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Taschenuhr: bedeutendes, museales, bisher nicht registriertes Taschenchronometer "of the Best Kind"

In A208: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Fei...

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Hamburg
Taschenuhr: bedeutendes, museales, bisher nicht registriertes Taschenchronometer "of the Best Kind" John Arnold London No.76, Hallmarks London 1782: Ca. Ø62mm, ca. 177g, 3-teiliges Silbergehäuse, Hallmarks London 1782, Gehäusemacher-Punze ITP, signiertes und nummeriertes John Arnold Chronometerwerk, auf der Platine vollständig signiert, Invenit et Fecit No.38/76, Chronometerhemmung, zylindrische Spirale, Diamantdeckstein, ganz frühe OZ-Unruh, signiertes und nummeriertes, originales Emaillezifferblatt (haarrissig), gebläute Stahlzeiger, funktionstüchtig und sehr schön erhalten. Das Chronometer befindet sich in einer 3-teiligen Mahagonibox mit dazugehörigen Schlüsseln. Dieses Arnold-Chronometer ist eine museale Rarität und wurde bisher niemals auf einer Auktion versteigert. Die Uhr war bis heute in Privatbesitz und galt bisher als verschollen. Sie ist nicht in der Liste der bekannten und erhaltenen Arnold-Chronometer registriert. Das letzte so schön erhaltene und historisch bedeutsame vergleichbare Arnold-Chronometer, das versteigert wurde, war das Chronometer 20/63, versteigert bei Dr. Crott für 143.900€! (Quelle: https://www.cortrie.de/go/mG2). John Arnold gilt als der bedeutendste englische Chronometermacher und als Hersteller des ersten Taschenchronometers. John Arnold hat seinerzeit circa 94 Taschenchronometer "of the Best Kind" hergestellt, 37 sind derzeit noch als existent registriert (hinzu kommt das hier vorliegende Chronometer No.76). Von diesen 38 Chronometern sind etwa drei Viertel durch mehr oder weniger große Veränderungen in ihrer Originalität beeinträchtigt (z.B. keine Arnold-Hemmung oder Unruh, kein Originalzifferblatt, kein Originalgehäuse, u.a.m. (Quelle: https://www.cortrie.de/go/mG2). Insofern gehört dieses Arnold-Chronometer zu weniger als 10 Chronometern "of the Best Kind" von John Arnold, die man als weitestgehend original und unverändert betrachten kann! In Hans Staeger “100 Jahre Präzisionsuhren von John Arnold bis Arnold &. Frodsham 1763-1862” wird auf den Seiten 153 und 154 das Arnold-Chronometer No.75 vorgestellt mit dem Vermerk, dass es sich vermutlich um das 1. Arnold-Chronometer mit einer OZ-Unruh handelt. Insofern handelt es sich hier mit der Nummer 76 um das zweit-früheste bekannte Arnold-Chronometer mit dieser Unruh.
Ca. Ø62mm, ca. 177g, 3-part silver case, hallmarks London 1782, case maker's mark ITP, signed and numbered John Arnold chronometer movement, on the plate completely signed, Invenit et Fecit No.38/76, spring detent escapement, helical hairspring, diamond endstone, very early OZ balance, signed and numbered original enamel dial (hairlines), blued steel hands, in working order and in very beautiful condition. The chronometer is in a 3-part mahogany box with matching keys. This Arnold Chronometer is a museum rarity and has never been offered at an auction before. The watch was privately owned to this day and was previously considered lost. It is not registered in the list of known Arnold chronometers. The last beautifully preserved and historically significant comparable Arnold Chronometer (20/63) was auctioned by Dr. Crott for 143.900€! John Arnold is regarded as the most important English chronometer maker and manufacturer of the first pocket chronometer. John Arnold made about 94 pocket chronometers "of the Best Kind" at that time and 37 are still registered as existent (in addition to the present chronometer No.76). Of these 38 chronometers about three-quarters are affected by more or less major changes in their originality (e.g. no Arnold escapement or balance, no original dial, no original case, etc.). - Source: https://www.cortrie.de/go/mG2). This Arnold chronometer belongs to less than 10 chronometers "of the Best Kind" by John Arnold which can be regarded as almost original and unchanged! In Hans Staeger "100 years precision watches from John Arnold to Arnold &. Frodsham 1763-1862" the Arnold Chronometer No.75 is presented on pages 153 and 154 with the note that it is probably the 1st Arnold Chronometer with an OZ balance. The number 76 can be considered as the second earliest known Arnold chronometer with this balance.
