bassenge Fotoauktionen GbR, resp.) subsequently called "the auctioneer" carries on business as commission-agent in its own name on behalf of its voluntary consignors. This auction sale is a public one in the sense of § 383 III BGB.
2.     The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.
3.     All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the sale at the times made known in the catalogue. The items are used and sold as is. As long as not explicitly mentioned in the catalogue description, framing is not an inherent part of the offer. As a rule, the condition of the individual work is not given in the catalogue. Catalogue descriptions are made with as much care as possible, but the descriptions do not fall under the statutory paragraph for guaranteed legal characteristics. The same applies for individually requested condition reports. These also offer no legal guarantee and only represent the subjective assessment of the auctioneer while serving as a non-binding orientation. The liability for damage to life, body or health shall remain unaffected. In case of a justified claim, however, he will accept the responsibility to make a claim for restitution on behalf of the buyer against the consignor within a period of 12 months, running from the fall of the hammer. In the event of a successful claim the auctioneer will refund the hammerprice plus premium.
4.     The highest bidder acknowledged by the auctioneer shall be deemed the buyer. In case of identical bids the buyer will be determined by drawing lots. In the event of a dispute the auctioneer has the absolute discretion to reoffer and resell the lot in dispute. He may also knock down lots conditionally.
5.     In the case of a written bid the bidder commissions the auctioneer to place bids on his behalf during the auction. In cases where there is a discrepancy between number and title in a written bid the title shall prevail.
6.     Telephone and direct online bidding via the internet must be approved in advance by the auctioneer. The auctioneer cannot be held liable for faulty connections or transmission failure. In such a case the bidder agrees to bid the reserve price of the corresponding lot. For such bidding the regulations of long distance contracts do not apply (Fernabsatzverträge) [cf § 312d IV,5 BGB].
7.     On the fall of the auctioneer's hammer title to the offered lot will pass to the acknowledged bidder. The successful buyer is obliged to accept and pay for the lot. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
8.     A premium of 29% of the hammer price will be levied in which the VAT is included (marginal tax scheme) or a premium of 24% of the hammer price plus the VAT of 19% of the invoice sum will be levied [books: 7%] (regular tax scheme). Buyers from countries of the European Union are subject to German VAT.
Items marked with an * are subject to the regular tax scheme (premium of 24% of the hammer price plus the current VAT of 19%).
Items marked with an ˆ are subject to import duty. In these cases in addition to a premium of 26% (marginal tax scheme), the charged import tax of currently 7% will be added to the hammer price.
Exempted from these rules are only dealers from EU-countries, who are entitled, under their notification of their VAT ID-Number, to buy on the basis of VAT-free delivery within the European Union. Notification of VAT ID-Numbers must be given to the auctioneer before the sale.
For buyers from non EU-countries a premium of 24% will be levied. VAT will be exempted or refunded on production of evidence of exportation within 4 weeks of the auction, or, if appropriate, importation to another country. This is taken as given when the dispatch is effected by us.
Live bidding through external online platforms entails a transaction fee stipulated by the platform and will be added to the premium.
Due to the work overload of the accounting department during auctions, invoices generated during or directly after an auction require careful revision and possible correction; errors excepted.
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10.   According to regulation (EC) No. 116/2009, an export license is necessary when exporting cultural goods out of European Community territory, depending on the type or value of the object in question. For the purposes of wildlife conservation, it is necessary to obtain an export license according to regulation (EC) No. 338/97 when exporting objects made from certain protected materials (incl. ivory, tortoiseshell, mother-of-pearl and certain corals) out of the territory of the European Community. Export licenses for objects made of protected materials are only granted under strict conditions or may not be granted at all. The import of such objects may be restricted or prohibited by certain countries. It is the buyer's responsibility to inform himself, whether an object is subject to such restrictions. Export and import of such objects are at the expense and risk of the buyer.
11.     The buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. The purchase price shall be due for payment upon the lot being knocked down to the buyer. In case of a delayed payment (two weeks after the sale) the purchaser will be held responsible for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. In case of payment default the auctioneer will charge interest on the outstanding amount at a rate of 1% to the gross price per month or part of month.  In such an event the auctioneer reserves the right to annul the purchase contract without further notice, and to claim damages from the buyer for non-fulfilment, accordingly he can re-auction the goods at the buyer's expense. In this case the buyer is liable for any loss incurred, the buyer shall have no claim if a higher price has been achieved. He will not be permitted to bid.  
12.    The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin. German law applies exclusively; the UN-Treaty (CISG) is explicitly excluded.
13.    The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.
14.    The after-sales is part of the auction in which the bidder places either by telephone or in written form (as stated in number 5 and 6) the order to bid a set amount.
15.    By making a bid, either verbally in the auction, by telephone, written by letter, by fax, or through the internet the bidder confirms that he has taken notice of these terms of sale by auction and accepts them. Agents who act on behalf of a third party are jointly and separately liable for the fulfillment of contract on behalf of their principals.
16.    Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.
Dr. Markus Brandis / Attested and sworn public auctioneer
As of September 2022

