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Apollo 11 1969: Authentisches Kamera Filmfragment,

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Leinfelden-Echterdingen
Apollo 11 1969: Authentisches Kamera Filmfragment, welches mit der Mondlandefähre (Lunar Modul Eagle) auf der Mondoberfläche befördert wurde. Es handelt sich um ein kleines Teil eines fotografischen Films, das Teil einer Rolle mit 107 Fotos war, die von Neil Armstrong und Buzz Aldrin (2. Mensch auf dem Mond) auf der Oberfläche des Mondes aufgenommen wurden. Er ist auf ein ca. DIN A4 großes, gedrucktes Zertifikat montiert, das mit "Richard W. Underwood" unterzeichnet ist. Er war Supervisory Aerospace Technologist am Johnsons Space Center in Houston. Der Text gibt eine zusammengefasste Geschichte des Films vom Start am 19. Juli 1969 bis zur Landung am 22. Juli 1969. Unten links befinden sich Faksimile-Unterschriften der Besatzung über dem Apollo 11 Emblem. Das Dokument ist gerahmt und in einem altersgemäßen guten Zustand. Vorderseitig unten rechts ist das Dokument leicht verschmutzt.| Apollo 11 1969: Authentic camera film fragment that was transported on the lunar surface with the Lunar Module Eagle. It is a small piece of photographic film that was part of a roll of 107 photos taken by Neil Armstrong and Buzz Aldrin (2nd man on the moon) on the surface of the moon. It is mounted on a printed certificate about DIN A4 in size, which is signed "Richard W. Underwood". He was a Supervisory Aerospace Technologist at the Johnson Space Center in Houston. The text gives a summarized history of the film from the start on July 19, 1969 to the landing on July 22, 1969. In the lower left there are facsimile signatures of the crew over the Apollo 11 emblem. The document is framed and in good condition considering its age. The document is slightly soiled on the lower right front side.
Apollo 11 1969: Authentisches Kamera Filmfragment, welches mit der Mondlandefähre (Lunar Modul Eagle) auf der Mondoberfläche befördert wurde. Es handelt sich um ein kleines Teil eines fotografischen Films, das Teil einer Rolle mit 107 Fotos war, die von Neil Armstrong und Buzz Aldrin (2. Mensch auf dem Mond) auf der Oberfläche des Mondes aufgenommen wurden. Er ist auf ein ca. DIN A4 großes, gedrucktes Zertifikat montiert, das mit "Richard W. Underwood" unterzeichnet ist. Er war Supervisory Aerospace Technologist am Johnsons Space Center in Houston. Der Text gibt eine zusammengefasste Geschichte des Films vom Start am 19. Juli 1969 bis zur Landung am 22. Juli 1969. Unten links befinden sich Faksimile-Unterschriften der Besatzung über dem Apollo 11 Emblem. Das Dokument ist gerahmt und in einem altersgemäßen guten Zustand. Vorderseitig unten rechts ist das Dokument leicht verschmutzt.| Apollo 11 1969: Authentic camera film fragment that was transported on the lunar surface with the Lunar Module Eagle. It is a small piece of photographic film that was part of a roll of 107 photos taken by Neil Armstrong and Buzz Aldrin (2nd man on the moon) on the surface of the moon. It is mounted on a printed certificate about DIN A4 in size, which is signed "Richard W. Underwood". He was a Supervisory Aerospace Technologist at the Johnson Space Center in Houston. The text gives a summarized history of the film from the start on July 19, 1969 to the landing on July 22, 1969. In the lower left there are facsimile signatures of the crew over the Apollo 11 emblem. The document is framed and in good condition considering its age. The document is slightly soiled on the lower right front side.

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Heilbronner Straße 9-13
Leinfelden-Echterdingen
70771
Germany

Auf Anfrage/on demand

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§ 1
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§ 2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung geprüft, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB.

§ 3
Der Auktionator kann Lot-Nummern vereinigen, trennen, zurückziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gebots.

§ 4
Das Auktionshaus Eppli haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses, sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung).

§ 5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.

§ 6
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§ 7
Im Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20% bereits enthalten.

§ 8
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§ 11
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§ 12
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§ 10
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