Los

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Märklin, Elektromotor 1072 und 1071 in Okt

In 36. Kunst, Antiquitäten und Militaria

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Märklin, Elektromotor 1072 und 1071 in Okt
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Königstein Im Taunus
MĂ€rklin, Elektromotor 1072 und 1071 in Okt, VollstĂ€ndigkeit nicht ĂŒberprĂŒft. Dazu 3 leere Schachteln.
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36. Kunst, Antiquitäten und Militaria

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

Aufgeld 20 %, Live 3 %, jeweils zzgl. 19 % USt.

 

AGB

1. Die Versteigerung wird von der Auktionshaus Königstein GmbH („Auktionshaus“) in fremdem Namen und fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt. Die
KaufvertrĂ€ge werden zwischen Einlieferer und KĂ€ufer vermittelt. Dies gilt nicht fĂŒr gesondert gekennzeichnete Eigenware. Codenummern bei den
Objektbeschreibungen weisen den fremden Einlieferer aus.
2. Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben des Einlieferers. Katalogbeschreibungen
stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fĂŒr ergĂ€nzende Informationen und Zustandsbeschreibungen.
Es bleibt dem Auktionshaus vorbehalten, Katalogangaben unmittelbar vor der Auktion zu berichtigen. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden
GegenstĂ€nde können vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden. BeschĂ€digungen werden im Auktionskatalog nur erwĂ€hnt, wenn sie den
Gesamteindruck des Objekts deutlich beeintrĂ€chtigen. Katalogabbildungen oder Internetabbildungen sind aus technischen GrĂŒnden bezĂŒglich der
Farben nicht verbindlich.
3. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche GewĂ€hrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MĂ€ngelrĂŒgen werden dem Einlieferer ĂŒbermittelt.
MĂ€ngel mĂŒssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerĂŒgt werden. Ein Annahmeverzug des KĂ€ufers steht der Übergabe gleich. Eine RĂŒckabwicklung
lĂ€sst den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĂŒhrt.
4. Bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer verbindlich.
5. Der Aufruf erfolgt zu dem im Katalog abgedruckten Preis (Limit). Ist kein Limit angegeben (o.L.), beginnt der Aufruf mit einem vom Versteigerer
bestimmten Preis. Gebote können persönlich im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag), telefonisch oder ĂŒber das
Internet abgegeben werden. Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten von ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten
Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird. In der Versteigerung geschlossene KaufvertrĂ€ge können nicht nach Fernabsatzrecht widerrufen
werden, auch wenn sie ausschließlich ĂŒber Telekommunikation geschlossen wurden.
6. Der Versteigerer kann Katalogpositionen vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurĂŒckziehen.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von GrĂŒnden ablehnen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet
zur Zahlung und zur Abnahme des Auktionsgutes. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
8. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird
unwirksam, wenn wÀhrend oder nach der Auktion ein höheres Angebot abgegeben wird und dieses den Zuschlag erhÀlt.
9. Aufgeld: Der Zuschlagspreis ist der Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 20 % zuzĂŒglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % (nur
auf das Aufgeld) erhoben. Dies ergibt ein Gesamtaufgeld von 23,8 %.
10. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fÀllig. Es besteht Verzug, wenn der KÀufer 14 Tage nach FÀlligkeit nicht bezahlt und dies zu vertreten hat.
Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis mit 5 % ĂŒber dem gĂŒltigen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug kann das Auktionshaus nach Setzen
einer Nachfrist namens des Einlieferers vom Vertrag zurĂŒcktreten und Schadensersatz verlangen.
11. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskrÀftig festgestellt.
12. AnsprĂŒche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefÀhrdet) und VerzugsschÀden. Die Haftung im Fall der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmĂ€ĂŸig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13. Das Auktionsgut wird erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung ĂŒbergeben und ĂŒbereignet. Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos
auf Kosten und Gefahr und im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Versandkosten werden gesondert berechnet. Zur Versendung ist der
Versteigerer nicht verpflichtet.
14. FreihĂ€ndiger Verkauf: Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf, bei dem im Fall des Fernabsatzes aber
ein Widerrufsrecht besteht.
15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Objekte des Dritten Reichs werden allein zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens
oder der Geschichte oder zu Àhnlichen Zwecken versteigert.
16. Soweit nicht anders vereinbart, ist ErfĂŒllungs- und Zahlungsort der Sitz des Auktionshauses.
17. Ist der KĂ€ufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
fĂŒr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser GeschĂ€ftssitz.
18. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden vorrangig sind. Das UN-Abkommen
ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs ist ausgeschlossen.
19. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrĂŒcklich
zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegennehmen.

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