Kavalleriekarabiner M 1823 U/M Glatter Lauf im Kaliber 16 mm, über der Pulverkammer Jahreszahlen "1833" und "1850" sowie Abnahme Krone/"FW" und weitere Abnahmen. Aptiertes Perkussionsschloss mit Pistonsicherung, auf der Schlossplatte Herstellerbezeichnung "Saarn" unter Krone/"FW", darunter "T" (für Betreiber der Fabrik Trenelle). Nussholzvollschaft mit gestempelter Eisen-/Messinggarnitur, an der linken Seite eiserne Reitstange mit Karabinerring. Auf der Kolbenplatte Truppenstempel "G.D.1.96" und Nummer "2230" sowie wiederholte Jahreszahl "1833", auf dem Lappen der Kolbenplatte weiterer Truppenstempel "2.L.D.3 104." (Landwehr-Dragoner-Regiment Nr. 2. 3. Eskadron, Waffe 104). Eisenteile etwas fleckig, leichte Alters- und Gebrauchsspuren. Länge 81 cm. Ab 1849 wurden die Steinschlosskarabiner M 1823 auf Perkussionszündung aptiert. Mit der Kabinettsordre vom 13.11.1851 wurde allen Kavalleristen dann nur noch eine Feuerwaffe zugestanden. Da die Kürassiere wegen des schweren Kürasses einen Karabiner nicht sicher anschlagen konnten und die Ulanen durch Ihre Lanze ohnehin schon durch eine vergleichsweise sperrige Waffe belastet waren, erhielten nur die Dragoner und Husaren den umgeänderten Karabiner M 1823 U/M. Um 1860 wurden diese Karabiner durch den Zündnadelkarabiner M 1857 abgelöst und an die Landwehr-Kavallerie abgegeben. Zustand: II -Kavalleriekarabiner M 1823 U/M Glatter Lauf im Kaliber 16 mm, über der Pulverkammer Jahreszahlen "1833" und "1850" sowie Abnahme Krone/"FW" und weitere Abnahmen. Aptiertes Perkussionsschloss mit Pistonsicherung, auf der Schlossplatte Herstellerbezeichnung "Saarn" unter Krone/"FW", darunter "T" (für Betreiber der Fabrik Trenelle). Nussholzvollschaft mit gestempelter Eisen-/Messinggarnitur, an der linken Seite eiserne Reitstange mit Karabinerring. Auf der Kolbenplatte Truppenstempel "G.D.1.96" und Nummer "2230" sowie wiederholte Jahreszahl "1833", auf dem Lappen der Kolbenplatte weiterer Truppenstempel "2.L.D.3 104." (Landwehr-Dragoner-Regiment Nr. 2. 3. Eskadron, Waffe 104). Eisenteile etwas fleckig, leichte Alters- und Gebrauchsspuren. Länge 81 cm. Ab 1849 wurden die Steinschlosskarabiner M 1823 auf Perkussionszündung aptiert. Mit der Kabinettsordre vom 13.11.1851 wurde allen Kavalleristen dann nur noch eine Feuerwaffe zugestanden. Da die Kürassiere wegen des schweren Kürasses einen Karabiner nicht sicher anschlagen konnten und die Ulanen durch Ihre Lanze ohnehin schon durch eine vergleichsweise sperrige Waffe belastet waren, erhielten nur die Dragoner und Husaren den umgeänderten Karabiner M 1823 U/M. Um 1860 wurden diese Karabiner durch den Zündnadelkarabiner M 1857 abgelöst und an die Landwehr-Kavallerie abgegeben. Condition: II -