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Los
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FĂŒr Dr. Lehr Kunstauktionen GmbH Versandinformtation bitte wĂ€hlen Sie +49 (0)30 8818979.
Nothing important.
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Auktionsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der AuftrĂ€ge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Das höchste Gebot erhĂ€lt den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit ĂŒber den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die Auktionatorin behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem VerhĂ€ltnis zum Wert des StĂŒckes stehen, zurĂŒckzuweisen. Die Auktionatorin ist berechtigt, schriftliche oder mĂŒndliche Gebote von ihr unbekannten Bietern ohne Angabe von GrĂŒnden abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.
3. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Kunstwerke, die mit einem N gekennzeichnet sind, wurden aus einem Drittland temporĂ€r eingefĂŒhrt. Bei der Ăbergabe der Kunstwerke durch Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH an den KĂ€ufer wird dieser zum Importeur und schuldet der Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 7%. So gekennzeichnete Kunstwerke werden differenzbesteuert angeboten. FĂŒr Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 19% zu entrichten, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben (Regelbesteuerung). FĂŒr bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei BĂŒchern, KunstgegenstĂ€nden, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (auĂerhalb der EU) und â bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen â auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, daĂ sie fĂŒr gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen KĂ€ufer aus EU-LĂ€ndern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. AuslĂ€ndischen KĂ€ufern auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen einer besonderen NachprĂŒfung und Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollstĂ€ndigen Zahlung, die Gefahr gegenĂŒber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer ĂŒber.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung oder nach Eingang des ĂŒberwiesenen Kaufpreises ab dem zweiten Tag nach der Auktion, werktags 11-18 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der KĂ€ufer. Der Versand an unbekannte KĂ€ufer erfolgt ausschlieĂlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Die Auktionatorin ist berechtigt, falls nicht spĂ€testens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in bankĂŒblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen NichterfĂŒllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer fĂŒr alle daraus entstehenden SchĂ€den, insbesondere Zins und WĂ€hrungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich fĂŒr Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen KĂ€ufer ausgestellt ist.
6. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprĂŒft werden. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verĂ€uĂert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der AusschluĂ der AnsprĂŒche wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer UmstĂ€nde oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hĂ€tte erkennen können. Losnummern, die aus mehreren Kunstwerken bestehen (Konvolute) sind von jeder Reklamation ausgeschlossen. Der Versteigerer ist unabhĂ€ngig von dem AnspruchsausschluĂ verpflichtet, dem KĂ€ufer seine Rechte gegen den Einlieferer zur Abtretung anzubieten, wenn er diesen nicht anderweitig schadlos hĂ€lt. Im Fall des Angebots der Abtretung ist der KĂ€ufer verpflichtet, auch dann zunĂ€chst aus dem abgetretenen Recht vorzugehen, wenn die Haftung des Versteigerers fĂŒr MĂ€ngel des Objekts nicht ausgeschlossen ist. Nicht ausgeschlossene AnsprĂŒche wegen MĂ€ngeln verjĂ€hren innerhalb von einem Jahr ab Ăbergabe des versteigerten Objekts. Sonstige SchadensersatzansprĂŒche, die nicht auf MĂ€ngeln oder der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn der Versteigerer hat grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich gehandelt, oder der Schadensersatzanspruch wird auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gestĂŒtzt.
7. Schriftliche Gebote ĂŒbernimmt die Firma Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH. Telegraphische und telephonische AuftrĂ€ge sind schriftlich zu bestĂ€tigen. Die BestĂ€tigung muĂ spĂ€testens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den HĂ€nden der Auktionatorin sein. FĂŒr die Bearbeitung von spĂ€ter als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eintreffenden AuftrĂ€gen per Fax kann keine Garantie ĂŒbernommen werden. Fehlerhaft ĂŒbermittelte AuftrĂ€ge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die in schriftlichen AuftrĂ€gen genannten Preise gelten als Höchstlimit fĂŒr den Zuschlag; Aufgeld, Mehrwertsteuer und etwaige weitere Abgaben werden zusĂ€tzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in EURO.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der KĂ€ufer diese Bedingungen ausdrĂŒcklich an.
