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Taschenuhr: absolute Rarität, museales und möglicherweise einzigartiges Ekegren

In Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sam...

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Hamburg

Taschenuhr: absolute Rarität, museales und möglicherweise einzigartiges Ekegren Taschenchronometer "Montre à Tact" mit Kalender, No. 14546, Genf ca.1870
Ca. Ø53mm, ca. 140g, 18K Gold, prächtig gravierte Savonnette à goutte, extrem seltenes "Montre à Tact"-Gehäuse in ungewöhnlicher Ausführung, Gehäuserand mit Tastpunkten, Rückdeckel drehbar, Ablesen der Zeit durch Drehen des Rückdeckels möglich, ohne die Uhr zu öffnen, Steuerung der Position über einen zentralen Eingriff in das Werk, hochfeines Genfer Feder-Chronometerwerk mit Wolfsverzahnung, hervorragend erhaltenes Emaillezifferblatt mit Anzeige des Wochentags und des Datums, gebläute Stahlzeiger, fantastischer Erhaltungszustand, funktionstüchtig, technisch hochinteressant. Provenienz: Important Collector's Watches Genf 2005, Los 62, verkauft für 43.700 Schweizer Franken! Die Uhr ist eine der seltensten Taschenuhren, die wir bisher in unseren Auktionen anbieten konnten. Sie befand sich seit 2005 in einer der bedeutendsten europäischen Sammlungen. In der Auktion 2005 wurde sie als Unikat angeboten. Ein vergleichbares Stück in der Kombination einer "Montre à Tact" mit Chronometerhemmung und Kalender war damals nicht bekannt und ist es nach unserem Kenntnisstand auch heute nicht. Henri-Robert Ekegrén (1823-1896), gilt als einer der bedeutendsten Genfer Uhrmacher des 19. Jahrhunderts.





Pocket watch: absolute rarity, museum and possibly unique Ekegren pocket chronometer "Montre à Tact" with calendar, No. 14546, Geneva ca. 1870
Ca. Ø53mm, ca. 140g, 18K gold, magnificently engraved hunting case à goutte, extremely rare "Montre à Tact" case of unusual design, case band with dots for reading, back lid rotatable, reading the time by rotating the back lid without opening the watch possible, direct central connection to the movement, very fine Geneva spring detent chronometer movement, wolf's toothing, excellently preserved enamel dial showing the day of the week and date, blued steel hands, in fantastic condition, in working order, technically highly interesting. Provenance: Important Collector's Watches Geneva 2005, lot 62, sold for 43,700 Swiss Francs! This watch is one of the rarest pocket watches we have ever been able to offer in our auctions. It has been in one of the most important European collections since 2005. In the 2005 auction it was offered as a unique piece. A comparable piece in combination of a "Montre à Tact with chronometer escapement and calendar was not known at that time and, to our knowledge, it is still not today. Henri-Robert Ekegrén, (1823-1896) is regarded as one of the most important Geneva watchmakers of the 19th century.





Taschenuhr: absolute Rarität, museales und möglicherweise einzigartiges Ekegren Taschenchronometer "Montre à Tact" mit Kalender, No. 14546, Genf ca.1870
Ca. Ø53mm, ca. 140g, 18K Gold, prächtig gravierte Savonnette à goutte, extrem seltenes "Montre à Tact"-Gehäuse in ungewöhnlicher Ausführung, Gehäuserand mit Tastpunkten, Rückdeckel drehbar, Ablesen der Zeit durch Drehen des Rückdeckels möglich, ohne die Uhr zu öffnen, Steuerung der Position über einen zentralen Eingriff in das Werk, hochfeines Genfer Feder-Chronometerwerk mit Wolfsverzahnung, hervorragend erhaltenes Emaillezifferblatt mit Anzeige des Wochentags und des Datums, gebläute Stahlzeiger, fantastischer Erhaltungszustand, funktionstüchtig, technisch hochinteressant. Provenienz: Important Collector's Watches Genf 2005, Los 62, verkauft für 43.700 Schweizer Franken! Die Uhr ist eine der seltensten Taschenuhren, die wir bisher in unseren Auktionen anbieten konnten. Sie befand sich seit 2005 in einer der bedeutendsten europäischen Sammlungen. In der Auktion 2005 wurde sie als Unikat angeboten. Ein vergleichbares Stück in der Kombination einer "Montre à Tact" mit Chronometerhemmung und Kalender war damals nicht bekannt und ist es nach unserem Kenntnisstand auch heute nicht. Henri-Robert Ekegrén (1823-1896), gilt als einer der bedeutendsten Genfer Uhrmacher des 19. Jahrhunderts.





Pocket watch: absolute rarity, museum and possibly unique Ekegren pocket chronometer "Montre à Tact" with calendar, No. 14546, Geneva ca. 1870
Ca. Ø53mm, ca. 140g, 18K gold, magnificently engraved hunting case à goutte, extremely rare "Montre à Tact" case of unusual design, case band with dots for reading, back lid rotatable, reading the time by rotating the back lid without opening the watch possible, direct central connection to the movement, very fine Geneva spring detent chronometer movement, wolf's toothing, excellently preserved enamel dial showing the day of the week and date, blued steel hands, in fantastic condition, in working order, technically highly interesting. Provenance: Important Collector's Watches Geneva 2005, lot 62, sold for 43,700 Swiss Francs! This watch is one of the rarest pocket watches we have ever been able to offer in our auctions. It has been in one of the most important European collections since 2005. In the 2005 auction it was offered as a unique piece. A comparable piece in combination of a "Montre à Tact with chronometer escapement and calendar was not known at that time and, to our knowledge, it is still not today. Henri-Robert Ekegrén, (1823-1896) is regarded as one of the most important Geneva watchmakers of the 19th century.




Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sammleruhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

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Versteigerungsbedingungen FB-V-010-01v19022019
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus MwSt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

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