561
Los
561
In 136. Auktion
Mindestversandkosten
Deutschland 15âŹ
Europa 30âŹ
Ăbersee/Overseas 50âŹ
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Versteigerungsbedingungen
Berliner Auktionshaus fĂŒr Geschichte GmbH & Co.KG
nachfolgend âBerliner Auktionshausâ genannt:
1 Inhalt:
2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Anwendungsbereich
2.2 SinngemĂ€Ăe Anwendung
2.3 Fernabsatz
2.4 ErmÀchtigung des Versteigerers
2.5 Rechtswahl
2.6 Gerichtsstand / ErfĂŒllungsort
2.7 Ausschluss von bestimmten Personen
3 Katalog - Beschreibungen, Rechte & Preisangaben
3.1 Beschreibungen
3.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos
3.3 Preisangaben
4 Besichtigung
4.1 Besichtigungsmöglichkeiten
4.2 PrĂŒfung von Eigenschaften
5 Versteigerung
5.1 Aufruf
5.2 Los
5.3 Gebote
5.3.1 Gebote Anwesender
5.3.2 Schriftliche Gebote
5.3.3 telefonische Gebote
5.3.4 Internetgebote
5.3.5 RĂŒcknahme von Geboten
5.3.6 ZurĂŒckweisung
5.3.7 Haftung
5.3.8 Untergebote
6 Zuschlag
6.1 Erteilung
6.2 Verweigerung
6.3 Zuschlag unter Vorbehalt
6.4 gleiche Gebote
6.5 Erneuter Aufruf
6.6 Wirkung des Zuschlages
6.7 Person des Ersteigerers
6.8 Freiverkauf
7 Kaufpreiszahlung
7.1 Zusammensetzung
7.2 FĂ€lligkeit
7.3 Zahlung
7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer
7.5 ZurĂŒckbehaltungsrecht des Versteigerers
7.6 Eigentumsvorbehalt
7.7 Aufrechnung/ZurĂŒckbehaltungsrecht des Ersteigerers
7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung
8 Abnahme GefahrenĂŒbergang Einlagerung Versand
8.1 Abnahme8.2 GefahrenĂŒbergang
8.3 Versand
9 GewÀhrleistung / Haftung
9.1 Allgemein
9.2 GewÀhrleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)
9.3 GewÀhrleistung als KommissionÀr
9.4 Sonstige Haftung
9.5 RĂŒckabwicklung in besonderen FĂ€llen
10 Versteigerung von GegenstÀnden, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthalten
11 Waffengesetz
2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Anwendungsbereich
Diese Versteigerungsbedingungen gelten fĂŒr die Besichtigung, die Versteigerung einschlieĂlich Nachverkauf und die Abwicklung der durch die Versteigerung zustande gekommenen Vereinbarung durch "Berliner Auktionshaus" einschlieĂlich deren RĂŒckabwicklung.
2.2 SinngemĂ€Ăe Anwendung
Soweit "Berliner Auktionshaus" Versteigerungen auf elektronischem Wege (online-Versteigerung) betreibt oder Waren freihĂ€ndig verkauft, gelten diese AVB sinngemĂ€Ă, soweit nicht âBesondere GeschĂ€ftsbedingungenâ (BVB-Online, BVB-Verkauf) etwas anderes bestimmen.
2.3 FernabsatzDie Bestimmungen ĂŒber FernabsatzvertrĂ€ge
§ 312d(4),5 (§156) BGB, sind zu beachten.
2.4 ErmÀchtigung des Versteigerers
"Berliner Auktionshaus" bietet (mangels einer abweichenden ausdrĂŒcklichen ErklĂ€rung)
die angebotenen VersteigerungsgegenstĂ€nde auf Grundlage der vom Einlieferer erteilten AuftrĂ€ge im Rahmen der von ihr durchgefĂŒhrten Versteigerung im Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer an. "Berliner Auktionshaus" ist vom Einlieferer bevollmĂ€chtigt, mit Wirkung fĂŒr die Einlieferer als deren Vertreter sĂ€mtliche ErklĂ€rungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die fĂŒr die Ăbertragung des Eigentums und/oder zur Ăbergabe an den Ersteigerer erforderlich sind oder damit zusammenhĂ€ngen. BAfhG ist in gleicher Weise bevollmĂ€chtigt, Forderungen der Einlieferer einzuziehen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.Es besteht kein Anspruch auf die Benennung des Auftraggebers/Einlieferers, es sei denn, dies ist in den AVB ausdrĂŒcklich vorgesehen.
2.5 Rechtswahl
SĂ€mtliche Rechtsbeziehungen, auf die sich diese AVB erstrecken, unterliegen ausschlieĂlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des internationalen Kaufrechts, soweit dem nicht zwingenderes Recht entgegensteht.
2.6 Gerichtsstand / ErfĂŒllungsort
Ist der Ersteigerer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand und ErfĂŒllungsort der Sitz von "Berliner Auktionshaus", derzeit Berlin. In Aktivprozessen kann "Berliner Auktionshaus" einen hiervon abweichenden zulĂ€ssigen Gerichtsort wĂ€hlen.
2.7. Ausschluss von bestimmten Personen
Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschlieĂen, besonders solche, die wĂ€hrend der Auktion Handel treiben, tauschen, störend hervortreten oder die in Abnahme- oder Zahlungsverzug stehen.
Gleiches gilt fĂŒr das Fehlen einer notwendige Registrierung, als Voraussetzung fĂŒr die Nutzung unserer elektronischen Auktionsplatttform.
3 Beschreibungen, Rechte & Preisangaben
3.1 Beschreibungen
Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden GegenstĂ€nde. Die Beschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht eine solche Garantie ausdrĂŒcklich erklĂ€rt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Beschreibung eine Expertise beigefĂŒgt ist oder auf eine solche verwiesen wird. GarantieerklĂ€rungen werden mangels einer anderen ErklĂ€rung nur im Namen des Einlieferers abgegeben. Katalogbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsangaben. Es obliegt dem Bieter, die angebotenen GegenstĂ€nde eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit zu prĂŒfen. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind grundsĂ€tzlich gebraucht.
3.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos
Die verĂ€uĂerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den veröffentlichten Abbildungen und Beschreibungen sĂ€mtlicher Auktionsexponate, stehen ausschlieĂlich dem "Berliner Auktionshaus" zu. Weder die Beschreibungen, noch die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, auf den Ersteigerer ĂŒber.
Das Recht an den Beschreibungen und Abbildungen beinhaltet ausdrĂŒcklich die VervielfĂ€ltigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte.
Der Ersteigerer der Auktionsexponate im Rahmen unserer Auktionen, verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Beschreibungen und Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sĂ€mtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder VerstoĂ gegen diese Vereinbarung begrĂŒndet SchadensersatzansprĂŒche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.
3.3 Preisangaben
Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.
