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Gerhard Marcks, Alcina II - Bild 1 aus 3
Gerhard Marcks, Alcina II - Bild 2 aus 3
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Köln
Gerhard Marcks, Alcina II
Bronzeplastik. Höhe 106,3 cm. Rechts am Rocksaum das Künstlersignum und hinten unten der Gießerstempel "H.NOACK BERLIN". - Mit schöner dunkelbrauner, teils grünlicher Patina.

Rudloff 291; Gerhard Marcks Werktagebuch Gips/Bronze 139

Provenienz
Galerie Hoffmann, Hamburg; Privatsammlung Niedersachsen

Literatur
Walter Passarge, Gerhard Marcks, in: Der Standpunkt, 1947. Heft 6/7, S. 25; Adolf Rieth, Gerhard Marcks, Recklinghausen 1959, S. 13; Othmar Metzger, Zu den Bildwerken von Gerhard Marcks, in: Gerhard Marcks, Ausst. Kat. Wallraf Richartz-Museum, Köln 1964, S. 12 f.; Günter Busch, Der Bildhauer Gerhard Marcks, in: Universitas, 1965, Jg. 20, Abb. S. 831; Gerhard Marcks und die Antike, mit Texten von Rudolf Blaum, Martina Rudloff u. a., Bremen 1993, S. 62

Die im Kunsthandel äußerst seltene Plastik „Alcina II“ von Gerhard Marcks entstand 1934 in zwei leicht variierten Fassungen. Während die Figur in der ersten Version die Haare zusammengebunden und ein gerade fallendes Kleid trägt, zeigt „Alcina II“ offenes Haar und ein Kleid mit durchmodelliertem und faltenreichem Rock. Im Hinblick auf die Konzeption der Figur mit Stand- und Spielbein, aufrechter Haltung und zurückgenommenem Ausdruck dokumentiert sie die Auseinandersetzung mit der griechischen Plastik. Dies ist kein Zufall, denn Marcks war zeitlebens fasziniert von der griechischen Kultur und reiste erstmals 1928 mit dem Archäologen Herbert Koch (1880-1960) nach Griechenland. Die dort gesammelten Eindrücke lieferten ihm lange Zeit maßgebliche Impulse für sein figürliches Schaffen. Auch „Alcina II“ zeugt durch ihren strengen Stil vom Einfluss durch die klassisch-griechische Figurenauffassung.
Für den Kopf der Figur stand Marcks die Künstlerin Trude Jalowetz (1910-1976) Modell. Sie war Schülerin der Webklasse an der Kunstgewerbeschule Burg Giebichenstein, an der Marcks als stellvertretender Direktor tätig war. Als sie und ihr Mann aufgrund ihrer jüdischen Herkunft emigrieren mussten, besuchte Marcks sie 1934 im holländischen Putten. Dort dürfte auch die vorbereitende, 1934 datierte Modellstudie (Hessisches Landesmuseum Darmstadt) entstanden sein.
Gerhard Marcks, Alcina II
Bronze. Height 106.3 cm. With artist's signum on the hem of the dress on the right and foundry mark "H.NOACK BERLIN" on the lower back. - With fine dark brown, partially greenish, patina.

Rudloff 291; Gerhard Marcks works diary plaster/bronze 139

Provenance
Galerie Hoffmann, Hamburg; Private collection, Lower Saxony

Literature
Walter Passarge, Gerhard Marcks, in: Der Standpunkt, 1947. issue 6/7, p. 25; Adolf Rieth, Gerhard Marcks, Recklinghausen 1959, p. 13; Othmar Metzger, Zu den Bildwerken von Gerhard Marcks, in: Gerhard Marcks, exhib. cat. Wallraf Richartz-Museum, Cologne 1964, p. 12 f.; Günter Busch, Der Bildhauer Gerhard Marcks, in: Universitas, 1965, year 20, fig. p. 831; Gerhard Marcks und die Antike, with texts by Rudolf Blaum, Martina Rudloff i. a., Bremen 1993, p. 62

Gerhard Marck’s sculpture “Alcina II”, which was created in 1934 in two slightly varied versions, is extremely rare on the art market. While the hair of the first version’s figure is bound together and her dress falls in straight lines, “Alcina II” has her hair open and the skirt of her dress is modelled in detail, including numerous folds. With regard to the figural conception featuring a supporting and a free leg, erect posture and reserved expression, it documents the artist’s engagement with Greek sculpture. This is no coincidence, since Marcks was fascinated with Greek culture throughout his life and had travelled to Greece for the first time in 1928, with the archaeologist Herbert Koch (1880–1960). The impressions he gathered there provided decisive impulses for his figural work for a long time. With its austere style, “Alcina II” also testifies to his influence through the classical Greek approach to the figure.
The artist Trude Jalowetz (1910–1976) served as Marcks’s model for the figure’s head. She was a student in the weaving class at the Burg Giebichenstein school of applied arts, where Marcks worked as deputy director. After she and her husband had to emigrate due to their Jewish ancestry, Marcks visited them in the Dutch town of Putten in 1934. That is probably also where the preparatory model study (Hessisches Landesmuseum Darmstadt), dated 25 February 1934, was created.
Gerhard Marcks, Alcina II
Bronzeplastik. Höhe 106,3 cm. Rechts am Rocksaum das Künstlersignum und hinten unten der Gießerstempel "H.NOACK BERLIN". - Mit schöner dunkelbrauner, teils grünlicher Patina.

