Los

1893

Richard Wilson, Ein Stauwehr am Po bei Ferrara

In Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jah...

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Richard Wilson, Ein Stauwehr am Po bei Ferrara
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Köln
Richard Wilson, Ein Stauwehr am Po bei Ferrara
Öl auf Leinwand (doubliert). 27 x 27 cm.

Provenienz
Miss P. Woolner. - Agnew & Sons Gallery, London (erworben am 14.11.1938). - Ian Greenlees (1913-1988, erworben am 11.6.1941). - Auktion Christie’s, London, 18.11.1983, Lot 63.

Literatur
William George Constable: Richard Wilson, London 1953, S. 211, Nr. 6, Abb. 98a (als “A sketch without the bluff in the right foreground”).

Runde Darstellung mit dunklen Eckzwickeln; in rundem Rahmenausschnitt gerahmt.
Von der reizvollen Landschaft mit einem Wasserfall am italienischen Fluss Po des walisischen Landschaftsmalers Richard Wilson sind mindestens fünf Versionen bekannt, von denen vier im runden Format gemalt wurden. Bei dem vorliegenden Werk dürfte es sich um eine der früheren Versionen handeln, die vielleicht ursprünglich als vorbereitende Ölskizze gedacht war.
Wilsons Verwendung des Rundformats ist in seinen Gemälden einzigartig und es wurde vermutet, dass ein Gemälde von Gaspard Dughet als Vorbild diente (A. French: Gaspar Dughet called Gaspar Poussin 1615-75, Ausst.-Kat., Kenwood, London, 1980, S. 88-89, Nr. 73).
Das Gemälde, das über eine beeindruckende Provenienz verfügt, befand sich einst im Besitz von Miss P. Woolner, bei der es sich um Phyllis Woolner handeln dürfte, der Tochter des präraffaelitischen Bildhauers Thomas Woolner, die selber als Malerin tätig war. Später gehörte es zur Sammlung von Ian Greenlees (1913-1988) dem Repräsentanten des British Council in Rom und Direktor des British Institute in Florenz, Bagni di Lucca.
Richard Wilson, A Weir on the River Po, near Ferrara
Oil on canvas (relined). 27 x 27 cm.

Provenance
Miss P. Woolner. - Agnew & Sons Gallery, 14th Nov. 1938. - Ian Greenlees, 11th Jun 1941. - Christie’s, London, King street, 18th Nov 1983, lot 63.

Literature
William George Constable: Richard Wilson, London 1953, p. 211, no. 6, pl. 98a (as “A sketch without the bluff in the right foreground”).

Roundel shaped composition with spandrel corners, framed in a circular mount.
A charming Italian landscape representing a waterfall on the river Po, by the Welsh landscape artist and Royal Academist Richard Wilson. At least five versions of this composition are known, of which four are circular in format. Freely executed, bright of colour, and unique in details, such as the angle of the falls - this stands as perhaps one of the earlier versions and something of an exception in Wilson’s autograph oeuvre. It is to be suggested it is perhaps an upgraded preparatory oil-sketch.
Wilson’s use of a small roundel shape is unique in his paintings and it has been suggested that he had a particular prototype by Gaspard Dughet in mind (A. French, Gaspar Dughet called Gaspar Poussin 1615-75, exh. cat., Kenwood, London, 1980, pp. 88-89, no. 73).
Amongst its impressive provenance, it is noted that this painting was once in the possession of Miss P. Woolner - almost certainly Phyllis, daughter of Thomas Woolner, the Pre-Raphaelite sculptor, who was herself a painter. Also subsequently in the Greenlees collection; Ian Greenlees (1913-1988) was Deputy Representative of the British Council, Rome and Director of the British Institute, Florence, Bagni di Lucca.
Richard Wilson, Ein Stauwehr am Po bei Ferrara
Öl auf Leinwand (doubliert). 27 x 27 cm.

Provenienz
Miss P. Woolner. - Agnew & Sons Gallery, London (erworben am 14.11.1938). - Ian Greenlees (1913-1988, erworben am 11.6.1941). - Auktion Christie’s, London, 18.11.1983, Lot 63.

Literatur
William George Constable: Richard Wilson, London 1953, S. 211, Nr. 6, Abb. 98a (als “A sketch without the bluff in the right foreground”).

Runde Darstellung mit dunklen Eckzwickeln; in rundem Rahmenausschnitt gerahmt.
Von der reizvollen Landschaft mit einem Wasserfall am italienischen Fluss Po des walisischen Landschaftsmalers Richard Wilson sind mindestens fünf Versionen bekannt, von denen vier im runden Format gemalt wurden. Bei dem vorliegenden Werk dürfte es sich um eine der früheren Versionen handeln, die vielleicht ursprünglich als vorbereitende Ölskizze gedacht war.
Wilsons Verwendung des Rundformats ist in seinen Gemälden einzigartig und es wurde vermutet, dass ein Gemälde von Gaspard Dughet als Vorbild diente (A. French: Gaspar Dughet called Gaspar Poussin 1615-75, Ausst.-Kat., Kenwood, London, 1980, S. 88-89, Nr. 73).
Das Gemälde, das über eine beeindruckende Provenienz verfügt, befand sich einst im Besitz von Miss P. Woolner, bei der es sich um Phyllis Woolner handeln dürfte, der Tochter des präraffaelitischen Bildhauers Thomas Woolner, die selber als Malerin tätig war. Später gehörte es zur Sammlung von Ian Greenlees (1913-1988) dem Repräsentanten des British Council in Rom und Direktor des British Institute in Florenz, Bagni di Lucca.
Richard Wilson, A Weir on the River Po, near Ferrara
Oil on canvas (relined). 27 x 27 cm.

Provenance
Miss P. Woolner. - Agnew & Sons Gallery, 14th Nov. 1938. - Ian Greenlees, 11th Jun 1941. - Christie’s, London, King street, 18th Nov 1983, lot 63.

Literature
William George Constable: Richard Wilson, London 1953, p. 211, no. 6, pl. 98a (as “A sketch without the bluff in the right foreground”).

Roundel shaped composition with spandrel corners, framed in a circular mount.
A charming Italian landscape representing a waterfall on the river Po, by the Welsh landscape artist and Royal Academist Richard Wilson. At least five versions of this composition are known, of which four are circular in format. Freely executed, bright of colour, and unique in details, such as the angle of the falls - this stands as perhaps one of the earlier versions and something of an exception in Wilson’s autograph oeuvre. It is to be suggested it is perhaps an upgraded preparatory oil-sketch.
Wilson’s use of a small roundel shape is unique in his paintings and it has been suggested that he had a particular prototype by Gaspard Dughet in mind (A. French, Gaspar Dughet called Gaspar Poussin 1615-75, exh. cat., Kenwood, London, 1980, pp. 88-89, no. 73).
Amongst its impressive provenance, it is noted that this painting was once in the possession of Miss P. Woolner - almost certainly Phyllis, daughter of Thomas Woolner, the Pre-Raphaelite sculptor, who was herself a painter. Also subsequently in the Greenlees collection; Ian Greenlees (1913-1988) was Deputy Representative of the British Council, Rome and Director of the British Institute, Florence, Bagni di Lucca.

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

Auktionsdatum
Lose: 417
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

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3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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