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Vier Esszimmerstühle , Zugeschrieben an Henry van de Velde

In Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

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Berlin
Vier Esszimmerstühle , Zugeschrieben an Henry van de Velde
Eiche massiv, Flachpolsterung mit Peddigrohrgeflecht, ersetzter Textilbezug. Optisch tadelloser Zustand, rekonstruierter Textilbezug. H 100, B 45, T 47 cm.
Ausführung vermutlich Fa. Dünnebeil, Weimar, oder August Bosse, Weimar, 1904.

Ähnliche Stühle befanden sich in der 1904/05 gestalteten Ausstattung von Haus Schede in Herdecke an der Ruhr. Henry van de Velde kam zu diesem Auftrag durch Karl Ernst Osthaus, der mit der Eigentümerin befreundet war. Für diesen Entwurf überarbeitete er vermutlich eine frühere Idee, die in Speisezimmerstühlen für seinen Verkaufskatalog 1894 realisiert wurde, nämlich die seitlichen Griffösen an den hohen Rückenlehnen. Der bei Föhl/Neumann abgebildete frühe Stuhl zeigt noch die geschweifte Lehnensituation mit weit gerundeten Öffnungen zu beiden Seiten der Mittelstrebe. Zehn Jahre später wird eine reduzierte grafische Variante produziert.
Die Stühle sind mit dem Möbel- und Dekorationsstoff "Tula" bezogen, nach einem Entwurf von Henry van de Velde von 1902, der von der Seidenmanufaktur Eschke Crimmitschau rekonstruiert wurde. Der jacquardgewebte Damast bestand ursprünglich aus Baumwolle/Wolle/Seide, originale Rapportstücke in verschiedenen Farbstellungen befinden sich in zahlreichen Museumssammlungen, u.a. auch im Deutschen Textilmuseum Krefeld (ZV 1982/388).

Provenienz
Bedeutende europäische Privatsammlung.

Literatur
Zum Haus Schede bei Wetter an der Ruhr, s. Osthaus, Van de Velde. Leben und Schaffen des Künstlers. Hagen 1920, S. 28.
Vgl. den Stuhl in der Sammlung Victoria & Albert Museum London, acc.no. C.22839.
Der Bezug bei Föhl/ Neumann (Hg), Henry van de Velde. Werksverzeichnis II Textilien, Leipzig 2014, S. 146ff., Nr. II.2.2.12.
Vgl. ibd. II.2.2.1., der Stuhl des Speisezimmers mit dem Tapisseriebezug aus Scherrebek.
Four dining chairs , Attributed to Henry van de Velde
Solid oak, wicker upholstery and the textile covers replaced. In visually pristine condition, the textile covers replaced. H 100, W 45, D 47 cm.
Probably produced by Fa. Dünnebeil, Weimar, or August Bosse, Weimar, 1904.

Similar chairs were used in the furnishings of Haus Schede in Herdecke an der Ruhr in 1904/05. Henry van de Velde came to this commission through Karl Ernst Osthaus, who was a friend of the owner. For this design, he probably reworked an earlier idea realized in dining room chairs for his 1894 sales catalogue, namely the lug carrying handles on the high backrests. The early chair illustrated in Föhl/Neumann still shows the curved backrest with wide rounded openings on both sides of the center strut. A reduced version was produced ten years later.
The chairs are upholstered in the "Tula" fabric, which was based on a design by Henry van de Velde from 1902 and was reconstructed by the silk manufacturer Eschke Crimmitschau. The jacquard woven damask was originally made of cotton, wool and silk, and original pattern samples in various colourways can be found in numerous museum collections, including the German Textile Museum in Krefeld (ZV 1982/388).

Provenance
From an important European private collection.

Literature
For more about the house in Wetter an der Ruhr, see Osthaus, Van de Velde. Leben und Schaffen des Künstlers. Hagen 1920, p. 28.
Cf. a chair in the Victoria & Albert Museum London, acc. no. C.22839.
This cover published in Föhl/ Neumann (ed.), Henry van de Velde. Werksverzeichnis II Textilien, Leipzig 2014, p. 146ff., no. II.2.2.12.
Cf. ibid. II.2.2.1., for a chair in the dining room with the tapestry cover from Scherrebek.
Vier Esszimmerstühle , Zugeschrieben an Henry van de Velde
Eiche massiv, Flachpolsterung mit Peddigrohrgeflecht, ersetzter Textilbezug. Optisch tadelloser Zustand, rekonstruierter Textilbezug. H 100, B 45, T 47 cm.
Ausführung vermutlich Fa. Dünnebeil, Weimar, oder August Bosse, Weimar, 1904.

