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2071

Elisabetta Sirani, Madonna in Gebet

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Elisabetta Sirani, Madonna in Gebet
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Köln
Elisabetta Sirani, Madonna in Gebet
Öl auf Leinwand (doubliert). 75 x 62,5 cm.
Signiert und datiert unten rechts auf dem Rand des rechten Ärmels: E.ta SIRANI F. 166(2).

Gutachten
Donatella Biagi Maino, Bologna, 10. Oktober 2022.

Provenienz
1662 für Monsig. Giorgi Vicelegato gemalt. - Belgische Privatsammlung.

Literatur
C. C. Malvasia: Felsina Pittrice. Vite de' Pittori Bolognesi (1678), etc., herausgegeben von G. P. Zanotti, Bologna 1841, Bd. II, S. 397.

Elisabetta Sirani führt die "Madonna im Gebet" im Verzeichnis der von ihr im Jahr 1662 geschaffen Werke auf: "Una B. V. figurata dopo la morte del Figlio in atto tutto mesto, e involta in un panno morello, mezza figura dal naturale, per Monsig. Giorigi Vicelegato" (eine gesegnete Jungfrau, dargestellt nach dem Tod ihres Sohnes, ganz in Trauer, und in ein schwärzliches Tuch gehüllt, Halbfigur nach dem Leben, für Monsig. Giorigi Vicelegato). Die Aufzeichnungen der berühmten Bologneser Künstlerin sind uns durch C. C. Malvasias Bologneser Künsterviten von 1678 überliefert. Es ist das Verdienst von Donatella Biagi Maino, dieses bislang unbekannte Gemälde unter den vielen Mariendarsellungen der Sirani zu identifizieren. Die prominent am Saum des Ärmels angebrachte Signatur mit nicht mehr vollständig lesbarer Datierung 166(2) zeugt von der Bedeutung des Auftrags.

Elisabetta Sirani war es als Mädchen nicht erlaubt, eine Akadmie oder eine andere Kunstschule zu besuchen, um nach dem lebenden Modell zu zeichen. Die Hochbegabte fand aber im Hause ihres Vaters, dem Maler Giovanni Andrea Sirani, reichlich Gelegenheit, sich an Gipsmodellen antiker Statuen, Zeichnungen bedeutender Künstler und Büchern zu schulen. Unterrichtet und gefördert von ihrem Vater, einem Nachfolger Guido Renis, gelangte sie zu internationaler Berühmtheit. Von ihren Zeitgenossen wurde die früh Verstorbene als ein Naturwunder betrachtet. Ihre Gemälde zeichnet, wie vorliegendes Beispiel eindrucksvoll demonstriert, eine große Sensibilität aus. Donatella Biagi Maino schreibt in ihrem Gutachten: "Was diese Maria Mutter Christi so wunderbar nahbar macht, ist der gedämpfte, fast resignierte Ton, den Elisabetta dem Schmerz der Madonna aufgeprägt hat, ein Bild sanfter Schicksalsergebenheit im Bewusstsein einer bevorstehenden Auferstehung."
Elisabetta Sirani, The Virgin at Prayer
Oil on canvas (relined). 75 x 62.5 cm.
Signed and dated lower right on the edge of the right sleeve: E.ta SIRANI F. 166(2).

Certificate
Donatella Biagi Maino, Bologna, 10th October 2022.

Provenance
Painted in 1662 for Monsig. Giorgi Vicelegato. - Belgian private collection.

Literature
C. C. Malvasia: Felsina Pittrice. Vite de' Pittori Bolognesi (1678), etc., published by G. P. Zanotti, Bologna 1841, vol. II, p. 397.

Elisabetta Sirani lists the Madonna at prayer among the works she created in 1662: "Una B. V. figurata dopo la morte del Figlio in atto tutto mesto, e involta in un panno morello, mezza figura dal naturale, per Monsig. Giorigi Vicelegato" (a blessed virgin, depicted after the death of her son, all in mourning, and wrapped in a blackish cloth, half figure after life, for Monsig. Giorigi Vicelegato). The records of the famous Bolognese artist have come down to us through C. C. Malvasia's Bolognese Artists' Vitae of 1678. It is to the credit of Donatella Biagi Maino that this hitherto unknown painting has been identified among Sirani's many depictions of the Virgin. The signature prominently displayed on the hem of the sleeve, with the date 166(2), which is no longer fully legible, testifies to the importance of the commission.


As a girl, Elisabetta Sirani was not allowed to attend an academy or other art school to draw from the living model. However, the highly gifted artist found ample opportunity to train herself at the home of her father, the painter Giovanni Andrea Sirani, using plaster models of antique statues, drawings by important artists and books. Taught and encouraged by her father, a successor of Guido Reni, she achieved international fame. She was regarded as a natural wonder by her contemporaries, but she died at an early age. Her paintings, as this example impressively demonstrates, are characterised by a great sensitivity. Donatella Biagi Maino writes in her expertise: "What makes this Mother Mary so wonderfully approachable is the subdued, almost resigned tone that Elisabetta imprinted on the Madonna's pain, an image of gentle surrender to fate in the awareness of an imminent resurrection".
Elisabetta Sirani, Madonna in Gebet
Öl auf Leinwand (doubliert). 75 x 62,5 cm.
Signiert und datiert unten rechts auf dem Rand des rechten Ärmels: E.ta SIRANI F. 166(2).

