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Taschenuhr: großes, rares Ulysse Nardin Chronometer mit Schleppzeigerchronograph und 15-Minuten-Zähl

In A227: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Fei...

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Hamburg
Taschenuhr: großes, rares Ulysse Nardin Chronometer mit Schleppzeigerchronograph und 15-Minuten-Zähler, ca.1940: Ca. Ø65mm, ca. 231g, originales Stahlgehäuse, Gehäusenummer 609245, Ankerchronometer mit Genfer Streifen und Feinregulierung, Schnellschwinger mit Schleppzeigerchronograph und äußerst seltenem 15-Minuten-Register, Vorrichtung für elektrische Ableitung im Sekunden Takt und Zehntel-Sekunden-Takt, originales Emaillezifferblatt "CHRONOMETER", Werk und Zifferblatt nummerngleich 28431, gebläute Stahlzeiger mit wunderbarer Patina, hervorragender Erhaltungszustand, funktionstüchtig. Die vorliegende Uhr ist sehr ungewöhnlich, da sie so kalibriert ist, dass in einer Umdrehung des Chronographenzeigers 30 Sekunden statt der üblichen 60 Sekunden pro Umdrehung aufgezeichnet werden. Dies wird durch eine Schnellganghemmung erreicht, während der Stunden- und der Minutenzeiger auf die übliche Weise arbeiten. Dieser Chronograph wurde speziell für die Zeitmessung von Ereignissen mit einer Genauigkeit von 1/10 Sekunde entwickelt und nur in ganz kleiner Auflage hergestellt( vermutlich nur 60 Exemplare).
Pocket watch: large, rare Ulysse Nardin chronometer with split-seconds chronograph and 15-minute counter, ca. 1940: Ca. Ø65mm, ca. 231g, original steel case, case number 609245, Ankerchronometer, Geneva stripes, fine adjusting device, high-speed oscillator with split-seconds chronograph and extremely rare 15-minute register, Device for electrical conduction in seconds and tenths of a second intervals, original enamel dial "CHRONOMETER", movement and dial with matching number 28431, blued steel hands with wonderful patina, excellent condition, in working order. The present watch is very unusual because it is calibrated to record 30 seconds per revolution of the chronograph hand instead of the usual 60 seconds per revolution. This is achieved by a high-speed escapement, while the hour and minute hands work in the usual way. This chronograph was specially developed for timing events with an accuracy of 1/10 of a second and was only produced in a very small edition( probably only 60 pieces).
Taschenuhr: großes, rares Ulysse Nardin Chronometer mit Schleppzeigerchronograph und 15-Minuten-Zähler, ca.1940: Ca. Ø65mm, ca. 231g, originales Stahlgehäuse, Gehäusenummer 609245, Ankerchronometer mit Genfer Streifen und Feinregulierung, Schnellschwinger mit Schleppzeigerchronograph und äußerst seltenem 15-Minuten-Register, Vorrichtung für elektrische Ableitung im Sekunden Takt und Zehntel-Sekunden-Takt, originales Emaillezifferblatt "CHRONOMETER", Werk und Zifferblatt nummerngleich 28431, gebläute Stahlzeiger mit wunderbarer Patina, hervorragender Erhaltungszustand, funktionstüchtig. Die vorliegende Uhr ist sehr ungewöhnlich, da sie so kalibriert ist, dass in einer Umdrehung des Chronographenzeigers 30 Sekunden statt der üblichen 60 Sekunden pro Umdrehung aufgezeichnet werden. Dies wird durch eine Schnellganghemmung erreicht, während der Stunden- und der Minutenzeiger auf die übliche Weise arbeiten. Dieser Chronograph wurde speziell für die Zeitmessung von Ereignissen mit einer Genauigkeit von 1/10 Sekunde entwickelt und nur in ganz kleiner Auflage hergestellt( vermutlich nur 60 Exemplare).
Pocket watch: large, rare Ulysse Nardin chronometer with split-seconds chronograph and 15-minute counter, ca. 1940: Ca. Ø65mm, ca. 231g, original steel case, case number 609245, Ankerchronometer, Geneva stripes, fine adjusting device, high-speed oscillator with split-seconds chronograph and extremely rare 15-minute register, Device for electrical conduction in seconds and tenths of a second intervals, original enamel dial "CHRONOMETER", movement and dial with matching number 28431, blued steel hands with wonderful patina, excellent condition, in working order. The present watch is very unusual because it is calibrated to record 30 seconds per revolution of the chronograph hand instead of the usual 60 seconds per revolution. This is achieved by a high-speed escapement, while the hour and minute hands work in the usual way. This chronograph was specially developed for timing events with an accuracy of 1/10 of a second and was only produced in a very small edition( probably only 60 pieces).

A227: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sammleruhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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AGB

Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
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14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

 

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