Los

2078

Philips Wouwerman, Gefecht zwischen Kavallerie und Infanterie

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert I + II

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)221 9257290 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Philips Wouwerman, Gefecht zwischen Kavallerie und Infanterie
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Köln
Philips Wouwerman, Gefecht zwischen Kavallerie und Infanterie
Öl auf Leinwand (doubliert). 102 x 145 cm.
Monogrammiert unten rechts: PHL (ligiert) W.

Provenienz
Vermutlich A. van Lennep. – Auktion Amsterdam, 24.7.1792, Lot 1 (an Gildemeester). – Vermutlich Jan Jansz. Gildemeester, Amsterdam. – Auktion Amsterdam, 11.6.1800, Lot 265 (an Roos). – Kardinal Fesch, Rom, 1845. – Auktion seiner Sammlung, Rom, 17.3.1845, Lot 255 (an Farrer). – W.D. Farrer, London. – Verkauf an den Earl of Ellesmere im Jahr 1848. – Durch Erbschaft an Francis Egerton, 1st Earl of Ellesmere, Bridgewater House, London. – Durch Erbschaft an John Francis Egerton, 5th Earl of Ellesmere und 6th Duke of Sutherland, Bridgewater House, London 1907. – Auktion seiner Sammlung, Christie’s, London, 18.10.1946, Lot 176 (an Singer). – J. Singer, London, 1947. – Privatsammlung. – Auktion Sotheby’s, London, 8.7.1981, Lot 94. – Privatsammlung, New York. – Auktion Sotheby’s, New York, 17.1.1985, Lot 107. –Heide Hübner, Würzburg und P. & D. Colnaghi, London, 1985-1986.

Ausstellungen
Art Treasures of the United Kingdom, Manchester, Museum of Ornamental Art, 5.5.-17.10.1857, Nr. 989.

Literatur
John Smith: A Catalogue Raisonné of the works of the most eminent Dutch, Flemish, and French painters, Bd. I, London 1829, S. 264, Nr. 223. – Bridgewater House catalogue, London 1851, S. 40, Nr. 241. – Cornelis Hofstede de Groot: A Catalogue Raisonné of the Works of the Most Eminent Dutch Painters of the Seventeenth Century, Bd. II, London 1909, S. 499, Nr. 772 und S. 501-502, Nr. 775c. – Birgit Schumacher: Philips Wouwerman (1619-1668). The Horse Painter of the Golden Age, 2 Bde., Doornspijk 2006, Bd. 1, S. 274, Nr. A260, Abb. Bd. 2, Tafel 242.

Da die Niederlande bis 1672 außer auf dem Meer kaum etwas anderes als Frieden erlebten, waren Schlachtenbilder wie das hier angebotene von Phipps Wouwerman eine Bildgattung, die überhaupt keinen Bezug zu dem realen Kriegsgeschehen der Zeit hatten. Wie andere Gattungen der Malerei auch waren diese Schlachtenbilder in erster Linie Sammlerstücke, bei denen die Künstler ihr Talent unter Beweis stellen konnten.
So schildern auch Wouwermans Scharmützel und Gefechte keine tatsächlichen historischen Ereignisse oder Personen, sondern gehören in den Bereich der dekorativen Schlachtenmalerei. Sie zeigen keine bestimmte, schicksalhafte Schlacht, auch nicht die Großtaten eines militärischen Befehlshabers, die gewürdigt oder der Nachwelt überliefert werden sollten.
Birgit Schumacher datiert dieses Bild um 1665.
Philips Wouwerman, A Battle between Cavalry and Infantry
Oil on canvas (relined). 102 x 145 cm.
Monogrammed lower right: PHL (conjoined) W.

