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München

König von Bayern, 1786-1868. – Ludwig I., 14 Schriftst., 6 m. U., tls. m. längeren e. Anmerkungen. Mchn. 28.VIII.1835-20.XI.1849. Fol. Ca. 50 SS.
Die Dokumente, zumeist an oder von seinem Architekten u. Baumeister Friedrich von Gärtner und nach dessen Tod im April 1847 an seinen Neffen u. Mitarbeiter, den Bezirksingenieur Karl Klumpp, betreffen die in den Jahren 1835-1848 von Ludwig I. initiierten Bauvorhaben in München, deren Fortgang der König mit dezidierten Vorgaben begleitet.
28.VIII.1835: Die folg. 3 Br. betr. die Blinden-Anstalt (Ludwigstr.): Es geht um geeignete Öfen u. Kamine, die für die Kranken schädlichen Dünste vermeiden sollen. Verso halbseit. eigenhd. Anmerkungen des Königs m. U. zu den vorzunehmenden Veränderungen in der „Blinden Erziehungs Anstalt“ u. der „Blinden Beschäftigungs Anstalt“. Anzeige über Ausführung sei ihm zu erstatten.
13.IX.1836: Brief Gärtners m. U. ausführlich über den „Fries eines Gurtgesimses“, dazu am Kopf 6zeil. eigenhd. Vermerk m. U. L.s: „Die angeführten Gründe für die Beÿbehaltung des Leistens sind mir nicht wichtig genug um meine Ansicht zu ändern… Berchtesgaden 16.Spt 36“.
19.IX.1836: Der König möge zur definitiven Entscheidung das Gebäude nochmals in Augenschein nehmen; seine eigenhd. Zustimmung m. U. gibt er am 21. Sept.
18.IV.1837: Gärtner wird beauftragt mit dem Neubau der Ludwigs-Maximilians-Universität u. des Georgianischen Clerikal-Seminars in der Ludwigsstr.; die Gebäude müssen für das Studienjahr 1838/39 „in allen seinen Theilen unbedingt vollendet u vollkommen beziehbar seÿn…“.
20.I.1839: Während der Italienreise des Königs mit Gärtner soll Klumpp die Geschäfte an den laufenden Bauvorhaben übernehmen.
25.III.1845: Das Honorar für den k. Oberbaurath Gärtner für die Ausführung des Wittelsbacher Palastes soll 7000 fl. Gulden betragen. Die folgenden Dokumente betreffen diesen Bau an der Brienner Straße. Der als Kronprinzenpalast konzipierte Bau diente dann aber nach Ludwigs Abdankung 1848 als sein Wohnsitz.
21.IV.1847: Abschrift im Namen des Königs am Todestag Gärtners an seinen Neffen Karl Klumpp: dieser solle, wie schon während der Krankheit seines Onkels, die „Geschäfts-Besorgung“ erhalten. Die Ermächtigung betrifft auch Bauten außerhalb Münchens wie die Befreiungs-Halle, das Pompejanum, das Siegestor, die Villa der Königin, die Ludwigs Höhe, das Innere des Speyerer Doms.
13.VI.1847: Wittelsbacher Palais, Innenausstattung: Genehmigung Ludwigs m. U. auf Klumpps Anfrage bezgl. Ornament-Fabrikaten.
29.VII.1847, Bad Brückenau: Viertelseit. Antwort m. U. an Klumpp auf dessen Schreiben betr. Ameublierung des kronprinzlichen Palastes: Höhere Ausgaben „aus Mitteln der Staatskasse. beÿ mangelnder Stände-Zustimmung, wäre eine Verletzung…des von Mir sanktionierten Gesetzes. Nach der Decke muß sich gestreckt werden…“. Billigere Preissetzung für das Anzuschaffende solle bewirkt werden.
1.I.1848: Der neue Friedhof zu München. Auf ein Schreiben Klumpps m. U., die Antwort des Königs m. U. „Beÿ dem von Mir bestimmten Farbenmuster hat es sein Verbleiben..“. Vier Heiligen-Standbilder sind anfertigen zu lassen.
5.V.1848-29.III.1849: An Klumpp: Beschwerde der Schreinermeister Münchens wegen Mißbräuchen bei der Vergabe der Bauarbeiten an Staatsgebäuden. – Zu dieser Beschwerde eigenhd. ausführliche Stellungsnahme Klumpps. 19 SS .- Rechtsgutachten der Kammer des Inneren.
4.XII.1849: 7seit. Protokoll der Auseinandersetzung der Familie Gärtner u. C. Klumpps gegen den Magistrat wegen Honorar. Zweifach v. Klumpp gez. sowie v. Gärtners Witwe u. Kindern.
– Die Dokumente in zeitgenössischer Pp.-Mappe liegen als Computer-Ausdruck vor. – Aus Familiennachlaß.


