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Patek Philippe Rarität, eine der frühesten Patek Philippe Armbanduhren, Chronometro Gondolo Vermicelli, Genf 1907, mit Stammbuchauszug (Kopie): Ca. Ø32mm, 18K Gold, ganz frühes Scharniergehäuse mit der seltenen Vermicelli-Dekoration, Gehäusenummer 250888, Staubdeckel mit der kompletten Gondolo-Signatur und der Werksnummer 145772, exquisites und extrem rares Patek Philippe Chronometerwerk der Qualität Gondolo mit goldenen Laufrädern, spezieller Feinregulierung und Moustache-Anker, originales Emaillezifferblatt, ebenfalls signiert und bezeichnet Chronometro Gondolo (professionell restaurierte Haarrisse), gebläute Stahlzeiger, hochwertiges Lederarmband, funktionstüchtig. Zur Uhr gehört der Stammbuchauszug (Kopie), der das seltene Chronometerwerk mit Goldrädern und die extrem seltene Vermicelli- Gehäusedekoration bestätigt. Signierte "Chronometer Gondolo" Armbanduhren der 1. Generation sind extrem selten und werden sehr hoch gehandelt. Beispiel:(https://www.cortrie.de/go/a91). Die Chronometro Gondolo wurden seit 1902 von Patek Philippe exklusiv für die Firma Gondolo & Labouriau ó Relojoeiros, Rio de Janeiro (Brasilien), hergestellt. Um den Anforderungen dieses bedeutenden Einzelhändlers gerecht zu werden, mussten sie die folgenden technischen Details aufweisen: Räderwerk aus 9 Karat Gold, geradlinige Ankerhemmung mit Moustache-Anker und die spezielle Feinregulierung von Patek Philippe, patentiert am 13. Januar 1891. Hergestellt wurden überwiegend Taschenuhr-Chronometer, von 10''' bis 22''', mit verschiedenen Gehäusen, Zifferblättern und Zeigern. Einige wurden auch mit Chronograph oder Zentralsekunde hergestellt. Nur sehr wenige wurden als Armbanduhren hergestellt. Patek Philippe hat nie andere Uhren mit einem goldenen Räderwerk hergestellt.
Patek Philippe rarity, one of the earliest Patek Philippe wristwatches, Chronometro Gondolo Vermicelli, Geneva 1907, with extract from the archives (copy): Ca. Ø32mm, 18K gold, very early hinged case with the rare Vermicelli decoration, case number 250888, dome with the complete Gondolo signature and movement number 145772, exquisite and extremely rare Patek Philippe Gondolo quality chronometer movement, gold wheels, special fine adjusting device, moustache lever, original enamel dial, also signed and inscribed Chronometro Gondolo (professionally restored hairlines), blued steel hands, high quality leather strap, in working order. The watch comes with the extract from the archives (copy) confirming the rare chronometer movement with gold wheels and the extremely rare Vermicelli case decoration. Signed "Chronometer Gondolo" wristwatches of the 1st generation are extremely rare and are traded very high. Example: (https://www.cortrie.de/go/a91). The Chronometro Gondolo were made exclusively by Patek Philippe for the company Gondolo & Labouriau ó Relojoeiros, Rio de Janeiro (Brazil), since 1902. To meet the requirements of this important retailer, they had to feature the following technical details: Motion train in 9 carat gold, straight lever escapement with moustache lever and Patek Philippe's special fine adjusting device, patented on 13 January 1891. Mostly pocket watch chronometers were made, from 10'' to 22'', with different cases, dials and hands. Some were also made with chronograph or centre seconds. Very few were made as wristwatches. Patek Philippe never made any other watches with a gold motion train.
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Wegen COVID-19: Auktion ohne Saalpublikum! No public saleroom!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Besichtigung nach Terminabsprache vom 14.03.2022 bis 25.03.2022 zwischen 11 und 17 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Versteigerungsbedingungen FB-V-010-01v19022019
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus MwSt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.
