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Herbert von Reyl-Hanisch: Bergseepanorama

In Frühlingsauktion

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Herbert von Reyl-Hanisch: Bergseepanorama
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Vienna
Herbert von Reyl-Hanisch
Bergseepanorama
1929
Öl auf Holz; gerahmt
63 x 59 cm
Signiert und datiert rechts unten: Herbert Reyl / 1929
Privatbesitz, Deutschland
Der Erste Weltkrieg bedeutete für viele Maler eine Zäsur, die expressionistische Farbexperimente fragwürdig erscheinen ließ und in der Kunst das Bedürfnis nach Ruhe und Ordnung weckte. In der Malerei der Zwischenkriegszeit rückte die Welt des Sichtbaren wieder in das Blickfeld des Interesses und damit einhergehend kam es zu einer Rückbesinnung auf malerische Traditionen. Reyl-Hanischs Oeuvre fügt sich in den Kontext der realistischen Strömungen der Zwanziger und Dreißiger Jahre und macht diese um eine besondere Facette reicher.

Bereits seit 1923 waren Bilder von Herbert von Reyl-Hanisch regelmäßig in der Wiener Secession zu sehen, Ende der 1920er Jahre wurde er in die Genossenschaft bildender Künstler Wiens aufgenommen. In Berlin beteiligte er sich 1931 an einer Gruppenausstellung in der Galerie Gurlitt, 1934 an einer Schau im Kunstverein Rostock. Durch seine guten gesellschaftlichen Kontakte zu wohlhabenden Kreisen erhielt er auch in den wirtschaftlich schwierigen Jahren viele Porträtaufträge. Neben dem Genre Porträt galt Reyl-Hanischs Interesse der Landschaftsmalerei. Mit Franz Sedlacek verband ihn eine enge Freundschaft, die zu einer gegenseitigen künstlerischen Beeinflussung führte. Vor allem in der Auffassung und malerischen Behandlung des Landschaftssujets spiegelt sich die Nähe zu Sedlacek wider. Das Bild einer idealisierten Landschaft wird bei Reyl-Hanisch - wie auch in manchen Gemälden Sedlaceks - zum utopischen Sehnsuchtsort.
Charakteristisch für Reyl-Hanischs Oeuvre sind weite Überblickslandschaften wie die vorliegende, die den Blick in die Tiefe zu einem hellen schneebedeckten Gebirge leitet. Das in altmeisterlicher Manier auf Holz gemalte "Bergseepanorama" entstand 1929 in einer Zeit, als das Schaffen des Künstlers einen Höhepunkt erreichte. Der Landschaftsraum ist streng und präzise komponiert. Besonders in der auffallenden Gliederung der Landschaft in horizontale und vertikale Bildelemente wird das Streben um formale Ordnung, Harmonie und Ausgewogenheit augenfällig. Je zur Hälfte wird die Bildfläche durch die brauntonige Landschaft und den zum Horizont hin heller werdenden Himmel geteilt, während sich im Motiv des Bergsees im Mittelgrund die Natur in der Wasserspiegelung verdichtet. Das geordnete, menschenleere Bild der Natur gleicht einer Traumlandschaft, die zum Ausdrucksträger von Stimmungen und seelischem Befinden avanciert. "Das Land der Seele" ist der Titel eines Manuskriptes, das Reyl-Hanisch zum bekannten, 29 Gouachen umfassenden Bilderzyklus "Seelenlandschaften" schreibt, an dem er in den Jahren zwischen 1928 und 1929 arbeitet, in jener Schaffensphase, in die auch unser "Bergseepanorama" datiert.
(Claudia Mörth-Gasser)
Herbert von Reyl-Hanisch
Mountain lake panorama
1929
oil on panel; framed
63 x 59 cm
signed and dated on the lower right: Herbert Reyl / 1929
private property, Germany
Herbert von Reyl-Hanisch
Bergseepanorama
1929
Öl auf Holz; gerahmt
63 x 59 cm
Signiert und datiert rechts unten: Herbert Reyl / 1929
Privatbesitz, Deutschland
Der Erste Weltkrieg bedeutete für viele Maler eine Zäsur, die expressionistische Farbexperimente fragwürdig erscheinen ließ und in der Kunst das Bedürfnis nach Ruhe und Ordnung weckte. In der Malerei der Zwischenkriegszeit rückte die Welt des Sichtbaren wieder in das Blickfeld des Interesses und damit einhergehend kam es zu einer Rückbesinnung auf malerische Traditionen. Reyl-Hanischs Oeuvre fügt sich in den Kontext der realistischen Strömungen der Zwanziger und Dreißiger Jahre und macht diese um eine besondere Facette reicher.