4 Besichtigung
4.1 Besichtigungsmöglichkeiten
Alle VersteigerungsgegenstÀnde können vor der Auktion, bzw. vor der Bestellung in den GeschÀftsrÀumen des "Berliner Auktionshaus" zu den ausgewiesenen Zeiten eingehend besichtigt werden.
4.2 PrĂŒfung von Eigenschaften
Ăber die Besichtigung hinausgehende PrĂŒfungen der Beschaffenheit durch Ansichtssendungen, sind nach Absprache und gegen Sicherheitsleistung möglich.
5 Versteigerung
5.1 Aufruf
Nach Aufruf des einzelnen Versteigerungsloses und Nennung des Betrages fĂŒr das erste Gebot (Mindestgebot) durch den Versteigerer beginnt die Versteigerung durch die Abgabe von Geboten durch die Anwesenden, Telefonbieter, sowie ev. Live-Bieter ĂŒber das Internet.
5.2 Los
Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummern. "Berliner Auktionshaus" ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, zurĂŒckzuziehen oder auĂerhalb der Reihenfolge aufzurufen.
5.3 Gebote
Gebote werden in deutscher Sprache und in Euro abgegeben.
5.3.1 Gebote Anwesender und Internet-Live-Bieter
Ein Gebot ist wirksam abgegeben, wenn es zur Kenntnis des Versteigerers gelangt. Ein Ăbergebot, dass zeitgleich mit dem Zuschlag oder danach abgegeben wird, bleibt unbeachtet.
5.3.2 Schriftliche Gebote
Schriftliche Gebote werden von "Berliner Auktionshaus" gewissenhaft, jedoch ohne GewĂ€hr ausgefĂŒhrt. Es verpflichtet sich, nur eine Steigerungsstufe ĂŒber dem nĂ€chst darunter liegenden Gebot auszunutzen (ca. 5-10%). Gebote wie, âoderâ und âmaximalâ (fĂŒr mehrere Lose), bleiben im Zweifel unberĂŒcksichtigt.
Schriftliche Gebote können vom Versteigerer unbeachtet bleiben, wenn sie nicht am Tag vor dem Beginn der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind.
5.3.3 telefonische Gebote
Telefonisches Bieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, mit Einzelgebotshöhe von mindestens 100.-EUR möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises.
Es wird keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung oder fĂŒr fehlerhafte telefonische AuskĂŒnfte, gleich welcher Art ĂŒbernommen
5.3.4 Live Internetgebote
Live Bieten ĂŒber das Internet ist nur nach vorheriger Anmeldung bei den jeweiligen Anbietern und Freischaltung durch "Berliner Auktionshaus" möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises. Es wird keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Internetverbindung ĂŒbernommen. FĂŒr das Live-Bieten werden 3% GebĂŒhren auf den Zuschlagspreis erhoben.
5.3.5 RĂŒcknahme von Geboten
FĂŒr das ZurĂŒckziehen von schon erteilten GebotsauftrĂ€gen wird eine pauschale BearbeitungsgebĂŒhr von 30,- EUR netto je Los erhoben, sofern der RĂŒcktritt spĂ€ter als 5 Werktage vor der Auktion erfolgt. Generell bedarf es dazu der Schriftform.
5.3.6 ZurĂŒckweisung
Der Versteigerer darf Gebote ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckweisen. Ein Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Ăbergebot unwirksam ist oder vom Versteigerer zurĂŒckgewiesen wird.
5.3.7 Haftung
Bei der Vielzahl von Geboten kann es zu Eingabefehlern kommen, so dass ein Bieter, fĂŒr ein von ihm bebotenes Objekt möglicherweise keinen Zuschlag erhalten könnte. Eine Schadensersatzforderung schliessen wir in solchen FĂ€llen grundsĂ€tzlich aus.
5.3.8 UntergeboteUntergebote werden auf Ausruf erhöht!
6 Zuschlag
6.1 Erteilung
Der Zuschlag erfolgt gegen Höchstgebot und wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird.
6.2 Verweigerung
"Berliner Auktionshaus" kann in begrĂŒndeten FĂ€llen den Zuschlag verweigern, insbesondere wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist oder wenn der Bieter aus einer anderen Versteigerung des "Berliner Auktionshaus" in Zahlungsverzug ist oder er eine vereinbarte Sicherheit nicht leistet oder keine hinreichenden Referenzen anbieten kann.
6.3 Zuschlag unter Vorbehalt
"Berliner Auktionshaus" kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Vorbehalten werden kann der Zuschlag insbesondere unter der Voraussetzung der Zustimmung des Einlieferers, der nicht sofortigen Zahlung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon und/oder ohne Vorhandensein oder Hinterlegung einer hinreichenden Kaufpreissicherheit. Vorbehalten werden kann der Zuschlag auch unter der Voraussetzung einer fehlenden schriftlichen ErklĂ€rung oder des fehlenden Nachweises, dass die versteigerten GegenstĂ€nde, die unter §86a StGB fallen oder zumindest fallen können, ausschlieĂlich fĂŒr die unter 10 genannten zulĂ€ssigen Zwecke verwendet werden.SchlĂ€gt der Versteigerer unter Vorbehalt zu, bleibt der Bieter fĂŒr die Dauer von vier Wochen nach dem Zuschlag an sein Gebot gebunden. Die Annahme erfolgt mit Absendung der AnnahmeerklĂ€rung des Versteigerers an die vom Bieter genannte Anschrift. Verstreicht die Frist ohne AnnahmeerklĂ€rung, wird der Zuschlag gegenstandslos und der Versteigerer kann das Los erneut aufrufen.Im Zweifel kann "Berliner Auktionshaus" den Zuschlag endgĂŒltig versagen und das Los erneut aufrufen. Die bis dahin abgegebenen Gebote bleiben bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich.
6.4 Gleich hohe Gebote
Bei gleich hohem Ferngebot entscheidet der Zeitpunkt des tatsÀchlichen Einganges. Geben mehrere Personen zeitgleich ein gleich lautendes Angebot ab, entscheidet das Los.
6.5 Erneuter Aufruf
Uneinigkeit ĂŒber das Höchstgebot oder begrĂŒndete Zweifel am Zuschlag werden durch nochmaligen Aufruf des Loses behoben. Dies gilt auch, wenn versehentlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen worden ist. EinwĂ€nde gegen den Zuschlag kann der Versteigerer unbeachtet lassen, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Zuschlag erhoben werden. Mit dem erneuten Aufruf erlischt ein bereits erteilter Zuschlag.
6.6 Wirkung des Zuschlages
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer zustande. Auf die Anwesenheit beider Parteien bei Erteilung des Zuschlages kommt es nicht an. MaĂgebend fĂŒr den Zuschlagpreis ist das Versteigerungsprotokoll.
6.7 Person des Ersteigerers
Der Ersteigerer ist verpflichtet, dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen und dies ggf. zu belegen. Der Versteigerer ist berechtigt, diese Daten fĂŒr die Abwicklung des durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrages zu speichern und gegebenenfalls dem Einlieferer mitzuteilen.