 

All objects offered in this catalogue from the materials placed under species protection or containing them, such as ivory, rhinoceros horn or tortoise shell, have been created and processed without exception before 01.06.1947. Thus, shipping to third countries is generally not possible. For all offered objects made of or with ivory, which we sell, a marketing permit is available. An export to the EU domestic market is possible at any time, however, we point out that an export to countries outside the EU is only possible in exceptional cases. The procurement of an appropriate permit is the responsibility of the buyer.


Versteigerungs-Bedingungen
1.    Die Galerie Gerda Bassenge (bzw. Bassenge Buchauktionen GbR, bzw. Bassenge Fotoauktionen GbR), nachfolgend Versteigerer genannt, versteigert als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.
2.     Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3.     Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Erhaltungszustände der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt für individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive Einschätzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlags seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden - gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
4.     Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbieten¬den. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vor-behalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5.     Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort das Kennwort maßgebend.
6.     Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote über das Internet bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewähr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Für das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).
7.     Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
8.     Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 29% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung) oder ein Aufgeld von 24 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei Büchern beträgt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung).
Die im Katalog mit einem * gekennzeichneten Objekte unterliegen in jedem Fall der Regelbesteuerung (Aufgeld von 24 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19%).
Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld von 26% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben.
Für bundesdeutsche Kunsthändler und Antiquare, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.
Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Umsatzsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Bei Online-Live-Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Transaktionsgebühr (3%).
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventueller Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
9.    Die Auslieferung der ersteigerten Stücke erfolgt in unseren Geschäftsräumen gegen Bezahlung. Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen/Transaktionsgebühren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigen die tatsächlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.
10.  Bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Gemeinschaftsgebiet der EG ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009 abhängig von Kategorie und Wert des Objekts ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus Gründen des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschützten Materialien (u.a.  Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und Exportbeschränkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere außerhalb der Europäischen Union) kann hierfür eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt und ggf. auch gar nicht erlangt werden, auch kann der Import dieser Gegenstände in manche Staaten eingeschränkt oder untersagt sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Im- und Exportbeschränkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
11.     Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe - mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat - zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
13.    Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.
14.    Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 5 und 6) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.
15.    Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
16.    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Dr. Markus Brandis, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Stand: September 2022

 

Alle in diesem Katalog angebotenen Objekte aus den unter Artenschutz gestellten oder diese enthaltenden Materialien wie u. a. Elfenbein, Nashorn oder Schildpatt sind ausnahmslos vor dem 01.06.1947 entstanden und verarbeitet worden. Ein Versand in Drittländer ist in der Regel nicht möglich. Für alle angebotenen Objekte aus oder mit Elfenbein, die wir verkaufen, liegt eine Vermarktungsgenehmigung vor, eine Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt ist jederzeit möglich, allerdings weisen wir darauf hin, dass eine Ausfuhr in Länder außerhalb der EU nur in Ausnahmefällen möglich ist. Das Beschaffen einer entsprechenden Genehmigung obliegt dem Käufer.

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