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Los
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Bedeutende Patek Philippe Gold/Emaille-Taschenuhr mit 7 Komplikationen, Genf 1922, mit Stammbuchauszug: Ca. Ø53,5mm, ca. 133g, 18K Roségold, Gehäuse rückseitig mit Emailleeinlage, Darstellung von Mond und Stern als Symbol für eine astronomische Taschenuhr, blaue Guilloche-Emaille, Gehäuse signiert Patek Philippe & Co. Geneve No. 409600, Werksverglasung, Fassung der Werksverglasung mit Gehäusenummer 409600 und Werksnummer 197737, hochkompliziertes Patek Philippe Werk mit 7 Komplikationen, ewiger Kalender, Mondphase, Mondalter und Minutenrepetition, Genfer Streifen, Feinregulierung, 31 Steine, justiert in 8 Lagen, Aufzugsräder mit Wolfsverzahnung, signiert Patek Philippe No. 197737, originales, nummerngleiches Emaillezifferblatt(professionell restauriert), funktionstüchtig und sehr gut erhalten, lediglich in der Mondphasen-Anzeige kaum sichtbar kurze Haarrisse. Die Uhr befindet sich in ihrer Originalbox und wird mit aktuellem Patek Philippe Stammbuchauszug geliefert. Es handelt sich hier um eine extrem seltene Patek Philippe mit einem äußerst ungewöhnlichen Gold/Emaille Gehäuse, möglicherweise ein Unikat. Die Uhr befand sich Jahrzehnte in den USA. Dort wurde von Tiffany ein weiteres, schlichtes Goldgehäuse angefertigt. Das ist im Stammbuchauszug von 1992 vermerkt (Kopie liegt vor). Der Grund war vermutlich eine nicht passende Geschenkwidmung, die sich im Originalgehäuse befand. Zum Glück wurde das Originalgehäuse nicht vernichtet. Der Vorbesitzer hat 2005 einen weiteren Stammbuchauszug für die Variante im Originalgehäuse angefordert. Auch dieser liegt in Kopie vor. Nach dem Besitzerwechsel befindet sich das Werk nur noch im Originalgehäuse. Die Gravur am Rande des Innendeckels wurde auspoliert. Zur Uhr wurde 2023 ein dritter, nun aktueller Stammbuchauszug angefordert, der die Originalität und das besondere Emaillegehäuse bestätigt! Derartige Gehäusedekorationen waren in der Regel auf Kundenwusch und wurden von Patek Philippe bei ansässigen Graveuren und Emailleuren in Auftrag gegeben und fanden nicht im eigenen Hause statt. Dennoch sind sie im Stammbuchauszug erwähnt. Ein Video für dieses Los finden Sie auf unserer Website.
Important Patek Philippe gold/enamel pocket watch with 7 complications, Geneva 1922, with extract from the archives; Ca. Ø53.5mm, ca. 133g, 18k pink gold, case back with enamel inlay, representation of moon and stars symbolising an astronomical pocket watch, blue guilloché enamel, case signed Patek Philippe & Co. Geneve No. 409600, glazed movement, glazed movement frame with case No. 409600 and movement No. 197737, highly complicated Patek Philippe movement with 7 complications, perpetual calendar, moon phase, moon age and minute repeater, Geneva stripes, fine adjusting device, 31 jewels, adjusted in 8 positions, winding wheels with wolf's toothing, signed Patek Philippe No. 197737, original, matching numbered enamel dial (professionally restored), in working order and in very good condition, only barely visible short hairlines in the moon phase display. The watch is in its original box and comes with a current Patek Philippe extract from the archives. This is an extremely rare Patek Philippe with an extremely unusual gold/enamel case, possibly unique. The watch was in the USA for decades. Another plain gold case was made there by Tiffany. This is noted in the extract from the archives from 1992 (copy available). The reason was probably a mismatched gift dedication that was in the original case. Fortunately, the original case was not destroyed. In 2005, the previous owner requested another extract from the archives for the variant in the original case. A copy of this is also available. After the change of ownership, the movement is now only in its original case. The engraving on the edge of the inner lid has been polished out. A third, now current extract from the archives was requested for the watch in 2023, which confirms the originality and the special enamel case! Such case decorations were usually requested by customers and were commissioned by Patek Philippe from local engravers and enamellers and were not carried out in-house. Nevertheless, they are mentioned in the extract from the archives. A video for this lot is available on our website.
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Umsatzsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.
