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1808

Die Wahrsagerin , Tapisserie aus der Folge "Jeux russiens"

In Kunstgewerbe inkl. Bedeutende Mörser aus der S...

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Die Wahrsagerin , Tapisserie aus der Folge "Jeux russiens"
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Köln
Die Wahrsagerin , Tapisserie aus der Folge "Jeux russiens"
Wirkerei in farbiger Wolle und Seide, hinterfüttert. Eine große dreifigurige Gruppe vor einer dichten Naturkulisse. Als Bordüre ein optisch dreidimensionaler Blattrahmen. In der unteren Bordüre gewirkte Signatur "D.M.BEAUVAIS". Fachmännisch restauriert und gereinigt, der äußere blaue Bordürenstreifen weitgehend ersetzt. H 282, B 380 cm.
Beauvais, um 1770 - 80, Atelier de Menou, nach Jean Baptiste Leprince.

Die hier vorgestellte Tapisserie "La Diseuse de bonne aventure" aus der Folge "Jeux russiens" nach Kartons von Jean Baptiste Leprince (1734 - 1781) wurde ca. ab 1767 in Beauvais hergestellt, in den Manufakturen Charron und Menou. Noch 1782, ein Jahr nach Leprinces Tod, entstand ein Exemplar als Geschenk des französischen Königs Louis XVI an den Kanzler des Fürstbischofs von Basel ausgeliefert (heute Musée Jacquemart-André).
Dasselbe Thema wurde von der Manufaktur in Beauvais bereits nach einem Motiv von François Boucher (1703 - 1770) für die Folge der "Italienischen Feste" produziert. Es geht zurück auf das in der Komposition sehr verwandte Gemälde von Boucher, das sich heute in den Sammlungen Châteaux de Versailles et Trianon befindet.
Jean Baptiste Leprince wählte eine andere Charakterisierung für die Figuren: Sie tragen keine ländliche französische Kleidung wie bei Boucher, sondern osteuropäisch wirkende Trachten, die auch Theaterkostüme sein könnten. Der Hintergrund wurde zusätzlich um eine große, über Baumstämme geworfene Zeltplane ergänzt und einen großen hölzernen Kinderwagen, der davor steht. Am rechten unteren Bildrand liegt das schlafende Kleinkind, gebettet zwischen Gemüse, Hühnern und Schafen.

Jean Baptiste Le Prince, 1731 in Metz geboren, entstammte einer Familie von Vergoldern und Bildhauern und war Schüler von Boucher und Vien. Er bereiste Italien, Finnland und Litauen, Russland, wo er sich in Moskau und Sibirien aufhielt. Von 1758 bis 1763 führte er Dekorationen für den Winterpalast in Sankt Petersburg aus. Die Reise nach Russland inspirierte sein zukünftiges Werk. Er brachte zahlreiche Zeichnungen mit, die er immer wieder verwertete und denen er seinen späteren Ruhm verdankte.

Provenienz
Verst. Kohn Paris am 26. März 2010, Lot 57.
Deutscher Privatbesitz.

Literatur
Ein weiteres größeres Exemplar dieses Wandteppichs in der Sammlung Musée Jacquemart-André Paris und ein kleineres im Mobilier National, Inv.Nr. GMTT-224-001.
The fortune teller, Tapestry from the series "Jeux russiens"
Wool and silk tapestry depicting three figures in a wooded landscape. With trompe l'oeil foliate borders. Woven signature in the lower border "D.M.BEAUVAIS". Professionally restored and cleaned, the outer blue strips around the border largely replaced. H 282, W 380 cm.
Beauvais, around 1770 - 80, Atelier de Menou, after Jean Baptiste Leprince.

The tapestry presented here, "La Diseuse de bonne aventure", from the series "Jeux russiens" after cartoons by Jean Baptiste Leprince (1734 - 1781), was produced in Beauvais in around 1767, in the Charron and Menou manufactories. As late as 1782, one year after Leprince's death, a copy was made as a gift from the French King Louis XVI to the Chancellor of the Prince-Bishop of Basel (today Musée Jacquemart-André).

The same theme had already been produced in the Beauvais manufactory after a motif by François Boucher (1703 - 1770) for the "Italian Festivals" series. It is based on a painting by Boucher with a very similar composition now housed in the Châteaux de Versailles et Trianon.

Jean Baptiste Leprince chose a different characterisation for the figures: they are not dressed as French peasants as in Boucher's work, but instead wear Eastern European-looking clothes that could also be theatre costumes. The background was additionally supplemented by a tarpaulin thrown over the trees with a large wooden pram in front of it. At the lower right edge of the picture lies the sleeping infant, nestled among an arrangement of vegetables, chickens and sheep.

Jean Baptiste Le Prince, born in Metz in 1731, came from a family of gilders and sculptors and was a pupil of Boucher and Vien. He travelled through Italy, Finland, Lithuania, and Russia, where he stayed in Moscow and Siberia. From 1758 to 1763 he executed decorations for the Winter Palace in Saint Petersburg. The trip to Russia inspired his future work as he brought back numerous drawings, which he used again and again and to which he owed his later fame.

Provenance
Sold by Kohn Paris on 26th March 2010, lot 57.
German private ownership.

