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Berlin

China - - Chrétien Louis Joseph de Guignes. Dictionnaire chinois, français et latin, publié d'après l'ordre de sa majesté l'empereur et roi Napoléon le Grand. Mit zahlreichen chinesischen Lettern in Holzschnitt. Paris, Imprimerie Impériale, 1813. 3 Bl., LVI, 1112 S., 1 Bl. (Errata). Folio. HPgt. d. 19. Jahrhunderts.

Brunet II, 568. - Cordier BS 1589. - Ebert 9100. - Graesse III, 180. - Quérard, III, 527, Zaunmüller 42. - Erste Ausgabe und erstes chinesisch-französisches Lexikon überhaupt. Es handelt sich dabei eigentlich um "die Arbeit des Missionars Basile de Glemona, welche Guignes auf Befehl ungeändert herausgegeben und aus der alphabetischen Ordnung in eine Ordnung nach den Zeichen bringen musste. Er durfte bloß einige Zusätze beifügen" (Ebert). Guignes war 1794-95 als Übersetzer für den niederländischen Botschafter am Hof des Kaisers Qianlong tätig. Sein Werk ist eine gründliche Bearbeitung der Zusammenstellung, die der Franziskaner-Missionar Basilio de Gemona Brollo im 17. Jahrhundert erarbeite. Die zehntausenden chinesischen Schriftzeichen sind aus Birnbaumholzblöcken gedruckt, die zwischen 1715 und 1740 für ein Projekt des jungen chinesischen Abenteurers Arcadio Huan geschnitzt wurden. Der Franziskaner Basile de Gemona (1648-1704) verfasste in den Jahren 1694 und 1699 seine mehr als tausend Seiten umfassende Ausgabe, in der er zwischen 7000 und 9000 Ideogramme beschreibt und übersetzt. Er schuf damit das grundlegende Werk überhaupt. Mehrere Versuche einer Veröffentlichung scheiterten auf Grund der hohen Herstellungskosten. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts vergab die französische Regierung an den im chinesischen Canton stationierten französischen Gesandten Chrétien Louis Joseph de Guignes (1759-1845) den Auftrag. Dieser wurde auf Grund einer in der Vatikanischen Bibliothek aufbewahrten Handschrift ausgeführt (vgl. G. Bertuccioli, Sinology in Italy 1600-1950, in: Europe Studies China, Ldn. 1995, 69f.) "Cet ouvrage immense a été l'objet de plusieurs critiques, mais il n'en est pas moins le plus complet de ce genre qui existe en Europe, et il est en outre un chef-d'ouvre de la typographie." (Quérard). Entwidmetes Exemplar der Admiralty Library. - Erste 3 Bll. mit minimalen Restaurierungen am Innensteg, sonst wohlerhalten und gutes Exemplar. Sehr selten.

First edition and first Chinese-French encyclopaedia ever. It is actually "the work of the missionary Basile de Glemona, which Guignes had to edit unaltered by order and move from alphabetical order to an order by characters. He was only allowed to add a few additions" (Ebert). 1794-95 Guignes worked as a translator for the Dutch ambassador at the court of Emperor Qianlong. His work is a thorough treatment of the compilation which the Franciscan missionary Basilio de Gemona Brollo made in the 17th century. The tens of thousands of Chinese characters are printed from pearwood blocks carved between 1715 and 1740 for a project by the young Chinese adventurer Arcadio Huan. The Franciscan Basile de Gemona (1648-1704) wrote his edition of more than a thousand pages in 1694 and 1699, in which he describes and translates between 7000 and 9000 ideograms. With this he created the basic work of all. Several attempts of publication failed because of the high production costs. Only at the beginning of the 19th century the French government gave the commission to the French envoy Chrétien Louis Joseph de Guignes (1759-1845), who was stationed in the Chinese canton. This commission was based on a manuscript kept in the Vatican Library (compare G. Bertuccioli, Sinology in Italy 1600-1950; in: Europe Studies China, Ldn. 1995, 69f.) Cancelled copy of the Admiralty Library. - First 3 sheets with minimal restorations at the inner part, otherwise well preserved and good copy. Very rare.





