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Armlehnsessel , Zugeschrieben an Peter Behrens

In Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

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Berlin
Armlehnsessel , Zugeschrieben an Peter Behrens
Kirschbaum massiv, Palisander massiv und Furnier, Buchenfurnier, originales, klassisch geschnürtes Federhochpolster, Rosshaarpolsterung, Baumwolldamastbezug in Altrosa und Gold, die Polsternägel Messing. H 92, B 60, T 63 cm.
Ausführung Darmstadt, Heinrich Julius Glückert, um 1900 (1902?), der textile Entwurf von Franz von Stuck.

Bei dem Sessel handelt es sich um eine Variante des Möbels, das Peter Behrens für die Bibliothek seines eigenen Hauses in Darmstadt 1901/1902 entwarf. Dieser Raum, "einer der meistpublizierten Innenräume des beginnenden 20. Jahrhunderts" (Tilmann Buddensieg), stellt einen Quantensprung in der Entwurfsgeschichte des deutschen Möbels am Beginn des modernen Designs dar, und dieser Stuhl ist eines der frühesten, radikal modernen Sitzmöbel. Die Architektur wurde intelligent reduziert auf ihre tragende und stützende Funktion, es gibt nicht ein überflüssiges Element, das verzichtbar wäre, ohne die Stabilität zu gefährden. Die hier gezeigte Ausarbeitung, der Möbelfabrik Heinrich Julius Glückert zugeschrieben, mit den außergewöhnlichen Palisanderfurnierstreifen wirkt durch die beiden, zur Rückenlehne hochgezogenen Hinterbeine gerader, statischer als der Stuhl aus dem Haus Behrens, dessen Rückenlehne auf nur einer hinteren Stütze aufliegt.

Provenienz
Wohl ursprünglich für Emil Möbus, Wiesbaden.
Bedeutende europäische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Breysig, Das Haus Peter Behrens: mit einem Versuch über Kunst und Leben, Darmstadt 1902, S. 56 und 144.
Vgl. Kat. Peter Behrens und Nürnberg, Nürnberg 1980, Kat. Nr. 134.
Zum Bezug vgl. u.a. ein Paar Bergèren von Franz von Stuck (Inv.Nr. M 91 1-9,1) in der Villa Stuck München, um 1897/98.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
Armchair , Attributed to Peter Behrens
Solid cherry wood, solid palisander and veneer, beech veneer, original spring upholstery with horse hair wadding and cotton damask cover in blush pink and gold with brass studs. H 92, W 60, D 63 cm.
Produced by Heinrich Julius Glückert in Darmstadt, around 1900 (1902?), textile design by Franz von Stuck.

The armchair is a variant of the furniture Peter Behrens designed for the library of his own house in Darmstadt in 1901/1902. This room, "one of the most publicized interiors of the early 20th century" (Tilmann Buddensieg), represents a quantum leap in the design history of German furniture at the dawn of modern design, and this chair is one of the earliest radically modern pieces of seating furniture. The design has been intelligently reduced to its load-bearing and supportive function; there is not one superfluous element that could be dispensed with without compromising stability. The version shown here, attributed to the Heinrich Julius Glückert furniture factory, with its unusual palisander veneer strips, appears straighter, more static than the chair from the Behrens house, whose back rests on only one rear support, due to the two rear legs being raised to form the backrest.

Provenance
Probably originally made for Emil Möbus, Wiesbaden.
From an important European private collection.

Literature
Cf. Breysig, Das Haus Peter Behrens: mit einem Versuch über Kunst und Leben, Darmstadt 1902, p. 56 and 144.
Cf. cat. Peter Behrens und Nürnberg, Nuremberg 1980, cat. no. 134.
For the covers compare a pair of armchairs by Franz von Stuck (inv. no. M 91 1-9,1) in the Villa Stuck in Munich, around 1897/98.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Armlehnsessel , Zugeschrieben an Peter Behrens
Kirschbaum massiv, Palisander massiv und Furnier, Buchenfurnier, originales, klassisch geschnürtes Federhochpolster, Rosshaarpolsterung, Baumwolldamastbezug in Altrosa und Gold, die Polsternägel Messing. H 92, B 60, T 63 cm.
Ausführung Darmstadt, Heinrich Julius Glückert, um 1900 (1902?), der textile Entwurf von Franz von Stuck.

Bei dem Sessel handelt es sich um eine Variante des Möbels, das Peter Behrens für die Bibliothek seines eigenen Hauses in Darmstadt 1901/1902 entwarf. Dieser Raum, "einer der meistpublizierten Innenräume des beginnenden 20. Jahrhunderts" (Tilmann Buddensieg), stellt einen Quantensprung in der Entwurfsgeschichte des deutschen Möbels am Beginn des modernen Designs dar, und dieser Stuhl ist eines der frühesten, radikal modernen Sitzmöbel. Die Architektur wurde intelligent reduziert auf ihre tragende und stützende Funktion, es gibt nicht ein überflüssiges Element, das verzichtbar wäre, ohne die Stabilität zu gefährden. Die hier gezeigte Ausarbeitung, der Möbelfabrik Heinrich Julius Glückert zugeschrieben, mit den außergewöhnlichen Palisanderfurnierstreifen wirkt durch die beiden, zur Rückenlehne hochgezogenen Hinterbeine gerader, statischer als der Stuhl aus dem Haus Behrens, dessen Rückenlehne auf nur einer hinteren Stütze aufliegt.

Provenienz
Wohl ursprünglich für Emil Möbus, Wiesbaden.
Bedeutende europäische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Breysig, Das Haus Peter Behrens: mit einem Versuch über Kunst und Leben, Darmstadt 1902, S. 56 und 144.
Vgl. Kat. Peter Behrens und Nürnberg, Nürnberg 1980, Kat. Nr. 134.
Zum Bezug vgl. u.a. ein Paar Bergèren von Franz von Stuck (Inv.Nr. M 91 1-9,1) in der Villa Stuck München, um 1897/98.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
Armchair , Attributed to Peter Behrens
Solid cherry wood, solid palisander and veneer, beech veneer, original spring upholstery with horse hair wadding and cotton damask cover in blush pink and gold with brass studs. H 92, W 60, D 63 cm.
Produced by Heinrich Julius Glückert in Darmstadt, around 1900 (1902?), textile design by Franz von Stuck.

The armchair is a variant of the furniture Peter Behrens designed for the library of his own house in Darmstadt in 1901/1902. This room, "one of the most publicized interiors of the early 20th century" (Tilmann Buddensieg), represents a quantum leap in the design history of German furniture at the dawn of modern design, and this chair is one of the earliest radically modern pieces of seating furniture. The design has been intelligently reduced to its load-bearing and supportive function; there is not one superfluous element that could be dispensed with without compromising stability. The version shown here, attributed to the Heinrich Julius Glückert furniture factory, with its unusual palisander veneer strips, appears straighter, more static than the chair from the Behrens house, whose back rests on only one rear support, due to the two rear legs being raised to form the backrest.

Provenance
Probably originally made for Emil Möbus, Wiesbaden.
From an important European private collection.

Literature
Cf. Breysig, Das Haus Peter Behrens: mit einem Versuch über Kunst und Leben, Darmstadt 1902, p. 56 and 144.
Cf. cat. Peter Behrens und Nürnberg, Nuremberg 1980, cat. no. 134.
For the covers compare a pair of armchairs by Franz von Stuck (inv. no. M 91 1-9,1) in the Villa Stuck in Munich, around 1897/98.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.

Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

Auktionsdatum
Lose: 316
Ort der Versteigerung
Poststrasse 21
Berlin
10178
Germany

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

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4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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