Los

72

Peter Dell d. Ä., 1490-1552, Die Schöne Maria von Regensburg, um 1520 Flachrelief, Lindenholz,

In A Private Collection of Sculptures

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)351 2640995 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Peter Dell d. Ä., 1490-1552, Die Schöne Maria von Regensburg, um 1520 Flachrelief, Lindenholz,
Das Auktionshaus hat für dieses Los keine Ergebnisse veröffentlicht
Dresden
Peter Dell d. Ä., 1490-1552, Die Schöne Maria von Regensburg, um 1520 Flachrelief, Lindenholz, geschnitzt, Farbfassung aus der Zeit des Barock. Rahmende Architektur in Form eines von korinthischen Pfeilern getragenen Rundbogens. In den Bogenzwickeln Darstellung der Verkündigung an Maria: Erzengel (links) und Jungfrau Maria (rechts), mit Spruchbändern. Auf einer Strahlenbahn fliegt der Knabe mit dem Kreuz Maria zu und sie streckt ihm die Hände entgegen. Unter dem Bogen Maria mit dem Jesuskind, auf einer von einer Schlange umwundenen Weltkugel stehend. Die Darstellung ist als ein frühes Beispiel der Immaculata Conceptio anzusehen und verweist auf ihre von der Erbsünde freie Empfängnis. Mutter und Kind werden in einer innigen, liebkosenden Geste dargestellt, wobei ihre Gesichter sehr nahe zusammengeführt werden. Die Gottesmutter trägt ein reich drappiertes, von parallelen, dicht beieinanderliegenden Faltenwürfen charakterisiertes Gewand und eine Pänula (Schulterumhang mit Kapuze). Auf dem Kopf eine Bügelkrone. Perspektivisch aufgefasste Radnimben hinter den Köpfen beider Figuren tragen Reste von Vergoldung. Die Madonna wird begleitet von Putten mit Schrifttafeln, auf denen Prophetien aus den alttestamentlichen Büchern Genesis und Jesaja mit Bezug auf Maria und ihre Gottesmutterschaft zu lesen sind. Der Hintergrund wird durch eine Mauerarchitektur zweigeteilt, über der eine Landschaft angedeutet ist. Das Relief ist die plastische Nachbildung eines nicht erhaltenen Tafelbildes von Albrecht Altdorfer aus einer Marienkapelle in Regensburg, einem bedeutenden Wallfahrtsort des Spätmittelalters. Es wird vermutet, dass Peter Dell einen Druck nach dem Altdorfer'schen Gemälde als Vorlage für das Schnitzrelief verwendete. Er muss es als Auftragsarbeit eines theologisch gebildeten Auftraggebers ausgeführt haben, da es reich an marianischer Symbolik und Bibelzitaten ist. F. Kammel vermutete einen Geistlichen, "der das hochgeschätzte Gnadenbild (i.e. Altdorfer-Gemälde) auch in seiner ganz privaten Umgebung verehren wollte" (Kammel 2000, S: 237). Peter Dell d.Ä. absolvierte seine Ausbildung zum Bildschnitzer im Atelier Tilmann Riemenschneiders. Anschließend war er Geselle in der Werkstatt Hans Leinbergers in Landshut, wo er unter anderem an der Ausführung des Johannisaltars in Moosburg beteiligt war. Um 1520 wirkte er in Wien und nahm Einflüsse der Donauschule auf. Seine Wanderschaft führte ihn auch nach Sachsen. Drei im Grünen Gewölbe zu Dresden aufbewahrte Reliefs belegen, dass er am Hof Herzog Heinrichs des Frommen in Stellung gekommen ist (Kalvarienbergrelief, 1528, Christus in der Vorhölle, 1529, Auferstehung Christi, 1529). In der zweiten Lebenshälfte kehrte er in seine Geburtsstadt Würzburg zurück, wo er Riemenschneider als führenden Bildhauer Würzburgs um die Mitte des 16. Jh. ablöste. Dells besondere kunsthistorische Bedeutung liegt darin, dass er sich am entschiedensten vom spätgotischen Formenvokabular seines Lehrers Riemenschneider abwandte. Er wurde damit einer der wichtigsten Künstler der deutschen Frührenaissance. Dabei reicht sein Spektrum von der Kleinplastik bis zur monumentalen Steinskulptur. Vorliegendes Schnitzrelief legt davon eindrucksvoll Zeugnis ab. 40,5 x 28,5 cm. Restauriert Germanisches Nationalmuseum Nürnberg 2000. Provenienz: abweichende Angaben: durch Otto Horn erworben 1939 Kunsthandel Leipzig ( Hannig 1985) bzw. Aus Privatbesitz Österreich (Lichte 2004), 1945 Stadtmuseum Meissen, Inv.-Nr. Ho 145, 1961-1991 Albrechtsburg Meissen, Inv.-Nr. 917/Ho 145, Ausstellung: Linz 1965 (Die Kunst der Donauschule), Kat. 676; Dresden 1971 (Deutsche Kunst der Dürerzeit), Kat. 24, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg 2000 (Spiegel der Seligkeit), Kat. 61, Mainfränkisches Museum Würzburg 2004, Kat. 168, Kunsthistorisches Museum Wien/Städel Museum Frankfurt 2014 (Fantastische Welten), Kat. 125 Literatur: Lill, G.: Aus der Frühzeit des Würzburger Bildhauers Peter Dell des
