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München

Sammelband. 3 seltene Drucke mit deutschen Kirchenliedern. Um 1561-63. 8°. Holzdeckelbd. d. Zt. mit blindgepr. Schweinsldrbez. u. 2 Schl.
1. Herman, Nicolaus. Die Sontags Euangelia, vber das ganze Jar, in Gesenge verfasset, Für die Kinder vnnd Christlichen Haußvetter. Ein bericht, auff was Thon vn(d) Melodey ein yedes mag gesungen werden. Mit einer Vorrede D. Pauli Eberi Pfarrherrs der Kirchen zu Wittemberg. Nürnberg, Valentin Geisler, um 1561. 171 unn., 1 w. Bll., mit vierteil. Titelbord. u. 99 Textholzschn. v. Virgil Solis u. a. – VD 16, H 2414; Goed. II, 168, i; RISM B/VIII/1, 156103; Wackernagel, Bibl. 789; vgl. Brüggemann/Bruncken I, 1052, 213 u. Wackernagel III, S. 1161, A; nicht bei Adams, Rammensee u. Wegehaupt, nicht im STC (+ Suppl.). – Sehr seltene frühe Ausgabe, kurz nach der Wittenberger Erstausgabe von 1560 erschienen. „Liedersammlung über die Sonn- und Festtagsevangelien für Kinder, besonders für Mädchen. Sowohl die Vorrede von Eber als auch Hermans Dedikation betonen, daß Lieder der Jugend angenehmer und leichter zu erlernen seien als Prosatexte … Die Sonntagsevangelien erschienen in zahlreichen Ausgaben; RISM weist bis 1630 mehr als 30 Drucke nach“ (Br./Br.). – „Der alte Cantor Nicolaus Herman zu Joachimsthal in Böhmen, gest. 3. Mai 1561 hochbetagt, schloß sich früh der reformatorischen Bewegung an. Freund des Joh. Mathesius; kindliches Gemüt; leichter klarer Fluß seiner innigen Lieder; erinnert an Hans Sachs. Seine Gedichte erschienen zuerst einzeln; dann in Sammlungen, die sich an die Evangelien und an Historien des Alten Testaments schließen, schwerlich aber Hermans sämtliche Lieder enthalten. Große Popularität; giengen größtenteils in die Gesangbücher über. Er setzte seine Lieder selbst“ (Goed.). – Unter den zahlreichen, früheren Drucken entnommenen Holzschnitten ist eine schöne Passionsfolge von Virgil Solis (vgl. Nagler, Monogr. V, 267).
2. Gamersfelder, Hans. Der gantz Psalter Dauids, in gesangs weyse gestelt. Also, das sich die Psalmen alle durchauß, in manigfeltiger Melodey hernach angezeigt, fein vnd lieblich singen lassen … Nürnberg, Johann vom Berg und Ulrich Neuber, 1563. 8 unn., 167 num., 1 w. Bll., mit Titel- u. kl. Schlußholzschn. – VD 16, G 359; Goed. II, 172, 4; RISM B/VIII/1, 156303; Wackernagel, Bibl. 851; vgl. STC 100 u. Wackernagel III, S. 900; nicht bei Adams. – Zweite Ausgabe (vorher: ebenda 1542). – „Gamersfelder war Bürger zu Burghausen. Unter seinen durchweg in siebenzeiliger Strophe abgefaßten Psalmen, denen noch einige Cantica folgen, sind mehrere entlehnt“ (Goed.).
3. Herman, Nicolaus. Die Historien von der Sindflut, Joseph, Mose, Helia, Elisa, vnd der Susanna, sampt etlichen Historien aus den Euangelisten, Auch etliche Psalmen vnd Geistliche Lieder, zu lesen vnd zu singen in Reyme gefasset, Fur Christliche Hausveter vnd jre Kinder. Mit einer Vorrede M. Johannis Mathesij, Pfarherrns in S. Jochimsthal. Wittenberg, Georg Rhaus Erben, 1563. 144 unn. Bll. mit 9 Textholzschn. u. Druckerm. – VD 16, H 2383; Goed. II, 169, (k); RISM B/VIII/1 156307; Wackernagel, Bibl. 843 u. III, S. 1162, (B), b; nicht bei Adams, Brüggemann/Br., Rammensee u. Wegehaupt, nicht im STC (+ Suppl.). – Zweite Ausgabe des erstmals im Vorjahr im selben Verlag erschienenen Werks.
Etwas gebräunt u. stockfl., Tit. v. 1 gelockert, einige Bll. mit kl. Randausrissen, Bl. 154 in 2 mit geklebtem Einriß, Bl. R8 in 3 knitterig u. angerändert. – Der hübsche zeitgenössische Prägeband gering berieben, Vorderdeckel mit kl. eingebrannten Monogramm WHR.