Bereits seit 1923 waren Bilder von Herbert von Reyl-Hanisch regelmäßig in der Wiener Secession zu sehen, Ende der 1920er Jahre wurde er in die Genossenschaft bildender Künstler Wiens aufgenommen. In Berlin beteiligte er sich 1931 an einer Gruppenausstellung in der Galerie Gurlitt, 1934 an einer Schau im Kunstverein Rostock. Durch seine guten gesellschaftlichen Kontakte zu wohlhabenden Kreisen erhielt er auch in den wirtschaftlich schwierigen Jahren viele Porträtaufträge. Neben dem Genre Porträt galt Reyl-Hanischs Interesse der Landschaftsmalerei. Mit Franz Sedlacek verband ihn eine enge Freundschaft, die zu einer gegenseitigen künstlerischen Beeinflussung führte. Vor allem in der Auffassung und malerischen Behandlung des Landschaftssujets spiegelt sich die Nähe zu Sedlacek wider. Das Bild einer idealisierten Landschaft wird bei Reyl-Hanisch - wie auch in manchen Gemälden Sedlaceks - zum utopischen Sehnsuchtsort.
Charakteristisch für Reyl-Hanischs Oeuvre sind weite Überblickslandschaften wie die vorliegende, die den Blick in die Tiefe zu einem hellen schneebedeckten Gebirge leitet. Das in altmeisterlicher Manier auf Holz gemalte "Bergseepanorama" entstand 1929 in einer Zeit, als das Schaffen des Künstlers einen Höhepunkt erreichte. Der Landschaftsraum ist streng und präzise komponiert. Besonders in der auffallenden Gliederung der Landschaft in horizontale und vertikale Bildelemente wird das Streben um formale Ordnung, Harmonie und Ausgewogenheit augenfällig. Je zur Hälfte wird die Bildfläche durch die brauntonige Landschaft und den zum Horizont hin heller werdenden Himmel geteilt, während sich im Motiv des Bergsees im Mittelgrund die Natur in der Wasserspiegelung verdichtet. Das geordnete, menschenleere Bild der Natur gleicht einer Traumlandschaft, die zum Ausdrucksträger von Stimmungen und seelischem Befinden avanciert. "Das Land der Seele" ist der Titel eines Manuskriptes, das Reyl-Hanisch zum bekannten, 29 Gouachen umfassenden Bilderzyklus "Seelenlandschaften" schreibt, an dem er in den Jahren zwischen 1928 und 1929 arbeitet, in jener Schaffensphase, in die auch unser "Bergseepanorama" datiert.
(Claudia Mörth-Gasser)
Herbert von Reyl-Hanisch
Mountain lake panorama
1929
oil on panel; framed
63 x 59 cm
signed and dated on the lower right: Herbert Reyl / 1929
private property, Germany

Frühlingsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-208
Lose: 301-611
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

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Wichtige Informationen

Exhibition 13-19 April
Mon-Fri 10am-6pm
Sat & Sun 10am-5pm

AGB

Conditions of Auction

Extract from the rules of procedure

The wording of the complete rules of procedure can be viewed on our homepage www.imkinsky.com. By request we will also send the rules of procedure to you.

• Rules of Business: Auctions are conducted according to the conditions of sale as set down by Auktionshaus im Kinsky GmbH. The rules of business are available for viewing at the Auction House, and can be requested by post or email (office@imkinsky.com), they can also be called up on the internet under www.imkinsky.com. 

• Estimates: In the catalogues the lower and upper estimated values are indicated and represent the approximate bid expectations of the responsible experts. 

• Reserves (Limits): Sellers quite often appoint the auction house, not to sell their objects beneath certain price. These prices (= reserve/limit) usually match the lower estimate, but in special situations can also surpass them.