Provenance
Possibly A. van Lennep;
His sale, Amsterdam, 24 July 1792, lot 1 (to Gildemeester);
Possibly Jan Jansz. Gildemeester, Amsterdam;
His sale, Amsterdam, 11 June 1800, lot 265 (to Roos);
Cardinal Fesch, Rome, 1845;
His sale, Rome, 17 March 1845, lot 255 (to Farrer);
With W.D. Farrer, London;
By whom sold to the Earl of Ellesmere in 1848;
By descent to Francis Egerton, 1st Earl of Ellesmere, Bridgewater House, London;
By descent to John Francis Egerton, 5th Earl of Ellesmere and 6th Duke of Sutherland, Bridgewater House, London in 1907;
His sale, Christie’s, London, 18 October 1946, lot 176 (to Singer);
With J. Singer, London, 1947;
Private collection;
Anonymous sale, Sotheby’s, London, 8 July 1981, lot 94;
Private collection, New York;
Anonymous sale, Sotheby’s, New York, 17 January 1985, lot 107;
With Heide Hübner, Würzburg and P. & D. Colnaghi, London, 1985-1986.

Exhibitions
Art Treasures of the United Kingdom, Manchester, Museum of Ornamental Art, 5 May - 17 October 1857, no. 989.

Literature
John Smith: A Catalogue Raisonné of the works of the most eminent Dutch, Flemish, and French painters, vol. I, London 1829, p. 264, no. 223;
Bridgewater House catalogue, London 1851, p. 40, no. 241;
Cornelis Hofstede de Groot: A Catalogue Raisonné of the Works of the Most Eminent Dutch Painters of the Seventeenth Century, vol. II, London 1909, p. 499, no. 772 and pp. 501-502, no. 775c;
Birgit Schumacher: Philips Wouwerman (1619-1668). The Horse Painter of the Golden Age, Doornspijk 2006, vol. 1, p. 274, no. A260, reproduced vol. 2, plate 242.

Since the Netherlands experienced basically nothing but peace - except on the seas - until 1672, battle paintings like the one by Phipps Wouwerman offered here were a genre that bore absolutely no connection to the real events happening at the time. Like other genres of painting, battle paintings were primarily collector's items in which the artists could prove their talent.
Thus, Wouwerman's skirmishes and battles do not depict actual historical events or persons, but are simply meant as decorative military motifs. They are not intended to show any specific, fateful battle or even the great deeds of military leaders intended to be honoured or handed down to posterity.
Birgit Schumacher dates the present work to around 1665.
Philips Wouwerman, Gefecht zwischen Kavallerie und Infanterie
Öl auf Leinwand (doubliert). 102 x 145 cm.
Monogrammiert unten rechts: PHL (ligiert) W.

Provenienz
Vermutlich A. van Lennep. – Auktion Amsterdam, 24.7.1792, Lot 1 (an Gildemeester). – Vermutlich Jan Jansz. Gildemeester, Amsterdam. – Auktion Amsterdam, 11.6.1800, Lot 265 (an Roos). – Kardinal Fesch, Rom, 1845. – Auktion seiner Sammlung, Rom, 17.3.1845, Lot 255 (an Farrer). – W.D. Farrer, London. – Verkauf an den Earl of Ellesmere im Jahr 1848. – Durch Erbschaft an Francis Egerton, 1st Earl of Ellesmere, Bridgewater House, London. – Durch Erbschaft an John Francis Egerton, 5th Earl of Ellesmere und 6th Duke of Sutherland, Bridgewater House, London 1907. – Auktion seiner Sammlung, Christie’s, London, 18.10.1946, Lot 176 (an Singer). – J. Singer, London, 1947. – Privatsammlung. – Auktion Sotheby’s, London, 8.7.1981, Lot 94. – Privatsammlung, New York. – Auktion Sotheby’s, New York, 17.1.1985, Lot 107. –Heide Hübner, Würzburg und P. & D. Colnaghi, London, 1985-1986.

Ausstellungen
Art Treasures of the United Kingdom, Manchester, Museum of Ornamental Art, 5.5.-17.10.1857, Nr. 989.

Literatur
John Smith: A Catalogue Raisonné of the works of the most eminent Dutch, Flemish, and French painters, Bd. I, London 1829, S. 264, Nr. 223. – Bridgewater House catalogue, London 1851, S. 40, Nr. 241. – Cornelis Hofstede de Groot: A Catalogue Raisonné of the Works of the Most Eminent Dutch Painters of the Seventeenth Century, Bd. II, London 1909, S. 499, Nr. 772 und S. 501-502, Nr. 775c. – Birgit Schumacher: Philips Wouwerman (1619-1668). The Horse Painter of the Golden Age, 2 Bde., Doornspijk 2006, Bd. 1, S. 274, Nr. A260, Abb. Bd. 2, Tafel 242.

