Los

2037

Jakob de Monte Umkreis: Doppelporträt, Freiin von Rottal und ihre dreijährige Tochter

In Große Sommerauktion

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Vienna
Jakob de Monte Umkreis
Doppelporträt, Freiin von Rottal und ihre dreijährige Tochter
1589
Öl auf Leinwand; gerahmt
116 x 110 cm
Links unten bezeichnet: Eva (/Eug) Regina / ihres Alters 3 jar
Rechts mittig datiert: 1589
Links oben: Wappen der Familie Rottal
ehemals Besitz der Familie Kripp, Ansitz Krippach, Absam/ Tirol
(entfernte verwandtschaftliche Beziehung zur Familie Rottal);
österreichischer Privatbesitz;
Auktionshaus im Kinksy, Wien, 19. Juni 2012, Lot 1;
seither Privatsammlung, Italien
Dieses seltene Doppelporträt zeigt die Freiin von Rottal mit Ihrer dreijährigen Tochter an der Hand. Die Familienzugehörigkeit der Dargestellten kann durch das Wappen der steirischen Adelsfamilie Rottal, links oben, identifiziert werden. Die Familie Rottal besaß seit der Mitte des 15. Jahrhundert das Erz-Silberkämmereramt der Steiermark und zählte gerade im 16. Jahrhundert zu den einflussreichsten und finanzkräftigsten Adelsfamilien. Georg von Rottal galt als einer der Vertrauten Maximilians I. Der Kaiser selbst initiierte die Vermählung von dessen Tochter Barbara von Rottal mit Sigmunds von Dietrichstein im Jahre 1515.
Unser 1589 datiertes Gemälde ist in einer Zeit entstanden, in der der Grazer Hof zu besonderer Bedeutung gelangte. Nachdem Kaiser Ferdinand I. seinen Länderbesitz unter seinen drei Söhnen Maximilian II., Ferdinand von Tirol und Karl II. von Innerösterreich teilte, wurde Graz in den Jahren zwischen 1564 und 1619 zur Residenz von Innerösterreich. Am Grazer Hofe Erzherzogs Karls II. und seiner Gattin Maria von Bayern fanden sich zahlreiche Künstler aus dem In- und Ausland ein. Unter ihnen prägten unteranderem Maler wie Cornelis Vermeyen, Jakob de Monte und Ottavio Zanuoli die Porträtkunst. Das vorliegende Gemälde steht stilistisch in enger Verwandtschaft zu einer Serie von acht ganzfigurigen Porträts der Kinder des Erzherzogs, die zwischen 1591 und 1593 von Jakob de Monte, einem niederländischen Künstler geprägt durch Lucas van Valckenborch, geschaffen wurden. Eines dieser Gemälde ist das "Bildnis der Erzherzogin Gregoria Maximiliana im Alter von 11 bis 12 Jahren" (1591–93, Öl/Lw 181 × 110 cm, KHM Inv.-Nr. 3085, vgl. Porträtgalerie zur Geschichte Österreichichs von 1400–1800, Katalog der Gemäldegalerie, bearb. Von Günther Heinz und Karl Schütz, Wien 1976, Abb. 143, Nr. 98). Es zeigt, wie auch unser Gemälde, die allmähliche Veränderung der traditionellen spanischen Tracht gegen Ende des 16. Jahrhunderts und die typischen Eigenarten der neuen Mode: die zunehmende Weite des kegelförmig gespannten Rockes, die charakteristische Form der Flügelärmel, die langen engen Unterärmel aus hellem, quergestreiftem Stoff, der sich stark von der Seide des Obergewandes abhebt, sowie die Verselbständigung der Halskrause, die nun allein getragen wurde. Gleichzeitig erhielt die Spitze als Kantenbesatz ihren Platz an der Krause, Manschetten, Taschentüchern und wie auf unserem Gemälde auch an der feinen Haube. Die auf das Obergewand aufgenähten Schmuckstücke und besonders die prächtige Kette aus Perlen, Gold und Edelsteinen unterstreichen in vorliegendem Bildnis die Bedeutung und den Reichtum der Familie Rottal im 16. Jahrhundert.
