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Aristide Maillol, Baigneuse se coiffant (Femme les deux mains aux cheveux)

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Aristide Maillol, Baigneuse se coiffant (Femme les deux mains aux cheveux)
Bronze. Höhe 37,7 cm. Rückseitig am Sockel unten monogrammiert 'M'. - Mit ebenmäßiger schwarzer Patina, punktuell an wenigen Stellen bronzefarben berieben.

Mit einer Expertise von Ursel Berger, Berlin, vom 22.10.2017.

Provenienz
Privatsammlung Bayern

Literatur
Vgl. u.a. Hans Albert Peters (Hg.), Maillol, Ausst. Kat. Staatliche Kunsthalle Baden-Baden, Stuttgart 1978, Nr. 34 mit Abb.; Stuttgart 1980 (Galerie Valentien), Aristide Maillol. Bronzeskulpturen, S. 17 mit Abb.; Ursel Berger/Jörg Zutter (Hg.), Aristide Maillol, München 1996 (Ausst. Kat. Georg Kolbe-Museum Berlin/ Musée cantonal des Beaux-Arts, Lausanne/ Gerhard Marcks-Haus Bremen/ Städtische Kunsthalle Mannheim 1996/97), Nr. 55 mit Abb., S. 94; Dina Vierny (Hg.), Aristide Maillol, Ausst. Kat. Palais des Congrès Perpignon, Paris 2000, Kat. Nr. 41 mit Farbabb.

Der Guss und auch der Verkauf des schönen Maillol-Aktes „Frau, ihr Haar kämmend“ sind aufs Engste mit dem renommierten Kunsthändler Ambroise Vollard (1866 – 1939) verknüpft. Vermittelt von Edouard Vuillard, wurde Vollard 1902 auf die plastischen Arbeiten des Malers und später hauptsächlich als Bildhauer tätigen Künstlers Aristide Maillol aufmerksam. Im selben Jahr richtete er ihm in seiner Galerie eine erste wichtige Ausstellung aus. Fortan wurde Vollard zum frühen Mentor und Freund des Bildhauers, der ihn dazu anregte, die Terracotten auch in Bronze gießen zu lassen. Dies sollte nur eine seiner Initiativen sein, um den Bildhauer finanziell zu unterstützen und sein Werk bekannt zu machen. Wie Ursel Berger in ihrem Gutachten schreibt, gehörte die angebotene Statuette zu den Plastiken, die Maillol um 1905 an Vollard verkaufte. In dem 1905 geschlossenen Vertrag zwischen dem Bildhauer und seinem Kunsthändler ist sie – mit größter Wahrscheinlichkeit – als ‚femme les deux mains aux cheveaux‘ aufgeführt und mit dem Editionsrecht ‚avec le droit d’édition et de reproduction‘ versehen. Aus den zu großen Teilen erhaltenen Geschäftspapieren der Galerie Vollard, den „Fonds Vollard“, geht hervor, dass er seine Bronzen im Zeitraum von 1909 bis in die 1930er Jahre in der renommierten Pariser Gießerei von Florentin Godard hat gießen lassen (Expertise Ursel Berger, Berlin 22.10.2017).
Die „Baigneuse se coiffant“ aus der Edition von Vollard gehört zu einer Folge früher Kleinplastiken Maillols, die bei seinen zeitgenössischen Sammlern sehr gefragt waren. In ihrer Haltung mit den Händen das Haar ordnend, erinnert sie auch an die zahlreichen "Badenden" von Edgar Degas.
Aristide Maillol, Baigneuse se coiffant (Femme les deux mains aux cheveux)
Bronze. Height 37.7 cm. Monogrammed 'M' on the lower back of the plinth. - With even black patina, few areas with bronze-coloured rubbing.

With an expert report by Ursel Berger, Berlin, dated 22 October 2017.

