Los

475

Wildhund mit Hirschkeule. Elfenbein. 1. Hälfte 19. Jh.

In Asiatische Kunst

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Köln
Wildhund mit Hirschkeule. Elfenbein. 1. Hälfte 19. Jh.
Sign. in ovaler Reserve: Rantei
Das magere Tier mit einem zur Seite gewandtem Kopf hält im Maul eine Hirschkeule, fein ausgearbeitete Details des Mauls, der freistehenden Zähne und der Keule sowie der untergeschlagenen dünnen Beine. Pupillen aus braunem Horn.
Rantei ist bekannt für seine Darstellungen von Hasen und Hunden, wobei es sich dabei meist um knuffige, mit einer Sandale, einer awabi oder miteinander spielenden Welpen handelt. Beim vorliegenden Netsuke jedoch sehen wir einen mageren Caniden, der seine Beute — eine abgetrennte Hirschkeule — im Maul festhält. Abgemagert, die Rippen und das Rückgrat unter dem Fell gut sichtbar, kommt durch den stechenden Blick seine Wildheit zum Ausdruck.

Anatomisch nicht eindeutig identifizierbar, lassen die für Hunde untypisch scharfen Backenzähne, das breite Maul und der dicke Schwanz viel eher an einen Wolf (jap. ôkami 狼) denken. Eine weitere Interpretation des vorliegenden Caniden wäre der „Berghund“ (yamainu 山犬), der Hund, der in der japanischen Wildnis lebt.
Vergleichbare Stücke gibt es nur wenige. In der Baur Collection, Genf befindet sich ein Rantei signiertes Netsuke eines eher „hündisch“ aussehenden Wolfs mit langen Fangzähnen, dessen Gier nach Beute in seiner angespannten Haltung zum Ausdruck kommt. Ein Rantei-Netsuke, das den Kampf zwischen Wolf und Hirsch zeigt, bildete Alain Ducros (Netsuke & Sagemono, 1987, Abb. 35 u. 36) ab. Ein stilistisch vergleichbares Stück aus Holz, jedoch ohne Keule wurde bei Lempertz (Auktion 680, Lot 843) im Juni 1992 versteigert.
H 2,6 cm

Gutachten
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt vorhanden

Provenienz
Privatsammlung, Düsseldorf

Literatur
Vgl. einen Rantei signierten Wolf in: Coullery, Newstead, The Baur Collection, Genf 1977, S. 330, Katalognr. C 1057
Vgl. das Rantei signierte Netsuke eines Wolfs, einen Hirsch angreiffend in: Alain Ducros, Netsuke & Sagemono, Granges-Les-Valence, 1987, S. 55 Abb. 35f.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A fine ivory netsuke of a wild dog. First half 19th century
The skinny animal with ferocious looking head turned to the right holds a deer's leg in his mouth, the details all carefully carved, including the teeth. Signed Rantei in an oval reserve. The eye pupils of dark brown horn.
Rantei is known for his depictions of rabbits and dogs, usually being cuddly puppies playing with a sandal, an awabi or with each other. In the present netsuke, however, we see a lean canid holding its prey - a severed leg of venison - in its mouth. Emaciated, the ribs and spine clearly visible under the fur, its ferocity is expressed by the piercing gaze.

Anatomically not clearly identifiable, the sharp molars, broad mouth and thick tail, which are untypical for dogs, make one think much more of a wolf (Jap. ôkami 狼). Another interpretation of the present canid would be the "mountain dog" (yamainu 山犬), the dog that lives in the Japanese wilderness.
Comparable pieces are few. A Rantei signed rather "dog-like" looking wolf with long fangs is housed in the Baur Collection in Geneva, whose greed for prey is expressed in its tense posture. A netsuke by Rantei showing the fight between a wolf and a deer is published by Alain Ducros (Netsuke & Sagemono, 1987, Abb. 35 u. 36). A stylistically comparable piece made of wood but without a haunch was sold at Lempertz (auction 680, lot 843) in June 1992.
Height 2.6 cm