Rudloff 291; Gerhard Marcks Werktagebuch Gips/Bronze 139

Provenienz
Galerie Hoffmann, Hamburg; Privatsammlung Niedersachsen

Literatur
Walter Passarge, Gerhard Marcks, in: Der Standpunkt, 1947. Heft 6/7, S. 25; Adolf Rieth, Gerhard Marcks, Recklinghausen 1959, S. 13; Othmar Metzger, Zu den Bildwerken von Gerhard Marcks, in: Gerhard Marcks, Ausst. Kat. Wallraf Richartz-Museum, Köln 1964, S. 12 f.; Günter Busch, Der Bildhauer Gerhard Marcks, in: Universitas, 1965, Jg. 20, Abb. S. 831; Gerhard Marcks und die Antike, mit Texten von Rudolf Blaum, Martina Rudloff u. a., Bremen 1993, S. 62

Die im Kunsthandel äußerst seltene Plastik „Alcina II“ von Gerhard Marcks entstand 1934 in zwei leicht variierten Fassungen. Während die Figur in der ersten Version die Haare zusammengebunden und ein gerade fallendes Kleid trägt, zeigt „Alcina II“ offenes Haar und ein Kleid mit durchmodelliertem und faltenreichem Rock. Im Hinblick auf die Konzeption der Figur mit Stand- und Spielbein, aufrechter Haltung und zurückgenommenem Ausdruck dokumentiert sie die Auseinandersetzung mit der griechischen Plastik. Dies ist kein Zufall, denn Marcks war zeitlebens fasziniert von der griechischen Kultur und reiste erstmals 1928 mit dem Archäologen Herbert Koch (1880-1960) nach Griechenland. Die dort gesammelten Eindrücke lieferten ihm lange Zeit maßgebliche Impulse für sein figürliches Schaffen. Auch „Alcina II“ zeugt durch ihren strengen Stil vom Einfluss durch die klassisch-griechische Figurenauffassung.
Für den Kopf der Figur stand Marcks die Künstlerin Trude Jalowetz (1910-1976) Modell. Sie war Schülerin der Webklasse an der Kunstgewerbeschule Burg Giebichenstein, an der Marcks als stellvertretender Direktor tätig war. Als sie und ihr Mann aufgrund ihrer jüdischen Herkunft emigrieren mussten, besuchte Marcks sie 1934 im holländischen Putten. Dort dürfte auch die vorbereitende, 1934 datierte Modellstudie (Hessisches Landesmuseum Darmstadt) entstanden sein.
Gerhard Marcks, Alcina II
Bronze. Height 106.3 cm. With artist's signum on the hem of the dress on the right and foundry mark "H.NOACK BERLIN" on the lower back. - With fine dark brown, partially greenish, patina.

Rudloff 291; Gerhard Marcks works diary plaster/bronze 139

Provenance
Galerie Hoffmann, Hamburg; Private collection, Lower Saxony

Literature
Walter Passarge, Gerhard Marcks, in: Der Standpunkt, 1947. issue 6/7, p. 25; Adolf Rieth, Gerhard Marcks, Recklinghausen 1959, p. 13; Othmar Metzger, Zu den Bildwerken von Gerhard Marcks, in: Gerhard Marcks, exhib. cat. Wallraf Richartz-Museum, Cologne 1964, p. 12 f.; Günter Busch, Der Bildhauer Gerhard Marcks, in: Universitas, 1965, year 20, fig. p. 831; Gerhard Marcks und die Antike, with texts by Rudolf Blaum, Martina Rudloff i. a., Bremen 1993, p. 62

Gerhard Marck’s sculpture “Alcina II”, which was created in 1934 in two slightly varied versions, is extremely rare on the art market. While the hair of the first version’s figure is bound together and her dress falls in straight lines, “Alcina II” has her hair open and the skirt of her dress is modelled in detail, including numerous folds. With regard to the figural conception featuring a supporting and a free leg, erect posture and reserved expression, it documents the artist’s engagement with Greek sculpture. This is no coincidence, since Marcks was fascinated with Greek culture throughout his life and had travelled to Greece for the first time in 1928, with the archaeologist Herbert Koch (1880–1960). The impressions he gathered there provided decisive impulses for his figural work for a long time. With its austere style, “Alcina II” also testifies to his influence through the classical Greek approach to the figure.
The artist Trude Jalowetz (1910–1976) served as Marcks’s model for the figure’s head. She was a student in the weaving class at the Burg Giebichenstein school of applied arts, where Marcks worked as deputy director. After she and her husband had to emigrate due to their Jewish ancestry, Marcks visited them in the Dutch town of Putten in 1934. That is probably also where the preparatory model study (Hessisches Landesmuseum Darmstadt), dated 25 February 1934, was created.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 96
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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