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Prachtvolle Lüsterkrone in chinoiser Pagodenform

In Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

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Berlin
Prachtvolle Lüsterkrone in chinoiser Pagodenform
Vergoldeter Bronze-/ Messingguss, geschliffenes entfärbtes Glas. Zwölf Arme mit Kerzentüllen über sechs den unteren Reif bildenden Bögen. An dem Kristallbaldachin oben sechs Ampeln, bekrönend sechs Palmenblattarme mit Prismenbehang. Der konische Schaft dicht behängt mit Horizontalketten elliptischer Prismen. H ca. 130, D ca. 90 cm.
Berlin, Bronzewarenfabrik Christian Gottlob Werner & Gottfried Mieth, zugeschrieben, Ende 18./ Anfang 19. Jh.

Die beiden Berliner Christian Gottlieb Werner und Gottfried Mieth begannen ihre Karriere in der Königlichen Porzellanmanufaktur als Modellierer und Bossierer. 1791 machten sie sich selbstständig mit der Idee zu einer „Bronze und Kunstsachen Fabrik“ und gründeten zusammen mit dem Gelbgießermeister Friedrich Luckau jun. eine Sozietät. Die Werkstatt befand sich in der Leipziger Straße, 1801 bezogen sie ein Gebäude in der Jägerstraße. Die besondere Qualität der Produkte zielte auf ein internationales, herrschaftliches und wohlhabendes Käuferpublikum.
Der Betrieb wurde nach englischem Vorbild arbeitsteilig organisiert, mit kostensparender Vorproduktion von Einzelteilen. Dabei stand ein zeitgenössisches Design im Vordergrund, das sich deutlich von traditioneller Beleuchtung unterscheiden sollte. Das Käuferpublikum konnte aus den Katalogen oder auch ein individuelles Stück bestellen. Für die Bekanntheit von Werner & Mieth sorgten die Einzelanfertigungen für den preußischen Hof, die am Anfang ihrer Karriere standen. Wilhelmine von Lichtenau, die Mätresse König Friedrich Wilhelms II., hatte schon im Frühjahr 1793 Kronleuchter und Bronzeobjekte bestellt und führte die beiden Unternehmer bei Hof ein. Darauf folgten Aufträge für die königlichen Palais' Unter den Linden und die Winterkammern in Schloss Charlottenburg. Werner & Mieth konnten später Karl Friedrich Schinkel als Entwerfer gewinnen, unterhielten schließlich Warenlager in Berlin, Hamburg, Leipzig, Breslau und London und lieferten auch nach St. Petersburg.

Provenienz
Französische Sammlung.

Literatur
Die Informationen über die Bronzefabrik verdanken wir Birgit Kropmanns (Klappenbach, Kronleuchter des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Messing, „bronze doré“, Zinkguss, Porzellan, Geweih, Bernstein und Glas, Berlin-Brandenburg-Regensburg 2019, S. 190 ff.)
An opulent chandelier in the form of a Chinese pagoda
Gilt bronze/brass, cut glass. With twelve branches issuing from six arcs forming the lower hoop. Six further lanterns issuing from the crystal canopy above, surmounted by six palm branches hung with crystals. The tapering shaft densely draped with crystal adorned horizontal chains. H c. 130, D c. 90 cm.
Berlin, attributed to the bronzeware manufactory of Christian Gottlob Werner & Gottfried Mieth, late 18th / early 19th C.

The two Berlin-based craftsmen Christian Gottlieb Werner and Gottfried Mieth began their careers in the Royal Porcelain Manufactory as modelers and embossers. In 1791, they started their own business with the idea of founding a "Bronze und Kunstsachen Fabrik" (factory for bronzes and objets d'art), entering into partnership with the master brass caster Friedrich Luckau jun. The workshop was located in Leipziger Strasse, and in 1801 they moved into a building on Jägerstrasse. Their high quality products were designed to appeal to an international, aristocratic and wealthy clientele.
The company was organized according to the English model of division of labor, with cost-saving pre-production of individual parts. The emphasis was on contemporary design, which was to be clearly distinguished from traditional lighting. The purchasing public could order from catalogues or commission individual works. Werner & Mieth became known for the unique works they produced for the Prussian court shortly after the company's founding. Wilhelmine von Lichtenau, the mistress of King Frederick William II, had already ordered chandeliers and bronzes in the spring of 1793 and introduced the two entrepreneurs to the court. This was followed by orders for the royal palace of Unter den Linden and the winter chambers in Charlottenburg Palace. Werner & Mieth were later able to gain the services of Karl Friedrich Schinkel as a designer and eventually went on to establish warehouses in Berlin, Hamburg, Leipzig, Breslau and London and also delivered to St. Petersburg.

Provenance
From a French collection.