Da die Niederlande bis 1672 außer auf dem Meer kaum etwas anderes als Frieden erlebten, waren Schlachtenbilder wie das hier angebotene von Phipps Wouwerman eine Bildgattung, die überhaupt keinen Bezug zu dem realen Kriegsgeschehen der Zeit hatten. Wie andere Gattungen der Malerei auch waren diese Schlachtenbilder in erster Linie Sammlerstücke, bei denen die Künstler ihr Talent unter Beweis stellen konnten.
So schildern auch Wouwermans Scharmützel und Gefechte keine tatsächlichen historischen Ereignisse oder Personen, sondern gehören in den Bereich der dekorativen Schlachtenmalerei. Sie zeigen keine bestimmte, schicksalhafte Schlacht, auch nicht die Großtaten eines militärischen Befehlshabers, die gewürdigt oder der Nachwelt überliefert werden sollten.
Birgit Schumacher datiert dieses Bild um 1665.
Philips Wouwerman, A Battle between Cavalry and Infantry
Oil on canvas (relined). 102 x 145 cm.
Monogrammed lower right: PHL (conjoined) W.

Provenance
Possibly A. van Lennep;
His sale, Amsterdam, 24 July 1792, lot 1 (to Gildemeester);
Possibly Jan Jansz. Gildemeester, Amsterdam;
His sale, Amsterdam, 11 June 1800, lot 265 (to Roos);
Cardinal Fesch, Rome, 1845;
His sale, Rome, 17 March 1845, lot 255 (to Farrer);
With W.D. Farrer, London;
By whom sold to the Earl of Ellesmere in 1848;
By descent to Francis Egerton, 1st Earl of Ellesmere, Bridgewater House, London;
By descent to John Francis Egerton, 5th Earl of Ellesmere and 6th Duke of Sutherland, Bridgewater House, London in 1907;
His sale, Christie’s, London, 18 October 1946, lot 176 (to Singer);
With J. Singer, London, 1947;
Private collection;
Anonymous sale, Sotheby’s, London, 8 July 1981, lot 94;
Private collection, New York;
Anonymous sale, Sotheby’s, New York, 17 January 1985, lot 107;
With Heide Hübner, Würzburg and P. & D. Colnaghi, London, 1985-1986.

Exhibitions
Art Treasures of the United Kingdom, Manchester, Museum of Ornamental Art, 5 May - 17 October 1857, no. 989.

Literature
John Smith: A Catalogue Raisonné of the works of the most eminent Dutch, Flemish, and French painters, vol. I, London 1829, p. 264, no. 223;
Bridgewater House catalogue, London 1851, p. 40, no. 241;
Cornelis Hofstede de Groot: A Catalogue Raisonné of the Works of the Most Eminent Dutch Painters of the Seventeenth Century, vol. II, London 1909, p. 499, no. 772 and pp. 501-502, no. 775c;
Birgit Schumacher: Philips Wouwerman (1619-1668). The Horse Painter of the Golden Age, Doornspijk 2006, vol. 1, p. 274, no. A260, reproduced vol. 2, plate 242.

Since the Netherlands experienced basically nothing but peace - except on the seas - until 1672, battle paintings like the one by Phipps Wouwerman offered here were a genre that bore absolutely no connection to the real events happening at the time. Like other genres of painting, battle paintings were primarily collector's items in which the artists could prove their talent.
Thus, Wouwerman's skirmishes and battles do not depict actual historical events or persons, but are simply meant as decorative military motifs. They are not intended to show any specific, fateful battle or even the great deeds of military leaders intended to be honoured or handed down to posterity.
Birgit Schumacher dates the present work to around 1665.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert I + II

Auktionsdatum
Lose: 329
Lose: 168
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Für Kunsthaus Lempertz Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)221 9257290.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Vollständige AGBs