Literature
A further, larger example of this tapestry is housed in the Musée Jacquemart-André Paris and a smaller one in the Mobilier National, inv. no. GMTT-224-001.
Die Wahrsagerin , Tapisserie aus der Folge "Jeux russiens"
Wirkerei in farbiger Wolle und Seide, hinterfüttert. Eine große dreifigurige Gruppe vor einer dichten Naturkulisse. Als Bordüre ein optisch dreidimensionaler Blattrahmen. In der unteren Bordüre gewirkte Signatur "D.M.BEAUVAIS". Fachmännisch restauriert und gereinigt, der äußere blaue Bordürenstreifen weitgehend ersetzt. H 282, B 380 cm.
Beauvais, um 1770 - 80, Atelier de Menou, nach Jean Baptiste Leprince.

Die hier vorgestellte Tapisserie "La Diseuse de bonne aventure" aus der Folge "Jeux russiens" nach Kartons von Jean Baptiste Leprince (1734 - 1781) wurde ca. ab 1767 in Beauvais hergestellt, in den Manufakturen Charron und Menou. Noch 1782, ein Jahr nach Leprinces Tod, entstand ein Exemplar als Geschenk des französischen Königs Louis XVI an den Kanzler des Fürstbischofs von Basel ausgeliefert (heute Musée Jacquemart-André).
Dasselbe Thema wurde von der Manufaktur in Beauvais bereits nach einem Motiv von François Boucher (1703 - 1770) für die Folge der "Italienischen Feste" produziert. Es geht zurück auf das in der Komposition sehr verwandte Gemälde von Boucher, das sich heute in den Sammlungen Châteaux de Versailles et Trianon befindet.
Jean Baptiste Leprince wählte eine andere Charakterisierung für die Figuren: Sie tragen keine ländliche französische Kleidung wie bei Boucher, sondern osteuropäisch wirkende Trachten, die auch Theaterkostüme sein könnten. Der Hintergrund wurde zusätzlich um eine große, über Baumstämme geworfene Zeltplane ergänzt und einen großen hölzernen Kinderwagen, der davor steht. Am rechten unteren Bildrand liegt das schlafende Kleinkind, gebettet zwischen Gemüse, Hühnern und Schafen.

Jean Baptiste Le Prince, 1731 in Metz geboren, entstammte einer Familie von Vergoldern und Bildhauern und war Schüler von Boucher und Vien. Er bereiste Italien, Finnland und Litauen, Russland, wo er sich in Moskau und Sibirien aufhielt. Von 1758 bis 1763 führte er Dekorationen für den Winterpalast in Sankt Petersburg aus. Die Reise nach Russland inspirierte sein zukünftiges Werk. Er brachte zahlreiche Zeichnungen mit, die er immer wieder verwertete und denen er seinen späteren Ruhm verdankte.

Provenienz
Verst. Kohn Paris am 26. März 2010, Lot 57.
Deutscher Privatbesitz.

Literatur
Ein weiteres größeres Exemplar dieses Wandteppichs in der Sammlung Musée Jacquemart-André Paris und ein kleineres im Mobilier National, Inv.Nr. GMTT-224-001.
The fortune teller, Tapestry from the series "Jeux russiens"
Wool and silk tapestry depicting three figures in a wooded landscape. With trompe l'oeil foliate borders. Woven signature in the lower border "D.M.BEAUVAIS". Professionally restored and cleaned, the outer blue strips around the border largely replaced. H 282, W 380 cm.
Beauvais, around 1770 - 80, Atelier de Menou, after Jean Baptiste Leprince.

The tapestry presented here, "La Diseuse de bonne aventure", from the series "Jeux russiens" after cartoons by Jean Baptiste Leprince (1734 - 1781), was produced in Beauvais in around 1767, in the Charron and Menou manufactories. As late as 1782, one year after Leprince's death, a copy was made as a gift from the French King Louis XVI to the Chancellor of the Prince-Bishop of Basel (today Musée Jacquemart-André).

The same theme had already been produced in the Beauvais manufactory after a motif by François Boucher (1703 - 1770) for the "Italian Festivals" series. It is based on a painting by Boucher with a very similar composition now housed in the Châteaux de Versailles et Trianon.

Jean Baptiste Leprince chose a different characterisation for the figures: they are not dressed as French peasants as in Boucher's work, but instead wear Eastern European-looking clothes that could also be theatre costumes. The background was additionally supplemented by a tarpaulin thrown over the trees with a large wooden pram in front of it. At the lower right edge of the picture lies the sleeping infant, nestled among an arrangement of vegetables, chickens and sheep.

Jean Baptiste Le Prince, born in Metz in 1731, came from a family of gilders and sculptors and was a pupil of Boucher and Vien. He travelled through Italy, Finland, Lithuania, and Russia, where he stayed in Moscow and Siberia. From 1758 to 1763 he executed decorations for the Winter Palace in Saint Petersburg. The trip to Russia inspired his future work as he brought back numerous drawings, which he used again and again and to which he owed his later fame.

Provenance
Sold by Kohn Paris on 26th March 2010, lot 57.
German private ownership.

Literature
A further, larger example of this tapestry is housed in the Musée Jacquemart-André Paris and a smaller one in the Mobilier National, inv. no. GMTT-224-001.

Kunstgewerbe inkl. Bedeutende Mörser aus der Sammlung Schwarzach IV.

Auktionsdatum
Lose: 773
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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