China - - Chrétien Louis Joseph de Guignes. Dictionnaire chinois, français et latin, publié d'après l'ordre de sa majesté l'empereur et roi Napoléon le Grand. Mit zahlreichen chinesischen Lettern in Holzschnitt. Paris, Imprimerie Impériale, 1813. 3 Bl., LVI, 1112 S., 1 Bl. (Errata). Folio. HPgt. d. 19. Jahrhunderts.

Brunet II, 568. - Cordier BS 1589. - Ebert 9100. - Graesse III, 180. - Quérard, III, 527, Zaunmüller 42. - Erste Ausgabe und erstes chinesisch-französisches Lexikon überhaupt. Es handelt sich dabei eigentlich um "die Arbeit des Missionars Basile de Glemona, welche Guignes auf Befehl ungeändert herausgegeben und aus der alphabetischen Ordnung in eine Ordnung nach den Zeichen bringen musste. Er durfte bloß einige Zusätze beifügen" (Ebert). Guignes war 1794-95 als Übersetzer für den niederländischen Botschafter am Hof des Kaisers Qianlong tätig. Sein Werk ist eine gründliche Bearbeitung der Zusammenstellung, die der Franziskaner-Missionar Basilio de Gemona Brollo im 17. Jahrhundert erarbeite. Die zehntausenden chinesischen Schriftzeichen sind aus Birnbaumholzblöcken gedruckt, die zwischen 1715 und 1740 für ein Projekt des jungen chinesischen Abenteurers Arcadio Huan geschnitzt wurden. Der Franziskaner Basile de Gemona (1648-1704) verfasste in den Jahren 1694 und 1699 seine mehr als tausend Seiten umfassende Ausgabe, in der er zwischen 7000 und 9000 Ideogramme beschreibt und übersetzt. Er schuf damit das grundlegende Werk überhaupt. Mehrere Versuche einer Veröffentlichung scheiterten auf Grund der hohen Herstellungskosten. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts vergab die französische Regierung an den im chinesischen Canton stationierten französischen Gesandten Chrétien Louis Joseph de Guignes (1759-1845) den Auftrag. Dieser wurde auf Grund einer in der Vatikanischen Bibliothek aufbewahrten Handschrift ausgeführt (vgl. G. Bertuccioli, Sinology in Italy 1600-1950, in: Europe Studies China, Ldn. 1995, 69f.) "Cet ouvrage immense a été l'objet de plusieurs critiques, mais il n'en est pas moins le plus complet de ce genre qui existe en Europe, et il est en outre un chef-d'ouvre de la typographie." (Quérard). Entwidmetes Exemplar der Admiralty Library. - Erste 3 Bll. mit minimalen Restaurierungen am Innensteg, sonst wohlerhalten und gutes Exemplar. Sehr selten.

First edition and first Chinese-French encyclopaedia ever. It is actually "the work of the missionary Basile de Glemona, which Guignes had to edit unaltered by order and move from alphabetical order to an order by characters. He was only allowed to add a few additions" (Ebert). 1794-95 Guignes worked as a translator for the Dutch ambassador at the court of Emperor Qianlong. His work is a thorough treatment of the compilation which the Franciscan missionary Basilio de Gemona Brollo made in the 17th century. The tens of thousands of Chinese characters are printed from pearwood blocks carved between 1715 and 1740 for a project by the young Chinese adventurer Arcadio Huan. The Franciscan Basile de Gemona (1648-1704) wrote his edition of more than a thousand pages in 1694 and 1699, in which he describes and translates between 7000 and 9000 ideograms. With this he created the basic work of all. Several attempts of publication failed because of the high production costs. Only at the beginning of the 19th century the French government gave the commission to the French envoy Chrétien Louis Joseph de Guignes (1759-1845), who was stationed in the Chinese canton. This commission was based on a manuscript kept in the Vatican Library (compare G. Bertuccioli, Sinology in Italy 1600-1950; in: Europe Studies China, Ldn. 1995, 69f.) Cancelled copy of the Admiralty Library. - First 3 sheets with minimal restorations at the inner part, otherwise well preserved and good copy. Very rare.




Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik, Historische Photographie

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5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,85 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 5 % (ermäßigt bei Büchern) oder 16% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,85 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
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8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
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11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
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13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020

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