Sammelband. 3 seltene Drucke mit deutschen Kirchenliedern. Um 1561-63. 8°. Holzdeckelbd. d. Zt. mit blindgepr. Schweinsldrbez. u. 2 Schl.
1. Herman, Nicolaus. Die Sontags Euangelia, vber das ganze Jar, in Gesenge verfasset, Für die Kinder vnnd Christlichen Haußvetter. Ein bericht, auff was Thon vn(d) Melodey ein yedes mag gesungen werden. Mit einer Vorrede D. Pauli Eberi Pfarrherrs der Kirchen zu Wittemberg. Nürnberg, Valentin Geisler, um 1561. 171 unn., 1 w. Bll., mit vierteil. Titelbord. u. 99 Textholzschn. v. Virgil Solis u. a. – VD 16, H 2414; Goed. II, 168, i; RISM B/VIII/1, 156103; Wackernagel, Bibl. 789; vgl. Brüggemann/Bruncken I, 1052, 213 u. Wackernagel III, S. 1161, A; nicht bei Adams, Rammensee u. Wegehaupt, nicht im STC (+ Suppl.). – Sehr seltene frühe Ausgabe, kurz nach der Wittenberger Erstausgabe von 1560 erschienen. „Liedersammlung über die Sonn- und Festtagsevangelien für Kinder, besonders für Mädchen. Sowohl die Vorrede von Eber als auch Hermans Dedikation betonen, daß Lieder der Jugend angenehmer und leichter zu erlernen seien als Prosatexte … Die Sonntagsevangelien erschienen in zahlreichen Ausgaben; RISM weist bis 1630 mehr als 30 Drucke nach“ (Br./Br.). – „Der alte Cantor Nicolaus Herman zu Joachimsthal in Böhmen, gest. 3. Mai 1561 hochbetagt, schloß sich früh der reformatorischen Bewegung an. Freund des Joh. Mathesius; kindliches Gemüt; leichter klarer Fluß seiner innigen Lieder; erinnert an Hans Sachs. Seine Gedichte erschienen zuerst einzeln; dann in Sammlungen, die sich an die Evangelien und an Historien des Alten Testaments schließen, schwerlich aber Hermans sämtliche Lieder enthalten. Große Popularität; giengen größtenteils in die Gesangbücher über. Er setzte seine Lieder selbst“ (Goed.). – Unter den zahlreichen, früheren Drucken entnommenen Holzschnitten ist eine schöne Passionsfolge von Virgil Solis (vgl. Nagler, Monogr. V, 267).
2. Gamersfelder, Hans. Der gantz Psalter Dauids, in gesangs weyse gestelt. Also, das sich die Psalmen alle durchauß, in manigfeltiger Melodey hernach angezeigt, fein vnd lieblich singen lassen … Nürnberg, Johann vom Berg und Ulrich Neuber, 1563. 8 unn., 167 num., 1 w. Bll., mit Titel- u. kl. Schlußholzschn. – VD 16, G 359; Goed. II, 172, 4; RISM B/VIII/1, 156303; Wackernagel, Bibl. 851; vgl. STC 100 u. Wackernagel III, S. 900; nicht bei Adams. – Zweite Ausgabe (vorher: ebenda 1542). – „Gamersfelder war Bürger zu Burghausen. Unter seinen durchweg in siebenzeiliger Strophe abgefaßten Psalmen, denen noch einige Cantica folgen, sind mehrere entlehnt“ (Goed.).
3. Herman, Nicolaus. Die Historien von der Sindflut, Joseph, Mose, Helia, Elisa, vnd der Susanna, sampt etlichen Historien aus den Euangelisten, Auch etliche Psalmen vnd Geistliche Lieder, zu lesen vnd zu singen in Reyme gefasset, Fur Christliche Hausveter vnd jre Kinder. Mit einer Vorrede M. Johannis Mathesij, Pfarherrns in S. Jochimsthal. Wittenberg, Georg Rhaus Erben, 1563. 144 unn. Bll. mit 9 Textholzschn. u. Druckerm. – VD 16, H 2383; Goed. II, 169, (k); RISM B/VIII/1 156307; Wackernagel, Bibl. 843 u. III, S. 1162, (B), b; nicht bei Adams, Brüggemann/Br., Rammensee u. Wegehaupt, nicht im STC (+ Suppl.). – Zweite Ausgabe des erstmals im Vorjahr im selben Verlag erschienenen Werks.
Etwas gebräunt u. stockfl., Tit. v. 1 gelockert, einige Bll. mit kl. Randausrissen, Bl. 154 in 2 mit geklebtem Einriß, Bl. R8 in 3 knitterig u. angerändert. – Der hübsche zeitgenössische Prägeband gering berieben, Vorderdeckel mit kl. eingebrannten Monogramm WHR.

Auktion 150 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte · Autographen · Graphik

Auktionsdatum
Lose: 1-477
Lose: 478-833
Lose: 1001-1126
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80009
Germany

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Aufgeld 28% inkl. USt., zzgl. 3,57 % Live-Bieten (inkl. USt.)

AGB

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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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