Taschenuhr: bedeutendes, museales, bisher nicht registriertes Taschenchronometer "of the Best Kind" John Arnold London No.76, Hallmarks London 1782: Ca. Ø62mm, ca. 177g, 3-teiliges Silbergehäuse, Hallmarks London 1782, Gehäusemacher-Punze ITP, signiertes und nummeriertes John Arnold Chronometerwerk, auf der Platine vollständig signiert, Invenit et Fecit No.38/76, Chronometerhemmung, zylindrische Spirale, Diamantdeckstein, ganz frühe OZ-Unruh, signiertes und nummeriertes, originales Emaillezifferblatt (haarrissig), gebläute Stahlzeiger, funktionstüchtig und sehr schön erhalten. Das Chronometer befindet sich in einer 3-teiligen Mahagonibox mit dazugehörigen Schlüsseln. Dieses Arnold-Chronometer ist eine museale Rarität und wurde bisher niemals auf einer Auktion versteigert. Die Uhr war bis heute in Privatbesitz und galt bisher als verschollen. Sie ist nicht in der Liste der bekannten und erhaltenen Arnold-Chronometer registriert. Das letzte so schön erhaltene und historisch bedeutsame vergleichbare Arnold-Chronometer, das versteigert wurde, war das Chronometer 20/63, versteigert bei Dr. Crott für 143.900€! (Quelle: https://www.cortrie.de/go/mG2). John Arnold gilt als der bedeutendste englische Chronometermacher und als Hersteller des ersten Taschenchronometers. John Arnold hat seinerzeit circa 94 Taschenchronometer "of the Best Kind" hergestellt, 37 sind derzeit noch als existent registriert (hinzu kommt das hier vorliegende Chronometer No.76). Von diesen 38 Chronometern sind etwa drei Viertel durch mehr oder weniger große Veränderungen in ihrer Originalität beeinträchtigt (z.B. keine Arnold-Hemmung oder Unruh, kein Originalzifferblatt, kein Originalgehäuse, u.a.m. (Quelle: https://www.cortrie.de/go/mG2). Insofern gehört dieses Arnold-Chronometer zu weniger als 10 Chronometern "of the Best Kind" von John Arnold, die man als weitestgehend original und unverändert betrachten kann! In Hans Staeger “100 Jahre Präzisionsuhren von John Arnold bis Arnold &. Frodsham 1763-1862” wird auf den Seiten 153 und 154 das Arnold-Chronometer No.75 vorgestellt mit dem Vermerk, dass es sich vermutlich um das 1. Arnold-Chronometer mit einer OZ-Unruh handelt. Insofern handelt es sich hier mit der Nummer 76 um das zweit-früheste bekannte Arnold-Chronometer mit dieser Unruh.
Ca. Ø62mm, ca. 177g, 3-part silver case, hallmarks London 1782, case maker's mark ITP, signed and numbered John Arnold chronometer movement, on the plate completely signed, Invenit et Fecit No.38/76, spring detent escapement, helical hairspring, diamond endstone, very early OZ balance, signed and numbered original enamel dial (hairlines), blued steel hands, in working order and in very beautiful condition. The chronometer is in a 3-part mahogany box with matching keys. This Arnold Chronometer is a museum rarity and has never been offered at an auction before. The watch was privately owned to this day and was previously considered lost. It is not registered in the list of known Arnold chronometers. The last beautifully preserved and historically significant comparable Arnold Chronometer (20/63) was auctioned by Dr. Crott for 143.900€! John Arnold is regarded as the most important English chronometer maker and manufacturer of the first pocket chronometer. John Arnold made about 94 pocket chronometers "of the Best Kind" at that time and 37 are still registered as existent (in addition to the present chronometer No.76). Of these 38 chronometers about three-quarters are affected by more or less major changes in their originality (e.g. no Arnold escapement or balance, no original dial, no original case, etc.). - Source: https://www.cortrie.de/go/mG2). This Arnold chronometer belongs to less than 10 chronometers "of the Best Kind" by John Arnold which can be regarded as almost original and unchanged! In Hans Staeger "100 years precision watches from John Arnold to Arnold &. Frodsham 1763-1862" the Arnold Chronometer No.75 is presented on pages 153 and 154 with the note that it is probably the 1st Arnold Chronometer with an OZ balance. The number 76 can be considered as the second earliest known Arnold chronometer with this balance.

A208: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sammleruhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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Wegen COVID-19: Auktion ohne Saalpublikum! No public saleroom!

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AGB

Versteigerungsbedingungen FB-V-010-01v19022019
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus MwSt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
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17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

 

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