Auch die Kleidung des Kinderbildnisses steht genannten Werken Jakob de Montes nahe. Beispielsweise dem "Bildnis der Erzherzogin Katharina Renea in schwarzem Kleid" (um 1591, Öl/Lw 55 × 36 cm, KHM Inv. Nr. 3271, vgl. Porträtgalerie 1976, Abb. 139, Nr. 92). Es zeigt ebenso charakteristisch die neue, reiche Verwendung von Borten auf den meist ungemusterten Stoffen, welche die strenge Linienführung der Mode besonders betonen.
Die rote Seide der Kinderkleidung und der Ärmel des Damenporträts sind dem grünen seidenen Stoff in der rechten Bildhälfte entgegengesetzt. Die kräftigen Farben finden sich in dem Blumenstrauß links wieder. Eben dieses Kompositionselemente der Blumenvase ist auch im "Bildnis Erzherzogin Maria Christiernas in grünem Gewand" wiederzufinden, welches wohl zur selben Zeit von einem unbekannten Mitarbeiter Jakob de Montes geschaffen wurde (Öl/Lw, 110 × 91 cm, KHM Inv.-Nr. 3300, vgl. Porträtgalerie 1976, Abb. 144, Nr. 89).
Ein weiteres Bildnis von Erzherzogin Maria Christierna wurde um 1595 von einem steirischen Hofmaler, möglicherweise Ottavio Zanuoli geschaffen (Öl/Lw, 174 × 118 cm, KHM Inv.-Nr. 3082, Porträtgalerie: Abb. 145, Nr. 90). Es zeigt wie sehr der niederländische Porträtstil, der vor allem durch Lucas van Valckenborch und Jakob de Monte an den Wiener und dann auch den Grazer Hof kam, die dort einheimischen und ausländischen Künstler prägte. In dieses Umfeld ist wohl auch der Künstler des vorliegenden Doppelporträts einzuordnen.
Circle of Jakob de Monte
Double portrait, Baroness of Rottal and her three-year-old daughter
1589
oil on canvas; framed
116 x 110 cm
inscribed on the lower left: Eva (/Eug) Regina / ihres Alters 3 jar
dated in the right centre: 1589
on the upper left: emblem of the Familie Rottal
former property of the family Kripp, Ansitz Krippach, Absam/ Tyrol
(distant family relationship to the Rottal family);
private property, Austria;
auction house im Kinksy, Vienna, 19 June 2012, lot 1;
since then private collection, Italy
Jakob de Monte Umkreis
Doppelporträt, Freiin von Rottal und ihre dreijährige Tochter
1589
Öl auf Leinwand; gerahmt
116 x 110 cm
Links unten bezeichnet: Eva (/Eug) Regina / ihres Alters 3 jar
Rechts mittig datiert: 1589
Links oben: Wappen der Familie Rottal
ehemals Besitz der Familie Kripp, Ansitz Krippach, Absam/ Tirol
(entfernte verwandtschaftliche Beziehung zur Familie Rottal);
österreichischer Privatbesitz;
Auktionshaus im Kinksy, Wien, 19. Juni 2012, Lot 1;
seither Privatsammlung, Italien
Dieses seltene Doppelporträt zeigt die Freiin von Rottal mit Ihrer dreijährigen Tochter an der Hand. Die Familienzugehörigkeit der Dargestellten kann durch das Wappen der steirischen Adelsfamilie Rottal, links oben, identifiziert werden. Die Familie Rottal besaß seit der Mitte des 15. Jahrhundert das Erz-Silberkämmereramt der Steiermark und zählte gerade im 16. Jahrhundert zu den einflussreichsten und finanzkräftigsten Adelsfamilien. Georg von Rottal galt als einer der Vertrauten Maximilians I. Der Kaiser selbst initiierte die Vermählung von dessen Tochter Barbara von Rottal mit Sigmunds von Dietrichstein im Jahre 1515.
Unser 1589 datiertes Gemälde ist in einer Zeit entstanden, in der der Grazer Hof zu besonderer Bedeutung gelangte. Nachdem Kaiser Ferdinand I. seinen Länderbesitz unter seinen drei Söhnen Maximilian II., Ferdinand von Tirol und Karl II. von Innerösterreich teilte, wurde Graz in den Jahren zwischen 1564 und 1619 zur Residenz von Innerösterreich. Am Grazer Hofe Erzherzogs Karls II. und seiner Gattin Maria von Bayern fanden sich zahlreiche Künstler aus dem In- und Ausland ein. Unter ihnen prägten unteranderem Maler wie Cornelis Vermeyen, Jakob de Monte und Ottavio Zanuoli die Porträtkunst. Das vorliegende Gemälde steht stilistisch in enger Verwandtschaft zu einer Serie von acht ganzfigurigen Porträts der Kinder des Erzherzogs, die zwischen 1591 und 1593 von Jakob de Monte, einem niederländischen Künstler geprägt durch Lucas van Valckenborch, geschaffen wurden. Eines dieser Gemälde ist das "Bildnis der Erzherzogin Gregoria Maximiliana im Alter von 11 bis 12 Jahren" (1591–93, Öl/Lw 181 × 110 cm, KHM Inv.