6.8 Freiverkauf nach der Auktion
SĂ€mtliche Angebote zu freien Losen erfolgen unter Vorbehalt auf Zuschlagsfehler. Rechnungsstellung bedeutet nicht automatisch VerfĂŒgbarkeit des in Rechnung gestellten Objektes. Jedweder freier Verkauf nach der Auktion erfolgt vorbehaltlich Zwischenverkaufs im Auktionshaus. AnsprĂŒche auf Herausgabe können nicht gestellt werden.
7 Kaufpreiszahlung
Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der KĂ€ufer, den Kaufpreis an das "Berliner Auktionshaus" als Vertreter des Einlieferers zu entrichten.
7.1 Zusammensetzung
Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und dem Aufgeld von 20% zusammen. Daneben können weitere Entgelte fĂŒr Lagerung, Versand und Versicherung anfallen.Bei der Versteigerung im Namen des Einlieferers ist vom Ersteigerer zusĂ€tzlich die jeweils gĂŒltige Mehrwertsteuer auf das Aufgeld zu zahlen. Auslandslieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt befreit. Sobald diese erfĂŒllt sind und der Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die gezahlte MwSt zurĂŒckerstattet. Das "Berliner Auktionshaus" ist berechtigt, zuwenig erhobene MwSt nachzufordern, falls die Finanzbehörde den ermĂ€Ăigten Steuersatz nicht anerkennt.
7.2 FĂ€lligkeit
Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag auf Gebote von Anwesenden sofort fĂ€llig.Bei Zuschlag auf schriftliche und zulĂ€ssige fernmĂŒndliche Gebote wird der Gesamtpreis 8 Tage nach Absendung der Rechnung an die vom Ersteigerer mitgeteilte Anschrift ohne weitere Kosten fĂ€llig.LĂ€ngstes Zahlungsziel ist 1 Kalendermonat nach der entsprechenden Auktion.HierfĂŒr kann "Berliner Auktionshaus" eine GebĂŒhr berechnen.
7.3 Zahlung
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bei uns ersteigerten Lose zu bezahlen:
âš1. Bar vor Ort
2. Ăberweisungâš
ZahlungsempfĂ€nger:âš Berliner Auktionshaus fĂŒr Geschichte GmbH & Co. KG
âšVerwendungszweck: Kundennummer, Rechnungsnummer
Bankverbindung: Postbank Berlin
Kontoinhaber: Berliner Auktionshaus GmbH & Co. KG
IBAN: DE19 1001 0010 0050 3101 33
BIC: PBNKDEFXXX
âšâšGebĂŒhren:âšBitte ĂŒberweisen Sie gebĂŒhrenfrei fĂŒr den ZahlungsempfĂ€nger. Innerhalb der EU am besten mittels SEPA Ăberweisung.âšâšâšâš
3. Kreditkarte
Wir akzeptieren Visa, Mastercard, American Express
Bitte senden oder faxen Sie uns eine Kopie der Kreditkarte zusammen mit folgenden Informationen:
Name des Karteninhabers, Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatumdatum und KartenprĂŒfnummerâš CVC
Unterschriebene ErmÀchtigung zum Belasten Ihrer Kreditkarte
âšGebĂŒhren: âšVISA, Mastercard, AMEX: bis zu 5% des Rechnungsbetrages
4. PayPal
PayPal Adresse: info@berliner-auktionshaus.de
GebĂŒhren: 5% des Rechnungsbetrages
7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer
EG-InlĂ€nder, die von ihnen erworbene VersteigerungsgegenstĂ€nde in das Ausland ausfĂŒhren, erhalten die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, wenn sie binnen zwei Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis vorlegen. Versendet der Versteigerer die VersteigerungsgegenstĂ€nde in das Ausland, kommt es auf den Ausfuhrnachweis nicht an, wenn die VAT-Nummer des Ersteigerers bei Erteilung des Versandauftrages angegeben worden ist.
7.5 ZurĂŒckbehaltungsrecht des Versteigerers
Die Herausgabe oder Lieferung, auch bei Zuschlag auf schriftliche Gebote, erfolgt frĂŒhestens nach vollstĂ€ndiger ErfĂŒllung der Gesamtpreisforderung.
7.6 Eigentumsvorbehalt
Wird ein Gegenstand vor ErfĂŒllung der Gesamtpreisforderung herausgegeben, so steht die EigentumsĂŒbertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollstĂ€ndigen ErfĂŒllung der Gesamtpreisforderung. Der Ersteigerer ist nicht berechtigt, die Ware bis dahin weiter zu verĂ€uĂern oder VerĂ€nderungen daran vorzunehmen.
7.7 Aufrechnung/ZurĂŒckbehaltungsrecht des Ersteigerers
Der Ersteigerer kann gegen die Forderung auf Zahlung des Gesamtpreises nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher ein ZurĂŒckbehaltungsrecht geltend machen.
7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung
Bei Zahlung spĂ€ter als 8 Tage nach Rechnungsstellung ist "Berliner Auktionshaus" berechtigt, Finanzierungskosten wenigstens in Höhe von 5% der Zuschlagsumme zu berechnen. Verweigert der Ersteigerer die Abnahme oder bezahlt er nach einmaliger Mahnung (MahngebĂŒhr 5âŹ) nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen, kann "Berliner Auktionshaus" wahlweise seine Rechte durch Inkassounternehmen, AnwĂ€lte oder direkten Mahnbescheid geltend machen oder den Zuschlag widerrufen und die GegenstĂ€nde frei verkaufen oder erneut versteigern. Die Rechte des Ersteigerers erlöschen und er haftet fĂŒr den etwaigen Mindererlös und die dem Einlieferer und dem Versteigerer hieraus entstehenden Nachteile, insbesondere fĂŒr die dadurch insgesamt verlorene Provision und sĂ€mtliche Kosten in diesem Zusammenhang.
Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer keinen Anspruch.
8. Abnahme GefahrenĂŒbergang Einlagerung Versand
8.1 Abnahme
Der Ersteigerer ist mit Zuschlag zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgegenstandes verpflichtet. Der Versteigerer kann im Katalog oder im Versteigerungstermin abweichende Abholfristen angeben.
8.2 GefahrenĂŒbergang
Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und des Verlustes sowie der zufĂ€lligen Verschlechterung oder BeschĂ€digung des Versteigerungsgegenstandes auf den Ersteigerer ĂŒber.
8.3. Versand
Die Einlagerung, Demontage, Montage und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerer. Der Versteigerer haftet insoweit nur fĂŒr von ihm vorsĂ€tzlich und schuldhaft verursachte SchĂ€den. Spediteure und vergleichbare Unternehmen sind nicht ErfĂŒllungsgehilfen des Versteigerers. SchĂ€den an erhaltenen Sendungen sind, unerheblich davon ob verdeckt oder offen, innerhalb von 3 Tagen dem Versteigerer mitzuteilen. Laut AdSB haften Spediteure nur bei Reklamationen innerhalb dieser Zeit.
