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Büchlein genant das wurtzgertlein der andechtigen übung, Disz,

In Auktion 150 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte ·...

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München

Büchlein genant das wurtzgertlein der andechtigen ist also gesetzt vn(d) geordnet durch ainen gaystlichen vatter, Barfüsser sant Franciscen ordenns der obserua(n)tz, in der Prouintz österreich, gott zu lob, vn(d) dem nechsten zu nutz vn(d) auffnemung in andacht. Nürnberg, Friedrich Peypus, 24.III.1516. 4 unn., XCV num., 1 unn. Bll., mit 6 (5 fast ganzs.) Holzschn. u. Druckerm.II. Dise materi sagt vo(n) einem waren einker vn(d) von den dinge(n) die darzu dienen. Deutsche u. gelegentlich lateinische Handschrift auf Papier. O. O. 2.II.(15)20. 153:103 mm. 219 (4 w.) Bll. mit 2 Initialen in Rot u. Blau. – 8°. Mod. Holzdeckelbd. d. mit braunem Ldrbez. u. 2 Schl.
I. VD16, W 4578 (das Exemplar der BSB inkomplett); nicht bei Adams, Panzer u. Proctor/Isaac, nicht im STC (+ Suppl.). – Seltene, hübsch illustrierte Ausgabe des beliebten Erbauungsbuchs.
II. 20zeilig in sorgfältiger fränkischer Bastarda geschrieben, schwarz mit roten Hervorhebungen. – Dieser in offenbar nur drei anderen Handschriften (Straßburg, München, Prag) aus der Zeit zwischen 1454 und dem frühen 16. Jhdt. überlieferte Traktat wird dem 1499 gestorbenen Franziskanerobservanten Heinrich Vigilis von Weissenburg zugeschrieben, allerdings ist dessen Autorschaft bisher nicht ausreichend nachgewiesen. Teil 1 beginnt auf Bl. 1r mit dem oben zitierten Titel, darunter eine sechszeilige Initiale „A“ in Rot und Blau, und endet auf Bl. 97r: „… Des helff vns allen got der vatter vn(d) der sun vnd der heilig gaist Ame(n) Deo gratias xx iar am liechtmeß tag“ (verso w.), gefolgt von 2 w. Bll. Der irrigerweise davor eingebundene zweite Teil der Handschrift beginnt mit weiteren 2 w. Bll., auf Bl. 102r dann: „Unser liebster herr ih(es)us der vnßer wares lebe(n) ist …“, mit vierzeiliger Initiale „U“ in Rot und Blau, und endet auf Bl. 219r: „… das sy wider diene(n) zu eine(m) einker ist wol predig gehort Deo gratias“, die ursprünglich leere Rückseite trägt folgenden Vermerk von wenig späterer Hand: „Das hie vor geschrieben ist der ander teil des einkers. Das nachfolgendt ist der erst tayl vnd ist im pinde(n) versehen vnd versezt worde(n).“ I und II scheinen demnach bereits im 16. Jahrhundert zusammen gebunden worden zu sein, wobei II, wie anhand einiger der vereinzelten zeitgenössischen Marginalien zu sehen ist, geringfügig beschnitten und die beiden Teile vertauscht wurden. Der alte Einband über drei Doppelbünden wurde in jüngerer Zeit schlicht und geschmackvoll ersetzt, wobei eines der alten Vorsatzbll. (stark wurmstichig) auf den vorderen Spiegel geleimt wurde. Dieses Bl. trägt den Besitzvermerk „S(uor) Ottilia heltin … in mariastein.“ Bei dieser Schwester Ottilia Helt von dem um 1460 gegründeten Chorfrauenstift Marienstein nahe Rebdorf bei Eichstätt scheint es sich – der Ähnlichkeit der Schrift nach – um die Urheberin unserer Handschrift zu handeln.
I anfangs, II gegen Ende stärker wurmstichig; durchwegs an den Rändern teilweise ausgebesserte Wurmspuren. Vom alten Einbandmaterial ist am hinteren Vorsatz noch ein Fragment (ca. 28:130 mm) eines liturgischen Pgt.-Ms. d. 12. oder 13. Jhdts. eingebunden.


