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Köln
Victor Vasarely, Trid-Bay
Acryl auf Holz 45 x 39 cm. Gerahmt. Signiert "vasarely-". Rückseitig auf dem Holz signiert, datiert, betitelt und beschriftet '"S.SP. "TRID-BAY" 1969 Vasarely-"' sowie mit Maßangaben. - Mit leichten Altersspuren.

Wir danken Pierre Vasarely, Aix-en-Provance, für die Bestätigung der Authentizität der Arbeit per E-Mail vom 09.03.2023.

Provenienz
The J.L. Hudson Gallery, Detroit (mit rückseitigem Aufkleber); The London Arts Group, London (mit rückseitigem Aufkleber); Privatsammlung, Norddeutschland

Der Maler, Grafiker und Bildhauer Victor Vasarely war einer der Initiatoren der Op-Art und der Kinetischen Kunst. Seine im Ursprung von Paul Klee und Sophie Taeuber-Arp inspirierte, konstruktiv-geometrische Abstraktion beruht auf einem standardisierten Formen- und Farbenvokabular mit überraschenden optischen Effekten. Mit diesen Mitteln ruft er beim Betrachter unmittelbare Empfindungen und Erfahrungen über Materie, Raum und Bewegung hervor.
Nach künstlerischen Experimenten mit dem Surrealismus, dem Kubismus, verschiedenen konstruktivistischen Tendenzen und stark kontrastierenden Arbeiten in Schwarz-Weiß, kehrt Vasarely Anfang der 1960er Jahre zur Farbe zurück und entwickelt als seine wichtigste künstlerische Erfindung das „Plastische Alphabet“. Dabei dient ihm das Quadrat als Grundform, die er mit anderen geometrischen Formen, darunter der Kreis, die Ellipse, das Rechteck und die Raute, kombiniert. Mit Hilfe von sechs Grundfarben und ihren helleren oder dunkleren Nuancen werden diese Formen in teils flachen, teils räumlichen Strukturen kontrastreich gestaltet. Dieses Grundmodul bezeichnet er als „plastische Einheit“. Ähnlich den Buchstaben des Alphabets bieten sie ihm scheinbar unendliche Kombinationsmöglichkeiten. Bei der angebotenen, späten Arbeit „Trid-Bay“ arbeitet er in diesem Sinne mit den Farben Blau, Gelb und Olivgrün, mit denen er die optisch-verwirrenden, vor- und zurückspringenden Würfel, Dreiecke und Rauten versieht. Da das Auge des Betrachters unweigerlich nach einem zugrundeliegenden Muster sucht, entstehen auf der Bildfläche Dynamik und räumliche Illusion.
Victor Vasarely, Trid-Bay
Acrylic on panel 45 x 39 cm. Framed. Signed "vasarely-" verso. Signed, dated. titled and inscribed '"S.SP. "TRID-BAY" 1969 Vasarely-"' verso on panel and with dimensions. - With minor traces of age.

We would like to thank Pierre Vasarely, Aix-en-Provance, for confirming the authenticity of this work via e-mail dated 09.03.2023.

Provenance
The J.L. Hudson Gallery, Detroit (label verso); The London Arts Group, London (label verso); Private collection, Northern Germany

The painter, graphic designer and sculptor Victor Vasarely was one of the initiators of Op-Art and Kinetic Art. Originally inspired by Paul Klee and Sophie Taeuber-Arp, his constructive geometric abstraction is based on a standardised vocabulary of shapes and colours with surprising optical effects. With these means, he evokes immediate sensations and experiences of matter, space and movement in the viewer.
Following artistic experiments with Surrealism, Cubism, various Constructivist tendencies and strongly contrasting works in black and white, Vasarely reverts to colour in the early 1960s and developed the “Plastic Alphabet” as his most significant artistic invention. He uses the square as a basic shape, which he combines with other geometric shapes, including the circle, the ellipse, the rectangle, and the rhombus. With the help of six basic colours and their lighter or darker nuances, these forms are designed in partly flat, partly spatial structures rich in contrast. He calls this basic module a “plastic unit”. Similar to the letters of the alphabet, they offer him seemingly endless combination possibilities. In the late work on offer, “Trid-Bay”, he works in this way with the colours blue, yellow, and olive green, with which he combines the optically confusing cubes, triangles and diamonds that alternately protrude and recede. As the viewer’s eye inevitably searches for an underlying pattern, dynamics and spatial illusions appear on the picture surface.
Victor Vasarely, Trid-Bay
Acryl auf Holz 45 x 39 cm. Gerahmt. Signiert "vasarely-". Rückseitig auf dem Holz signiert, datiert, betitelt und beschriftet '"S.SP. "TRID-BAY" 1969 Vasarely-"' sowie mit Maßangaben. - Mit leichten Altersspuren.