Peter Dell d. Ä., 1490-1552, Die Schöne Maria von Regensburg, um 1520 Flachrelief, Lindenholz, geschnitzt, Farbfassung aus der Zeit des Barock. Rahmende Architektur in Form eines von korinthischen Pfeilern getragenen Rundbogens. In den Bogenzwickeln Darstellung der Verkündigung an Maria: Erzengel (links) und Jungfrau Maria (rechts), mit Spruchbändern. Auf einer Strahlenbahn fliegt der Knabe mit dem Kreuz Maria zu und sie streckt ihm die Hände entgegen. Unter dem Bogen Maria mit dem Jesuskind, auf einer von einer Schlange umwundenen Weltkugel stehend. Die Darstellung ist als ein frühes Beispiel der Immaculata Conceptio anzusehen und verweist auf ihre von der Erbsünde freie Empfängnis. Mutter und Kind werden in einer innigen, liebkosenden Geste dargestellt, wobei ihre Gesichter sehr nahe zusammengeführt werden. Die Gottesmutter trägt ein reich drappiertes, von parallelen, dicht beieinanderliegenden Faltenwürfen charakterisiertes Gewand und eine Pänula (Schulterumhang mit Kapuze). Auf dem Kopf eine Bügelkrone. Perspektivisch aufgefasste Radnimben hinter den Köpfen beider Figuren tragen Reste von Vergoldung. Die Madonna wird begleitet von Putten mit Schrifttafeln, auf denen Prophetien aus den alttestamentlichen Büchern Genesis und Jesaja mit Bezug auf Maria und ihre Gottesmutterschaft zu lesen sind. Der Hintergrund wird durch eine Mauerarchitektur zweigeteilt, über der eine Landschaft angedeutet ist. Das Relief ist die plastische Nachbildung eines nicht erhaltenen Tafelbildes von Albrecht Altdorfer aus einer Marienkapelle in Regensburg, einem bedeutenden Wallfahrtsort des Spätmittelalters. Es wird vermutet, dass Peter Dell einen Druck nach dem Altdorfer'schen Gemälde als Vorlage für das Schnitzrelief verwendete. Er muss es als Auftragsarbeit eines theologisch gebildeten Auftraggebers ausgeführt haben, da es reich an marianischer Symbolik und Bibelzitaten ist. F. Kammel vermutete einen Geistlichen, "der das hochgeschätzte Gnadenbild (i.e. Altdorfer-Gemälde) auch in seiner ganz privaten Umgebung verehren wollte" (Kammel 2000, S: 237). Peter Dell d.Ä. absolvierte seine Ausbildung zum Bildschnitzer im Atelier Tilmann Riemenschneiders. Anschließend war er Geselle in der Werkstatt Hans Leinbergers in Landshut, wo er unter anderem an der Ausführung des Johannisaltars in Moosburg beteiligt war. Um 1520 wirkte er in Wien und nahm Einflüsse der Donauschule auf. Seine Wanderschaft führte ihn auch nach Sachsen. Drei im Grünen Gewölbe zu Dresden aufbewahrte Reliefs belegen, dass er am Hof Herzog Heinrichs des Frommen in Stellung gekommen ist (Kalvarienbergrelief, 1528, Christus in der Vorhölle, 1529, Auferstehung Christi, 1529). In der zweiten Lebenshälfte kehrte er in seine Geburtsstadt Würzburg zurück, wo er Riemenschneider als führenden Bildhauer Würzburgs um die Mitte des 16. Jh. ablöste. Dells besondere kunsthistorische Bedeutung liegt darin, dass er sich am entschiedensten vom spätgotischen Formenvokabular seines Lehrers Riemenschneider abwandte. Er wurde damit einer der wichtigsten Künstler der deutschen Frührenaissance. Dabei reicht sein Spektrum von der Kleinplastik bis zur monumentalen Steinskulptur. Vorliegendes Schnitzrelief legt davon eindrucksvoll Zeugnis ab. 40,5 x 28,5 cm. Restauriert Germanisches Nationalmuseum Nürnberg 2000. Provenienz: abweichende Angaben: durch Otto Horn erworben 1939 Kunsthandel Leipzig ( Hannig 1985) bzw. Aus Privatbesitz Österreich (Lichte 2004), 1945 Stadtmuseum Meissen, Inv.-Nr. Ho 145, 1961-1991 Albrechtsburg Meissen, Inv.-Nr. 917/Ho 145, Ausstellung: Linz 1965 (Die Kunst der Donauschule), Kat. 676; Dresden 1971 (Deutsche Kunst der Dürerzeit), Kat. 24, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg 2000 (Spiegel der Seligkeit), Kat. 61, Mainfränkisches Museum Würzburg 2004, Kat. 168, Kunsthistorisches Museum Wien/Städel Museum Frankfurt 2014 (Fantastische Welten), Kat. 125 Literatur: Lill, G.: Aus der Frühzeit des Würzburger Bildhauers Peter Dell des

