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Los
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FĂŒr Kunsthaus Lempertz Versandinformtation bitte wĂ€hlen Sie +49 (0)221 9257290.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot.
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als KommissionĂ€r fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im VerhĂ€ltnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maĂgeblich.
2. Lempertz behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen.
3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprĂŒft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der InternetprĂ€sentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschlieĂlich der Information. Gleiches gilt fĂŒr Zustandsberichte und andere AuskĂŒnfte in mĂŒndlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder BestĂ€tigungen der KĂŒnstler, ihrer NachlĂ€sse oder der jeweils maĂgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgĂ€ngig erwĂ€hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĂŒnden. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand verĂ€uĂert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. AnsprĂŒche wegen GewĂ€hrleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Ăbergabe in begrĂŒndeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenĂŒber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. MaĂgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschlieĂlich den gesamten Kaufpreis. DarĂŒber hinaus verpflichtet sich Lempertz fĂŒr die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur RĂŒckgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverĂ€ndertem Zustand zurĂŒckgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/KĂ€ufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen ĂŒber den VerbrauchsgĂŒterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. AnsprĂŒche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer BeschĂ€digung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten AuskĂŒnften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberĂŒhrt. Im Ăbrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behĂ€lt sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhĂ€ngig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhĂ€lt gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder ĂŒber das Internet abgegeben werden. AuftrĂ€ge fĂŒr Gebote in Abwesenheit mĂŒssen Lempertz zur ordnungsgemĂ€Ăen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen ĂŒber Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: FĂŒr das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklĂ€rt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote ĂŒber das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor ĂŒber das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. DurchfĂŒhrung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu ĂŒberbieten. Der Versteigerer kann fĂŒr den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhĂ€ngig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklÀrung unter www.lempertz.com/datenschutzerklÀrung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzĂŒglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurĂŒcktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer ĂŒber, das Eigentum erst bei vollstĂ€ndigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 ï zuzĂŒglich 19 ï Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den ĂŒber ⏠500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 ï (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusĂ€tzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. FĂŒr Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (d.h. auĂerhalb der EU) und â bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer â auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusĂ€tzliche GebĂŒhren anfallen. FĂŒr Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemÀà § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine GebĂŒhr in Höhe von 1,8 ï auf den Hammerpreis erhoben. Die GebĂŒhr betrĂ€gt maximal ⏠12.500. Bei Zahlungen ĂŒber einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemÀà §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des KĂ€ufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung fĂŒr mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 ĂŒberschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in DrittlĂ€nder mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen der NachprĂŒfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĂŒglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tĂ€tigen. Eine Zahlung mit KryptowĂ€hrungen ist möglich. Der Antrag auf Ănderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behĂ€lt sich die DurchfĂŒhrung der Ănde rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsĂ€chlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der sĂ€umige Ersteigerer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der voran gegangenen Versteigerung und fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieĂlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet fĂŒr versteigerte Objekte nur fĂŒr Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollstĂ€ndigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises fĂŒr Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Ăbereinkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt. Es wird auf die DatenschutzerklĂ€rung auf unserer WebprĂ€senz hingewiesen.
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FĂŒr Kunsthaus Lempertz Versandinformtation bitte wĂ€hlen Sie +49 (0)221 9257290.
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als KommissionĂ€r fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im VerhĂ€ltnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maĂgeblich.
2. Lempertz behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen.
3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprĂŒft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der InternetprĂ€sentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschlieĂlich der Information. Gleiches gilt fĂŒr Zustandsberichte und andere AuskĂŒnfte in mĂŒndlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder BestĂ€tigungen der KĂŒnstler, ihrer NachlĂ€sse oder der jeweils maĂgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgĂ€ngig erwĂ€hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĂŒnden. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand verĂ€uĂert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. AnsprĂŒche wegen GewĂ€hrleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Ăbergabe in begrĂŒndeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenĂŒber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. MaĂgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschlieĂlich den gesamten Kaufpreis. DarĂŒber hinaus verpflichtet sich Lempertz fĂŒr die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur RĂŒckgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverĂ€ndertem Zustand zurĂŒckgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/KĂ€ufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen ĂŒber den VerbrauchsgĂŒterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. AnsprĂŒche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer BeschĂ€digung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten AuskĂŒnften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberĂŒhrt. Im Ăbrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behĂ€lt sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhĂ€ngig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhĂ€lt gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder ĂŒber das Internet abgegeben werden. AuftrĂ€ge fĂŒr Gebote in Abwesenheit mĂŒssen Lempertz zur ordnungsgemĂ€Ăen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen ĂŒber Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: FĂŒr das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklĂ€rt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote ĂŒber das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor ĂŒber das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. DurchfĂŒhrung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu ĂŒberbieten. Der Versteigerer kann fĂŒr den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhĂ€ngig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklÀrung unter www.lempertz.com/datenschutzerklÀrung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzĂŒglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurĂŒcktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer ĂŒber, das Eigentum erst bei vollstĂ€ndigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 ï zuzĂŒglich 19 ï Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den ĂŒber ⏠500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 ï (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusĂ€tzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. FĂŒr Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (d.h. auĂerhalb der EU) und â bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer â auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusĂ€tzliche GebĂŒhren anfallen. FĂŒr Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemÀà § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine GebĂŒhr in Höhe von 1,8 ï auf den Hammerpreis erhoben. Die GebĂŒhr betrĂ€gt maximal ⏠12.500. Bei Zahlungen ĂŒber einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemÀà §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des KĂ€ufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung fĂŒr mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 ĂŒberschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in DrittlĂ€nder mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen der NachprĂŒfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĂŒglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tĂ€tigen. Eine Zahlung mit KryptowĂ€hrungen ist möglich. Der Antrag auf Ănderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behĂ€lt sich die DurchfĂŒhrung der Ănde rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsĂ€chlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der sĂ€umige Ersteigerer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der voran gegangenen Versteigerung und fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieĂlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet fĂŒr versteigerte Objekte nur fĂŒr Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollstĂ€ndigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises fĂŒr Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Ăbereinkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt. Es wird auf die DatenschutzerklĂ€rung auf unserer WebprĂ€senz hingewiesen.