10. ErfĂŒllungsort und ausschlieĂlicher Gerichtsstand fĂŒr beide Teile ist Berlin.
Die Auktionatorin Dr. Irene Lehr
(Ăffentlich bestellte und vereidigte Auktionatorin fĂŒr Kunst)
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der AuftrĂ€ge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Das höchste Gebot erhĂ€lt den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit ĂŒber den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die Auktionatorin behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem VerhĂ€ltnis zum Wert des StĂŒckes stehen, zurĂŒckzuweisen. Die Auktionatorin ist berechtigt, schriftliche oder mĂŒndliche Gebote von ihr unbekannten Bietern ohne Angabe von GrĂŒnden abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.
3. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Kunstwerke, die mit einem N gekennzeichnet sind, wurden aus einem Drittland temporĂ€r eingefĂŒhrt. Bei der Ăbergabe der Kunstwerke durch Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH an den KĂ€ufer wird dieser zum Importeur und schuldet der Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 7%. So gekennzeichnete Kunstwerke werden differenzbesteuert angeboten. FĂŒr Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 19% zu entrichten, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben (Regelbesteuerung). FĂŒr bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei BĂŒchern, KunstgegenstĂ€nden, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (auĂerhalb der EU) und â bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen â auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, daĂ sie fĂŒr gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen KĂ€ufer aus EU-LĂ€ndern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. AuslĂ€ndischen KĂ€ufern auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen einer besonderen NachprĂŒfung und Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollstĂ€ndigen Zahlung, die Gefahr gegenĂŒber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer ĂŒber.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung oder nach Eingang des ĂŒberwiesenen Kaufpreises ab dem zweiten Tag nach der Auktion, werktags 11-18 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der KĂ€ufer. Der Versand an unbekannte KĂ€ufer erfolgt ausschlieĂlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Die Auktionatorin ist berechtigt, falls nicht spĂ€testens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in bankĂŒblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen NichterfĂŒllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer fĂŒr alle daraus entstehenden SchĂ€den, insbesondere Zins und WĂ€hrungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich fĂŒr Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen KĂ€ufer ausgestellt ist.
6. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprĂŒft werden. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verĂ€uĂert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der AusschluĂ der AnsprĂŒche wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer UmstĂ€nde oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hĂ€tte erkennen können. Losnummern, die aus mehreren Kunstwerken bestehen (Konvolute) sind von jeder Reklamation ausgeschlossen. Der Versteigerer ist unabhĂ€ngig von dem AnspruchsausschluĂ verpflichtet, dem KĂ€ufer seine Rechte gegen den Einlieferer zur Abtretung anzubieten, wenn er diesen nicht anderweitig schadlos hĂ€lt. Im Fall des Angebots der Abtretung ist der KĂ€ufer verpflichtet, auch dann zunĂ€chst aus dem abgetretenen Recht vorzugehen, wenn die Haftung des Versteigerers fĂŒr MĂ€ngel des Objekts nicht ausgeschlossen ist. Nicht ausgeschlossene AnsprĂŒche wegen MĂ€ngeln verjĂ€hren innerhalb von einem Jahr ab Ăbergabe des versteigerten Objekts. Sonstige SchadensersatzansprĂŒche, die nicht auf MĂ€ngeln oder der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn der Versteigerer hat grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich gehandelt, oder der Schadensersatzanspruch wird auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gestĂŒtzt.
7. Schriftliche Gebote ĂŒbernimmt die Firma Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH. Telegraphische und telephonische AuftrĂ€ge sind schriftlich zu bestĂ€tigen. Die BestĂ€tigung muĂ spĂ€testens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den HĂ€nden der Auktionatorin sein. FĂŒr die Bearbeitung von spĂ€ter als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eintreffenden AuftrĂ€gen per Fax kann keine Garantie ĂŒbernommen werden. Fehlerhaft ĂŒbermittelte AuftrĂ€ge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die in schriftlichen AuftrĂ€gen genannten Preise gelten als Höchstlimit fĂŒr den Zuschlag; Aufgeld, Mehrwertsteuer und etwaige weitere Abgaben werden zusĂ€tzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in EURO.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der KĂ€ufer diese Bedingungen ausdrĂŒcklich an.
10. ErfĂŒllungsort und ausschlieĂlicher Gerichtsstand fĂŒr beide Teile ist Berlin.
Die Auktionatorin Dr. Irene Lehr
(Ăffentlich bestellte und vereidigte Auktionatorin fĂŒr Kunst)