Der Versand erfolgt grundsĂ€tzlich als versichertes Paket. Mindestversandpauschale innerhalb Deutschlands betrĂ€gt 15 âŹ
(Europa ab 30 âŹ/ Ăbersee ab 50 âŹ), unabhĂ€ngig von Wert oder Gewicht jeder registrierten Sendung!
Der KÀufer trÀgt sÀmtliche Versandkosten und auch die Versandgefahr.
Versand von GemÀlden / SÀbeln und Schwertern und anderer sperriger GegenstÀnde
ab 25 ⏠Versandkosten innerhalb Deutschlands
Unsere Kalkulationen basieren auf Erfahrungswerten und setzten sich aus Versand- und Verpackungskosten zusammen.
Andere Versandformen können postalisch nicht ausreichend versichert werden. Folgende Varianten sind möglich:
Selbstabholung, versicherter Versand, Beauftragung einer Spedition zu Lasten des KĂ€ufers oder Abschluss einer Einzelversandversicherung zu Lasten des KĂ€ufers.
Auch fĂŒr Inlandssendungen gilt: Porto und Versicherungskosten fĂŒr Wertgut, sperriges oder zerbrechliches Gut werden individuell berechnet und können auch nachgefordert werden.
LIEFERZEITEN
âą Deutschland: ca. 1 â 7 Tage
âą Europa: ca. 5 â 14 Tage
âą Alle anderen LĂ€nder: ca. 10 â 25 Tage
Unsere Kunden aus Berlin und nĂ€chster Umgebung bitten wir um Abholung wĂ€hrend unserer gĂŒltigen Ăffnungszeiten.
9 GewÀhrleistung / Haftung
9.1 Allgemein
Alle zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne GewĂ€hr fĂŒr offene oder verdeckte MĂ€ngel oder das Vorliegen der im Katalog beschriebenen Beschaffenheiten. BĂŒcher und Alben sind z.B. nicht auf VollstĂ€ndigkeit geprĂŒft, normale Gebrauchsspuren, Anmerkungen oder Ausstreichungen, werden z.B. im Katalog und beim Aufruf nicht erwĂ€hnt.Materialbeschaffenheit wird nach Augenschein und Erfahrung beschrieben. Es werden grundsĂ€tzlich nur zerstörungsfreie PrĂŒfmethoden angewendet (z.B. optisch/UV/magnetisch).In der Regel werden Objekte nicht zerlegt.Es steht jedem Bieter frei, vor der Auktion Objekte auf eigene Kosten zerstörungsfrei (z.B. röntgen/Mikroskop) und nach Absprache mit dem "Berliner Auktionshaus" und dem jeweiligen Einlieferer, prĂŒfen zu lassen.
9.2 GewÀhrleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)
Die VersteigerungsgegenstĂ€nde werden im Namen des Einlieferers versteigert. "Berliner Auktionshaus" selbst ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr die Beschaffenheit von GegenstĂ€nden. Es verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen GewĂ€hrleistungsfristen nach vorbehaltloser Erteilung des Zuschlages, vorgetragenen MĂ€ngelrĂŒgen, an den Einlieferer zu ĂŒbermitteln.
9.3 GewÀhrleistung als KommissionÀr
"Berliner Auktionshaus" haftet fĂŒr MĂ€ngel nur in FĂ€llen der schuldhaften Verletzung eigener Sorgfaltspflichten; eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn "Berliner Auktionshaus" den Fehler infolge leichter FahrlĂ€ssigkeit nicht erkannte. Die GewĂ€hrleistungsansprĂŒche sind in diesem Rahmen auf AnsprĂŒche aus §§ 437 Nr. 3, 311a BGB beschrĂ€nkt.
9.4 sonstige Haftung
SchĂ€den, die aus MissverstĂ€ndnissen oder Ăbermittlungsfehlern zwischen dem "Berliner Auktionshaus" und dem KĂ€ufer entstehen, gehen zu Lasten des Ersteigerers. âBerliner Auktionshaus" haftet Dritten nur fĂŒr vorsĂ€tzliche oder grob fahrlĂ€ssige Pflichtverletzungen und darĂŒber hinaus nur im Rahmen der abgeschlossenen Auktionsversicherung. Die von der Versicherung geforderten Bedingungen ĂŒber Sicherungen, Lagerung und Versand werden von "Berliner Auktionshaus" eingehalten. Bei Verlust, Zerstörung, etc. wird höchstens zum Limit laut Katalog, abzgl. der vereinbarten Provision erstattet.
9.5. RĂŒckabwicklung in besonderen FĂ€llen
Kann ein KĂ€ufer innerhalb von vier Wochen ab Auktionsdatum nachweisen, dass wesentliche Angaben ĂŒber den versteigerten Gegenstand nicht zutreffen, erstatten wir den Kaufpreis gegen RĂŒckgabe.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Versteigerer bis zu drei Jahre nach der Versteigerung noch berechtigt (nicht verpflichtet) den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers rĂŒckabzuwickeln und dem KĂ€ufer gegen RĂŒckgabe den Kaufpreis zu erstatten. Wenn entscheidende Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend waren, kann dies grundsĂ€tzlich nur mit EinverstĂ€ndnis des Einlieferers erfolgen.
Der Einlieferer hat, soweit der Versteigerungserlös bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer fĂŒr die RĂŒckabwicklung wieder zur VerfĂŒgung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag wegen einer Reklamation rĂŒckgĂ€ngig zu machen, wird er den Einlieferer davon in Kenntnis setzen. Eine Absendung an die dem Versteigerer letzte bekannte Anschrift genĂŒgt.
Wenn der Einlieferer einer RĂŒckabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach seiner Unterrichtung widersprich ist eine RĂŒckabwicklung auf diesem Wege nicht möglich.. Der KĂ€ufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, um sein Verlangen kundzutun.
10 Versteigerung von GegenstĂ€nden, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthaltenSolange der Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig Ă€uĂern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen GegenstĂ€nde, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken (der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung und der Berichterstattung ĂŒber die VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der militĂ€rhistorischen und uniformkundlichen Forschung) erwerben. Der VerkĂ€ufer bietet die im Katalog genannten GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die GegenstĂ€nde nur fĂŒr die oben genannten GrĂŒnden zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86 a StGB zu benutzen.Der Versteigerer ist berechtigt, VersteigerungsgegenstĂ€nde, die unter §§86, 86a StGB fallen oder fallen können, ohne Angabe von GrĂŒnden nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine GewĂ€hr dafĂŒr bietet, dass diese GegenstĂ€nde den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.