Gutachten
Donatella Biagi Maino, Bologna, 10. Oktober 2022.

Provenienz
1662 für Monsig. Giorgi Vicelegato gemalt. - Belgische Privatsammlung.

Literatur
C. C. Malvasia: Felsina Pittrice. Vite de' Pittori Bolognesi (1678), etc., herausgegeben von G. P. Zanotti, Bologna 1841, Bd. II, S. 397.

Elisabetta Sirani führt die "Madonna im Gebet" im Verzeichnis der von ihr im Jahr 1662 geschaffen Werke auf: "Una B. V. figurata dopo la morte del Figlio in atto tutto mesto, e involta in un panno morello, mezza figura dal naturale, per Monsig. Giorigi Vicelegato" (eine gesegnete Jungfrau, dargestellt nach dem Tod ihres Sohnes, ganz in Trauer, und in ein schwärzliches Tuch gehüllt, Halbfigur nach dem Leben, für Monsig. Giorigi Vicelegato). Die Aufzeichnungen der berühmten Bologneser Künstlerin sind uns durch C. C. Malvasias Bologneser Künsterviten von 1678 überliefert. Es ist das Verdienst von Donatella Biagi Maino, dieses bislang unbekannte Gemälde unter den vielen Mariendarsellungen der Sirani zu identifizieren. Die prominent am Saum des Ärmels angebrachte Signatur mit nicht mehr vollständig lesbarer Datierung 166(2) zeugt von der Bedeutung des Auftrags.

Elisabetta Sirani war es als Mädchen nicht erlaubt, eine Akadmie oder eine andere Kunstschule zu besuchen, um nach dem lebenden Modell zu zeichen. Die Hochbegabte fand aber im Hause ihres Vaters, dem Maler Giovanni Andrea Sirani, reichlich Gelegenheit, sich an Gipsmodellen antiker Statuen, Zeichnungen bedeutender Künstler und Büchern zu schulen. Unterrichtet und gefördert von ihrem Vater, einem Nachfolger Guido Renis, gelangte sie zu internationaler Berühmtheit. Von ihren Zeitgenossen wurde die früh Verstorbene als ein Naturwunder betrachtet. Ihre Gemälde zeichnet, wie vorliegendes Beispiel eindrucksvoll demonstriert, eine große Sensibilität aus. Donatella Biagi Maino schreibt in ihrem Gutachten: "Was diese Maria Mutter Christi so wunderbar nahbar macht, ist der gedämpfte, fast resignierte Ton, den Elisabetta dem Schmerz der Madonna aufgeprägt hat, ein Bild sanfter Schicksalsergebenheit im Bewusstsein einer bevorstehenden Auferstehung."
Elisabetta Sirani, The Virgin at Prayer
Oil on canvas (relined). 75 x 62.5 cm.
Signed and dated lower right on the edge of the right sleeve: E.ta SIRANI F. 166(2).

Certificate
Donatella Biagi Maino, Bologna, 10th October 2022.

Provenance
Painted in 1662 for Monsig. Giorgi Vicelegato. - Belgian private collection.

Literature
C. C. Malvasia: Felsina Pittrice. Vite de' Pittori Bolognesi (1678), etc., published by G. P. Zanotti, Bologna 1841, vol. II, p. 397.

Elisabetta Sirani lists the Madonna at prayer among the works she created in 1662: "Una B. V. figurata dopo la morte del Figlio in atto tutto mesto, e involta in un panno morello, mezza figura dal naturale, per Monsig. Giorigi Vicelegato" (a blessed virgin, depicted after the death of her son, all in mourning, and wrapped in a blackish cloth, half figure after life, for Monsig. Giorigi Vicelegato). The records of the famous Bolognese artist have come down to us through C. C. Malvasia's Bolognese Artists' Vitae of 1678. It is to the credit of Donatella Biagi Maino that this hitherto unknown painting has been identified among Sirani's many depictions of the Virgin. The signature prominently displayed on the hem of the sleeve, with the date 166(2), which is no longer fully legible, testifies to the importance of the commission.


As a girl, Elisabetta Sirani was not allowed to attend an academy or other art school to draw from the living model. However, the highly gifted artist found ample opportunity to train herself at the home of her father, the painter Giovanni Andrea Sirani, using plaster models of antique statues, drawings by important artists and books. Taught and encouraged by her father, a successor of Guido Reni, she achieved international fame. She was regarded as a natural wonder by her contemporaries, but she died at an early age. Her paintings, as this example impressively demonstrates, are characterised by a great sensitivity. Donatella Biagi Maino writes in her expertise: "What makes this Mother Mary so wonderfully approachable is the subdued, almost resigned tone that Elisabetta imprinted on the Madonna's pain, an image of gentle surrender to fate in the awareness of an imminent resurrection".

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 165
Lose: 121
Lose: 93
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

 

Vorbesichtigung Preview

Köln Cologne

Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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