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Los
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Biblia germanica. – Die kombinierte Straßburg-Durlacher Bibel – Bibel, Die gantz, Alte vvnd Neüw Testament. 6 Tle. in 1 Bd. Straßburg, Wolfgang Köpfel bzw. (Tle. 3 u. 4) Durlach, Valentin Kobian für Wolfgang Köpfel in Straßburg, 1529-30. Fol. 6 unn., CVIII; CLIV; LXIX num., 1 w.; CXXVIII; CVII; CLIV num., 1 unn., 1 w. Bll., mit 4 Titelbord. inkl. 1 Wdhlg., 315 Textholzschn. inkl. Wdhlgn., 4 wdh. Druckerm. sowie zahlr. Zierleisten u. meist figürl. Init. versch. Formats. Holzdeckelbd. d. Zt. mit blindgepr. Schweinsldrbez. über 4 Doppelbünden u. abgeschrägten Kanten, 2 Schl.
VD 16, B 2680; Bibelslg. d. WLB Stuttgart E 214-222 (inkpl.); Reske 174; Pietsch 146; Volz 113 u. 204; nicht bei Adams u. Darlow/M., nicht im STC (+ Suppl.). – Die kombinierte Straßburg-Durlacher Bibel in der sehr seltenen ersten Ausgabe.
„Der Bibeldruck von Köpfel und Kobian zählt zu den sogenannten kombinierten Bibeln … in den ausgehenden zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts [fehlten] wichtige Teile der Heiligen Schrift in der deutschen Sprache der Reformation. Die damaligen Drucker, wie … Wolfgang Köpfel in Straßburg wußten sich zu helfen. Zu den ihnen zur Verfügung stehenden deutschen Lutherübersetzungen fügten sie die Übersetzungen anderer Autoren, so die Wormser Prophetenübersetzung der Wiedertäufer Hätzer und Denck und die Übersetzung der deuterokanonischen Schriften – das sind die in der evangelischen Tradition mit Apokryphen bezeichneten Texte – des Zürcher Reformators und Freundes von Zwingli Leo Jud … Gedruckt wurden Teile dieser kombinierten Bibel in den Jahren 1529 und 1530 an zwei Orten, in Straßburg und in Durlach. Ein Zeichen auch dafür, wie eng die geistigen und wirtschaftlichen Beziehungen der links- und rechtsrheinischen Gebiete von jeher waren …
Wie die Geschäftsbeziehungen zwischen Straßburg und Durlach zustande kamen, liegt im dunkeln. Sicher lieferte Köpfel an Kobian Papier aus seiner Mühle, ebenso druckte der Straßburger Auftraggeber auch die entsprechende Titelseite für Kobian. Markgraf Philipp von Baden stand dem Bibeldruck wohlwollend gegenüber, wenn er nicht gar selbst als Auftraggeber anzunehmen ist.
… Charakteristisch für die Köpfel-Kobian-Bibel ist der reiche Buchschmuck … Die zahlreichen ›Figuren‹, vor allem im Alten Testament, sind klein, verraten eine gute Schriftkenntnis und zeigen eine auffallende Freude am Derben und Grausamen, Zeugnisse einer grobianischen Zeit. Von wem die Bilder stammen, ist nicht eindeutig belegt. Manche vermuten für die Bilder des Alten Testamentes Heinrich Vogtherr den Älteren … Köpfel hatte auch Geschäftsverbindungen mit Johann Weiditz dem Älteren und Hans Baldung Grien. Sicher stammen die Illustrationen zur Apokalypse – die sich nur in der 1. Auflage (1529/30) und nicht mehr in der 2. (1530-32) finden – von Hans Holbein“ (Bibelhandschriften – Bibeldrucke, Kat. d. Ausst. der Badischen u. der Württemb. LB, Offenburg 1980, Nr. 18).
„Köpfels Bibel stellt in der ganzen Geschichte der deutschen Bibelillustration etwas ganz Eigenartiges dar und verdient ihrer Vergessenheit entrissen zu werden. Sie ist ein seltenes Beispiel dafür, wie die Bibel in jener ersten Zeit ihrer Verdeutschung gelesen wurde. Alles war wichtig, selbst das Fremdeste aus dem Alten Testament. Mögen die Bilder nun wirklich auf den älteren Heinrich Vogtherr zurückgehen oder auf einen anderen, sie sind ein Dokument für das biblische Studium einer Zeit, deren wahrer Geist uns nur noch zu Teilen erkennbar ist.