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Patek Philippe Rarität, eine der frühesten Patek Philippe Armbanduhren, Chronometro Gondolo Vermicelli, Genf 1907, mit Stammbuchauszug (Kopie): Ca. Ø32mm, 18K Gold, ganz frühes Scharniergehäuse mit der seltenen Vermicelli-Dekoration, Gehäusenummer 250888, Staubdeckel mit der kompletten Gondolo-Signatur und der Werksnummer 145772, exquisites und extrem rares Patek Philippe Chronometerwerk der Qualität Gondolo mit goldenen Laufrädern, spezieller Feinregulierung und Moustache-Anker, originales Emaillezifferblatt, ebenfalls signiert und bezeichnet Chronometro Gondolo (professionell restaurierte Haarrisse), gebläute Stahlzeiger, hochwertiges Lederarmband, funktionstüchtig. Zur Uhr gehört der Stammbuchauszug (Kopie), der das seltene Chronometerwerk mit Goldrädern und die extrem seltene Vermicelli- Gehäusedekoration bestätigt. Signierte "Chronometer Gondolo" Armbanduhren der 1. Generation sind extrem selten und werden sehr hoch gehandelt. Beispiel:(https://www.cortrie.de/go/a91). Die Chronometro Gondolo wurden seit 1902 von Patek Philippe exklusiv für die Firma Gondolo & Labouriau ó Relojoeiros, Rio de Janeiro (Brasilien), hergestellt. Um den Anforderungen dieses bedeutenden Einzelhändlers gerecht zu werden, mussten sie die folgenden technischen Details aufweisen: Räderwerk aus 9 Karat Gold, geradlinige Ankerhemmung mit Moustache-Anker und die spezielle Feinregulierung von Patek Philippe, patentiert am 13. Januar 1891. Hergestellt wurden überwiegend Taschenuhr-Chronometer, von 10''' bis 22''', mit verschiedenen Gehäusen, Zifferblättern und Zeigern. Einige wurden auch mit Chronograph oder Zentralsekunde hergestellt. Nur sehr wenige wurden als Armbanduhren hergestellt. Patek Philippe hat nie andere Uhren mit einem goldenen Räderwerk hergestellt.
Patek Philippe rarity, one of the earliest Patek Philippe wristwatches, Chronometro Gondolo Vermicelli, Geneva 1907, with extract from the archives (copy): Ca. Ø32mm, 18K gold, very early hinged case with the rare Vermicelli decoration, case number 250888, dome with the complete Gondolo signature and movement number 145772, exquisite and extremely rare Patek Philippe Gondolo quality chronometer movement, gold wheels, special fine adjusting device, moustache lever, original enamel dial, also signed and inscribed Chronometro Gondolo (professionally restored hairlines), blued steel hands, high quality leather strap, in working order. The watch comes with the extract from the archives (copy) confirming the rare chronometer movement with gold wheels and the extremely rare Vermicelli case decoration. Signed "Chronometer Gondolo" wristwatches of the 1st generation are extremely rare and are traded very high. Example: (https://www.cortrie.de/go/a91). The Chronometro Gondolo were made exclusively by Patek Philippe for the company Gondolo & Labouriau ó Relojoeiros, Rio de Janeiro (Brazil), since 1902. To meet the requirements of this important retailer, they had to feature the following technical details: Motion train in 9 carat gold, straight lever escapement with moustache lever and Patek Philippe's special fine adjusting device, patented on 13 January 1891. Mostly pocket watch chronometers were made, from 10'' to 22'', with different cases, dials and hands. Some were also made with chronograph or centre seconds. Very few were made as wristwatches. Patek Philippe never made any other watches with a gold motion train.
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Wegen COVID-19: Auktion ohne Saalpublikum! No public saleroom!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Besichtigung nach Terminabsprache vom 14.03.2022 bis 25.03.2022 zwischen 11 und 17 Uhr.
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Versteigerungsbedingungen FB-V-010-01v19022019
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus MwSt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.