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1566

Johannes Moninckx, Drei Blumenstücke

In Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jah...

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Köln
Johannes Moninckx, Drei Blumenstücke
Gouache auf Pergament. 39,3 x 31,1 cm; 41,7 x 33,5 cm; 42,5 x 32,3 cm.
Unter Glas gerahmt.
Eines signiert unten rechts: J. Moninckx f..

Gutachten
Sam Segal, Amsterdam 2002.

Provenienz
Französische Privatsammlung. - Salomon Lilian, London 2003. - Dort erworben, seitdem Schweizer Privatsammlung.

Über den Maler von Blumenstilllebenbildern Johannes Moninckx sind nur wenige dokumentarische Fakten überliefert. Wahrscheinlich gehörte er zu einer Künstlerfamilie, die ebenfalls Moninckx hieß und in Den Haag ansässig war. Andere Mitglieder, Pieter und Machteld, waren auf die Blumenmalerei spezialisiert. Zu dieser Familie gehörte auch ein gewisser Johannes, der als Maler von Genrebildern und italienischen Landschaften verzeichnet ist, aber dennoch mit unserem Johannes Moninckx identisch sein könnte. Der Johannes aus Den Haag wäre um 1655 geboren. Er wird auch als identisch mit dem Johannes Moninckx angesehen, der in mehreren Dokumenten aus Amsterdam von 1670 bis zu seinem Todesjahr 1714 erwähnt wird. Im Jahre 1670 heiratete er vermutlich Peternella Ruysch, Tochter des berühmten Anatomen Frederick Ruysch und Schwägerin von dessen ebenfalls berühmter Tochter, der Blumenmalerin Rachel Ruysch.
Es sind nur 3 Ölgemälde von Johannes Monincks überliefert (eines davon signiert und datiert 1688). Alte Quellen erwähnen einige Aquarelle. Der Sammler Valerius Roever aus dem 18. Jahrhundert besaß vier Aquarelle von Moninckx, die 1750 zusammen mit dem Rest der Sammlung verkauft wurden. Das Inventar von Petronella de la Court, einem Mitglied der reichen und einflussreichen Leidener Tuchhändlerfamilie, das nach ihrem Tod erstellt wurde, enthielt ein Album mit Zeichnungen von Moninckx. Dazu kommt eine kleine Gruppe von Zeichnungen und Aquarellen anderer Provenienzen. Die vorliegenden 3 Gouachen sind die einzigen erhaltenen und bekannten Blumenstücke dieses Meisters, die in dieser Technik ausgeführt wurden.
Johannes Moninckx, Three Flower Pieces
Gouache on parchment. 39.3 x 31.1 cm; 41.7 x 33.5 cm; 42.5 x 32.3 cm.
Framed under glass.
One signed lower right: J. Moninckx f.

Provenance
French private collection. - Salomon Lilian, London 2003. - Acquired there, since then Swiss private collection.

Few certain documentary facts about the painter of flower still life pictures, Johannes Moninckx, have come down to us. He was probably a member of the family of artists, also called Moninckx, that resided in The Hague. Other members, Pieter and Machteld, specialised in painting flowers. This family included a certain Johannes who is recorded as a painter of genre pieces and Italiante landscapes but who nevertheless might be identical with our Johannes Moninckx. The Johannes from The Hague would have been born around 1655. He is also considered as identical with the Johannes Moninckx who is mentioned in several documents from Amsterdam, dating from 1670 until his year of death, 1714. In 1670 he married presumably Peternella Ruysch, daughter of the famous anatomist Frederick Ruysch and sister in law of the latter´s also celebrated daughther, the flower paintress Rachel Ruysch.
Only three oil paintings by Johannes Monincks are recorded (one signed and dated 1688). Old sources mention some watercolours. The eighteenth century collector Valerius Roever owned four watercolours by Moninckx which were sold in 1750 along with the remainder of the collection. The inventory of Petronella de la Court, a member of the rich and influential Leiden family of cloth merchants, that was drawn up at her death, contained an album that inlcuded drawings by Moninckx. To this might be added a small group of drawings and watercolours with other provenances. The present three gouaches are the only preserved and known flower pieces by this master executad in this technique.
Johannes Moninckx, Drei Blumenstücke
Gouache auf Pergament. 39,3 x 31,1 cm; 41,7 x 33,5 cm; 42,5 x 32,3 cm.
Unter Glas gerahmt.
Eines signiert unten rechts: J. Moninckx f..