Büchlein genant das wurtzgertlein der andechtigen ist also gesetzt vn(d) geordnet durch ainen gaystlichen vatter, Barfüsser sant Franciscen ordenns der obserua(n)tz, in der Prouintz österreich, gott zu lob, vn(d) dem nechsten zu nutz vn(d) auffnemung in andacht. Nürnberg, Friedrich Peypus, 24.III.1516. 4 unn., XCV num., 1 unn. Bll., mit 6 (5 fast ganzs.) Holzschn. u. Druckerm.II. Dise materi sagt vo(n) einem waren einker vn(d) von den dinge(n) die darzu dienen. Deutsche u. gelegentlich lateinische Handschrift auf Papier. O. O. 2.II.(15)20. 153:103 mm. 219 (4 w.) Bll. mit 2 Initialen in Rot u. Blau. – 8°. Mod. Holzdeckelbd. d. mit braunem Ldrbez. u. 2 Schl.
I. VD16, W 4578 (das Exemplar der BSB inkomplett); nicht bei Adams, Panzer u. Proctor/Isaac, nicht im STC (+ Suppl.). – Seltene, hübsch illustrierte Ausgabe des beliebten Erbauungsbuchs.
II. 20zeilig in sorgfältiger fränkischer Bastarda geschrieben, schwarz mit roten Hervorhebungen. – Dieser in offenbar nur drei anderen Handschriften (Straßburg, München, Prag) aus der Zeit zwischen 1454 und dem frühen 16. Jhdt. überlieferte Traktat wird dem 1499 gestorbenen Franziskanerobservanten Heinrich Vigilis von Weissenburg zugeschrieben, allerdings ist dessen Autorschaft bisher nicht ausreichend nachgewiesen. Teil 1 beginnt auf Bl. 1r mit dem oben zitierten Titel, darunter eine sechszeilige Initiale „A“ in Rot und Blau, und endet auf Bl. 97r: „… Des helff vns allen got der vatter vn(d) der sun vnd der heilig gaist Ame(n) Deo gratias xx iar am liechtmeß tag“ (verso w.), gefolgt von 2 w. Bll. Der irrigerweise davor eingebundene zweite Teil der Handschrift beginnt mit weiteren 2 w. Bll., auf Bl. 102r dann: „Unser liebster herr ih(es)us der vnßer wares lebe(n) ist …“, mit vierzeiliger Initiale „U“ in Rot und Blau, und endet auf Bl. 219r: „… das sy wider diene(n) zu eine(m) einker ist wol predig gehort Deo gratias“, die ursprünglich leere Rückseite trägt folgenden Vermerk von wenig späterer Hand: „Das hie vor geschrieben ist der ander teil des einkers. Das nachfolgendt ist der erst tayl vnd ist im pinde(n) versehen vnd versezt worde(n).“ I und II scheinen demnach bereits im 16. Jahrhundert zusammen gebunden worden zu sein, wobei II, wie anhand einiger der vereinzelten zeitgenössischen Marginalien zu sehen ist, geringfügig beschnitten und die beiden Teile vertauscht wurden. Der alte Einband über drei Doppelbünden wurde in jüngerer Zeit schlicht und geschmackvoll ersetzt, wobei eines der alten Vorsatzbll. (stark wurmstichig) auf den vorderen Spiegel geleimt wurde. Dieses Bl. trägt den Besitzvermerk „S(uor) Ottilia heltin … in mariastein.“ Bei dieser Schwester Ottilia Helt von dem um 1460 gegründeten Chorfrauenstift Marienstein nahe Rebdorf bei Eichstätt scheint es sich – der Ähnlichkeit der Schrift nach – um die Urheberin unserer Handschrift zu handeln.
I anfangs, II gegen Ende stärker wurmstichig; durchwegs an den Rändern teilweise ausgebesserte Wurmspuren. Vom alten Einbandmaterial ist am hinteren Vorsatz noch ein Fragment (ca. 28:130 mm) eines liturgischen Pgt.-Ms. d. 12. oder 13. Jhdts. eingebunden.

Auktion 150 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte · Autographen · Graphik

Auktionsdatum
Lose: 1-477
Lose: 478-833
Lose: 1001-1126
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80009
Germany

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

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Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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