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Bedeutende Patek Philippe Gold/Emaille-Taschenuhr mit 7 Komplikationen, Genf 1922, mit Stammbuchauszug: Ca. Ø53,5mm, ca. 133g, 18K Roségold, Gehäuse rückseitig mit Emailleeinlage, Darstellung von Mond und Stern als Symbol für eine astronomische Taschenuhr, blaue Guilloche-Emaille, Gehäuse signiert Patek Philippe & Co. Geneve No. 409600, Werksverglasung, Fassung der Werksverglasung mit Gehäusenummer 409600 und Werksnummer 197737, hochkompliziertes Patek Philippe Werk mit 7 Komplikationen, ewiger Kalender, Mondphase, Mondalter und Minutenrepetition, Genfer Streifen, Feinregulierung, 31 Steine, justiert in 8 Lagen, Aufzugsräder mit Wolfsverzahnung, signiert Patek Philippe No. 197737, originales, nummerngleiches Emaillezifferblatt(professionell restauriert), funktionstüchtig und sehr gut erhalten, lediglich in der Mondphasen-Anzeige kaum sichtbar kurze Haarrisse. Die Uhr befindet sich in ihrer Originalbox und wird mit aktuellem Patek Philippe Stammbuchauszug geliefert. Es handelt sich hier um eine extrem seltene Patek Philippe mit einem äußerst ungewöhnlichen Gold/Emaille Gehäuse, möglicherweise ein Unikat. Die Uhr befand sich Jahrzehnte in den USA. Dort wurde von Tiffany ein weiteres, schlichtes Goldgehäuse angefertigt. Das ist im Stammbuchauszug von 1992 vermerkt (Kopie liegt vor). Der Grund war vermutlich eine nicht passende Geschenkwidmung, die sich im Originalgehäuse befand. Zum Glück wurde das Originalgehäuse nicht vernichtet. Der Vorbesitzer hat 2005 einen weiteren Stammbuchauszug für die Variante im Originalgehäuse angefordert. Auch dieser liegt in Kopie vor. Nach dem Besitzerwechsel befindet sich das Werk nur noch im Originalgehäuse. Die Gravur am Rande des Innendeckels wurde auspoliert. Zur Uhr wurde 2023 ein dritter, nun aktueller Stammbuchauszug angefordert, der die Originalität und das besondere Emaillegehäuse bestätigt! Derartige Gehäusedekorationen waren in der Regel auf Kundenwusch und wurden von Patek Philippe bei ansässigen Graveuren und Emailleuren in Auftrag gegeben und fanden nicht im eigenen Hause statt. Dennoch sind sie im Stammbuchauszug erwähnt. Ein Video für dieses Los finden Sie auf unserer Website.
Important Patek Philippe gold/enamel pocket watch with 7 complications, Geneva 1922, with extract from the archives; Ca. Ø53.5mm, ca. 133g, 18k pink gold, case back with enamel inlay, representation of moon and stars symbolising an astronomical pocket watch, blue guilloché enamel, case signed Patek Philippe & Co. Geneve No. 409600, glazed movement, glazed movement frame with case No. 409600 and movement No. 197737, highly complicated Patek Philippe movement with 7 complications, perpetual calendar, moon phase, moon age and minute repeater, Geneva stripes, fine adjusting device, 31 jewels, adjusted in 8 positions, winding wheels with wolf's toothing, signed Patek Philippe No. 197737, original, matching numbered enamel dial (professionally restored), in working order and in very good condition, only barely visible short hairlines in the moon phase display. The watch is in its original box and comes with a current Patek Philippe extract from the archives. This is an extremely rare Patek Philippe with an extremely unusual gold/enamel case, possibly unique. The watch was in the USA for decades. Another plain gold case was made there by Tiffany. This is noted in the extract from the archives from 1992 (copy available). The reason was probably a mismatched gift dedication that was in the original case. Fortunately, the original case was not destroyed. In 2005, the previous owner requested another extract from the archives for the variant in the original case. A copy of this is also available. After the change of ownership, the movement is now only in its original case. The engraving on the edge of the inner lid has been polished out. A third, now current extract from the archives was requested for the watch in 2023, which confirms the originality and the special enamel case! Such case decorations were usually requested by customers and were commissioned by Patek Philippe from local engravers and enamellers and were not carried out in-house. Nevertheless, they are mentioned in the extract from the archives. A video for this lot is available on our website.
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Saalbieter bitten wir um Platzreservierung!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Umsatzsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.