Gutachten
Sam Segal, Amsterdam 2002.

Provenienz
Französische Privatsammlung. - Salomon Lilian, London 2003. - Dort erworben, seitdem Schweizer Privatsammlung.

Über den Maler von Blumenstilllebenbildern Johannes Moninckx sind nur wenige dokumentarische Fakten überliefert. Wahrscheinlich gehörte er zu einer Künstlerfamilie, die ebenfalls Moninckx hieß und in Den Haag ansässig war. Andere Mitglieder, Pieter und Machteld, waren auf die Blumenmalerei spezialisiert. Zu dieser Familie gehörte auch ein gewisser Johannes, der als Maler von Genrebildern und italienischen Landschaften verzeichnet ist, aber dennoch mit unserem Johannes Moninckx identisch sein könnte. Der Johannes aus Den Haag wäre um 1655 geboren. Er wird auch als identisch mit dem Johannes Moninckx angesehen, der in mehreren Dokumenten aus Amsterdam von 1670 bis zu seinem Todesjahr 1714 erwähnt wird. Im Jahre 1670 heiratete er vermutlich Peternella Ruysch, Tochter des berühmten Anatomen Frederick Ruysch und Schwägerin von dessen ebenfalls berühmter Tochter, der Blumenmalerin Rachel Ruysch.
Es sind nur 3 Ölgemälde von Johannes Monincks überliefert (eines davon signiert und datiert 1688). Alte Quellen erwähnen einige Aquarelle. Der Sammler Valerius Roever aus dem 18. Jahrhundert besaß vier Aquarelle von Moninckx, die 1750 zusammen mit dem Rest der Sammlung verkauft wurden. Das Inventar von Petronella de la Court, einem Mitglied der reichen und einflussreichen Leidener Tuchhändlerfamilie, das nach ihrem Tod erstellt wurde, enthielt ein Album mit Zeichnungen von Moninckx. Dazu kommt eine kleine Gruppe von Zeichnungen und Aquarellen anderer Provenienzen. Die vorliegenden 3 Gouachen sind die einzigen erhaltenen und bekannten Blumenstücke dieses Meisters, die in dieser Technik ausgeführt wurden.
Johannes Moninckx, Three Flower Pieces
Gouache on parchment. 39.3 x 31.1 cm; 41.7 x 33.5 cm; 42.5 x 32.3 cm.
Framed under glass.
One signed lower right: J. Moninckx f.

Provenance
French private collection. - Salomon Lilian, London 2003. - Acquired there, since then Swiss private collection.

Few certain documentary facts about the painter of flower still life pictures, Johannes Moninckx, have come down to us. He was probably a member of the family of artists, also called Moninckx, that resided in The Hague. Other members, Pieter and Machteld, specialised in painting flowers. This family included a certain Johannes who is recorded as a painter of genre pieces and Italiante landscapes but who nevertheless might be identical with our Johannes Moninckx. The Johannes from The Hague would have been born around 1655. He is also considered as identical with the Johannes Moninckx who is mentioned in several documents from Amsterdam, dating from 1670 until his year of death, 1714. In 1670 he married presumably Peternella Ruysch, daughter of the famous anatomist Frederick Ruysch and sister in law of the latter´s also celebrated daughther, the flower paintress Rachel Ruysch.
Only three oil paintings by Johannes Monincks are recorded (one signed and dated 1688). Old sources mention some watercolours. The eighteenth century collector Valerius Roever owned four watercolours by Moninckx which were sold in 1750 along with the remainder of the collection. The inventory of Petronella de la Court, a member of the rich and influential Leiden family of cloth merchants, that was drawn up at her death, contained an album that inlcuded drawings by Moninckx. To this might be added a small group of drawings and watercolours with other provenances. The present three gouaches are the only preserved and known flower pieces by this master executad in this technique.

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

Auktionsdatum
Lose: 417
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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