Los

1590

Franz Christoph Janneck, Bacchus und Ariadne auf Naxos, König Oineus schwört Bacchus die Treue

In Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jah...

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Köln
Franz Christoph Janneck, Bacchus und Ariadne auf Naxos, König Oineus schwört Bacchus die Treue
Öl auf Kupfer. Jeweils 40,6 x 49,5 cm.

Provenienz
Slg Glückselig Wien. Versteigerung Wien 11.-13.02.1936, Lot 68 (Etikett auf der Rückseite). - Italienische Privatsammlung

Franz Christoph Janneck wurde 1703 in Graz geboren. Ab 1730 ist er in Wien nachweisbar, danach sind Reisen nach Süddeutschland und Frankfurt dokumentiert. 1740, im Krönungsjahr Maria Theresias, lässt er sich endgültig in Wien nieder, wo er mit Johann Georg Platzer zu den erfolgreichsten Malern der Stadt aufsteigt. Beide Künstler pflegen eine raffinierte Feinmalerei, haben eine Vorliebe für äußerst detailliert modellierte Figuren und Freude an kleinen Stillleben, die sie in ihre Figurenkompositionen einfügen. Janneck und Platzer bevorzugen eine helle, strahlende Farbpalette nach dem Vorbild der höfischen Malerei Frankreichs und werden damit zu den Repräsentanten des Wiener Rokoko par excellence.
Die Bildmotive dieses Gemäldepaares entstammen den Metamorphosen des Ovid, jener unerschöpflichen Fundgrube für sinnlich-frivole Themen aus der antiken Götterwelt, die so beliebt in dieser Epoche waren - darunter vor allem der junge Bacchus, Gott des Weines, der Trauben, der sinnlichen Freuden und der Ekstase.
In beiden Szenen ist er die Hauptfigur. Eine davon schildert die Geschichte von Bacchus und Ariadne auf Naxos. Ariadne, die Tochter von König Minos auf Kreta, hilft Theseus bei seinem Kampf gegen den Minotauros aus den Irrgängen des Labyrinths zu entkommen. Auf dem Rückweg nach Athen entführt Theseus die Prinzessin, verlässt sie jedoch auf Naxos. Dort findet sie Bacchus und verliebt sich in sie. Janneck schildert den Moment der Begegnung des jungen Gottes mit der betrübten Ariadne, in die er sich unmittelbar verliebt. Um sie herum findet ein bacchantisches Treiben statt mit tanzenden Mänaden, Nymphen und bocksbeinigen Satyrn.
Weit weniger bekannt ist zweite Szene, bei der König Oineus Bacchus die Treue schwört. Oineus, König von Pleuron und Kalydon, wurde einst von Bacchus besucht. Dabei erwies sich Oineus sehr gastfreundlich und großzügig, worauf Bacchus ihm einen Rebstock schenkte und ihn im Weinbau unterwies. Oineus bepflanzte danach die Berge Ätoliens mit Weintrauben. Zu seiner Ehre wurde die Pflanze fortan Oineus genannt, wovon sich auch Oinos, die griechische Bezeichnung für Wein, und der Begriff Oenologie ableitet.
Franz Christoph Janneck, Bacchus and Ariadne on Naxos, King Oeneus Swearing Allegiance to Bacchus
Oil on copper. 40.6 x 49.5 cm each.

Provenance
The Glückselig collection, Vienna. Auctioned in Vienna 11-13.02.1936, lot 68 (labelled on the reverse). - Private collection, Italy.

Franz Christoph Janneck was born in Graz in 1703. From 1730 onwards he can be traced to Vienna, after which journeys to southern Germany and Frankfurt are documented. In 1740, the year of Maria Theresa's coronation, he finally settled in Vienna, where he became one of the city's most successful painters together with Johann Georg Platzer. Both artists cultivated a refined style of painting, had a preference for extremely detailed figures and delighted in small still lifes, which they inserted into their figural compositions. Janneck and Platzer both favoured a bright, radiant colour palette inspired by French court painting and thus became the leading representatives of the Rococo in Vienna.
The motifs in this pair of paintings are taken from Ovid's Metamorphoses, that inexhaustible treasure trove of sensual, frivolous themes from the ancient world of the gods that were so popular in this era - above all the tales of the young Bacchus, god of wine, grapes, sensual pleasures and ecstasy.
Bacchus is the main character in both scenes. One painting depicts the story of Bacchus and Ariadne on Naxos. Ariadne, the daughter of King Minos of Crete, helped Theseus escape from the labyrinth after defeating the Minotaur. On his way back to Athens, Theseus abducted the princess but left her stranded on the island of Naxos. It was there that she encountered Bacchus, who immediately fell in love with her. Janneck shows the moment of the young god's first encounter with the afflicted Ariadne, surrounding her with a bustling bacchanalian crowd of dancing maenads, nymphs and buck-legged satyrs.
The second scene, in which King Oineus swears allegiance to Bacchus, is far less well known. Bacchus once visted Oineus, king of Pleuron and Calydon, and was impressed by his hospitality and generosity. In thanks, Bacchus presented him with a vine and instructed him in the art of viticulture, after which Oineus planted the mountains of Aetolia with grapes. In his honour, the plant was henceforth known as oineus, from which oinos, the Greek name for wine, and the term oenology are derived.
Franz Christoph Janneck, Bacchus und Ariadne auf Naxos, König Oineus schwört Bacchus die Treue
Öl auf Kupfer. Jeweils 40,6 x 49,5 cm.