Provenance
Private collection, Bavaria

Literature
Cf. among others Hans Albert Peters (ed.), Maillol, exhib. cat. Staatliche Kunsthalle Baden-Baden, Stuttgart 1978, no. 34 with illus.; Stuttgart 1980 (Galerie Valentien), Aristide Maillol. Bronzeskulpturen, p. 17 with illus.; Ursel Berger/Jörg Zutter (eds.), Aristide Maillol, Munich 1996 (exhib. cat. Georg Kolbe-Museum Berlin/ Musée cantonal des Beaux-Arts, Lausanne/ Gerhard Marcks-Haus Bremen/ Städtische Kunsthalle Mannheim 1996/97), no. 55 with illus., p. 94; Dina Vierny (ed.), Aristide Maillol, exhib. cat. Palais des Congrès Perpignon, Paris 2000, cat. no. 41 with colour illus.

The cast and sale of the beautiful Maillol nude “Frau, ihr Haar ordnend” are intimately linked with the renowned art dealer Ambroise Vollard (1866–1939). In 1902 Edouard Vuillard drew Vollard’s attention to the sculptural works of the painter Aristide Maillol, who later primarily worked as a sculptor. That same year, Vollard organised an initial important exhibition for him in his gallery. From that moment, Vollard became the sculptor’s early mentor and friend, encouraging him to also have the terracottas cast in bronze. As it would turn out, this was just an initiative to support the sculptor financially and make his work better known. As Ursel Berger writes in her expert report, the statuette offered here was among the sculptures Maillol sold to Vollard around 1905. In the contract between the sculptor and art dealer signed in 1905, it is – with the greatest likelihood – listed as “femme les deux mains aux cheveaux” and – as with the other statues – the right to produce editions is also transferred: “avec le droit d’édition et de reproduction”. The largely preserved commercial papers of the Galerie Vollard, the “Fonds Vollard”, indicate that he had his bronzes cast in the renowned Parisian foundry of Florentin Godard during the period from 1909 until into the 1930s (Expert report of Ursel Berger, Berlin, 22 October 2017).
The “Baigneuse se coiffant” from the edition of Vollard is part of a series of early statuettes by Maillol which were in great demand among his contemporary collectors. In her pose featuring her hands binding her hair, it is also recalls numerous nudes viewed from behind by Edgar Degas.
Aristide Maillol, Baigneuse se coiffant (Femme les deux mains aux cheveux)
Bronze. Höhe 37,7 cm. Rückseitig am Sockel unten monogrammiert 'M'. - Mit ebenmäßiger schwarzer Patina, punktuell an wenigen Stellen bronzefarben berieben.

Mit einer Expertise von Ursel Berger, Berlin, vom 22.10.2017.

Provenienz
Privatsammlung Bayern

Literatur
Vgl. u.a. Hans Albert Peters (Hg.), Maillol, Ausst. Kat. Staatliche Kunsthalle Baden-Baden, Stuttgart 1978, Nr. 34 mit Abb.; Stuttgart 1980 (Galerie Valentien), Aristide Maillol. Bronzeskulpturen, S. 17 mit Abb.; Ursel Berger/Jörg Zutter (Hg.), Aristide Maillol, München 1996 (Ausst. Kat. Georg Kolbe-Museum Berlin/ Musée cantonal des Beaux-Arts, Lausanne/ Gerhard Marcks-Haus Bremen/ Städtische Kunsthalle Mannheim 1996/97), Nr. 55 mit Abb., S. 94; Dina Vierny (Hg.), Aristide Maillol, Ausst. Kat. Palais des Congrès Perpignon, Paris 2000, Kat. Nr. 41 mit Farbabb.