A Private Collection of Sculptures

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Bautzner Landstraße 7
Dresden
01324
Germany

Für Dresdner Kunstauktionshaus Günther Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)351 2640995.

Wichtige Informationen

25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated

Optional:
19.00 % buyer's premium on the hammer price, VAT included

3 % additional premium for internet purchases.


Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country

The auctions houses'general terms & conditions apply.

AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Günther im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme der Eigenware. Alle Versteigerungsobjekte haben eine im Anschluß an die jeweilige Katalogbeschreibung in Klammern gesetzte Ziffer, mit der der Besitzer bzw. Einsender als solcher deutlich gemacht wird. Die Eigenware betreffenden Ziffern werden im Katalog eingangs gesondert angegeben. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Kommittenten besteht nicht.

2. Die Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Firma Günther übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sie sich, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, daß der Firma Günther grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.

3. Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Einsender (Kommittenten) vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes selbst zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.

3a Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Sollte keine Telefonverbindung zustande kommen, kann der Zuschlag zum Schätzpreis an den Telefonbieter erfolgen, sofern kein höheres Gebot vorliegt. Das Haus Günther übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.

4. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesen trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste. Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

6. Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 22 Prozent erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Firma Günther einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Bieteauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Die Firma Günther ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers. Die im Katalog mit einem bzw. zwei Sternen versehenen Gegenstände unterliegen dem vollen bzw. ermäßigten Mehrwertsteuersatz (16% bzw. 7%). Bei diesen Katalog-Nummern wird auf die Endsumme (Zuschlagspreis + 16% Aufgeld) die entsprechende Mehrwertsteuer auf das Objekt und die Dienstlei-stungen erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.

7. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet die Firma Günther Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich die Firma Günther vor. Eine Stundung kann nicht gewährt werden.

8. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so kann die Firma Günther anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Sie kann den Gegenstand auch bei einer nächsten Auktion nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für einen etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.

9. Gegenstände, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagert werden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bieteaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt; sie sollen genaue Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn schriftlich erteilt sein. Nicht genauer bekannte Auftraggeber werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung ihrer Bieteaufträge unterbleiben kann.

10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.

11. Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluß des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen. 

Vollständige AGBs