Wir danken Pierre Vasarely, Aix-en-Provance, für die Bestätigung der Authentizität der Arbeit per E-Mail vom 09.03.2023.

Provenienz
The J.L. Hudson Gallery, Detroit (mit rückseitigem Aufkleber); The London Arts Group, London (mit rückseitigem Aufkleber); Privatsammlung, Norddeutschland

Der Maler, Grafiker und Bildhauer Victor Vasarely war einer der Initiatoren der Op-Art und der Kinetischen Kunst. Seine im Ursprung von Paul Klee und Sophie Taeuber-Arp inspirierte, konstruktiv-geometrische Abstraktion beruht auf einem standardisierten Formen- und Farbenvokabular mit überraschenden optischen Effekten. Mit diesen Mitteln ruft er beim Betrachter unmittelbare Empfindungen und Erfahrungen über Materie, Raum und Bewegung hervor.
Nach künstlerischen Experimenten mit dem Surrealismus, dem Kubismus, verschiedenen konstruktivistischen Tendenzen und stark kontrastierenden Arbeiten in Schwarz-Weiß, kehrt Vasarely Anfang der 1960er Jahre zur Farbe zurück und entwickelt als seine wichtigste künstlerische Erfindung das „Plastische Alphabet“. Dabei dient ihm das Quadrat als Grundform, die er mit anderen geometrischen Formen, darunter der Kreis, die Ellipse, das Rechteck und die Raute, kombiniert. Mit Hilfe von sechs Grundfarben und ihren helleren oder dunkleren Nuancen werden diese Formen in teils flachen, teils räumlichen Strukturen kontrastreich gestaltet. Dieses Grundmodul bezeichnet er als „plastische Einheit“. Ähnlich den Buchstaben des Alphabets bieten sie ihm scheinbar unendliche Kombinationsmöglichkeiten. Bei der angebotenen, späten Arbeit „Trid-Bay“ arbeitet er in diesem Sinne mit den Farben Blau, Gelb und Olivgrün, mit denen er die optisch-verwirrenden, vor- und zurückspringenden Würfel, Dreiecke und Rauten versieht. Da das Auge des Betrachters unweigerlich nach einem zugrundeliegenden Muster sucht, entstehen auf der Bildfläche Dynamik und räumliche Illusion.
Victor Vasarely, Trid-Bay
Acrylic on panel 45 x 39 cm. Framed. Signed "vasarely-" verso. Signed, dated. titled and inscribed '"S.SP. "TRID-BAY" 1969 Vasarely-"' verso on panel and with dimensions. - With minor traces of age.

We would like to thank Pierre Vasarely, Aix-en-Provance, for confirming the authenticity of this work via e-mail dated 09.03.2023.

Provenance
The J.L. Hudson Gallery, Detroit (label verso); The London Arts Group, London (label verso); Private collection, Northern Germany

The painter, graphic designer and sculptor Victor Vasarely was one of the initiators of Op-Art and Kinetic Art. Originally inspired by Paul Klee and Sophie Taeuber-Arp, his constructive geometric abstraction is based on a standardised vocabulary of shapes and colours with surprising optical effects. With these means, he evokes immediate sensations and experiences of matter, space and movement in the viewer.
Following artistic experiments with Surrealism, Cubism, various Constructivist tendencies and strongly contrasting works in black and white, Vasarely reverts to colour in the early 1960s and developed the “Plastic Alphabet” as his most significant artistic invention. He uses the square as a basic shape, which he combines with other geometric shapes, including the circle, the ellipse, the rectangle, and the rhombus. With the help of six basic colours and their lighter or darker nuances, these forms are designed in partly flat, partly spatial structures rich in contrast. He calls this basic module a “plastic unit”. Similar to the letters of the alphabet, they offer him seemingly endless combination possibilities. In the late work on offer, “Trid-Bay”, he works in this way with the colours blue, yellow, and olive green, with which he combines the optically confusing cubes, triangles and diamonds that alternately protrude and recede. As the viewer’s eye inevitably searches for an underlying pattern, dynamics and spatial illusions appear on the picture surface.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 96
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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