11 FĂŒr die Versteigerung von nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und/oder nicht erlaubnispflichtiger Munition, sowie sonstiger Waffen gilt:Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Stand: MĂ€rz 2024
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar
Mindestversandkosten
Deutschland 15âŹ
Europa 30âŹ
Ăbersee/Overseas 50âŹ
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Versteigerungsbedingungen
Berliner Auktionshaus fĂŒr Geschichte GmbH & Co.KG
nachfolgend âBerliner Auktionshausâ genannt:
1 Inhalt:
2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Anwendungsbereich
2.2 SinngemĂ€Ăe Anwendung
2.3 Fernabsatz
2.4 ErmÀchtigung des Versteigerers
2.5 Rechtswahl
2.6 Gerichtsstand / ErfĂŒllungsort
2.7 Ausschluss von bestimmten Personen
3 Katalog - Beschreibungen, Rechte & Preisangaben
3.1 Beschreibungen
3.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos
3.3 Preisangaben
4 Besichtigung
4.1 Besichtigungsmöglichkeiten
4.2 PrĂŒfung von Eigenschaften
5 Versteigerung
5.1 Aufruf
5.2 Los
5.3 Gebote
5.3.1 Gebote Anwesender
5.3.2 Schriftliche Gebote
5.3.3 telefonische Gebote
5.3.4 Internetgebote
5.3.5 RĂŒcknahme von Geboten
5.3.6 ZurĂŒckweisung
5.3.7 Haftung
5.3.8 Untergebote
6 Zuschlag
6.1 Erteilung
6.2 Verweigerung
6.3 Zuschlag unter Vorbehalt
6.4 gleiche Gebote
6.5 Erneuter Aufruf
6.6 Wirkung des Zuschlages
6.7 Person des Ersteigerers
6.8 Freiverkauf
7 Kaufpreiszahlung
7.1 Zusammensetzung
7.2 FĂ€lligkeit
7.3 Zahlung
7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer
7.5 ZurĂŒckbehaltungsrecht des Versteigerers
7.6 Eigentumsvorbehalt
7.7 Aufrechnung/ZurĂŒckbehaltungsrecht des Ersteigerers
7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung
8 Abnahme GefahrenĂŒbergang Einlagerung Versand
8.1 Abnahme8.2 GefahrenĂŒbergang
8.3 Versand
9 GewÀhrleistung / Haftung
9.1 Allgemein
9.2 GewÀhrleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)
9.3 GewÀhrleistung als KommissionÀr
9.4 Sonstige Haftung
9.5 RĂŒckabwicklung in besonderen FĂ€llen
10 Versteigerung von GegenstÀnden, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthalten
11 Waffengesetz
2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Anwendungsbereich
Diese Versteigerungsbedingungen gelten fĂŒr die Besichtigung, die Versteigerung einschlieĂlich Nachverkauf und die Abwicklung der durch die Versteigerung zustande gekommenen Vereinbarung durch "Berliner Auktionshaus" einschlieĂlich deren RĂŒckabwicklung.
2.2 SinngemĂ€Ăe Anwendung
Soweit "Berliner Auktionshaus" Versteigerungen auf elektronischem Wege (online-Versteigerung) betreibt oder Waren freihĂ€ndig verkauft, gelten diese AVB sinngemĂ€Ă, soweit nicht âBesondere GeschĂ€ftsbedingungenâ (BVB-Online, BVB-Verkauf) etwas anderes bestimmen.
2.3 FernabsatzDie Bestimmungen ĂŒber FernabsatzvertrĂ€ge
§ 312d(4),5 (§156) BGB, sind zu beachten.
2.4 ErmÀchtigung des Versteigerers
"Berliner Auktionshaus" bietet (mangels einer abweichenden ausdrĂŒcklichen ErklĂ€rung)
die angebotenen VersteigerungsgegenstĂ€nde auf Grundlage der vom Einlieferer erteilten AuftrĂ€ge im Rahmen der von ihr durchgefĂŒhrten Versteigerung im Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer an. "Berliner Auktionshaus" ist vom Einlieferer bevollmĂ€chtigt, mit Wirkung fĂŒr die Einlieferer als deren Vertreter sĂ€mtliche ErklĂ€rungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die fĂŒr die Ăbertragung des Eigentums und/oder zur Ăbergabe an den Ersteigerer erforderlich sind oder damit zusammenhĂ€ngen. BAfhG ist in gleicher Weise bevollmĂ€chtigt, Forderungen der Einlieferer einzuziehen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.Es besteht kein Anspruch auf die Benennung des Auftraggebers/Einlieferers, es sei denn, dies ist in den AVB ausdrĂŒcklich vorgesehen.
2.5 Rechtswahl
SĂ€mtliche Rechtsbeziehungen, auf die sich diese AVB erstrecken, unterliegen ausschlieĂlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des internationalen Kaufrechts, soweit dem nicht zwingenderes Recht entgegensteht.
2.6 Gerichtsstand / ErfĂŒllungsort
Ist der Ersteigerer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand und ErfĂŒllungsort der Sitz von "Berliner Auktionshaus", derzeit Berlin. In Aktivprozessen kann "Berliner Auktionshaus" einen hiervon abweichenden zulĂ€ssigen Gerichtsort wĂ€hlen.
2.7. Ausschluss von bestimmten Personen
Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschlieĂen, besonders solche, die wĂ€hrend der Auktion Handel treiben, tauschen, störend hervortreten oder die in Abnahme- oder Zahlungsverzug stehen.
Gleiches gilt fĂŒr das Fehlen einer notwendige Registrierung, als Voraussetzung fĂŒr die Nutzung unserer elektronischen Auktionsplatttform.
3 Beschreibungen, Rechte & Preisangaben
3.1 Beschreibungen
Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden GegenstĂ€nde. Die Beschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht eine solche Garantie ausdrĂŒcklich erklĂ€rt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Beschreibung eine Expertise beigefĂŒgt ist oder auf eine solche verwiesen wird. GarantieerklĂ€rungen werden mangels einer anderen ErklĂ€rung nur im Namen des Einlieferers abgegeben. Katalogbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsangaben. Es obliegt dem Bieter, die angebotenen GegenstĂ€nde eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit zu prĂŒfen. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind grundsĂ€tzlich gebraucht.
3.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos
Die verĂ€uĂerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den veröffentlichten Abbildungen und Beschreibungen sĂ€mtlicher Auktionsexponate, stehen ausschlieĂlich dem "Berliner Auktionshaus" zu. Weder die Beschreibungen, noch die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, auf den Ersteigerer ĂŒber.
Das Recht an den Beschreibungen und Abbildungen beinhaltet ausdrĂŒcklich die VervielfĂ€ltigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte.
Der Ersteigerer der Auktionsexponate im Rahmen unserer Auktionen, verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Beschreibungen und Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sĂ€mtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder VerstoĂ gegen diese Vereinbarung begrĂŒndet SchadensersatzansprĂŒche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.
3.3 Preisangaben
Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.