König von Bayern, 1786-1868. – Ludwig I., 14 Schriftst., 6 m. U., tls. m. längeren e. Anmerkungen. Mchn. 28.VIII.1835-20.XI.1849. Fol. Ca. 50 SS.
Die Dokumente, zumeist an oder von seinem Architekten u. Baumeister Friedrich von Gärtner und nach dessen Tod im April 1847 an seinen Neffen u. Mitarbeiter, den Bezirksingenieur Karl Klumpp, betreffen die in den Jahren 1835-1848 von Ludwig I. initiierten Bauvorhaben in München, deren Fortgang der König mit dezidierten Vorgaben begleitet.
28.VIII.1835: Die folg. 3 Br. betr. die Blinden-Anstalt (Ludwigstr.): Es geht um geeignete Öfen u. Kamine, die für die Kranken schädlichen Dünste vermeiden sollen. Verso halbseit. eigenhd. Anmerkungen des Königs m. U. zu den vorzunehmenden Veränderungen in der „Blinden Erziehungs Anstalt“ u. der „Blinden Beschäftigungs Anstalt“. Anzeige über Ausführung sei ihm zu erstatten.
13.IX.1836: Brief Gärtners m. U. ausführlich über den „Fries eines Gurtgesimses“, dazu am Kopf 6zeil. eigenhd. Vermerk m. U. L.s: „Die angeführten Gründe für die Beÿbehaltung des Leistens sind mir nicht wichtig genug um meine Ansicht zu ändern… Berchtesgaden 16.Spt 36“.
19.IX.1836: Der König möge zur definitiven Entscheidung das Gebäude nochmals in Augenschein nehmen; seine eigenhd. Zustimmung m. U. gibt er am 21. Sept.
18.IV.1837: Gärtner wird beauftragt mit dem Neubau der Ludwigs-Maximilians-Universität u. des Georgianischen Clerikal-Seminars in der Ludwigsstr.; die Gebäude müssen für das Studienjahr 1838/39 „in allen seinen Theilen unbedingt vollendet u vollkommen beziehbar seÿn…“.
20.I.1839: Während der Italienreise des Königs mit Gärtner soll Klumpp die Geschäfte an den laufenden Bauvorhaben übernehmen.
25.III.1845: Das Honorar für den k. Oberbaurath Gärtner für die Ausführung des Wittelsbacher Palastes soll 7000 fl. Gulden betragen. Die folgenden Dokumente betreffen diesen Bau an der Brienner Straße. Der als Kronprinzenpalast konzipierte Bau diente dann aber nach Ludwigs Abdankung 1848 als sein Wohnsitz.
21.IV.1847: Abschrift im Namen des Königs am Todestag Gärtners an seinen Neffen Karl Klumpp: dieser solle, wie schon während der Krankheit seines Onkels, die „Geschäfts-Besorgung“ erhalten. Die Ermächtigung betrifft auch Bauten außerhalb Münchens wie die Befreiungs-Halle, das Pompejanum, das Siegestor, die Villa der Königin, die Ludwigs Höhe, das Innere des Speyerer Doms.
13.VI.1847: Wittelsbacher Palais, Innenausstattung: Genehmigung Ludwigs m. U. auf Klumpps Anfrage bezgl. Ornament-Fabrikaten.
29.VII.1847, Bad Brückenau: Viertelseit. Antwort m. U. an Klumpp auf dessen Schreiben betr. Ameublierung des kronprinzlichen Palastes: Höhere Ausgaben „aus Mitteln der Staatskasse. beÿ mangelnder Stände-Zustimmung, wäre eine Verletzung…des von Mir sanktionierten Gesetzes. Nach der Decke muß sich gestreckt werden…“. Billigere Preissetzung für das Anzuschaffende solle bewirkt werden.
1.I.1848: Der neue Friedhof zu München. Auf ein Schreiben Klumpps m. U., die Antwort des Königs m. U. „Beÿ dem von Mir bestimmten Farbenmuster hat es sein Verbleiben..“. Vier Heiligen-Standbilder sind anfertigen zu lassen.
5.V.1848-29.III.1849: An Klumpp: Beschwerde der Schreinermeister Münchens wegen Mißbräuchen bei der Vergabe der Bauarbeiten an Staatsgebäuden. – Zu dieser Beschwerde eigenhd. ausführliche Stellungsnahme Klumpps. 19 SS .- Rechtsgutachten der Kammer des Inneren.
4.XII.1849: 7seit. Protokoll der Auseinandersetzung der Familie Gärtner u. C. Klumpps gegen den Magistrat wegen Honorar. Zweifach v. Klumpp gez. sowie v. Gärtners Witwe u. Kindern.
– Die Dokumente in zeitgenössischer Pp.-Mappe liegen als Computer-Ausdruck vor. – Aus Familiennachlaß.

Auktion 150 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte · Autographen · Graphik

Auktionsdatum
Lose: 1-477
Lose: 478-833
Lose: 1001-1126
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80009
Germany

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

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Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

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