-Nr. 3085, vgl. Porträtgalerie zur Geschichte Österreichichs von 1400–1800, Katalog der Gemäldegalerie, bearb. Von Günther Heinz und Karl Schütz, Wien 1976, Abb. 143, Nr. 98). Es zeigt, wie auch unser Gemälde, die allmähliche Veränderung der traditionellen spanischen Tracht gegen Ende des 16. Jahrhunderts und die typischen Eigenarten der neuen Mode: die zunehmende Weite des kegelförmig gespannten Rockes, die charakteristische Form der Flügelärmel, die langen engen Unterärmel aus hellem, quergestreiftem Stoff, der sich stark von der Seide des Obergewandes abhebt, sowie die Verselbständigung der Halskrause, die nun allein getragen wurde. Gleichzeitig erhielt die Spitze als Kantenbesatz ihren Platz an der Krause, Manschetten, Taschentüchern und wie auf unserem Gemälde auch an der feinen Haube. Die auf das Obergewand aufgenähten Schmuckstücke und besonders die prächtige Kette aus Perlen, Gold und Edelsteinen unterstreichen in vorliegendem Bildnis die Bedeutung und den Reichtum der Familie Rottal im 16. Jahrhundert.
Auch die Kleidung des Kinderbildnisses steht genannten Werken Jakob de Montes nahe. Beispielsweise dem "Bildnis der Erzherzogin Katharina Renea in schwarzem Kleid" (um 1591, Öl/Lw 55 × 36 cm, KHM Inv. Nr. 3271, vgl. Porträtgalerie 1976, Abb. 139, Nr. 92). Es zeigt ebenso charakteristisch die neue, reiche Verwendung von Borten auf den meist ungemusterten Stoffen, welche die strenge Linienführung der Mode besonders betonen.
Die rote Seide der Kinderkleidung und der Ärmel des Damenporträts sind dem grünen seidenen Stoff in der rechten Bildhälfte entgegengesetzt. Die kräftigen Farben finden sich in dem Blumenstrauß links wieder. Eben dieses Kompositionselemente der Blumenvase ist auch im "Bildnis Erzherzogin Maria Christiernas in grünem Gewand" wiederzufinden, welches wohl zur selben Zeit von einem unbekannten Mitarbeiter Jakob de Montes geschaffen wurde (Öl/Lw, 110 × 91 cm, KHM Inv.-Nr. 3300, vgl. Porträtgalerie 1976, Abb. 144, Nr. 89).
Ein weiteres Bildnis von Erzherzogin Maria Christierna wurde um 1595 von einem steirischen Hofmaler, möglicherweise Ottavio Zanuoli geschaffen (Öl/Lw, 174 × 118 cm, KHM Inv.-Nr. 3082, Porträtgalerie: Abb. 145, Nr. 90). Es zeigt wie sehr der niederländische Porträtstil, der vor allem durch Lucas van Valckenborch und Jakob de Monte an den Wiener und dann auch den Grazer Hof kam, die dort einheimischen und ausländischen Künstler prägte. In dieses Umfeld ist wohl auch der Künstler des vorliegenden Doppelporträts einzuordnen.
Circle of Jakob de Monte
Double portrait, Baroness of Rottal and her three-year-old daughter
1589
oil on canvas; framed
116 x 110 cm
inscribed on the lower left: Eva (/Eug) Regina / ihres Alters 3 jar
dated in the right centre: 1589
on the upper left: emblem of the Familie Rottal
former property of the family Kripp, Ansitz Krippach, Absam/ Tyrol
(distant family relationship to the Rottal family);
private property, Austria;
auction house im Kinksy, Vienna, 19 June 2012, lot 1;
since then private collection, Italy

