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Kutschenuhr: museale, extrem frühe französische Kutschenuhr mit Selbstschlag und Wecker, Barthélémy

In A227: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Fei...

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Hamburg
Kutschenuhr: museale, extrem frühe französische Kutschenuhr mit Selbstschlag und Wecker, Barthélémy Macé à Blois, ca.1650: Ca. Ø108mm, ca. 1220g, prächtiges, durchbrochen gearbeitetes Silbergehäuse, rückseitig 3 Aufzugsöffnungen für Gangwerk, Selbstschlag und Wecker, Glocke, frühes, hochkompliziertes Spindelwerk, Platine signiert, 3 Federhäuser, 2 Hämmer, prächtige Spindelbrücke, auf dem Rand signiert "Gaudron Paris", Emailleziffernreif, feuervergoldete Weckerscheibe, gebläute Stahlzeiger, optisch in sehr schönem Erhaltungszustand, Gangwerk intakt, Selbstschlag auch komplett und gangbar, Weckwerk ebenfalls. Die Uhr gehört zu den frühesten bekannten Kutschenuhren des 17.Jahrhunderts und ist eine museale Rarität. Die Uhr wurde offensichtlich von keinem geringeren als dem berühmten Pierre Gaudron, Hofuhrmacher des Duc d'Orleans und des Königs von Frankreich oder von seinem Vater Antoine Gaudron, aus Blois stammend, überholt bzw. modernisiert, was man daraus schließen kann, dass die Uhr eine frühe Spirale hat und die Spindelbrücke mit Gaudron signiert wurde! Die Uhr ist seit dem Jahr 2000 bekannt, als sie erstmals in Genf versteigert wurde als Bestandteil einer bedeutenden Spindeluhrensammlung, damaliger Schätzpreis 55.000-65.000CHF. Die Uhr ist ausführlich beschrieben im Katalog der Auktion als Los 378. Der Zeitpunkt der Modernisierung wird auf 1680-1690 datiert, also kurz nach der Erfindung der Spirale (Quelle: https://www.cortrie.de/go/roO). In der Familie Macé aus Blois gibt es mit Vater und Sohn zwei Uhrmacher namens Barthélémy. Der Vater heiratete 1630 und starb 1662, er ist bekannt als Hersteller feiner Uhren und wohl auch der vorliegenden Kutschenuhr. Pierre Gaudron gilt als ein herausragender Uhrmacher, er war der Sohn von Antoine Gaudron (1) und Bruder von Antoine Gaudron (2) . Er war zwischen 1690 und 1730 in Paris tätig und fertigte auch Uhren im Auftrag der Regierung. Gaudron war Hofuhrmacher des Duc d'Orleans und des Königs von Frankreich. Meister-Uhrmacher wurde er 1695. (Quelle: https://www.cortrie.de/go/ZVN). Ein Video für dieses Los finden Sie auf unserer Website.
Coach clock: extremely early French coach clock with self strike and alarm in museum-quality, Barthélémy Macé à Blois, ca.1650: Ca. Ø108mm, ca. 1,220g, splendidly pierced silver case, back with 3 openings for winding mechanism, self-striking mechanism and alarm, bell, early highly complicated verge movement, signed plate, 3 barrels, 2 hammers, splendid verge bridge, on the rim signed "Gaudron Paris", enamel numerals, fire-gilt alarm disc, blued steel hands, visibly in very beautiful condition, movement intact, self strike complete and intact, alarm also intact. The clock belongs to the earliest known coach clocks of the 17th century and is a museum rarity. The clock was obviously overhauled or modernized by the famous Pierre Gaudron, Court watchmaker of the Duc d'Orleans and the King of France or his father Antoine Gaudron from Blois, which can be concluded from the fact that the clock has an early hairspring and the verge bridge was signed Gaudron! The clock has been known since 2000 when it was first auctioned in Geneva as part of an important verge watches collection, estimated at that time at CHF 55,000-65,000. The clock is described in detail in the auction catalogue as lot 378. The date of modernization is dated 1680-1690, shortly after the invention of the hairspring (source: https://www.cortrie.de/go/roO). In the Macé family from Blois were two watchmakers named Barthélémy, father and son. The father married in 1630 and died in 1662 and is known as a watchmaker of fine watches and probably also of this coach clock. Pierre Gaudron is regarded as an outstanding watchmaker, he was the son of Antoine Gaudron (1) and brother of Antoine Gaudron (2). He worked in Paris between 1690 and 1730 and also made watches for the government. Gaudron was the Court watchmaker of the Duc d'Orleans and the King of France. He became master watchmaker in 1695 (source: https://www.cortrie.de/go/ZVN). A video for this lot is available on our website.