… Sie sind die merkwürdigsten Bilder aller deutschen Bibeln und illustrieren Gegenstände des Alten Testaments, die zuvor und später nie mehr dargestellt wurden. Die Bilder konnten nur nach sehr sorgfältiger und aufmerksamer Lektüre der Heiligen Schrift überhaupt geschaffen werden“ (Schmidt, Die Illustr. d. Lutherbibel SS. 163ff. mit viel. Abb. aus der zweiten Ausgabe 1530-32).
Ohne die 2 w. Schlussbll. Yy1 u. 2 zu Tl. sowie das w. Schlussbl. S6 zu Tl. 5, sonst komplett. Haupttit. angeschmutzt, recto gelöschter Stempel u. Besitzverm., verso hs. Ergänzungen zum Register. Mehrere Bll., besonders am Anfang u. am Schluss des Bandes, mit Randausbesserungen (vereinz. Buchstabenverlust), hier u. da geklebte Risse, Tit. v. Tl. 5 mit Ausbesserungen im w. Rand. Einige alte Marginalien u. Federproben, Tle. 2-5 mit zusätzl. hs. Foliierung, Tit. v. Tl. 6 (NT) mit Besitzvermerk „Merthen Aschtorffer in Lempach zuegehörig im Jar kaufft 1599“, das w. Schlußbl. beidseitig mit Notizen Desselben. Ganz vereinzelt stärker, meist jedoch nur gering gebräunt oder fleckig. Recht breitrandig, mit einigen Témoins. Der schöne zeitgenössische Prägeband berieben, fachmännisch restauriert, Vors. u. Schließen erneuert.
The very rare first edition of the Strasbourg/Durlach Combined Bible in a complete copy solely lacking 3 blank ll., main title soiled, with deleted library stamp and old owners’ entries to recto, ms. notes to index on verso, and marginal repairs; mostly marginal repairs to a number of leaves occasionally entailing slight loss of letterpress, a few old ms. notes, additional ms. foliation to parts 2-5, old owner’s entry to title of part 6 (New Testament). Some light browning and staining throughout, but mostly quite clean. Good margins with a few deckle edges. Contemporary blind-tooled pigskin binding over wooden boards, some wear, expertly restored, endpapers and clasps replaced.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Aufgeld 28% inkl. USt., zzgl. 3,57 % Live-Bieten (inkl. USt.)
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Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.
Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Biblia germanica. – Die kombinierte Straßburg-Durlacher Bibel – Bibel, Die gantz, Alte vvnd Neüw Testament. 6 Tle. in 1 Bd. Straßburg, Wolfgang Köpfel bzw. (Tle. 3 u. 4) Durlach, Valentin Kobian für Wolfgang Köpfel in Straßburg, 1529-30. Fol. 6 unn., CVIII; CLIV; LXIX num., 1 w.; CXXVIII; CVII; CLIV num., 1 unn., 1 w. Bll., mit 4 Titelbord. inkl. 1 Wdhlg., 315 Textholzschn. inkl. Wdhlgn., 4 wdh. Druckerm. sowie zahlr. Zierleisten u. meist figürl. Init. versch. Formats. Holzdeckelbd. d. Zt. mit blindgepr. Schweinsldrbez. über 4 Doppelbünden u. abgeschrägten Kanten, 2 Schl.
VD 16, B 2680; Bibelslg. d. WLB Stuttgart E 214-222 (inkpl.); Reske 174; Pietsch 146; Volz 113 u. 204; nicht bei Adams u. Darlow/M., nicht im STC (+ Suppl.). – Die kombinierte Straßburg-Durlacher Bibel in der sehr seltenen ersten Ausgabe.
„Der Bibeldruck von Köpfel und Kobian zählt zu den sogenannten kombinierten Bibeln … in den ausgehenden zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts [fehlten] wichtige Teile der Heiligen Schrift in der deutschen Sprache der Reformation. Die damaligen Drucker, wie … Wolfgang Köpfel in Straßburg wußten sich zu helfen. Zu den ihnen zur Verfügung stehenden deutschen Lutherübersetzungen fügten sie die Übersetzungen anderer Autoren, so die Wormser Prophetenübersetzung der Wiedertäufer Hätzer und Denck und die Übersetzung der deuterokanonischen Schriften – das sind die in der evangelischen Tradition mit Apokryphen bezeichneten Texte – des Zürcher Reformators und Freundes von Zwingli Leo Jud … Gedruckt wurden Teile dieser kombinierten Bibel in den Jahren 1529 und 1530 an zwei Orten, in Straßburg und in Durlach. Ein Zeichen auch dafür, wie eng die geistigen und wirtschaftlichen Beziehungen der links- und rechtsrheinischen Gebiete von jeher waren …
Wie die Geschäftsbeziehungen zwischen Straßburg und Durlach zustande kamen, liegt im dunkeln. Sicher lieferte Köpfel an Kobian Papier aus seiner Mühle, ebenso druckte der Straßburger Auftraggeber auch die entsprechende Titelseite für Kobian. Markgraf Philipp von Baden stand dem Bibeldruck wohlwollend gegenüber, wenn er nicht gar selbst als Auftraggeber anzunehmen ist.