Certificate
Sales permit for the EU internal market available

Provenance
Private collection, Düsseldorf

Literature
Cf. a wolf signed by Rantei in: Coullery, Newstead, The Baur Collection, Geneva 1977, p. 330, catalogue no. C 1057
Cf. a netsuke of a wolf attacking a deer in: Alain Ducros, Netsuke & Sagemono, Granges-Les-Valence, 1987, p. 55 ill. 35f.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Wildhund mit Hirschkeule. Elfenbein. 1. Hälfte 19. Jh.
Sign. in ovaler Reserve: Rantei
Das magere Tier mit einem zur Seite gewandtem Kopf hält im Maul eine Hirschkeule, fein ausgearbeitete Details des Mauls, der freistehenden Zähne und der Keule sowie der untergeschlagenen dünnen Beine. Pupillen aus braunem Horn.
Rantei ist bekannt für seine Darstellungen von Hasen und Hunden, wobei es sich dabei meist um knuffige, mit einer Sandale, einer awabi oder miteinander spielenden Welpen handelt. Beim vorliegenden Netsuke jedoch sehen wir einen mageren Caniden, der seine Beute — eine abgetrennte Hirschkeule — im Maul festhält. Abgemagert, die Rippen und das Rückgrat unter dem Fell gut sichtbar, kommt durch den stechenden Blick seine Wildheit zum Ausdruck.

Anatomisch nicht eindeutig identifizierbar, lassen die für Hunde untypisch scharfen Backenzähne, das breite Maul und der dicke Schwanz viel eher an einen Wolf (jap. ôkami 狼) denken. Eine weitere Interpretation des vorliegenden Caniden wäre der „Berghund“ (yamainu 山犬), der Hund, der in der japanischen Wildnis lebt.
Vergleichbare Stücke gibt es nur wenige. In der Baur Collection, Genf befindet sich ein Rantei signiertes Netsuke eines eher „hündisch“ aussehenden Wolfs mit langen Fangzähnen, dessen Gier nach Beute in seiner angespannten Haltung zum Ausdruck kommt. Ein Rantei-Netsuke, das den Kampf zwischen Wolf und Hirsch zeigt, bildete Alain Ducros (Netsuke & Sagemono, 1987, Abb. 35 u. 36) ab. Ein stilistisch vergleichbares Stück aus Holz, jedoch ohne Keule wurde bei Lempertz (Auktion 680, Lot 843) im Juni 1992 versteigert.
H 2,6 cm

Gutachten
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt vorhanden

Provenienz
Privatsammlung, Düsseldorf

Literatur
Vgl. einen Rantei signierten Wolf in: Coullery, Newstead, The Baur Collection, Genf 1977, S. 330, Katalognr. C 1057
Vgl. das Rantei signierte Netsuke eines Wolfs, einen Hirsch angreiffend in: Alain Ducros, Netsuke & Sagemono, Granges-Les-Valence, 1987, S. 55 Abb. 35f.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A fine ivory netsuke of a wild dog. First half 19th century
The skinny animal with ferocious looking head turned to the right holds a deer's leg in his mouth, the details all carefully carved, including the teeth. Signed Rantei in an oval reserve. The eye pupils of dark brown horn.
Rantei is known for his depictions of rabbits and dogs, usually being cuddly puppies playing with a sandal, an awabi or with each other. In the present netsuke, however, we see a lean canid holding its prey - a severed leg of venison - in its mouth. Emaciated, the ribs and spine clearly visible under the fur, its ferocity is expressed by the piercing gaze.

Anatomically not clearly identifiable, the sharp molars, broad mouth and thick tail, which are untypical for dogs, make one think much more of a wolf (Jap. ôkami 狼). Another interpretation of the present canid would be the "mountain dog" (yamainu 山犬), the dog that lives in the Japanese wilderness.
Comparable pieces are few. A Rantei signed rather "dog-like" looking wolf with long fangs is housed in the Baur Collection in Geneva, whose greed for prey is expressed in its tense posture. A netsuke by Rantei showing the fight between a wolf and a deer is published by Alain Ducros (Netsuke & Sagemono, 1987, Abb. 35 u. 36). A stylistically comparable piece made of wood but without a haunch was sold at Lempertz (auction 680, lot 843) in June 1992.
Height 2.6 cm

Certificate
Sales permit for the EU internal market available

Provenance
Private collection, Düsseldorf

Literature
Cf. a wolf signed by Rantei in: Coullery, Newstead, The Baur Collection, Geneva 1977, p. 330, catalogue no. C 1057
Cf. a netsuke of a wolf attacking a deer in: Alain Ducros, Netsuke & Sagemono, Granges-Les-Valence, 1987, p. 55 ill. 35f.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.

Asiatische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 400
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Für Kunsthaus Lempertz Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)221 9257290.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass nur Registrierungen 24 Stunden vor Beginn der Auktion berücksichtig werden können. 

Please note registrations can only be considered if they are submitted 24 hours prior to the auction.   

AGB

Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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