Kutschenuhr: museale, extrem frühe französische Kutschenuhr mit Selbstschlag und Wecker, Barthélémy Macé à Blois, ca.1650: Ca. Ø108mm, ca. 1220g, prächtiges, durchbrochen gearbeitetes Silbergehäuse, rückseitig 3 Aufzugsöffnungen für Gangwerk, Selbstschlag und Wecker, Glocke, frühes, hochkompliziertes Spindelwerk, Platine signiert, 3 Federhäuser, 2 Hämmer, prächtige Spindelbrücke, auf dem Rand signiert "Gaudron Paris", Emailleziffernreif, feuervergoldete Weckerscheibe, gebläute Stahlzeiger, optisch in sehr schönem Erhaltungszustand, Gangwerk intakt, Selbstschlag auch komplett und gangbar, Weckwerk ebenfalls. Die Uhr gehört zu den frühesten bekannten Kutschenuhren des 17.Jahrhunderts und ist eine museale Rarität. Die Uhr wurde offensichtlich von keinem geringeren als dem berühmten Pierre Gaudron, Hofuhrmacher des Duc d'Orleans und des Königs von Frankreich oder von seinem Vater Antoine Gaudron, aus Blois stammend, überholt bzw. modernisiert, was man daraus schließen kann, dass die Uhr eine frühe Spirale hat und die Spindelbrücke mit Gaudron signiert wurde! Die Uhr ist seit dem Jahr 2000 bekannt, als sie erstmals in Genf versteigert wurde als Bestandteil einer bedeutenden Spindeluhrensammlung, damaliger Schätzpreis 55.000-65.000CHF. Die Uhr ist ausführlich beschrieben im Katalog der Auktion als Los 378. Der Zeitpunkt der Modernisierung wird auf 1680-1690 datiert, also kurz nach der Erfindung der Spirale (Quelle: https://www.cortrie.de/go/roO). In der Familie Macé aus Blois gibt es mit Vater und Sohn zwei Uhrmacher namens Barthélémy. Der Vater heiratete 1630 und starb 1662, er ist bekannt als Hersteller feiner Uhren und wohl auch der vorliegenden Kutschenuhr. Pierre Gaudron gilt als ein herausragender Uhrmacher, er war der Sohn von Antoine Gaudron (1) und Bruder von Antoine Gaudron (2) . Er war zwischen 1690 und 1730 in Paris tätig und fertigte auch Uhren im Auftrag der Regierung. Gaudron war Hofuhrmacher des Duc d'Orleans und des Königs von Frankreich. Meister-Uhrmacher wurde er 1695. (Quelle: https://www.cortrie.de/go/ZVN). Ein Video für dieses Los finden Sie auf unserer Website.
Coach clock: extremely early French coach clock with self strike and alarm in museum-quality, Barthélémy Macé à Blois, ca.1650: Ca. Ø108mm, ca. 1,220g, splendidly pierced silver case, back with 3 openings for winding mechanism, self-striking mechanism and alarm, bell, early highly complicated verge movement, signed plate, 3 barrels, 2 hammers, splendid verge bridge, on the rim signed "Gaudron Paris", enamel numerals, fire-gilt alarm disc, blued steel hands, visibly in very beautiful condition, movement intact, self strike complete and intact, alarm also intact. The clock belongs to the earliest known coach clocks of the 17th century and is a museum rarity. The clock was obviously overhauled or modernized by the famous Pierre Gaudron, Court watchmaker of the Duc d'Orleans and the King of France or his father Antoine Gaudron from Blois, which can be concluded from the fact that the clock has an early hairspring and the verge bridge was signed Gaudron! The clock has been known since 2000 when it was first auctioned in Geneva as part of an important verge watches collection, estimated at that time at CHF 55,000-65,000. The clock is described in detail in the auction catalogue as lot 378. The date of modernization is dated 1680-1690, shortly after the invention of the hairspring (source: https://www.cortrie.de/go/roO). In the Macé family from Blois were two watchmakers named Barthélémy, father and son. The father married in 1630 and died in 1662 and is known as a watchmaker of fine watches and probably also of this coach clock. Pierre Gaudron is regarded as an outstanding watchmaker, he was the son of Antoine Gaudron (1) and brother of Antoine Gaudron (2). He worked in Paris between 1690 and 1730 and also made watches for the government. Gaudron was the Court watchmaker of the Duc d'Orleans and the King of France. He became master watchmaker in 1695 (source: https://www.cortrie.de/go/ZVN). A video for this lot is available on our website.

A227: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sammleruhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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AGB

Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
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14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
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17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

 

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