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Pocket watch: unique, historically important Cartier pocket watch with original box, gift of the

In Fine Pocket- & Wristwatches

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Hamburg

Taschenuhr: einzigartige, historisch bedeutende Cartier Taschenuhr mit Originalbox, Geschenk des englischen Königshauses unter George V., gleichzeitig Kaiser von Indien, an ein indisches Fürstenhaus, inklusive Archivauskunft von Cartier
Ca. Ø44mm, ca. 47g, super flache Ausführung, 18K Gold, Platin und graublaue Emaille, beidseitig strahlenförmige Guillochemaille mit weißem Rand, rückseitig aufgelegtes indisches Fürstenmonogramm aus Platin, Monogramm mit Schwert und Krone, Komplettbesatz mit Diamantrosen, super flache Ausführung, Cartier Präzisionsankerwerk in absoluter Spitzenqualität mit Streifenschliff, 18 Steinen und reguliert in 8 Lagen, No. 5110/5481, originales, guillochiertes Zifferblatt, signiert Cartier Paris, gebläute Breguet-Stahlzeiger, signierte Originalbox, wunderbarer, originaler Erhaltungszustand, funktionstüchtig, Unikat und museales Cartier Sammlerstück. Folgende Cartier Archivauskunft auf Anfrage von Sotheby's liegt uns vor: "Es handelt sich um ein Einzelstück, das 1911 vom Hause Cartier gefertigt wurde. Die Taschenuhr wurde als Geschenk des englischen Königshauses an eine der zahlreichen indischen Fürstendynastien weitergegeben, die von 1858-1947 zum britischen Kolonialreich gehörten und als Kronkolonie unter dem Namen Britisch Indien geführt wurden". Die Besonderheit der Verbindung Britisch-Indiens war, dass nur die Hälfte der Landfläche unter direkter britischer Herrschaft stand, der Rest befand sich unter dem Einfluss und der Herrschaft der einheimischen Fürstendynastien. Um das persönliche Treueverhältnis zu wahren und die Verbindung zur englischen Krone aufrechtzuerhalten, war es daher üblich, dass regelmäßig Geschenke an genau diese Fürstenfamilien gemacht wurden, die dementsprechend üppig ausfielen. In Hans Nadelhoffer "Cartier" heißt es dazu: "...Die ersten wichtigen Kontakte zu den Maharadjas wurden während der Feierlichkeiten der George V.-Krönung 1911 geschlossen, im selben Jahr, als sich Jacques Cartier für seine erste Reise nach Indien aufmachte. Die Reise dauerte 16 Tage. Zu seiner Überraschung stellte er fest, dass die Maharadjas, die ihn in ihrem Reich willkommen hießen, vor allem an Taschenuhren interessiert waren, die damals in Paris und London große Mode waren." Unter anderem ist lt. Nadelhoffer "Cartier" folgende Bestellung in den Cartier-Archivunterlagen zu finden: "Eine blau emaillierte Taschenuhr, gefertigt für den Maharadja of Kapurthala", dessen Wappen mit einem Schwert und einer Krone verziert ist und der im Jahr 1911 den Titel des Maharadjas erhielt. Bei der hier vorliegenden Uhr, die im selben Jahr gefertigt wurde, könnte es sich also durchaus genau um diese Uhr handeln!



Pocket watch: unique, historically important Cartier pocket watch with original box, gift of the English Royal House under George V. as the Emperor of India to an Indian House of Princes, including documentation from the archives of Cartier
Ca. Ø44mm, ca. 47g, super thin version, 18K gold, platinum and grey-blue enamel, both sides engine turned enamel with white rim, back applied with platinum Indian Prince's monogram with sword and crown, completely set with rose-cut diamonds, super thin version, Cartier precision lever movement, top quality with stripe decoration, 18 jewels, adjusted in 8 positions, No. 5110/5481, original engine turned dial, signed Cartier Paris, blued Breguet steel hands, signed original box, wonderful original condition, in working order, unique collector's item in museum quality. The following Cartier archive information was given to Sotheby's about this watch: "This is a unique piece which was manufactured by Cartier in 1910/1911. The pocket watch was a gift from the English Royal family to one of the many Indian princes dynasties that belonged to the British Empire from 1858 to 1947 and were run as a crown colony under the name British India". The peculiarity of the British-Indian relationship was that only half of the country was directly British ruled, the rest was under the influence and rule of the Houses of Princes. In order to maintain personal loyalty and to maintain the relationship with the English Crown, it was common that lavish gifts were regularly given to these princes families. In Hans Nadelhoffer "Cartier" it says: "...The first important contacts with the Maharadjas were made during the celebrations of the George V coronation in 1911, the same year when Jacques Cartier made his first trip to India. The trip lasted 16 days. To his surprise, he noted that the Maharadjas who welcomed him to their empire were mostly interested in pocket watches, which were popular in Paris and London at the time." According to Nadelhoffer "Cartier" the following order can be found among other things in the Cartier archive documents: "A blue enamelled pocket watch, made for the Maharadja of Kapurthala", whose coat of arms is decorated with a sword and a crown and who received the title of Maharadja in 1911. So this watch, which was made in the same year, could be exactly this one!