Provenienz
Slg Glückselig Wien. Versteigerung Wien 11.-13.02.1936, Lot 68 (Etikett auf der Rückseite). - Italienische Privatsammlung

Franz Christoph Janneck wurde 1703 in Graz geboren. Ab 1730 ist er in Wien nachweisbar, danach sind Reisen nach Süddeutschland und Frankfurt dokumentiert. 1740, im Krönungsjahr Maria Theresias, lässt er sich endgültig in Wien nieder, wo er mit Johann Georg Platzer zu den erfolgreichsten Malern der Stadt aufsteigt. Beide Künstler pflegen eine raffinierte Feinmalerei, haben eine Vorliebe für äußerst detailliert modellierte Figuren und Freude an kleinen Stillleben, die sie in ihre Figurenkompositionen einfügen. Janneck und Platzer bevorzugen eine helle, strahlende Farbpalette nach dem Vorbild der höfischen Malerei Frankreichs und werden damit zu den Repräsentanten des Wiener Rokoko par excellence.
Die Bildmotive dieses Gemäldepaares entstammen den Metamorphosen des Ovid, jener unerschöpflichen Fundgrube für sinnlich-frivole Themen aus der antiken Götterwelt, die so beliebt in dieser Epoche waren - darunter vor allem der junge Bacchus, Gott des Weines, der Trauben, der sinnlichen Freuden und der Ekstase.
In beiden Szenen ist er die Hauptfigur. Eine davon schildert die Geschichte von Bacchus und Ariadne auf Naxos. Ariadne, die Tochter von König Minos auf Kreta, hilft Theseus bei seinem Kampf gegen den Minotauros aus den Irrgängen des Labyrinths zu entkommen. Auf dem Rückweg nach Athen entführt Theseus die Prinzessin, verlässt sie jedoch auf Naxos. Dort findet sie Bacchus und verliebt sich in sie. Janneck schildert den Moment der Begegnung des jungen Gottes mit der betrübten Ariadne, in die er sich unmittelbar verliebt. Um sie herum findet ein bacchantisches Treiben statt mit tanzenden Mänaden, Nymphen und bocksbeinigen Satyrn.
Weit weniger bekannt ist zweite Szene, bei der König Oineus Bacchus die Treue schwört. Oineus, König von Pleuron und Kalydon, wurde einst von Bacchus besucht. Dabei erwies sich Oineus sehr gastfreundlich und großzügig, worauf Bacchus ihm einen Rebstock schenkte und ihn im Weinbau unterwies. Oineus bepflanzte danach die Berge Ätoliens mit Weintrauben. Zu seiner Ehre wurde die Pflanze fortan Oineus genannt, wovon sich auch Oinos, die griechische Bezeichnung für Wein, und der Begriff Oenologie ableitet.
Franz Christoph Janneck, Bacchus and Ariadne on Naxos, King Oeneus Swearing Allegiance to Bacchus
Oil on copper. 40.6 x 49.5 cm each.

Provenance
The Glückselig collection, Vienna. Auctioned in Vienna 11-13.02.1936, lot 68 (labelled on the reverse). - Private collection, Italy.

Franz Christoph Janneck was born in Graz in 1703. From 1730 onwards he can be traced to Vienna, after which journeys to southern Germany and Frankfurt are documented. In 1740, the year of Maria Theresa's coronation, he finally settled in Vienna, where he became one of the city's most successful painters together with Johann Georg Platzer. Both artists cultivated a refined style of painting, had a preference for extremely detailed figures and delighted in small still lifes, which they inserted into their figural compositions. Janneck and Platzer both favoured a bright, radiant colour palette inspired by French court painting and thus became the leading representatives of the Rococo in Vienna.
The motifs in this pair of paintings are taken from Ovid's Metamorphoses, that inexhaustible treasure trove of sensual, frivolous themes from the ancient world of the gods that were so popular in this era - above all the tales of the young Bacchus, god of wine, grapes, sensual pleasures and ecstasy.
Bacchus is the main character in both scenes. One painting depicts the story of Bacchus and Ariadne on Naxos. Ariadne, the daughter of King Minos of Crete, helped Theseus escape from the labyrinth after defeating the Minotaur. On his way back to Athens, Theseus abducted the princess but left her stranded on the island of Naxos. It was there that she encountered Bacchus, who immediately fell in love with her. Janneck shows the moment of the young god's first encounter with the afflicted Ariadne, surrounding her with a bustling bacchanalian crowd of dancing maenads, nymphs and buck-legged satyrs.
The second scene, in which King Oineus swears allegiance to Bacchus, is far less well known. Bacchus once visted Oineus, king of Pleuron and Calydon, and was impressed by his hospitality and generosity. In thanks, Bacchus presented him with a vine and instructed him in the art of viticulture, after which Oineus planted the mountains of Aetolia with grapes. In his honour, the plant was henceforth known as oineus, from which oinos, the Greek name for wine, and the term oenology are derived.

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

Auktionsdatum
Lose: 417
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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