Der Guss und auch der Verkauf des schönen Maillol-Aktes „Frau, ihr Haar kämmend“ sind aufs Engste mit dem renommierten Kunsthändler Ambroise Vollard (1866 – 1939) verknüpft. Vermittelt von Edouard Vuillard, wurde Vollard 1902 auf die plastischen Arbeiten des Malers und später hauptsächlich als Bildhauer tätigen Künstlers Aristide Maillol aufmerksam. Im selben Jahr richtete er ihm in seiner Galerie eine erste wichtige Ausstellung aus. Fortan wurde Vollard zum frühen Mentor und Freund des Bildhauers, der ihn dazu anregte, die Terracotten auch in Bronze gießen zu lassen. Dies sollte nur eine seiner Initiativen sein, um den Bildhauer finanziell zu unterstützen und sein Werk bekannt zu machen. Wie Ursel Berger in ihrem Gutachten schreibt, gehörte die angebotene Statuette zu den Plastiken, die Maillol um 1905 an Vollard verkaufte. In dem 1905 geschlossenen Vertrag zwischen dem Bildhauer und seinem Kunsthändler ist sie – mit größter Wahrscheinlichkeit – als ‚femme les deux mains aux cheveaux‘ aufgeführt und mit dem Editionsrecht ‚avec le droit d’édition et de reproduction‘ versehen. Aus den zu großen Teilen erhaltenen Geschäftspapieren der Galerie Vollard, den „Fonds Vollard“, geht hervor, dass er seine Bronzen im Zeitraum von 1909 bis in die 1930er Jahre in der renommierten Pariser Gießerei von Florentin Godard hat gießen lassen (Expertise Ursel Berger, Berlin 22.10.2017).
Die „Baigneuse se coiffant“ aus der Edition von Vollard gehört zu einer Folge früher Kleinplastiken Maillols, die bei seinen zeitgenössischen Sammlern sehr gefragt waren. In ihrer Haltung mit den Händen das Haar ordnend, erinnert sie auch an die zahlreichen "Badenden" von Edgar Degas.
Aristide Maillol, Baigneuse se coiffant (Femme les deux mains aux cheveux)
Bronze. Height 37.7 cm. Monogrammed 'M' on the lower back of the plinth. - With even black patina, few areas with bronze-coloured rubbing.

With an expert report by Ursel Berger, Berlin, dated 22 October 2017.

Provenance
Private collection, Bavaria

Literature
Cf. among others Hans Albert Peters (ed.), Maillol, exhib. cat. Staatliche Kunsthalle Baden-Baden, Stuttgart 1978, no. 34 with illus.; Stuttgart 1980 (Galerie Valentien), Aristide Maillol. Bronzeskulpturen, p. 17 with illus.; Ursel Berger/Jörg Zutter (eds.), Aristide Maillol, Munich 1996 (exhib. cat. Georg Kolbe-Museum Berlin/ Musée cantonal des Beaux-Arts, Lausanne/ Gerhard Marcks-Haus Bremen/ Städtische Kunsthalle Mannheim 1996/97), no. 55 with illus., p. 94; Dina Vierny (ed.), Aristide Maillol, exhib. cat. Palais des Congrès Perpignon, Paris 2000, cat. no. 41 with colour illus.

The cast and sale of the beautiful Maillol nude “Frau, ihr Haar ordnend” are intimately linked with the renowned art dealer Ambroise Vollard (1866–1939). In 1902 Edouard Vuillard drew Vollard’s attention to the sculptural works of the painter Aristide Maillol, who later primarily worked as a sculptor. That same year, Vollard organised an initial important exhibition for him in his gallery. From that moment, Vollard became the sculptor’s early mentor and friend, encouraging him to also have the terracottas cast in bronze. As it would turn out, this was just an initiative to support the sculptor financially and make his work better known. As Ursel Berger writes in her expert report, the statuette offered here was among the sculptures Maillol sold to Vollard around 1905. In the contract between the sculptor and art dealer signed in 1905, it is – with the greatest likelihood – listed as “femme les deux mains aux cheveaux” and – as with the other statues – the right to produce editions is also transferred: “avec le droit d’édition et de reproduction”. The largely preserved commercial papers of the Galerie Vollard, the “Fonds Vollard”, indicate that he had his bronzes cast in the renowned Parisian foundry of Florentin Godard during the period from 1909 until into the 1930s (Expert report of Ursel Berger, Berlin, 22 October 2017).
The “Baigneuse se coiffant” from the edition of Vollard is part of a series of early statuettes by Maillol which were in great demand among his contemporary collectors. In her pose featuring her hands binding her hair, it is also recalls numerous nudes viewed from behind by Edgar Degas.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 96
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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