Taschenuhr: einzigartige, historisch bedeutende Cartier Taschenuhr mit Originalbox, Geschenk des englischen Königshauses unter George V., gleichzeitig Kaiser von Indien, an ein indisches Fürstenhaus, inklusive Archivauskunft von Cartier
Ca. Ø44mm, ca. 47g, super flache Ausführung, 18K Gold, Platin und graublaue Emaille, beidseitig strahlenförmige Guillochemaille mit weißem Rand, rückseitig aufgelegtes indisches Fürstenmonogramm aus Platin, Monogramm mit Schwert und Krone, Komplettbesatz mit Diamantrosen, super flache Ausführung, Cartier Präzisionsankerwerk in absoluter Spitzenqualität mit Streifenschliff, 18 Steinen und reguliert in 8 Lagen, No. 5110/5481, originales, guillochiertes Zifferblatt, signiert Cartier Paris, gebläute Breguet-Stahlzeiger, signierte Originalbox, wunderbarer, originaler Erhaltungszustand, funktionstüchtig, Unikat und museales Cartier Sammlerstück. Folgende Cartier Archivauskunft auf Anfrage von Sotheby's liegt uns vor: "Es handelt sich um ein Einzelstück, das 1911 vom Hause Cartier gefertigt wurde. Die Taschenuhr wurde als Geschenk des englischen Königshauses an eine der zahlreichen indischen Fürstendynastien weitergegeben, die von 1858-1947 zum britischen Kolonialreich gehörten und als Kronkolonie unter dem Namen Britisch Indien geführt wurden". Die Besonderheit der Verbindung Britisch-Indiens war, dass nur die Hälfte der Landfläche unter direkter britischer Herrschaft stand, der Rest befand sich unter dem Einfluss und der Herrschaft der einheimischen Fürstendynastien. Um das persönliche Treueverhältnis zu wahren und die Verbindung zur englischen Krone aufrechtzuerhalten, war es daher üblich, dass regelmäßig Geschenke an genau diese Fürstenfamilien gemacht wurden, die dementsprechend üppig ausfielen. In Hans Nadelhoffer "Cartier" heißt es dazu: "...Die ersten wichtigen Kontakte zu den Maharadjas wurden während der Feierlichkeiten der George V.-Krönung 1911 geschlossen, im selben Jahr, als sich Jacques Cartier für seine erste Reise nach Indien aufmachte. Die Reise dauerte 16 Tage. Zu seiner Überraschung stellte er fest, dass die Maharadjas, die ihn in ihrem Reich willkommen hießen, vor allem an Taschenuhren interessiert waren, die damals in Paris und London große Mode waren." Unter anderem ist lt. Nadelhoffer "Cartier" folgende Bestellung in den Cartier-Archivunterlagen zu finden: "Eine blau emaillierte Taschenuhr, gefertigt für den Maharadja of Kapurthala", dessen Wappen mit einem Schwert und einer Krone verziert ist und der im Jahr 1911 den Titel des Maharadjas erhielt. Bei der hier vorliegenden Uhr, die im selben Jahr gefertigt wurde, könnte es sich also durchaus genau um diese Uhr handeln!



Pocket watch: unique, historically important Cartier pocket watch with original box, gift of the English Royal House under George V. as the Emperor of India to an Indian House of Princes, including documentation from the archives of Cartier
Ca. Ø44mm, ca. 47g, super thin version, 18K gold, platinum and grey-blue enamel, both sides engine turned enamel with white rim, back applied with platinum Indian Prince's monogram with sword and crown, completely set with rose-cut diamonds, super thin version, Cartier precision lever movement, top quality with stripe decoration, 18 jewels, adjusted in 8 positions, No. 5110/5481, original engine turned dial, signed Cartier Paris, blued Breguet steel hands, signed original box, wonderful original condition, in working order, unique collector's item in museum quality. The following Cartier archive information was given to Sotheby's about this watch: "This is a unique piece which was manufactured by Cartier in 1910/1911. The pocket watch was a gift from the English Royal family to one of the many Indian princes dynasties that belonged to the British Empire from 1858 to 1947 and were run as a crown colony under the name British India". The peculiarity of the British-Indian relationship was that only half of the country was directly British ruled, the rest was under the influence and rule of the Houses of Princes. In order to maintain personal loyalty and to maintain the relationship with the English Crown, it was common that lavish gifts were regularly given to these princes families. In Hans Nadelhoffer "Cartier" it says: "...The first important contacts with the Maharadjas were made during the celebrations of the George V coronation in 1911, the same year when Jacques Cartier made his first trip to India. The trip lasted 16 days. To his surprise, he noted that the Maharadjas who welcomed him to their empire were mostly interested in pocket watches, which were popular in Paris and London at the time." According to Nadelhoffer "Cartier" the following order can be found among other things in the Cartier archive documents: "A blue enamelled pocket watch, made for the Maharadja of Kapurthala", whose coat of arms is decorated with a sword and a crown and who received the title of Maharadja in 1911. So this watch, which was made in the same year, could be exactly this one!

Fine Pocket- & Wristwatches

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

standard | standard



Versteigerungsbedingungen FB-V-010-01v19022019
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus MwSt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

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