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Seltenes Paar Chantilly Deckelterrinen auf Untertellern

In Silber Porzellan Glas

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Seltenes Paar Chantilly Deckelterrinen auf Untertellern
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Köln
Seltenes Paar Chantilly Deckelterrinen auf Untertellern
Weichporzellan/ pâte tendre, Aufglasurdekor in Kakiemon-Polychromie mit schwarzen Konturen, braune Randstreifen. Im Grundriss vierpassig, bemalt mit japanischen Blatt- und Blütenmotiven und einem großen Maikäfer auf allen Geschirrteilen. Eisenrote Marke Posthorn. Ein kurzer restaurierter Vertikalriss durch eine Terrinenseite, kleine Chips an einem Deckelknauf restauriert. Terrine H ca. 10, Teller B ca. 24 cm.
Um 1730/40.

In Frankreich wurde seit 1673 in Rouen Weichporzellan hergestellt, also Porzellane, die im Unterschied zur Produktion in Meissen, kein Kaolin enthielten. Die sogenannte „pâte tendre“ war besonders transluzid, leichter als kaolinhaltige Masse, aber auch weniger hart und resistent im gebrannten Zustand.
Die ersten Porzellanfabriken entstanden im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts in Saint-Cloud, Chantilly und Mennecy, also an Orten, die sich in und um Paris befanden. Das Porzellan von Saint-Cloud wurde schon früh mit Spitzenbordüren in unterglasur aufgetragenem Kobaltblau dekoriert, später kam ein Golddekor hinzu, den Böttgers ehemaliger Mitarbeiter Christoph Conrad Hunger von Meissen über Wien und Venedig nach Frankreich mitbrachte.
Louis Henri de Bourbon, Prince de Condé, der 1725 die Porzellanmanufaktur in Chantilly gründete, liebte asiatisches Porzellan, vor allem aber Stücke der Manufaktur der Kakiemon-Familie aus Arita in Japan. Die Manufakturisten in Chantilly bemühten sich, diese außergewöhnlich präzisen Formen und Dekore peinlich genau zu kopieren, und viele Stücke in internationalen Sammlungen beweisen ihre Meisterschaft.
Mennecy, die letzte dieser früheren Manufakturen, wurde 1734 in der Rue de Charonne in Paris gegründet, von wo aus sie 1748 nach Mennecy und später nach Bourg-La-Reine umzog. Die Formen und Dekore orientierten sich zunächst an den Erzeugnissen aus Saint-Cloud und Chantilly. Später nahm der Einfluss aus Vincennes zu. Bis zur Mitte des Jahrhunderts wurden in diesen drei Fabriken nur wenige Figuren hergestellt, da die pâte tendre nicht formstabil war und stets die Gefahr bestand, dass die Stücke während des Brennvorgangs im Ofen brachen.

Provenienz
Roderick Jellicoe, London.
Europäischer Privatbesitz.

Literatur
Vgl. Le Duc, Porcelaine tendre de Chantilly au XVIIIe siècle. Héritages des manufactures de Rouen, Saint-Cloud et Paris et influences sur les autres manufactures du XVIIIe siècle, Paris 1996, S. 83.
A rare pair of Chantilly porcelain tureens on saucers
Soft paste porcelain vessels decorated with Japonesque motifs. Iron red post horn mark. A short restored vertical crack to the side of one tureen, minor restored chips to one finial. H tureen c. 10, W plate c. 24 cm.
C. 1730/40.

In France, soft paste porcelain, i.e. porcelain that did not contain kaolin, in contrast to that produced in Meissen, had been being made in Rouen since 1673. The so-called "pâte tendre" was particularly translucent and lighter than masses containing kaolin, but also less hard and resistant when fired.
The first French porcelain factories were established in the first third of the 18th century in Saint-Cloud, Chantilly and Mennecy, all located in and around Paris. The porcelain from Saint-Cloud was decorated early on with lace borders in cobalt blue applied under glaze. Later gold decoration was added, which Böttger's former employee Christoph Conrad Hunger brought to France from Meissen via Vienna and Venice.
Louis Henri de Bourbon, Prince de Condé, who founded the porcelain manufactory in Chantilly in 1725, loved Asian porcelain, but especially pieces from the manufactory of the Kakiemon family from Arita in Japan. The Chantilly manufactory sought to copy these extraordinarily precise forms and decorations scrupulously, and many pieces in international collections prove their mastery.
Mennecy, the last of these early manufactories, was founded in 1734 in the Rue de Charonne in Paris, from whence it moved to Mennecy in 1748 and later to Bourg-La-Reine. The forms and decorations were initially based on the products from Saint-Cloud and Chantilly, but the influence from Vincennes increased later. Only very few figures were produced in any of these three factories up until the middle of the century, because the pâte tendre was not especially stable and there was always the danger that the pieces would break during the firing process in the kiln.

Provenance
Roderick Jellicoe, London.
European private ownership.

