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Köln

Massimo Campigli, La Sposa
Freskomalerei, 1954 von der Wand abgenommen und auf Leinwand montiert. 101 x 66 cm. Gerahmt. Unten rechts schwer leserlich braun signiert '[...]AMPIGLI'. Der Rahmen rückseitig mit dem alten Etikett des Rahmenmachers Egisto Marconi, Bottega d'Arte Mailand. - In altersgemässem Zustand, mit restaurierten Rissen.

Mit einer Foto-Bestätigung von Massimo Campigli, Mercurio, Mailand, vom 28.6.1968.

Provenienz
Sammlung Castellano, Mailand; Gino Moro, Maler, Mailand (vom Vorbesitzer erworben 1954); Privatsammlung Schweiz

Ästhetisch ist das Werk Massimo Campiglis klar in der Antike beheimatet; bereits die Ölmalerei mutet in rauer Oberfläche und summarischem Strich wie Freskomalerei an.
So unterscheidet sich das angebotene Fresko „La Sposa“ von 1938 – vermutlich aus einem Wohnhaus stammend – nicht grundlegend von seinen Ölgemälden, sondern erscheint im Werkzusammenhang schlüssig. Auch motivisch zeigen sich die Figuren Campiglis zeitlos, antikisch.
1933 unterzeichnet Campigli das „Manifesto della Pittura Murale” und widmet sich in den Folgejahren verstärkt der Wandmalerei im Zuge von öffentlichen Aufträgen und Wettbewerben, wie beispielsweise dem heute nicht mehr existenten Gemälde „Le Madri, le Contadine, le lavoratrice“ für die 5. Triennale in Mailand oder dem großflächigen Fresko im Palazzo Liviano in Padua, das in den Jahren 1936 bis 1941 entsteht. Im Zusammenhang mit einem früheren Auftrag äußert sich Campigli sinngemäß: „Mein Fresko repräsentiert eine idealisierte Form von Italiens Grundlagen, bevölkert von antiken Objekten, Monumenten und aufgetürmten Hinterlassenschaften.“ (vgl. Ausst. Kat. Post Zang Tumb Tuum. Art, Life, Politics. Italia 1918-1943, Mailand 2018, S. 334, S. 463).
Die Anverwandlung des antiken Lebens als Grundlage für das moderne wird in unserem Fresko „La Sposa“ – die Braut – augenfällig, scheint sich dieses doch direkt auf das Wandgemälde die „Hochzeit von Hera und Zeus“ aus dem 1824 entdeckten „Haus des tragischen Dichters“ in Pompeji zu beziehen (s. Vergleichsabbildung). Die im Allgemeinen mit Heirat und holder Weiblichkeit assoziierte Göttin Hera wird hier gleichsam präsentiert und dem künftigen Ehemann an die Hand gegeben. Ähnlichkeit in Gestus, Haltung und Blick zu unserer „Sposa“ sind eklatant. Das antike Gemälde dürfte Campigli aus dem Archäologischen Museum Neapel, wohin viele aus dem Bildprogramm gelösten pompejanischen Fresken verbracht wurden, bekannt gewesen sein. Im Rückgriff auf die antike Malerei findet Campigli zu einer modernen Form, den feierlichen Moment der Hochzeit zu zelebrieren und im Wandgemälde festzuhalten.

Massimo Campigli, La Sposa
Fresco painting, removed from the wall in 1954 and mounted on canvas. 101 x 66 cm. Framed. Indistinctly signed '[...] AMPIGLI' in brown lower right. With label of the frame maker Egisto Marconi, Bottega d'Arte Milan, on the back of the frame. - In age-appropriate condition, with restored cracks.

With a photo-confirmation by Massimo Campigli, Mercurio, Milan, dated 28 June 1968.

