Karabiner M 1853 Glatter Lauf im Kaliber 15 mm, über der Pulverkammer Abnahmen und Jahreszahl "1854". Perkussionsschloss mit Pistonsicherung, auf der Schlossplatte bezeichnet Adler/"Spandau". Heller Vollschaft, am Kolben links und an der Unterseite mehrfach gestempelt, ebenfalls komplett gestempelte Eisen-/Messinggarnitur, links scharniergelagerte und auf der Schlossgegenseite verschraubte Reitstange mit Karabinerring. Leichte Altersspuren. Länge 81 cm. Kurz nach dem Entwurf der neuen Perkussionspistole M 1850 und dem Umbau der älteren, noch tauglichen Kavalleriewaffen auf die Perkussionszündung entstand die Neukonstruktion des Karabiners M 1853. Damit sollten die nicht mehr brauchbaren und nicht aptierungswürdigen Bestände an Karabinern M 1823 ausgeglichen werden. Da zur gleichen Zeit die Militärbehörden in Zusammenarbeit mit Nikolaus von Dreyse eine völlig neue Waffe, den Zündnadelkarabiner M 1857 erarbeiteten und erprobten, kamen die bis 1855 fertiggestellten Perkussionskarabiner, soweit diese nicht bei der Truppe als Ergänzungsbedarf gebraucht wurden, in die Depots. Dieser Ergänzungsbedarf war aber alleine schon deswegen notwendig, weil eine stattliche Anzahl von Karabinern M 1823 U/M nach zweckentsprechendem Umbau ab 1853 an den Train- und die Krankenträgerkompanien abgegeben wurde. Dass an nahezu allen bis heute bekannt gewordenen Karabinern M 1853 keine Truppenstempel vorhanden sind, mag damit begründbar sein, dass die Einführung des neuen Zündnadelkarabiners M 1857 kurz bevorstand, so dass man in dieser kurzen Zeitspanne auch ohne derartige Stempelungen auskommen konnte. Nachdem die bisher von privaten Unternehmern - zuletzt von den Gebrüdern Schickler - geführte Gewehrfabrik 1852 in staatliche Hände übergegangen war, erfolgte im März 1855 die Verlegung der Produktionsstätten nach Spandau. Der vorliegende Karabiner mit dem "1854" wurde also eindeutig während oder vor der Verlegung der Fabrik gefertigt. Zustand: IIKarabiner M 1853 Glatter Lauf im Kaliber 15 mm, über der Pulverkammer Abnahmen und Jahreszahl "1854". Perkussionsschloss mit Pistonsicherung, auf der Schlossplatte bezeichnet Adler/"Spandau". Heller Vollschaft, am Kolben links und an der Unterseite mehrfach gestempelt, ebenfalls komplett gestempelte Eisen-/Messinggarnitur, links scharniergelagerte und auf der Schlossgegenseite verschraubte Reitstange mit Karabinerring. Leichte Altersspuren. Länge 81 cm. Kurz nach dem Entwurf der neuen Perkussionspistole M 1850 und dem Umbau der älteren, noch tauglichen Kavalleriewaffen auf die Perkussionszündung entstand die Neukonstruktion des Karabiners M 1853. Damit sollten die nicht mehr brauchbaren und nicht aptierungswürdigen Bestände an Karabinern M 1823 ausgeglichen werden. Da zur gleichen Zeit die Militärbehörden in Zusammenarbeit mit Nikolaus von Dreyse eine völlig neue Waffe, den Zündnadelkarabiner M 1857 erarbeiteten und erprobten, kamen die bis 1855 fertiggestellten Perkussionskarabiner, soweit diese nicht bei der Truppe als Ergänzungsbedarf gebraucht wurden, in die Depots. Dieser Ergänzungsbedarf war aber alleine schon deswegen notwendig, weil eine stattliche Anzahl von Karabinern M 1823 U/M nach zweckentsprechendem Umbau ab 1853 an den Train- und die Krankenträgerkompanien abgegeben wurde. Dass an nahezu allen bis heute bekannt gewordenen Karabinern M 1853 keine Truppenstempel vorhanden sind, mag damit begründbar sein, dass die Einführung des neuen Zündnadelkarabiners M 1857 kurz bevorstand, so dass man in dieser kurzen Zeitspanne auch ohne derartige Stempelungen auskommen konnte. Nachdem die bisher von privaten Unternehmern - zuletzt von den Gebrüdern Schickler - geführte Gewehrfabrik 1852 in staatliche Hände übergegangen war, erfolgte im März 1855 die Verlegung der Produktionsstätten nach Spandau. Der vorliegende Karabiner mit dem "1854" wurde also eindeutig während oder vor der Verlegung der Fabrik gefertigt.