Literature
The information about the bronze manufactory was derived from Birgit Kropmanns (Klappenbach, Kronleuchter des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Messing, „bronze doré“, Zinkguss, Porzellan, Geweih, Bernstein und Glas, Berlin-Brandenburg-Regensburg 2019, p. 190 ff.)
Prachtvolle Lüsterkrone in chinoiser Pagodenform
Vergoldeter Bronze-/ Messingguss, geschliffenes entfärbtes Glas. Zwölf Arme mit Kerzentüllen über sechs den unteren Reif bildenden Bögen. An dem Kristallbaldachin oben sechs Ampeln, bekrönend sechs Palmenblattarme mit Prismenbehang. Der konische Schaft dicht behängt mit Horizontalketten elliptischer Prismen. H ca. 130, D ca. 90 cm.
Berlin, Bronzewarenfabrik Christian Gottlob Werner & Gottfried Mieth, zugeschrieben, Ende 18./ Anfang 19. Jh.

Die beiden Berliner Christian Gottlieb Werner und Gottfried Mieth begannen ihre Karriere in der Königlichen Porzellanmanufaktur als Modellierer und Bossierer. 1791 machten sie sich selbstständig mit der Idee zu einer „Bronze und Kunstsachen Fabrik“ und gründeten zusammen mit dem Gelbgießermeister Friedrich Luckau jun. eine Sozietät. Die Werkstatt befand sich in der Leipziger Straße, 1801 bezogen sie ein Gebäude in der Jägerstraße. Die besondere Qualität der Produkte zielte auf ein internationales, herrschaftliches und wohlhabendes Käuferpublikum.
Der Betrieb wurde nach englischem Vorbild arbeitsteilig organisiert, mit kostensparender Vorproduktion von Einzelteilen. Dabei stand ein zeitgenössisches Design im Vordergrund, das sich deutlich von traditioneller Beleuchtung unterscheiden sollte. Das Käuferpublikum konnte aus den Katalogen oder auch ein individuelles Stück bestellen. Für die Bekanntheit von Werner & Mieth sorgten die Einzelanfertigungen für den preußischen Hof, die am Anfang ihrer Karriere standen. Wilhelmine von Lichtenau, die Mätresse König Friedrich Wilhelms II., hatte schon im Frühjahr 1793 Kronleuchter und Bronzeobjekte bestellt und führte die beiden Unternehmer bei Hof ein. Darauf folgten Aufträge für die königlichen Palais' Unter den Linden und die Winterkammern in Schloss Charlottenburg. Werner & Mieth konnten später Karl Friedrich Schinkel als Entwerfer gewinnen, unterhielten schließlich Warenlager in Berlin, Hamburg, Leipzig, Breslau und London und lieferten auch nach St. Petersburg.

Provenienz
Französische Sammlung.

Literatur
Die Informationen über die Bronzefabrik verdanken wir Birgit Kropmanns (Klappenbach, Kronleuchter des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Messing, „bronze doré“, Zinkguss, Porzellan, Geweih, Bernstein und Glas, Berlin-Brandenburg-Regensburg 2019, S. 190 ff.)
An opulent chandelier in the form of a Chinese pagoda
Gilt bronze/brass, cut glass. With twelve branches issuing from six arcs forming the lower hoop. Six further lanterns issuing from the crystal canopy above, surmounted by six palm branches hung with crystals. The tapering shaft densely draped with crystal adorned horizontal chains. H c. 130, D c. 90 cm.
Berlin, attributed to the bronzeware manufactory of Christian Gottlob Werner & Gottfried Mieth, late 18th / early 19th C.

The two Berlin-based craftsmen Christian Gottlieb Werner and Gottfried Mieth began their careers in the Royal Porcelain Manufactory as modelers and embossers. In 1791, they started their own business with the idea of founding a "Bronze und Kunstsachen Fabrik" (factory for bronzes and objets d'art), entering into partnership with the master brass caster Friedrich Luckau jun. The workshop was located in Leipziger Strasse, and in 1801 they moved into a building on Jägerstrasse. Their high quality products were designed to appeal to an international, aristocratic and wealthy clientele.
The company was organized according to the English model of division of labor, with cost-saving pre-production of individual parts. The emphasis was on contemporary design, which was to be clearly distinguished from traditional lighting. The purchasing public could order from catalogues or commission individual works. Werner & Mieth became known for the unique works they produced for the Prussian court shortly after the company's founding. Wilhelmine von Lichtenau, the mistress of King Frederick William II, had already ordered chandeliers and bronzes in the spring of 1793 and introduced the two entrepreneurs to the court. This was followed by orders for the royal palace of Unter den Linden and the winter chambers in Charlottenburg Palace. Werner & Mieth were later able to gain the services of Karl Friedrich Schinkel as a designer and eventually went on to establish warehouses in Berlin, Hamburg, Leipzig, Breslau and London and also delivered to St. Petersburg.

Provenance
From a French collection.

Literature
The information about the bronze manufactory was derived from Birgit Kropmanns (Klappenbach, Kronleuchter des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Messing, „bronze doré“, Zinkguss, Porzellan, Geweih, Bernstein und Glas, Berlin-Brandenburg-Regensburg 2019, p. 190 ff.)

Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

Auktionsdatum
Lose: 316
Ort der Versteigerung
Poststrasse 21
Berlin
10178
Germany

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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