Flugbefehl für den Kommandanten des Flugzeuges (B-24 Liberator) an einen Oberleutnant der Luftwaffe des sagenumwobenen K. G. 200, der Flugbefehl ist aus Gründen der Geheimhaltung und des Auftrages (Absetzen von Agenten mit Fallschirm) als "Geheime Kommandosache" eingestuft worden, Belehrung dazu erfolgte extra durch den Gruppenkommandeur der I./K. G. 200 Major Adolf Koch, die 1. Gruppe des KG 200 unterstand direkt dem Reichssicherheitshauptamt zur Durchfürhung von Spezialeinsätzen bzw. Spezialaufträgen, zwecks Tarnung und aus Ermangelung eigener Bomber verwendete man im K. G. 200 vielerlei Typen alliierter Flugzeuge, u. a. B-17 Fliegende Festung und die B-24 Liberator, anordnende Dienststelle für den Flug war laut Flugbefehl das R. S. H. A., Chef der Sicherheitspolizei, unterschrieben hat den Flugbefehl der Geschwaderkommodore des K. G. 200 Oberstleutnant und Schwerterträger Werner Baumbach, Feldpostnummer L 60636 (Stab/Kampfgeschwader 200), guter Zustand mit Altersspuren