Los

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Saur,A. Fasciculus de poenis, vulgo Straffbuch, gründtliche und rechte Underweysung, wie heutigs

In Auction 92

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Pforzheim
Saur,A.
Fasciculus de poenis, vulgo Straffbuch, gründtliche und rechte Underweysung, wie heutigs Tags, nach allgemeinen beschriebenen geistlichen und weltlichen Rechten (etc.) etliche grobe eusserliche Sünde, Frevel und begangene Missethaten, bürgerlich und peinlich zu straffen gepflogen werden. Jetzund zum sibenden mal, dabey es auch endlich bleiben sol, widerumb ersehen. Ffm., Basse 1590. Fol. Mit Druckerm. u. 14 tlw. wiederh. Textholzschn. 12 Bll., 203 S., 6 Bll. - +Angebunden: Stumphart,F.+ Teutscher Procesß, auch gründtliche und rechte Underweysung, weltliches bürgerliches Rechtens, mit alleinottürfftigen Formen der Klagen, Antworten, und anderer Fürträge. Durch Abrahami Sawr revidiret und vermehret. Ffm., Basse 1587. Fol. Mit 2 Holzschn.-Druckerm. u. 2 Textholzschn. 6 nn., 66 num. Bll. - +Saur, Abraham.+ Güldiner Fluß und Außzug von Erbschafften der Erbaigen unnd Lehen, Güter, wie die nach Art allgemeiner beschriebenen Keyserlichen, auch vieler besondem Landt und Stätt-Rechten (... ) vererbt und verfellt werden. Mit Holzschnitt Druckermarke, gefalt. Tabelle, 24 Textholzschnitten und zahlreichen Stammbäumen. FFM., Basse 1593. 14 Bl., 500 S., 11 Bll. Index. Schweinslederband über Holzdeckel (Schliessen fehlen, tls. stärk. beschabt u. tls. stärk. läd., tls. mit Fehlst.).
I: VD 16, S 1935; Stintzing-L. 1, 634. Conrad 11, 419. - Erstmals 1577 als 'Straffbüchlein' in 8 o erschienen. 'Den Schluß dieser deutsch geschriebenen Literatur des 16. Jahrhunderts bildet Abraham Sawr's Strafbuch. Es giebt fast wörtlich die Bestimmungen der Carolina, fügt römisches und kanonisches Recht hinzu und nimmt Rücksicht auf manche Particularrechte' (Stintzing). Die Holzschnitte zeigen Schwur, Eid, Urteil, Schriftboten, Geldverleih, Beurkundung, Ehebruch (3), Totschlag (2), öffentlicher Aufruhr u. Vorbereitung zur Abtreibung (2). Einer der Holzschnitte 'CM' monogrammiert, die schon von Nagler 11, 451 angezweifelte Zuschreibung an Ch. Murer wird auch von Hollstein nicht bestätigt. II: Vgl. VD 16, S 9884 (Frankfurt 1585); nicht bei Nickisch, Briefsteller. - Äußerst seltenes Formularbuch für den juristischen Gebrauch, diese Ausgabe nicht im VD 16. Die vorliegende Ausgabe enthält zusätzlich Jacob Lersners Antwort: Bericht und Beweis auf die Frage. III: VD 16, S 1910. Dritte Ausgabe des Erbrechtskommentars. - Der Verfasser (1545-1593) war Advocat und Procurator am hessischen Samthofgerichte in Marburg. Die schönen Holzschnitte des Buches zeigen Gerichtsszenen. - Alle 3 Werke stärk. gebräunt, tls. stockfl. - (917). "7
Saur,A.
Fasciculus de poenis, vulgo Straffbuch, gründtliche und rechte Underweysung, wie heutigs Tags, nach allgemeinen beschriebenen geistlichen und weltlichen Rechten (etc.) etliche grobe eusserliche Sünde, Frevel und begangene Missethaten, bürgerlich und peinlich zu straffen gepflogen werden. Jetzund zum sibenden mal, dabey es auch endlich bleiben sol, widerumb ersehen. Ffm., Basse 1590. Fol. Mit Druckerm. u. 14 tlw. wiederh. Textholzschn. 12 Bll., 203 S., 6 Bll. - +Angebunden: Stumphart,F.+ Teutscher Procesß, auch gründtliche und rechte Underweysung, weltliches bürgerliches Rechtens, mit alleinottürfftigen Formen der Klagen, Antworten, und anderer Fürträge. Durch Abrahami Sawr revidiret und vermehret. Ffm., Basse 1587. Fol. Mit 2 Holzschn.-Druckerm. u. 2 Textholzschn. 6 nn., 66 num. Bll. - +Saur, Abraham.+ Güldiner Fluß und Außzug von Erbschafften der Erbaigen unnd Lehen, Güter, wie die nach Art allgemeiner beschriebenen Keyserlichen, auch vieler besondem Landt und Stätt-Rechten (... ) vererbt und verfellt werden. Mit Holzschnitt Druckermarke, gefalt. Tabelle, 24 Textholzschnitten und zahlreichen Stammbäumen. FFM., Basse 1593. 14 Bl., 500 S., 11 Bll. Index. Schweinslederband über Holzdeckel (Schliessen fehlen, tls. stärk. beschabt u. tls. stärk. läd., tls. mit Fehlst.).
I: VD 16, S 1935; Stintzing-L. 1, 634. Conrad 11, 419. - Erstmals 1577 als 'Straffbüchlein' in 8 o erschienen. 'Den Schluß dieser deutsch geschriebenen Literatur des 16. Jahrhunderts bildet Abraham Sawr's Strafbuch. Es giebt fast wörtlich die Bestimmungen der Carolina, fügt römisches und kanonisches Recht hinzu und nimmt Rücksicht auf manche Particularrechte' (Stintzing). Die Holzschnitte zeigen Schwur, Eid, Urteil, Schriftboten, Geldverleih, Beurkundung, Ehebruch (3), Totschlag (2), öffentlicher Aufruhr u. Vorbereitung zur Abtreibung (2). Einer der Holzschnitte 'CM' monogrammiert, die schon von Nagler 11, 451 angezweifelte Zuschreibung an Ch. Murer wird auch von Hollstein nicht bestätigt. II: Vgl. VD 16, S 9884 (Frankfurt 1585); nicht bei Nickisch, Briefsteller. - Äußerst seltenes Formularbuch für den juristischen Gebrauch, diese Ausgabe nicht im VD 16. Die vorliegende Ausgabe enthält zusätzlich Jacob Lersners Antwort: Bericht und Beweis auf die Frage. III: VD 16, S 1910. Dritte Ausgabe des Erbrechtskommentars. - Der Verfasser (1545-1593) war Advocat und Procurator am hessischen Samthofgerichte in Marburg. Die schönen Holzschnitte des Buches zeigen Gerichtsszenen. - Alle 3 Werke stärk. gebräunt, tls. stockfl. - (917). "7

Auction 92

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steubenstraße 36
Pforzheim
75172
Germany

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