4 Besichtigung
4.1 Besichtigungsmöglichkeiten
Alle VersteigerungsgegenstÀnde können vor der Auktion, bzw. vor der Bestellung in den GeschÀftsrÀumen des "Berliner Auktionshaus" zu den ausgewiesenen Zeiten eingehend besichtigt werden.
4.2 PrĂŒfung von Eigenschaften
Ăber die Besichtigung hinausgehende PrĂŒfungen der Beschaffenheit durch Ansichtssendungen, sind nach Absprache und gegen Sicherheitsleistung möglich.
5 Versteigerung
5.1 Aufruf
Nach Aufruf des einzelnen Versteigerungsloses und Nennung des Betrages fĂŒr das erste Gebot (Mindestgebot) durch den Versteigerer beginnt die Versteigerung durch die Abgabe von Geboten durch die Anwesenden, Telefonbieter, sowie ev. Live-Bieter ĂŒber das Internet.
5.2 Los
Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummern. "Berliner Auktionshaus" ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, zurĂŒckzuziehen oder auĂerhalb der Reihenfolge aufzurufen.
5.3 Gebote
Gebote werden in deutscher Sprache und in Euro abgegeben.
5.3.1 Gebote Anwesender und Internet-Live-Bieter
Ein Gebot ist wirksam abgegeben, wenn es zur Kenntnis des Versteigerers gelangt. Ein Ăbergebot, dass zeitgleich mit dem Zuschlag oder danach abgegeben wird, bleibt unbeachtet.
5.3.2 Schriftliche Gebote
Schriftliche Gebote werden von "Berliner Auktionshaus" gewissenhaft, jedoch ohne GewĂ€hr ausgefĂŒhrt. Es verpflichtet sich, nur eine Steigerungsstufe ĂŒber dem nĂ€chst darunter liegenden Gebot auszunutzen (ca. 5-10%). Gebote wie, âoderâ und âmaximalâ (fĂŒr mehrere Lose), bleiben im Zweifel unberĂŒcksichtigt.
Schriftliche Gebote können vom Versteigerer unbeachtet bleiben, wenn sie nicht am Tag vor dem Beginn der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind.
5.3.3 telefonische Gebote
Telefonisches Bieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, mit Einzelgebotshöhe von mindestens 100.-EUR möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises.
Es wird keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung oder fĂŒr fehlerhafte telefonische AuskĂŒnfte, gleich welcher Art ĂŒbernommen
5.3.4 Live Internetgebote
Live Bieten ĂŒber das Internet ist nur nach vorheriger Anmeldung bei den jeweiligen Anbietern und Freischaltung durch "Berliner Auktionshaus" möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises. Es wird keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Internetverbindung ĂŒbernommen. FĂŒr das Live-Bieten werden 3% GebĂŒhren auf den Zuschlagspreis erhoben.
5.3.5 RĂŒcknahme von Geboten
FĂŒr das ZurĂŒckziehen von schon erteilten GebotsauftrĂ€gen wird eine pauschale BearbeitungsgebĂŒhr von 30,- EUR netto je Los erhoben, sofern der RĂŒcktritt spĂ€ter als 5 Werktage vor der Auktion erfolgt. Generell bedarf es dazu der Schriftform.
5.3.6 ZurĂŒckweisung
Der Versteigerer darf Gebote ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckweisen. Ein Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Ăbergebot unwirksam ist oder vom Versteigerer zurĂŒckgewiesen wird.
5.3.7 Haftung
Bei der Vielzahl von Geboten kann es zu Eingabefehlern kommen, so dass ein Bieter, fĂŒr ein von ihm bebotenes Objekt möglicherweise keinen Zuschlag erhalten könnte. Eine Schadensersatzforderung schliessen wir in solchen FĂ€llen grundsĂ€tzlich aus.
5.3.8 UntergeboteUntergebote werden auf Ausruf erhöht!
6 Zuschlag
6.1 Erteilung
Der Zuschlag erfolgt gegen Höchstgebot und wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird.
6.2 Verweigerung
"Berliner Auktionshaus" kann in begrĂŒndeten FĂ€llen den Zuschlag verweigern, insbesondere wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist oder wenn der Bieter aus einer anderen Versteigerung des "Berliner Auktionshaus" in Zahlungsverzug ist oder er eine vereinbarte Sicherheit nicht leistet oder keine hinreichenden Referenzen anbieten kann.
6.3 Zuschlag unter Vorbehalt
"Berliner Auktionshaus" kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Vorbehalten werden kann der Zuschlag insbesondere unter der Voraussetzung der Zustimmung des Einlieferers, der nicht sofortigen Zahlung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon und/oder ohne Vorhandensein oder Hinterlegung einer hinreichenden Kaufpreissicherheit. Vorbehalten werden kann der Zuschlag auch unter der Voraussetzung einer fehlenden schriftlichen ErklĂ€rung oder des fehlenden Nachweises, dass die versteigerten GegenstĂ€nde, die unter §86a StGB fallen oder zumindest fallen können, ausschlieĂlich fĂŒr die unter 10 genannten zulĂ€ssigen Zwecke verwendet werden.SchlĂ€gt der Versteigerer unter Vorbehalt zu, bleibt der Bieter fĂŒr die Dauer von vier Wochen nach dem Zuschlag an sein Gebot gebunden. Die Annahme erfolgt mit Absendung der AnnahmeerklĂ€rung des Versteigerers an die vom Bieter genannte Anschrift. Verstreicht die Frist ohne AnnahmeerklĂ€rung, wird der Zuschlag gegenstandslos und der Versteigerer kann das Los erneut aufrufen.Im Zweifel kann "Berliner Auktionshaus" den Zuschlag endgĂŒltig versagen und das Los erneut aufrufen. Die bis dahin abgegebenen Gebote bleiben bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich.
6.4 Gleich hohe Gebote
Bei gleich hohem Ferngebot entscheidet der Zeitpunkt des tatsÀchlichen Einganges. Geben mehrere Personen zeitgleich ein gleich lautendes Angebot ab, entscheidet das Los.
6.5 Erneuter Aufruf
Uneinigkeit ĂŒber das Höchstgebot oder begrĂŒndete Zweifel am Zuschlag werden durch nochmaligen Aufruf des Loses behoben. Dies gilt auch, wenn versehentlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen worden ist. EinwĂ€nde gegen den Zuschlag kann der Versteigerer unbeachtet lassen, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Zuschlag erhoben werden. Mit dem erneuten Aufruf erlischt ein bereits erteilter Zuschlag.
6.6 Wirkung des Zuschlages
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer zustande. Auf die Anwesenheit beider Parteien bei Erteilung des Zuschlages kommt es nicht an. MaĂgebend fĂŒr den Zuschlagpreis ist das Versteigerungsprotokoll.
6.7 Person des Ersteigerers
Der Ersteigerer ist verpflichtet, dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen und dies ggf. zu belegen. Der Versteigerer ist berechtigt, diese Daten fĂŒr die Abwicklung des durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrages zu speichern und gegebenenfalls dem Einlieferer mitzuteilen.