• Guarantee of Authenticity: The valuation, as well as technical classification and description of the art objects is carried out by the specialists of Auktionshaus im Kinsky. Auktionshaus im Kinsky guarantees the purchaser the authenticity for three years – i.e. that the authorship of the art object is as set out in the catalogue. 

• Catalogue Descriptions: Catalogue information concerning techniques, signatures, materials, condition, provenance, period of origin or manufacture­ etc. are based on the current knowledge determined by the experts. Auktionshaus im Kinsky cannot be held responsible for the verification of these descriptions. 

• Insurance: All the art objects are insured. The insurance value is the purchase price. The responsibility of the Auction House lasts until the eighth day after the auction. After that, each art object is only insured if there is an order from the purchaser to do so. 

• Starting price & Hammer price: The starting price is determined by the auctioneer. The bidding rises in approximate increments of 10 % from the starting price, or from the last bid. The highest bidder acknowledged by the auctioneer will be the purchaser as long as it has reached the minimum price (reserve). 

• Buyer’s Premium: For art objects which require ‘difference’ taxation the purchase price consists of the hammer price plus the sales commission of 28 %.  For art objects which require ‘normal’ taxation (marked with ▲), the price consists of the hammer price plus commission of 24 %, plus VAT (13 % for paintings, 20 % for antiques). For hammer price in excess of € 500,000 we will charge a commission of 20 % (margin taxation) or 17 % (normal taxation).

• Droit de suite: Objects marked with an asterisk* in the catalogue are subject to droit de suite in addition to the purchase price. Droit de suite is calculated as a percentage of the highest bid as follows: 4 % of the first € 50,000, 3 % of the next € 150,000, 1 % of the next € 150,000, 0.5 % of the next € 150,000 and 0.25 % of the remaining amount (i.e. over € 500,000), but not exceeding a total sum of € 12,500. Droit de suite does not apply to ­highest bids below € 2,500. 

• Absentee bids: Clients can also submit written absentee bids or bid themselves over the phone, or give an order to the broker. To do so Auktionshaus im Kinsky must have received signed order forms, (available in the catalogues), in due time. 

• Telephone bids: We will do our best to establish a telephone link, but we cannot warrant for such a telephone connection.

• Online Bidding: Interested parties can participate in the auction also via the Internet. The regulations of Auktionshaus im Kinsky shall be applicable. Auktionshaus im Kinsky assumes no liability for any breakdown or loss of the Internet connection. 

• Governing Law and jurisdiction: The site for the dealings between Auktionshaus im Kinsky and the purchaser is the address of Auktionshaus im Kinsky. All legal dealings or conflicts between persons involved in the auctions are governed by Austrian Law, place of jurisdiction shall be the Courts for the First District of Vienna.

 

 

Auktionsbedingungen

Auszug aus der Geschäftsordnung

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

•Geschäftsordnung: Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar. 

•Schätzpreise: Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar. 

•Mindestverkaufspreise (Limits): Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, die ihnen gehörenden Kunstwerke nicht unter bestimmten (Mindest-)Verkaufspreisen zuzuschlagen. Diese Preise (= „Limits“) entsprechen meist den in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwerten, sie können aber fallweise auch darüber liegen.

•Echtheitsgarantie: Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses-. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt. 

•Katalogangaben: Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben gegenüber keine Gewähr. 

•Versicherung: Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat. 

•Ausrufpreis und Zuschlag: Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot aus-gehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen. 

•Kaufpreis: Bei Kunstobjekten, die der Differenzbesteuerung unterliegen, besteht der Kaufpreis aus dem Meistbot zuzüglich der Käuferprovision von 28 %. Bei Kunstobjekten, die der Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) unterliegen, besteht der Kaufpreis aus dem Meistbot zuzüglich der Käuferprovision von 24 % und zuzüglich der Umsatzsteuer (13 % bei Bildern, 20 % bei Antiquitäten). Bei € 500.000 übersteigenden Meistboten wird eine Käuferprovision von 20 % (Differenzbesteuerung) bzw. 17 % (Normalbesteuerung) verrechnet.

•Folgerecht: Bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000, 0,5 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen ­weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe. 

•Kaufaufträge: Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog bei-liegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein. 

•Telefonische Gebote: Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

•Online Bidding: Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. 

• Gerichtsstand, Rechtswahl: Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart.

 

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