Ähnliche Stühle befanden sich in der 1904/05 gestalteten Ausstattung von Haus Schede in Herdecke an der Ruhr. Henry van de Velde kam zu diesem Auftrag durch Karl Ernst Osthaus, der mit der Eigentümerin befreundet war. Für diesen Entwurf überarbeitete er vermutlich eine frühere Idee, die in Speisezimmerstühlen für seinen Verkaufskatalog 1894 realisiert wurde, nämlich die seitlichen Griffösen an den hohen Rückenlehnen. Der bei Föhl/Neumann abgebildete frühe Stuhl zeigt noch die geschweifte Lehnensituation mit weit gerundeten Öffnungen zu beiden Seiten der Mittelstrebe. Zehn Jahre später wird eine reduzierte grafische Variante produziert.
Die Stühle sind mit dem Möbel- und Dekorationsstoff "Tula" bezogen, nach einem Entwurf von Henry van de Velde von 1902, der von der Seidenmanufaktur Eschke Crimmitschau rekonstruiert wurde. Der jacquardgewebte Damast bestand ursprünglich aus Baumwolle/Wolle/Seide, originale Rapportstücke in verschiedenen Farbstellungen befinden sich in zahlreichen Museumssammlungen, u.a. auch im Deutschen Textilmuseum Krefeld (ZV 1982/388).

Provenienz
Bedeutende europäische Privatsammlung.

Literatur
Zum Haus Schede bei Wetter an der Ruhr, s. Osthaus, Van de Velde. Leben und Schaffen des Künstlers. Hagen 1920, S. 28.
Vgl. den Stuhl in der Sammlung Victoria & Albert Museum London, acc.no. C.22839.
Der Bezug bei Föhl/ Neumann (Hg), Henry van de Velde. Werksverzeichnis II Textilien, Leipzig 2014, S. 146ff., Nr. II.2.2.12.
Vgl. ibd. II.2.2.1., der Stuhl des Speisezimmers mit dem Tapisseriebezug aus Scherrebek.
Four dining chairs , Attributed to Henry van de Velde
Solid oak, wicker upholstery and the textile covers replaced. In visually pristine condition, the textile covers replaced. H 100, W 45, D 47 cm.
Probably produced by Fa. Dünnebeil, Weimar, or August Bosse, Weimar, 1904.

Similar chairs were used in the furnishings of Haus Schede in Herdecke an der Ruhr in 1904/05. Henry van de Velde came to this commission through Karl Ernst Osthaus, who was a friend of the owner. For this design, he probably reworked an earlier idea realized in dining room chairs for his 1894 sales catalogue, namely the lug carrying handles on the high backrests. The early chair illustrated in Föhl/Neumann still shows the curved backrest with wide rounded openings on both sides of the center strut. A reduced version was produced ten years later.
The chairs are upholstered in the "Tula" fabric, which was based on a design by Henry van de Velde from 1902 and was reconstructed by the silk manufacturer Eschke Crimmitschau. The jacquard woven damask was originally made of cotton, wool and silk, and original pattern samples in various colourways can be found in numerous museum collections, including the German Textile Museum in Krefeld (ZV 1982/388).

Provenance
From an important European private collection.

Literature
For more about the house in Wetter an der Ruhr, see Osthaus, Van de Velde. Leben und Schaffen des Künstlers. Hagen 1920, p. 28.
Cf. a chair in the Victoria & Albert Museum London, acc. no. C.22839.
This cover published in Föhl/ Neumann (ed.), Henry van de Velde. Werksverzeichnis II Textilien, Leipzig 2014, p. 146ff., no. II.2.2.12.
Cf. ibid. II.2.2.1., for a chair in the dining room with the tapestry cover from Scherrebek.

Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

Auktionsdatum
Lose: 316
Ort der Versteigerung
Poststrasse 21
Berlin
10178
Germany

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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