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Pedro Ernst SCHMIEGELOW (1863-1943) Bethanien 1914

In Porzellan, Kunst, Antiquitäten und "Ausgewählt...

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Krefeld, NRW
Pedro Ernst SCHMIEGELOW (1863-1943) Bethanien 1914Öl/Malpappe, u. links signiert und datiert P. Schmiegelow Bethanien (19)14 April, der Name Bethanien bezieht sich auf zwei verschiedene palästinensische Orte im Neuen Testament. Der erste Ort ist das Heimatdorf des Lazarus, welcher in der Bibel als Freund Jesu bekannt ist und in Bethanien, nahe Jerusalem, wohnte. Der zweite Ort befindet sich am Ostufer des Jordans und wird als die Stätte beschrieben, an der Johannes der Täufer gepredigt und getauft haben soll, einschließlich der Taufe Jesu. Beide Orte haben eine besondere Bedeutung im christlichen Glauben und sind eng mit zentralen Ereignissen im Leben Jesu und der frühen biblischen Geschichte verbunden, deutscher Landschafts- und Bildmaler geb. 1863 in Hamburg - 1943 Fulda, H 53 cm x B 77 cm, Rahmen 67 x 91 cm, Rahmen beschossen
Oil/painting board, signed and dated on the left P. Schmiegelow Bethanien (19)14 April, the name Bethanien refers to two different Palestinian places in the New Testament. The first place is the home village of Lazarus, who is known in the Bible as Jesus' friend and lived in Bethany, near Jerusalem. The second site is on the east bank of the Jordan River and is described as the site where John the Baptist is said to have preached and baptized, including the baptism of Jesus. Both places have a special meaning in the Christian faith and are closely linked to central events in the life of Jesus and early biblical history, German landscape and picture painter born 1863 in Hamburg - 1943 Fulda, H 53 cm x W 77 cm, frame 67 x 91 cm, frame shot
Pedro Ernst SCHMIEGELOW (1863-1943) Bethanien 1914Öl/Malpappe, u. links signiert und datiert P. Schmiegelow Bethanien (19)14 April, der Name Bethanien bezieht sich auf zwei verschiedene palästinensische Orte im Neuen Testament. Der erste Ort ist das Heimatdorf des Lazarus, welcher in der Bibel als Freund Jesu bekannt ist und in Bethanien, nahe Jerusalem, wohnte. Der zweite Ort befindet sich am Ostufer des Jordans und wird als die Stätte beschrieben, an der Johannes der Täufer gepredigt und getauft haben soll, einschließlich der Taufe Jesu. Beide Orte haben eine besondere Bedeutung im christlichen Glauben und sind eng mit zentralen Ereignissen im Leben Jesu und der frühen biblischen Geschichte verbunden, deutscher Landschafts- und Bildmaler geb. 1863 in Hamburg - 1943 Fulda, H 53 cm x B 77 cm, Rahmen 67 x 91 cm, Rahmen beschossen
Oil/painting board, signed and dated on the left P. Schmiegelow Bethanien (19)14 April, the name Bethanien refers to two different Palestinian places in the New Testament. The first place is the home village of Lazarus, who is known in the Bible as Jesus' friend and lived in Bethany, near Jerusalem. The second site is on the east bank of the Jordan River and is described as the site where John the Baptist is said to have preached and baptized, including the baptism of Jesus. Both places have a special meaning in the Christian faith and are closely linked to central events in the life of Jesus and early biblical history, German landscape and picture painter born 1863 in Hamburg - 1943 Fulda, H 53 cm x W 77 cm, frame 67 x 91 cm, frame shot

Porzellan, Kunst, Antiquitäten und "Ausgewählte Stücke" Auktion Dezember 2024

Auktionsdatum
Lose: 1 - 274
Lose: 275 - 1001
Ort der Versteigerung
Antikauktion Krefeld
Kleinewefersstraße 130
Krefeld
NRW
47803
Germany

Weltweiter Paketversand möglich, bitte fragen Sie an / Worldwide shipping possible, please ask.

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Fegers Transporte - Service für Kunst und Handel Tel.04131 727525
https://fegers-transporte.de/
info@fegers-transporte.de

Fine Art Transfer - Michael Heincz Tel. 0049 (0)4131 - 995 34 70
https://www.fine-art-transfer.com/
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Carsten Krämer Transporte
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49 (0) 177 802 56 82
info@hwc-transport-kremer.de

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AGB

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AGB

1. Die Versteigerung wird von Sebastian Marzeion – Antikauktion Krefeld (im folgenden Versteigerer) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Zwischen Einlieferer(in) und Käufer(in) wird der Kaufvertrag vermittelt. Im Falle eines Fernabsatzgeschäfts gilt kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr.10 BGB.
 
2. Der Versteigerer hat in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren.
 
3. Der Versteigerer behält sich das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen, trennen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.
 
4. Alle Versteigerungsobjekte können vor der Auktion und an Vorbesichtigungstagen ausreichend begutachtet und geprüft werden. Die Beschreibung im Katalog dient lediglich der Information und ist keine zugesicherte Eigenschaft, insbesondere hinsichtlich auf Beschaffenheit und Vollständigkeit. Eine ausführliche Zustandsbeschreibung des Objektes wird im Katalog nicht erwähnt, sofern keine deutlichen Beschädigungen am Objekt vorhanden sind. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Technische und elektronische Objekte werden nicht auf Funktionalität geprüft. Anfragen zum Zustandsbericht müssen rechtzeitig vor Auktionsbeginn erfolgen.
 
5. Der Ausruf beginnt mit dem Limitpreis und wird in der Regel in 10% Schritten gesteigert, jedoch mindestens in 10,- EUR Betragschritten. Schriftliche Gebote werden mit dem nächst niedrigstem Gebotschritt geboten, solange ein Übergebot erfolgt.  
 
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, sofern kein höheres Gebot gegeben wird. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber(in) über.
 
7. Der Versteigerer kann im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich ein Gebot abgeben und kein Mehrgebot erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Nichterreichen des Limits kann der Zuschlag „unter Vorbehalt“ erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Einlieferers. 
 
8. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter(in) über.
 
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22%, zzgl. auf das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% (Gesamt 26,18%) erhoben. Für Ersteigerer(in) über die externen Live-Bieter-Systeme gilt ein um 3% - 5% erhöhtes Aufgeld.
 
10. Unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen, bedürfen einer besonderen Nachprüfung. Irrtum vorbehalten. 
11. Mit dem Zuschlag erfolgt der Kaufvertrag und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung in bar oder per Banküberweisung. Der Käufer(in) ist verpflichtet die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer(in) durch schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Zuschlag erhalten eine Rechnung. Diese ist nach Zugang innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% je angefangenen Monat berechnet.
 
12. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt.
Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt. 
 
13. Vorgebote durch Bieter in schriftlicher, elektronischer und telefonischer Form müssen mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn vorliegen. 
 
14. Telefonische Gebote werden erst ab einem Limitpreis von 100,- EUR zugelassen. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch der Limitpreis geboten.
 
15. Der gewünschte Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Versandkostenhöhe ist abhängig vom Gewicht, Größe, Verpackungsmaterial, Zielland und Aufwand. Der Versteigerer haftet nicht für Verlust und Beschädigung der Sendung durch die Versandfirma. Nicht versandfähige Objekte oder leicht zerbrechliche Dinge müssen abgeholt werden.
 
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