6.8 Freiverkauf nach der Auktion
SĂ€mtliche Angebote zu freien Losen erfolgen unter Vorbehalt auf Zuschlagsfehler. Rechnungsstellung bedeutet nicht automatisch VerfĂŒgbarkeit des in Rechnung gestellten Objektes. Jedweder freier Verkauf nach der Auktion erfolgt vorbehaltlich Zwischenverkaufs im Auktionshaus. AnsprĂŒche auf Herausgabe können nicht gestellt werden.
7 Kaufpreiszahlung
Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der KĂ€ufer, den Kaufpreis an das "Berliner Auktionshaus" als Vertreter des Einlieferers zu entrichten.
7.1 Zusammensetzung
Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und dem Aufgeld von 20% zusammen. Daneben können weitere Entgelte fĂŒr Lagerung, Versand und Versicherung anfallen.Bei der Versteigerung im Namen des Einlieferers ist vom Ersteigerer zusĂ€tzlich die jeweils gĂŒltige Mehrwertsteuer auf das Aufgeld zu zahlen. Auslandslieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt befreit. Sobald diese erfĂŒllt sind und der Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die gezahlte MwSt zurĂŒckerstattet. Das "Berliner Auktionshaus" ist berechtigt, zuwenig erhobene MwSt nachzufordern, falls die Finanzbehörde den ermĂ€Ăigten Steuersatz nicht anerkennt.
7.2 FĂ€lligkeit
Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag auf Gebote von Anwesenden sofort fĂ€llig.Bei Zuschlag auf schriftliche und zulĂ€ssige fernmĂŒndliche Gebote wird der Gesamtpreis 8 Tage nach Absendung der Rechnung an die vom Ersteigerer mitgeteilte Anschrift ohne weitere Kosten fĂ€llig.LĂ€ngstes Zahlungsziel ist 1 Kalendermonat nach der entsprechenden Auktion.HierfĂŒr kann "Berliner Auktionshaus" eine GebĂŒhr berechnen.
7.3 Zahlung
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bei uns ersteigerten Lose zu bezahlen:
âš1. Bar vor Ort
2. Ăberweisungâš
ZahlungsempfĂ€nger:âš Berliner Auktionshaus fĂŒr Geschichte GmbH & Co. KG
âšVerwendungszweck: Kundennummer, Rechnungsnummer
Bankverbindung: Postbank Berlin
Kontoinhaber: Berliner Auktionshaus GmbH & Co. KG
IBAN: DE19 1001 0010 0050 3101 33
BIC: PBNKDEFXXX
âšâšGebĂŒhren:âšBitte ĂŒberweisen Sie gebĂŒhrenfrei fĂŒr den ZahlungsempfĂ€nger. Innerhalb der EU am besten mittels SEPA Ăberweisung.âšâšâšâš
3. Kreditkarte
Wir akzeptieren Visa, Mastercard, American Express
Bitte senden oder faxen Sie uns eine Kopie der Kreditkarte zusammen mit folgenden Informationen:
Name des Karteninhabers, Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatumdatum und KartenprĂŒfnummerâš CVC
Unterschriebene ErmÀchtigung zum Belasten Ihrer Kreditkarte
âšGebĂŒhren: âšVISA, Mastercard, AMEX: bis zu 5% des Rechnungsbetrages
4. PayPal
PayPal Adresse: info@berliner-auktionshaus.de
GebĂŒhren: 5% des Rechnungsbetrages
7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer
EG-InlĂ€nder, die von ihnen erworbene VersteigerungsgegenstĂ€nde in das Ausland ausfĂŒhren, erhalten die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, wenn sie binnen zwei Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis vorlegen. Versendet der Versteigerer die VersteigerungsgegenstĂ€nde in das Ausland, kommt es auf den Ausfuhrnachweis nicht an, wenn die VAT-Nummer des Ersteigerers bei Erteilung des Versandauftrages angegeben worden ist.
7.5 ZurĂŒckbehaltungsrecht des Versteigerers
Die Herausgabe oder Lieferung, auch bei Zuschlag auf schriftliche Gebote, erfolgt frĂŒhestens nach vollstĂ€ndiger ErfĂŒllung der Gesamtpreisforderung.
7.6 Eigentumsvorbehalt
Wird ein Gegenstand vor ErfĂŒllung der Gesamtpreisforderung herausgegeben, so steht die EigentumsĂŒbertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollstĂ€ndigen ErfĂŒllung der Gesamtpreisforderung. Der Ersteigerer ist nicht berechtigt, die Ware bis dahin weiter zu verĂ€uĂern oder VerĂ€nderungen daran vorzunehmen.
7.7 Aufrechnung/ZurĂŒckbehaltungsrecht des Ersteigerers
Der Ersteigerer kann gegen die Forderung auf Zahlung des Gesamtpreises nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher ein ZurĂŒckbehaltungsrecht geltend machen.
7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung
Bei Zahlung spĂ€ter als 8 Tage nach Rechnungsstellung ist "Berliner Auktionshaus" berechtigt, Finanzierungskosten wenigstens in Höhe von 5% der Zuschlagsumme zu berechnen. Verweigert der Ersteigerer die Abnahme oder bezahlt er nach einmaliger Mahnung (MahngebĂŒhr 5âŹ) nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen, kann "Berliner Auktionshaus" wahlweise seine Rechte durch Inkassounternehmen, AnwĂ€lte oder direkten Mahnbescheid geltend machen oder den Zuschlag widerrufen und die GegenstĂ€nde frei verkaufen oder erneut versteigern. Die Rechte des Ersteigerers erlöschen und er haftet fĂŒr den etwaigen Mindererlös und die dem Einlieferer und dem Versteigerer hieraus entstehenden Nachteile, insbesondere fĂŒr die dadurch insgesamt verlorene Provision und sĂ€mtliche Kosten in diesem Zusammenhang.
Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer keinen Anspruch.
8. Abnahme GefahrenĂŒbergang Einlagerung Versand
8.1 Abnahme
Der Ersteigerer ist mit Zuschlag zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgegenstandes verpflichtet. Der Versteigerer kann im Katalog oder im Versteigerungstermin abweichende Abholfristen angeben.
8.2 GefahrenĂŒbergang
Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und des Verlustes sowie der zufĂ€lligen Verschlechterung oder BeschĂ€digung des Versteigerungsgegenstandes auf den Ersteigerer ĂŒber.
8.3. Versand
Die Einlagerung, Demontage, Montage und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerer. Der Versteigerer haftet insoweit nur fĂŒr von ihm vorsĂ€tzlich und schuldhaft verursachte SchĂ€den. Spediteure und vergleichbare Unternehmen sind nicht ErfĂŒllungsgehilfen des Versteigerers. SchĂ€den an erhaltenen Sendungen sind, unerheblich davon ob verdeckt oder offen, innerhalb von 3 Tagen dem Versteigerer mitzuteilen. Laut AdSB haften Spediteure nur bei Reklamationen innerhalb dieser Zeit.