Große Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1001-1493
Lose: 2001-2209
Lose: 2501-2724
Lose: 3001-3273
Lose: 3274-3349
Lose: 3501-3718
Lose: 4001-4118
Lose: 5001-5198
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

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Exhibition 15-22 June
Mon-Fri 10am-6pm
Sat & Sun 10am-5pm

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The wording of the complete rules of procedure can be viewed on our homepage www.imkinsky.com. By request we will also send the rules of procedure to you.

• Rules of Business: Auctions are conducted according to the conditions of sale as set down by Auktionshaus im Kinsky GmbH. The rules of business are available for viewing at the Auction House, and can be requested by post or email (office@imkinsky.com), they can also be called up on the internet under www.imkinsky.com. 

• Estimates: In the catalogues the lower and upper estimated values are indicated and represent the approximate bid expectations of the responsible experts. 

• Reserves (Limits): Sellers quite often appoint the auction house, not to sell their objects beneath certain price. These prices (= reserve/limit) usually match the lower estimate, but in special situations can also surpass them.

• Guarantee of Authenticity: The valuation, as well as technical classification and description of the art objects is carried out by the specialists of Auktionshaus im Kinsky. Auktionshaus im Kinsky guarantees the purchaser the authenticity for three years – i.e. that the authorship of the art object is as set out in the catalogue. 

• Catalogue Descriptions: Catalogue information concerning techniques, signatures, materials, condition, provenance, period of origin or manufacture­ etc. are based on the current knowledge determined by the experts. Auktionshaus im Kinsky cannot be held responsible for the verification of these descriptions. 

• Insurance: All the art objects are insured. The insurance value is the purchase price. The responsibility of the Auction House lasts until the eighth day after the auction. After that, each art object is only insured if there is an order from the purchaser to do so. 

• Starting price & Hammer price: The starting price is determined by the auctioneer. The bidding rises in approximate increments of 10 % from the starting price, or from the last bid. The highest bidder acknowledged by the auctioneer will be the purchaser as long as it has reached the minimum price (reserve). 

• Buyer’s Premium: For art objects which require ‘difference’ taxation the purchase price consists of the hammer price plus the sales commission of 28 %.  For art objects which require ‘normal’ taxation (marked with ▲), the price consists of the hammer price plus commission of 24 %, plus VAT (13 % for paintings, 20 % for antiques). For hammer price in excess of € 500,000 we will charge a commission of 20 % (margin taxation) or 17 % (normal taxation).

• Droit de suite: Objects marked with an asterisk* in the catalogue are subject to droit de suite in addition to the purchase price. Droit de suite is calculated as a percentage of the highest bid as follows: 4 % of the first € 50,000, 3 % of the next € 150,000, 1 % of the next € 150,000, 0.5 % of the next € 150,000 and 0.25 % of the remaining amount (i.e. over € 500,000), but not exceeding a total sum of € 12,500. Droit de suite does not apply to ­highest bids below € 2,500. 

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• Online Bidding: Interested parties can participate in the auction also via the Internet. The regulations of Auktionshaus im Kinsky shall be applicable. Auktionshaus im Kinsky assumes no liability for any breakdown or loss of the Internet connection. 

• Governing Law and jurisdiction: The site for the dealings between Auktionshaus im Kinsky and the purchaser is the address of Auktionshaus im Kinsky. All legal dealings or conflicts between persons involved in the auctions are governed by Austrian Law, place of jurisdiction shall be the Courts for the First District of Vienna.

 

 

Auktionsbedingungen

Auszug aus der Geschäftsordnung

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

•Geschäftsordnung: Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar. 

•Schätzpreise: Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar. 

•Mindestverkaufspreise (Limits): Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, die ihnen gehörenden Kunstwerke nicht unter bestimmten (Mindest-)Verkaufspreisen zuzuschlagen. Diese Preise (= „Limits“) entsprechen meist den in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwerten, sie können aber fallweise auch darüber liegen.

•Echtheitsgarantie: Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses-. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt. 

•Katalogangaben: Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben gegenüber keine Gewähr. 

•Versicherung: Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat. 

•Ausrufpreis und Zuschlag: Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot aus-gehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen. 

•Kaufpreis: Bei Kunstobjekten, die der Differenzbesteuerung unterliegen, besteht der Kaufpreis aus dem Meistbot zuzüglich der Käuferprovision von 28 %. Bei Kunstobjekten, die der Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) unterliegen, besteht der Kaufpreis aus dem Meistbot zuzüglich der Käuferprovision von 24 % und zuzüglich der Umsatzsteuer (13 % bei Bildern, 20 % bei Antiquitäten). Bei € 500.000 übersteigenden Meistboten wird eine Käuferprovision von 20 % (Differenzbesteuerung) bzw. 17 % (Normalbesteuerung) verrechnet.

•Folgerecht: Bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000, 0,5 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen ­weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe. 

•Kaufaufträge: Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog bei-liegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein. 

•Telefonische Gebote: Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

•Online Bidding: Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. 

• Gerichtsstand, Rechtswahl: Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart.

 

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