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Johann Elias Ridinger. Das in seiner grossen Mannigfaltigkeit und in seinen schönen Farben nach Orig

In Auktion 31 - Kunst, Bücher, Autographen

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Johann Elias Ridinger. Das in seiner grossen Mannigfaltigkeit und in seinen schönen Farben nach Original-Zeichnungen geschilderte Thierreich. Zwei Teile in einem Band. Augsburg, Johann Jakob und Martin Elias Ridinger 1768. Mit 127 kolorierten Kupfertafeln, einem gestochenen Frontispiz und einem Kupfertitelblatt, beide in Rötel gedruckt, sowie einer gestochenen Textvignette. Lederband der Zeit mit reicher floraler Rückenvergoldung und rot-goldenem Rückenschild.

Das letzte große Tafelwerk des berühmten Augsburger Tiermalers Johann Elias Ridinger (1698-1767) erschien kurz nach seinem Tod, vollendet und herausgegeben von seinen beiden Söhnen. - Die »Mannigfaltigkeit« der Tierwelt belegte Ridinger in mehr als 120 prachtvollen und detailreichen Kupferstichen, die auf bestes Papier gedruckt und akkurat koloriert wurden, was Ridinger nur noch bei einer zweiten Folge veranlasst hatte.

Bei den 127 Abbildungen handelt es sich sowohl um heimische als auch exotische Tiere - z. B. Pferde, Hunde, Hirsche, Schweine, Schafe, Affen, Kamele, Elefanten und Nashörner. Auch kleine Tiere, wie z. B. Igel, Marder, Meerschweinchen, Eichhörnchen, Hasen oder Frösche werden zoologisch exakt mit ihrem lateinischen, deutschen und französischen Namen genannt und darüber hinaus im Textteil umfangreich beschrieben. Die Vorzeichnungen entstanden mehrheitlich zwischen 1748 und 1755. Ridinger befand sich damals auf dem Zenit seines künstlerischen Schaffens und war einer der berühmtesten Tierillustratoren. Für die Zeichnungen der Exoten folgte er allerdings Darstellungen von Zoologen wie Jacob Theodor Klein oder Carl von Linné. Nicht zuletzt trugen die farbigen Staffagen der Kupferstiche zu der insgesamt »charmanten« Anmutung dieses großartigen Tafelwerkes bei.

Ridinger und seine Erben konzipierten auch dieses Werk für den internationalen Markt und übersetzten alle Texte auch noch in Französisch.
Die teils zu beobachtende Skurrilität bei einzelnen Abbildungen findet auch in erheiternder Wortwahl Ausdruck: »Das Schwein. Diese Thiere gehören wohl unstreitig unter die ekelhaftesten Thiere, da sie den ganzen Tag am liebsten im Kothe herumwühlen, einen stinkenden Geruch verbreiten und auf eine sehr unangenehme Weise Grunzen« und »Das Fluß- oder Nilpferd. Die Zeichnung dieses fürchterlichen Thieres haben wir durch Gütigkeit des Herrn Klein erhalten. Vorne am Leibe gleicht es einem Ochsen und an dem übrigen ist es einem Schwein ähnlich. Es hat keine Haare ausgenommen auf der Nase [...]«.

Teil 1 beginnt wie in allen Vergleichsexemplaren mit dem Rötel-Frontispiz mit dem Porträtmedaillon Ridingers, gefolgt von der Vorrede, der Biographie Ridingers und den Beschreibungen der verschiedenen europäischen und überseeischen Säugetiere. - Teil II mit einem in Rötel gedruckten Kupfertitel mit Raubtieren und weiteren Beschreibungen. Alle Texte in Französisch und Deutsch. - Jeder Teil am Ende mit einem zweisprachigen Verzeichnis der Kupfer. In Teil 2 nennt diese Liste zwei Kupfer, deren Inhalt sich aber auf einer gemeinsamen Platte findet, dafür die Tiere einer weiteren Platte auf zwei Seiten. Das vorliegende Exemplar also absolut vollständig und hervorragend erhalten. - Thienemann: »Das Werk ist vollständig wohl nirgends mehr zu finden, vielen Verehrern u. Sammlern Ridinger’scher Kunstblätter so gut wie unbekannt [...]«.
Provenienz: Dr. Alfred Lucian Ritter von Pfeiffer (Wien 1858-1913, Bibliotheksmarke in Golddruck, Lugt 2067a). - May von Weinberg (Frankfurt 1866-1937, gestochenes Exlibris, erworben 1914 aus der Auflösung der Kunstsammlung Pfeiffer). - 1938 Städtische Kunstsammlungen Frankfurt, 1950 restituiert an Richard von Szilvinyi. - Karl & Faber 11.6. 2010, Auktion 230, Lot 84. - Antiquariat Niemeyer. - Aus dessen Auflösung in niedersächsische Privatsammlung.

41 : 28,5 cm. Kollation: Frontispiz, 20, 24, [2] Seiten, 63 Kupfer; Kupfertitel, 17, [1], 20, [2] Seiten, 64 Kupfer.

