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Taschenuhr: kostbare goldene Spindeluhr mit Moosachatgehäuse, königlicher Uhrmacher Baillon Paris, c

In A208: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Fei...

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Hamburg
Taschenuhr: kostbare goldene Spindeluhr mit Moosachatgehäuse, königlicher Uhrmacher Baillon Paris, ca.1750: Ca. Ø41,5mm, ca. 63g, 18K Gold, rückseitig feinster Moosachat mit einzigartiger Struktur, Spindelwerk signiert und nummeriert No.195, besonders schöne Unruhbrücke, außergewöhnlich große Regulierscheibe aus Silber, 6-eckige Pfeiler, Emaillezifferblatt (kleine Restaurierung an der Aufzugsöffnung), sehr seltene, mit Diamanten besetzte Zeiger, gangbar, Reinigung empfohlen. Spindeluhren mit Achatgehäuse sind außerordentlich selten. Jean-Baptiste Baillon (de Fontenay) war ein sehr berühmter und einer der reichsten Uhrmacher in Paris im 18. Jahrhundert. 1727 wurde er zum Uhrmachermeister ernannt. Seine eigene Manufaktur befand sich in Saint-Germain-en-Laye, wo verschiedene Uhrmacher für ihn arbeiteten, was für die damalige Zeit ziemlich außergewöhnlich war. Die Fabrik stand unter der Leitung von Jean Jodin (1715-1761), wurde aber 1765 geschlossen. Ferdinand Berthoud war damals von Baillons Werkstatt, Geschäftsgröße und hervorragenden Qualität sehr beeindruckt. 1753 schrieb Berthoud über Baillons Geschäft "Es ist momentan das schönste und reichste Uhrengeschäft. Diamanten wurden nicht nur auf Taschenuhren verwendet, sondern sogar auf Großuhren". Baillon wurde um 1770 Uhrmacher am Hof von Königin Marie Antoinette. Jean-Baptiste Baillon verstarb außergewöhnlich reich im Jahre 1772. Sein Vermögen belief sich auf 384.000 Livres. Exemplare von seinem Werk befinden sich u.a. in Museen in Paris, Toulouse, Brüssel, Florenz, London und New York. (Quelle Dr. Crott).
Ca. Ø41.5mm, ca. 63g, 18K gold, back with finest agate and unique structure, signed and numbered verge movement No.195, especially beautiful verge bridge, exceptionally large silver regulating disc, hexagonal pillars, enamel dial (small restoration at the winding hole), very rare diamond set hands, intact, cleaning recommended. Verge watches with agate cases are exceptionally rare. Jean-Baptiste Baillon (de Fontenay) was a very famous and one of the richest watchmakers in Paris in the 18th century. He was appointed master watchmaker in 1727. His own manufactory was located in Saint-Germain-en-Laye, where various watchmakers worked for him, which was quite exceptional for the time. The factory was under the management of Jean Jodin (1715-1761), but was closed in 1765. Ferdinand Berthoud was very impressed by Baillon's workshop, business size and excellent quality at the time. In 1753 Berthoud wrote about Baillon's shop: "It is at present the most beautiful and richest watch shop. Diamonds were not only used on pocket watches, but even on large watches". Baillon became a watchmaker at the court of Queen Marie Antoinette around 1770. Jean-Baptiste Baillon died exceptionally rich in 1772, his assets amounting to 384,000 livres. Copies of his movements can be found in museums in Paris, Toulouse, Brussels, Florence, London and New York, among others (source Dr. Crott).
Taschenuhr: kostbare goldene Spindeluhr mit Moosachatgehäuse, königlicher Uhrmacher Baillon Paris, ca.1750: Ca. Ø41,5mm, ca. 63g, 18K Gold, rückseitig feinster Moosachat mit einzigartiger Struktur, Spindelwerk signiert und nummeriert No.195, besonders schöne Unruhbrücke, außergewöhnlich große Regulierscheibe aus Silber, 6-eckige Pfeiler, Emaillezifferblatt (kleine Restaurierung an der Aufzugsöffnung), sehr seltene, mit Diamanten besetzte Zeiger, gangbar, Reinigung empfohlen. Spindeluhren mit Achatgehäuse sind außerordentlich selten. Jean-Baptiste Baillon (de Fontenay) war ein sehr berühmter und einer der reichsten Uhrmacher in Paris im 18. Jahrhundert. 1727 wurde er zum Uhrmachermeister ernannt. Seine eigene Manufaktur befand sich in Saint-Germain-en-Laye, wo verschiedene Uhrmacher für ihn arbeiteten, was für die damalige Zeit ziemlich außergewöhnlich war. Die Fabrik stand unter der Leitung von Jean Jodin (1715-1761), wurde aber 1765 geschlossen. Ferdinand Berthoud war damals von Baillons Werkstatt, Geschäftsgröße und hervorragenden Qualität sehr beeindruckt. 1753 schrieb Berthoud über Baillons Geschäft "Es ist momentan das schönste und reichste Uhrengeschäft. Diamanten wurden nicht nur auf Taschenuhren verwendet, sondern sogar auf Großuhren". Baillon wurde um 1770 Uhrmacher am Hof von Königin Marie Antoinette. Jean-Baptiste Baillon verstarb außergewöhnlich reich im Jahre 1772. Sein Vermögen belief sich auf 384.000 Livres. Exemplare von seinem Werk befinden sich u.a. in Museen in Paris, Toulouse, Brüssel, Florenz, London und New York. (Quelle Dr. Crott).
Ca. Ø41.5mm, ca. 63g, 18K gold, back with finest agate and unique structure, signed and numbered verge movement No.195, especially beautiful verge bridge, exceptionally large silver regulating disc, hexagonal pillars, enamel dial (small restoration at the winding hole), very rare diamond set hands, intact, cleaning recommended. Verge watches with agate cases are exceptionally rare. Jean-Baptiste Baillon (de Fontenay) was a very famous and one of the richest watchmakers in Paris in the 18th century. He was appointed master watchmaker in 1727. His own manufactory was located in Saint-Germain-en-Laye, where various watchmakers worked for him, which was quite exceptional for the time. The factory was under the management of Jean Jodin (1715-1761), but was closed in 1765. Ferdinand Berthoud was very impressed by Baillon's workshop, business size and excellent quality at the time. In 1753 Berthoud wrote about Baillon's shop: "It is at present the most beautiful and richest watch shop. Diamonds were not only used on pocket watches, but even on large watches". Baillon became a watchmaker at the court of Queen Marie Antoinette around 1770. Jean-Baptiste Baillon died exceptionally rich in 1772, his assets amounting to 384,000 livres. Copies of his movements can be found in museums in Paris, Toulouse, Brussels, Florence, London and New York, among others (source Dr. Crott).

A208: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sammleruhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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AGB

Versteigerungsbedingungen FB-V-010-01v19022019
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
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5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus MwSt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

 

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