Literature
Cf. Le Duc, Porcelaine tendre de Chantilly au XVIIIe siècle. Héritages des manufactures de Rouen, Saint-Cloud et Paris et influences sur les autres manufactures du XVIIIe siècle, Paris 1996, p. 83.
Seltenes Paar Chantilly Deckelterrinen auf Untertellern
Weichporzellan/ pâte tendre, Aufglasurdekor in Kakiemon-Polychromie mit schwarzen Konturen, braune Randstreifen. Im Grundriss vierpassig, bemalt mit japanischen Blatt- und Blütenmotiven und einem großen Maikäfer auf allen Geschirrteilen. Eisenrote Marke Posthorn. Ein kurzer restaurierter Vertikalriss durch eine Terrinenseite, kleine Chips an einem Deckelknauf restauriert. Terrine H ca. 10, Teller B ca. 24 cm.
Um 1730/40.

In Frankreich wurde seit 1673 in Rouen Weichporzellan hergestellt, also Porzellane, die im Unterschied zur Produktion in Meissen, kein Kaolin enthielten. Die sogenannte „pâte tendre“ war besonders transluzid, leichter als kaolinhaltige Masse, aber auch weniger hart und resistent im gebrannten Zustand.
Die ersten Porzellanfabriken entstanden im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts in Saint-Cloud, Chantilly und Mennecy, also an Orten, die sich in und um Paris befanden. Das Porzellan von Saint-Cloud wurde schon früh mit Spitzenbordüren in unterglasur aufgetragenem Kobaltblau dekoriert, später kam ein Golddekor hinzu, den Böttgers ehemaliger Mitarbeiter Christoph Conrad Hunger von Meissen über Wien und Venedig nach Frankreich mitbrachte.
Louis Henri de Bourbon, Prince de Condé, der 1725 die Porzellanmanufaktur in Chantilly gründete, liebte asiatisches Porzellan, vor allem aber Stücke der Manufaktur der Kakiemon-Familie aus Arita in Japan. Die Manufakturisten in Chantilly bemühten sich, diese außergewöhnlich präzisen Formen und Dekore peinlich genau zu kopieren, und viele Stücke in internationalen Sammlungen beweisen ihre Meisterschaft.
Mennecy, die letzte dieser früheren Manufakturen, wurde 1734 in der Rue de Charonne in Paris gegründet, von wo aus sie 1748 nach Mennecy und später nach Bourg-La-Reine umzog. Die Formen und Dekore orientierten sich zunächst an den Erzeugnissen aus Saint-Cloud und Chantilly. Später nahm der Einfluss aus Vincennes zu. Bis zur Mitte des Jahrhunderts wurden in diesen drei Fabriken nur wenige Figuren hergestellt, da die pâte tendre nicht formstabil war und stets die Gefahr bestand, dass die Stücke während des Brennvorgangs im Ofen brachen.

Provenienz
Roderick Jellicoe, London.
Europäischer Privatbesitz.

Literatur
Vgl. Le Duc, Porcelaine tendre de Chantilly au XVIIIe siècle. Héritages des manufactures de Rouen, Saint-Cloud et Paris et influences sur les autres manufactures du XVIIIe siècle, Paris 1996, S. 83.
A rare pair of Chantilly porcelain tureens on saucers
Soft paste porcelain vessels decorated with Japonesque motifs. Iron red post horn mark. A short restored vertical crack to the side of one tureen, minor restored chips to one finial. H tureen c. 10, W plate c. 24 cm.
C. 1730/40.

In France, soft paste porcelain, i.e. porcelain that did not contain kaolin, in contrast to that produced in Meissen, had been being made in Rouen since 1673. The so-called "pâte tendre" was particularly translucent and lighter than masses containing kaolin, but also less hard and resistant when fired.
The first French porcelain factories were established in the first third of the 18th century in Saint-Cloud, Chantilly and Mennecy, all located in and around Paris. The porcelain from Saint-Cloud was decorated early on with lace borders in cobalt blue applied under glaze. Later gold decoration was added, which Böttger's former employee Christoph Conrad Hunger brought to France from Meissen via Vienna and Venice.
Louis Henri de Bourbon, Prince de Condé, who founded the porcelain manufactory in Chantilly in 1725, loved Asian porcelain, but especially pieces from the manufactory of the Kakiemon family from Arita in Japan. The Chantilly manufactory sought to copy these extraordinarily precise forms and decorations scrupulously, and many pieces in international collections prove their mastery.
Mennecy, the last of these early manufactories, was founded in 1734 in the Rue de Charonne in Paris, from whence it moved to Mennecy in 1748 and later to Bourg-La-Reine. The forms and decorations were initially based on the products from Saint-Cloud and Chantilly, but the influence from Vincennes increased later. Only very few figures were produced in any of these three factories up until the middle of the century, because the pâte tendre was not especially stable and there was always the danger that the pieces would break during the firing process in the kiln.

Provenance
Roderick Jellicoe, London.
European private ownership.

Literature
Cf. Le Duc, Porcelaine tendre de Chantilly au XVIIIe siècle. Héritages des manufactures de Rouen, Saint-Cloud et Paris et influences sur les autres manufactures du XVIIIe siècle, Paris 1996, p. 83.

Silber Porzellan Glas

Auktionsdatum
Lose: 608
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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folgt

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

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3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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