Der Versand erfolgt grundsĂ€tzlich als versichertes Paket. Mindestversandpauschale innerhalb Deutschlands betrĂ€gt 15 âŹ
(Europa ab 30 âŹ/ Ăbersee ab 50 âŹ), unabhĂ€ngig von Wert oder Gewicht jeder registrierten Sendung!
Der KÀufer trÀgt sÀmtliche Versandkosten und auch die Versandgefahr.
Versand von GemÀlden / SÀbeln und Schwertern und anderer sperriger GegenstÀnde
ab 25 ⏠Versandkosten innerhalb Deutschlands
Unsere Kalkulationen basieren auf Erfahrungswerten und setzten sich aus Versand- und Verpackungskosten zusammen.
Andere Versandformen können postalisch nicht ausreichend versichert werden. Folgende Varianten sind möglich:
Selbstabholung, versicherter Versand, Beauftragung einer Spedition zu Lasten des KĂ€ufers oder Abschluss einer Einzelversandversicherung zu Lasten des KĂ€ufers.
Auch fĂŒr Inlandssendungen gilt: Porto und Versicherungskosten fĂŒr Wertgut, sperriges oder zerbrechliches Gut werden individuell berechnet und können auch nachgefordert werden.
LIEFERZEITEN
âą Deutschland: ca. 1 â 7 Tage
âą Europa: ca. 5 â 14 Tage
âą Alle anderen LĂ€nder: ca. 10 â 25 Tage
Unsere Kunden aus Berlin und nĂ€chster Umgebung bitten wir um Abholung wĂ€hrend unserer gĂŒltigen Ăffnungszeiten.
9 GewÀhrleistung / Haftung
9.1 Allgemein
Alle zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne GewĂ€hr fĂŒr offene oder verdeckte MĂ€ngel oder das Vorliegen der im Katalog beschriebenen Beschaffenheiten. BĂŒcher und Alben sind z.B. nicht auf VollstĂ€ndigkeit geprĂŒft, normale Gebrauchsspuren, Anmerkungen oder Ausstreichungen, werden z.B. im Katalog und beim Aufruf nicht erwĂ€hnt.Materialbeschaffenheit wird nach Augenschein und Erfahrung beschrieben. Es werden grundsĂ€tzlich nur zerstörungsfreie PrĂŒfmethoden angewendet (z.B. optisch/UV/magnetisch).In der Regel werden Objekte nicht zerlegt.Es steht jedem Bieter frei, vor der Auktion Objekte auf eigene Kosten zerstörungsfrei (z.B. röntgen/Mikroskop) und nach Absprache mit dem "Berliner Auktionshaus" und dem jeweiligen Einlieferer, prĂŒfen zu lassen.
9.2 GewÀhrleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)
Die VersteigerungsgegenstĂ€nde werden im Namen des Einlieferers versteigert. "Berliner Auktionshaus" selbst ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr die Beschaffenheit von GegenstĂ€nden. Es verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen GewĂ€hrleistungsfristen nach vorbehaltloser Erteilung des Zuschlages, vorgetragenen MĂ€ngelrĂŒgen, an den Einlieferer zu ĂŒbermitteln.
9.3 GewÀhrleistung als KommissionÀr
"Berliner Auktionshaus" haftet fĂŒr MĂ€ngel nur in FĂ€llen der schuldhaften Verletzung eigener Sorgfaltspflichten; eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn "Berliner Auktionshaus" den Fehler infolge leichter FahrlĂ€ssigkeit nicht erkannte. Die GewĂ€hrleistungsansprĂŒche sind in diesem Rahmen auf AnsprĂŒche aus §§ 437 Nr. 3, 311a BGB beschrĂ€nkt.
9.4 sonstige Haftung
SchĂ€den, die aus MissverstĂ€ndnissen oder Ăbermittlungsfehlern zwischen dem "Berliner Auktionshaus" und dem KĂ€ufer entstehen, gehen zu Lasten des Ersteigerers. âBerliner Auktionshaus" haftet Dritten nur fĂŒr vorsĂ€tzliche oder grob fahrlĂ€ssige Pflichtverletzungen und darĂŒber hinaus nur im Rahmen der abgeschlossenen Auktionsversicherung. Die von der Versicherung geforderten Bedingungen ĂŒber Sicherungen, Lagerung und Versand werden von "Berliner Auktionshaus" eingehalten. Bei Verlust, Zerstörung, etc. wird höchstens zum Limit laut Katalog, abzgl. der vereinbarten Provision erstattet.
9.5. RĂŒckabwicklung in besonderen FĂ€llen
Kann ein KĂ€ufer innerhalb von vier Wochen ab Auktionsdatum nachweisen, dass wesentliche Angaben ĂŒber den versteigerten Gegenstand nicht zutreffen, erstatten wir den Kaufpreis gegen RĂŒckgabe.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Versteigerer bis zu drei Jahre nach der Versteigerung noch berechtigt (nicht verpflichtet) den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers rĂŒckabzuwickeln und dem KĂ€ufer gegen RĂŒckgabe den Kaufpreis zu erstatten. Wenn entscheidende Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend waren, kann dies grundsĂ€tzlich nur mit EinverstĂ€ndnis des Einlieferers erfolgen.
Der Einlieferer hat, soweit der Versteigerungserlös bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer fĂŒr die RĂŒckabwicklung wieder zur VerfĂŒgung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag wegen einer Reklamation rĂŒckgĂ€ngig zu machen, wird er den Einlieferer davon in Kenntnis setzen. Eine Absendung an die dem Versteigerer letzte bekannte Anschrift genĂŒgt.
Wenn der Einlieferer einer RĂŒckabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach seiner Unterrichtung widersprich ist eine RĂŒckabwicklung auf diesem Wege nicht möglich.. Der KĂ€ufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, um sein Verlangen kundzutun.
10 Versteigerung von GegenstĂ€nden, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthaltenSolange der Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig Ă€uĂern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen GegenstĂ€nde, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken (der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung und der Berichterstattung ĂŒber die VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der militĂ€rhistorischen und uniformkundlichen Forschung) erwerben. Der VerkĂ€ufer bietet die im Katalog genannten GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die GegenstĂ€nde nur fĂŒr die oben genannten GrĂŒnden zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86 a StGB zu benutzen.Der Versteigerer ist berechtigt, VersteigerungsgegenstĂ€nde, die unter §§86, 86a StGB fallen oder fallen können, ohne Angabe von GrĂŒnden nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine GewĂ€hr dafĂŒr bietet, dass diese GegenstĂ€nde den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.
11 FĂŒr die Versteigerung von nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und/oder nicht erlaubnispflichtiger Munition, sowie sonstiger Waffen gilt:Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Stand: MĂ€rz 2024