Thienemann/Schwarz 974-1102. - Nissen 3408
Johann Elias Ridinger. Das in seiner grossen Mannigfaltigkeit und in seinen schönen Farben nach Original-Zeichnungen geschilderte Thierreich. Zwei Teile in einem Band. Augsburg, Johann Jakob und Martin Elias Ridinger 1768. Mit 127 kolorierten Kupfertafeln, einem gestochenen Frontispiz und einem Kupfertitelblatt, beide in Rötel gedruckt, sowie einer gestochenen Textvignette. Lederband der Zeit mit reicher floraler Rückenvergoldung und rot-goldenem Rückenschild.

Das letzte große Tafelwerk des berühmten Augsburger Tiermalers Johann Elias Ridinger (1698-1767) erschien kurz nach seinem Tod, vollendet und herausgegeben von seinen beiden Söhnen. - Die »Mannigfaltigkeit« der Tierwelt belegte Ridinger in mehr als 120 prachtvollen und detailreichen Kupferstichen, die auf bestes Papier gedruckt und akkurat koloriert wurden, was Ridinger nur noch bei einer zweiten Folge veranlasst hatte.

Bei den 127 Abbildungen handelt es sich sowohl um heimische als auch exotische Tiere - z. B. Pferde, Hunde, Hirsche, Schweine, Schafe, Affen, Kamele, Elefanten und Nashörner. Auch kleine Tiere, wie z. B. Igel, Marder, Meerschweinchen, Eichhörnchen, Hasen oder Frösche werden zoologisch exakt mit ihrem lateinischen, deutschen und französischen Namen genannt und darüber hinaus im Textteil umfangreich beschrieben. Die Vorzeichnungen entstanden mehrheitlich zwischen 1748 und 1755. Ridinger befand sich damals auf dem Zenit seines künstlerischen Schaffens und war einer der berühmtesten Tierillustratoren. Für die Zeichnungen der Exoten folgte er allerdings Darstellungen von Zoologen wie Jacob Theodor Klein oder Carl von Linné. Nicht zuletzt trugen die farbigen Staffagen der Kupferstiche zu der insgesamt »charmanten« Anmutung dieses großartigen Tafelwerkes bei.

Ridinger und seine Erben konzipierten auch dieses Werk für den internationalen Markt und übersetzten alle Texte auch noch in Französisch.
Die teils zu beobachtende Skurrilität bei einzelnen Abbildungen findet auch in erheiternder Wortwahl Ausdruck: »Das Schwein. Diese Thiere gehören wohl unstreitig unter die ekelhaftesten Thiere, da sie den ganzen Tag am liebsten im Kothe herumwühlen, einen stinkenden Geruch verbreiten und auf eine sehr unangenehme Weise Grunzen« und »Das Fluß- oder Nilpferd. Die Zeichnung dieses fürchterlichen Thieres haben wir durch Gütigkeit des Herrn Klein erhalten. Vorne am Leibe gleicht es einem Ochsen und an dem übrigen ist es einem Schwein ähnlich. Es hat keine Haare ausgenommen auf der Nase [...]«.

Teil 1 beginnt wie in allen Vergleichsexemplaren mit dem Rötel-Frontispiz mit dem Porträtmedaillon Ridingers, gefolgt von der Vorrede, der Biographie Ridingers und den Beschreibungen der verschiedenen europäischen und überseeischen Säugetiere. - Teil II mit einem in Rötel gedruckten Kupfertitel mit Raubtieren und weiteren Beschreibungen. Alle Texte in Französisch und Deutsch. - Jeder Teil am Ende mit einem zweisprachigen Verzeichnis der Kupfer. In Teil 2 nennt diese Liste zwei Kupfer, deren Inhalt sich aber auf einer gemeinsamen Platte findet, dafür die Tiere einer weiteren Platte auf zwei Seiten. Das vorliegende Exemplar also absolut vollständig und hervorragend erhalten. - Thienemann: »Das Werk ist vollständig wohl nirgends mehr zu finden, vielen Verehrern u. Sammlern Ridinger’scher Kunstblätter so gut wie unbekannt [...]«.
Provenienz: Dr. Alfred Lucian Ritter von Pfeiffer (Wien 1858-1913, Bibliotheksmarke in Golddruck, Lugt 2067a). - May von Weinberg (Frankfurt 1866-1937, gestochenes Exlibris, erworben 1914 aus der Auflösung der Kunstsammlung Pfeiffer). - 1938 Städtische Kunstsammlungen Frankfurt, 1950 restituiert an Richard von Szilvinyi. - Karl & Faber 11.6. 2010, Auktion 230, Lot 84. - Antiquariat Niemeyer. - Aus dessen Auflösung in niedersächsische Privatsammlung.

41 : 28,5 cm. Kollation: Frontispiz, 20, 24, [2] Seiten, 63 Kupfer; Kupfertitel, 17, [1], 20, [2] Seiten, 64 Kupfer.

Thienemann/Schwarz 974-1102. - Nissen 3408

Auktion 31 - Kunst, Bücher, Autographen

Auktionsdatum
Lose: 301-634
Lose: 1 - 281
Ort der Versteigerung
Osterbekstraße 86 A
Hamburg
22083
Germany

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Buyer's premium is 23% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 31% (incl. German VAT). We will also charge costs for shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.

Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 31% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 23% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.


Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 31% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 23% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.

11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)

12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

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