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2220

Friedrich Olivier, Die Gattin des Malers Schnorr von Carolsfeld mit Tochter Franca

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Friedrich Olivier, Die Gattin des Malers Schnorr von Carolsfeld mit Tochter Franca
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Köln
Friedrich Olivier, Die Gattin des Malers Schnorr von Carolsfeld mit Tochter Franca
Kreide in Schwarz. 29 x 22,7 cm.
Unter Glas gerahmt.

Auf dem früheren rückwärtigen Karton, der noch vorhanden ist, wurde diese Zeichnung von E. Hanfstängl (wohl der Münchener Kunstverleger Edgar Hanfstängl, 1842-1919) Friedrich Olivier zugeschrieben und die Dargestellte als die „Gattin des Malers Schnorr von Carolsfeld“ identifiziert. Das Mädchen neben ihr wäre dementsprechend ihre Tochter Franca. Friedrich Olivier und Julius Schnorr von Carolsfeld waren verschwägert; sie waren mit den Schwestern Fanny und Maria Heller verheiratet. Zusammen mit der Familie des Bruders Ferdinand Olivier lebten sie ab 1832 in München in einem von Schnorr erbauten Haus Ecke Brienner- und Arcisstraße zusammen. Friedrich Olivier assistierte seit 1831 Schnorr bei dessen von Ludwig I. von Bayern erhaltenen Aufträgen zu den Monumentalfresken in der Münchner Residenz. Aus diesen engen familiären Verhältnissen resultierte eine ganze Reihe von gegenseitigen Bildnissen der jeweiligen Kinder, so hat z.B. Olivier neben den Porträts seiner eigenen Kinder Johanna und Julius von 1846, bereits 1836 auch Franca im Alter von sieben Jahren und ihren Bruder Carl gezeichnet. Später hat Friedrich Olivier Franca, die mit 17 Jahren verstarb, auf dem Totenbett gezeichnet.
Friedrich Olivier, The Wife of the Painter Schnorr von Carolsfeld with Daughter Franca
Black chalk. 29 x 22.7 cm.
Framed under glass.

On the earlier backing card, which still exists, this drawing was attributed to Friedrich Olivier by one E. Hanfstängl (probably the art publisher Edgar Hanfstängl, 1842 Munich - 1919) and the sitter was identified as the "wife of the painter Schnorr von Carolsfeld". The girl next to her would accordingly be her daughter Franca. Friedrich Olivier and Julius Schnorr von Carolsfeld were related by marriage; they were married to the sisters Fanny and Maria Heller. They lived together with the family of their brother Ferdinand Olivier in Munich as of 1832 in a house built by Schnorr on the corner of Briennerstrasse and Arcisstrasse. Friedrich Olivier assisted Schnorr from 1831 onwards with the commissions he received from Ludwig I of Bavaria for the monumental frescoes in the Munich Residenz. These close family relationships resulted in a whole series of portraits of each other's children. For example, in addition to the portraits of his own children Johanna and Julius from 1846, Olivier also drew Franca at the age of seven and her brother Carl as early as 1836. Later, Frederick Olivier drew Franca, who died at the age of 17, on her deathbed.
Friedrich Olivier, Die Gattin des Malers Schnorr von Carolsfeld mit Tochter Franca
Kreide in Schwarz. 29 x 22,7 cm.
Unter Glas gerahmt.

Auf dem früheren rückwärtigen Karton, der noch vorhanden ist, wurde diese Zeichnung von E. Hanfstängl (wohl der Münchener Kunstverleger Edgar Hanfstängl, 1842-1919) Friedrich Olivier zugeschrieben und die Dargestellte als die „Gattin des Malers Schnorr von Carolsfeld“ identifiziert. Das Mädchen neben ihr wäre dementsprechend ihre Tochter Franca. Friedrich Olivier und Julius Schnorr von Carolsfeld waren verschwägert; sie waren mit den Schwestern Fanny und Maria Heller verheiratet. Zusammen mit der Familie des Bruders Ferdinand Olivier lebten sie ab 1832 in München in einem von Schnorr erbauten Haus Ecke Brienner- und Arcisstraße zusammen. Friedrich Olivier assistierte seit 1831 Schnorr bei dessen von Ludwig I. von Bayern erhaltenen Aufträgen zu den Monumentalfresken in der Münchner Residenz. Aus diesen engen familiären Verhältnissen resultierte eine ganze Reihe von gegenseitigen Bildnissen der jeweiligen Kinder, so hat z.B. Olivier neben den Porträts seiner eigenen Kinder Johanna und Julius von 1846, bereits 1836 auch Franca im Alter von sieben Jahren und ihren Bruder Carl gezeichnet. Später hat Friedrich Olivier Franca, die mit 17 Jahren verstarb, auf dem Totenbett gezeichnet.
Friedrich Olivier, The Wife of the Painter Schnorr von Carolsfeld with Daughter Franca
Black chalk. 29 x 22.7 cm.
Framed under glass.

On the earlier backing card, which still exists, this drawing was attributed to Friedrich Olivier by one E. Hanfstängl (probably the art publisher Edgar Hanfstängl, 1842 Munich - 1919) and the sitter was identified as the "wife of the painter Schnorr von Carolsfeld". The girl next to her would accordingly be her daughter Franca. Friedrich Olivier and Julius Schnorr von Carolsfeld were related by marriage; they were married to the sisters Fanny and Maria Heller. They lived together with the family of their brother Ferdinand Olivier in Munich as of 1832 in a house built by Schnorr on the corner of Briennerstrasse and Arcisstrasse. Friedrich Olivier assisted Schnorr from 1831 onwards with the commissions he received from Ludwig I of Bavaria for the monumental frescoes in the Munich Residenz. These close family relationships resulted in a whole series of portraits of each other's children. For example, in addition to the portraits of his own children Johanna and Julius from 1846, Olivier also drew Franca at the age of seven and her brother Carl as early as 1836. Later, Frederick Olivier drew Franca, who died at the age of 17, on her deathbed.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 165
Lose: 121
Lose: 93
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Versand auf Anfrage

Wichtige Informationen

 

Vorbesichtigung Preview

Köln Cologne

Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

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das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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