… Charakteristisch für die Köpfel-Kobian-Bibel ist der reiche Buchschmuck … Die zahlreichen ›Figuren‹, vor allem im Alten Testament, sind klein, verraten eine gute Schriftkenntnis und zeigen eine auffallende Freude am Derben und Grausamen, Zeugnisse einer grobianischen Zeit. Von wem die Bilder stammen, ist nicht eindeutig belegt. Manche vermuten für die Bilder des Alten Testamentes Heinrich Vogtherr den Älteren … Köpfel hatte auch Geschäftsverbindungen mit Johann Weiditz dem Älteren und Hans Baldung Grien. Sicher stammen die Illustrationen zur Apokalypse – die sich nur in der 1. Auflage (1529/30) und nicht mehr in der 2. (1530-32) finden – von Hans Holbein“ (Bibelhandschriften – Bibeldrucke, Kat. d. Ausst. der Badischen u. der Württemb. LB, Offenburg 1980, Nr. 18).
„Köpfels Bibel stellt in der ganzen Geschichte der deutschen Bibelillustration etwas ganz Eigenartiges dar und verdient ihrer Vergessenheit entrissen zu werden. Sie ist ein seltenes Beispiel dafür, wie die Bibel in jener ersten Zeit ihrer Verdeutschung gelesen wurde. Alles war wichtig, selbst das Fremdeste aus dem Alten Testament. Mögen die Bilder nun wirklich auf den älteren Heinrich Vogtherr zurückgehen oder auf einen anderen, sie sind ein Dokument für das biblische Studium einer Zeit, deren wahrer Geist uns nur noch zu Teilen erkennbar ist.
… Sie sind die merkwürdigsten Bilder aller deutschen Bibeln und illustrieren Gegenstände des Alten Testaments, die zuvor und später nie mehr dargestellt wurden. Die Bilder konnten nur nach sehr sorgfältiger und aufmerksamer Lektüre der Heiligen Schrift überhaupt geschaffen werden“ (Schmidt, Die Illustr. d. Lutherbibel SS. 163ff. mit viel. Abb. aus der zweiten Ausgabe 1530-32).
Ohne die 2 w. Schlussbll. Yy1 u. 2 zu Tl. sowie das w. Schlussbl. S6 zu Tl. 5, sonst komplett. Haupttit. angeschmutzt, recto gelöschter Stempel u. Besitzverm., verso hs. Ergänzungen zum Register. Mehrere Bll., besonders am Anfang u. am Schluss des Bandes, mit Randausbesserungen (vereinz. Buchstabenverlust), hier u. da geklebte Risse, Tit. v. Tl. 5 mit Ausbesserungen im w. Rand. Einige alte Marginalien u. Federproben, Tle. 2-5 mit zusätzl. hs. Foliierung, Tit. v. Tl. 6 (NT) mit Besitzvermerk „Merthen Aschtorffer in Lempach zuegehörig im Jar kaufft 1599“, das w. Schlußbl. beidseitig mit Notizen Desselben. Ganz vereinzelt stärker, meist jedoch nur gering gebräunt oder fleckig. Recht breitrandig, mit einigen Témoins. Der schöne zeitgenössische Prägeband berieben, fachmännisch restauriert, Vors. u. Schließen erneuert.
The very rare first edition of the Strasbourg/Durlach Combined Bible in a complete copy solely lacking 3 blank ll., main title soiled, with deleted library stamp and old owners’ entries to recto, ms. notes to index on verso, and marginal repairs; mostly marginal repairs to a number of leaves occasionally entailing slight loss of letterpress, a few old ms. notes, additional ms. foliation to parts 2-5, old owner’s entry to title of part 6 (New Testament). Some light browning and staining throughout, but mostly quite clean. Good margins with a few deckle edges. Contemporary blind-tooled pigskin binding over wooden boards, some wear, expertly restored, endpapers and clasps replaced.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.
Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.