Provenance
Castellano collection, Milan; Gino Moro, painter, Milan (acquired from the previous owner in 1954); Private collection, Switzerland

Aesthetically, Massimo Campigli’s work is clearly rooted in the ancient world; with their rough surface and summary brushstroke, even his oil paintings are suggestive of frescoes.
Thus, the work offered here – the 1938 fresco “La Sposa”, which presumably came from a residential building – does not fundamentally differ from his oil paintings and, instead, seems logical within the context of his oeuvre. Campigli’s figures also appear timeless and antique in terms of their motifs.
In 1933 Campigli signed the “Manifesto della Pittura Murale”, and in the years that followed he increasingly dedicated himself to working on murals in response to public commissions and competitions, such as the no longer existent painting “Le Madri, le Contadine, le Lavoratrice” for the 5th Milan triennial or the expansive fresco in Padua’s Palazzo Liviano, created from 1936 to 1941. In connection with an earlier commission, Campigli commented in this sense: “My fresco represents an idealised form of Italy’s foundations, populated with ancient objects, monuments and piles of heritage” (see exh. cat. Post Zang Tumb Tuum. Art, Life, Politics. Italia 1918–1943, Milan 2018, p. 334, p. 463).
The assimilation of ancient life as a foundation for modernity is striking in our fresco “La Sposa” (The Bride): it seems to refer directly to the wall painting “Wedding of Zeus and Hera” from the “House of the Tragic Poet” discovered in Pompeii in 1824 (see comparative ill.). Here the goddess Hera, generally associated with marriage and elegant femininity, is presented to her future husband and given into his hands, so to speak. The similarities with our “Sposa” in terms of gesture, pose and gaze are unmistakable. The ancient painting was probably familiar to Campigli from the archaeological museum in Naples, which is where many of the Pompeian frescoes were brought after being removed from the context of their pictorial programmes. Recurring back to ancient painting, Campigli found a modern form to celebrate the festive moment of the wedding and capture it in his mural.

Massimo Campigli, La Sposa
Freskomalerei, 1954 von der Wand abgenommen und auf Leinwand montiert. 101 x 66 cm. Gerahmt. Unten rechts schwer leserlich braun signiert '[...]AMPIGLI'. Der Rahmen rückseitig mit dem alten Etikett des Rahmenmachers Egisto Marconi, Bottega d'Arte Mailand. - In altersgemässem Zustand, mit restaurierten Rissen.

Mit einer Foto-Bestätigung von Massimo Campigli, Mercurio, Mailand, vom 28.6.1968.

Provenienz
Sammlung Castellano, Mailand; Gino Moro, Maler, Mailand (vom Vorbesitzer erworben 1954); Privatsammlung Schweiz

Ästhetisch ist das Werk Massimo Campiglis klar in der Antike beheimatet; bereits die Ölmalerei mutet in rauer Oberfläche und summarischem Strich wie Freskomalerei an.
So unterscheidet sich das angebotene Fresko „La Sposa“ von 1938 – vermutlich aus einem Wohnhaus stammend – nicht grundlegend von seinen Ölgemälden, sondern erscheint im Werkzusammenhang schlüssig. Auch motivisch zeigen sich die Figuren Campiglis zeitlos, antikisch.
1933 unterzeichnet Campigli das „Manifesto della Pittura Murale” und widmet sich in den Folgejahren verstärkt der Wandmalerei im Zuge von öffentlichen Aufträgen und Wettbewerben, wie beispielsweise dem heute nicht mehr existenten Gemälde „Le Madri, le Contadine, le lavoratrice“ für die 5. Triennale in Mailand oder dem großflächigen Fresko im Palazzo Liviano in Padua, das in den Jahren 1936 bis 1941 entsteht. Im Zusammenhang mit einem früheren Auftrag äußert sich Campigli sinngemäß: „Mein Fresko repräsentiert eine idealisierte Form von Italiens Grundlagen, bevölkert von antiken Objekten, Monumenten und aufgetürmten Hinterlassenschaften.“ (vgl. Ausst. Kat. Post Zang Tumb Tuum. Art, Life, Politics. Italia 1918-1943, Mailand 2018, S. 334, S. 463).
Die Anverwandlung des antiken Lebens als Grundlage für das moderne wird in unserem Fresko „La Sposa“ – die Braut – augenfällig, scheint sich dieses doch direkt auf das Wandgemälde die „Hochzeit von Hera und Zeus“ aus dem 1824 entdeckten „Haus des tragischen Dichters“ in Pompeji zu beziehen (s. Vergleichsabbildung). Die im Allgemeinen mit Heirat und holder Weiblichkeit assoziierte Göttin Hera wird hier gleichsam präsentiert und dem künftigen Ehemann an die Hand gegeben. Ähnlichkeit in Gestus, Haltung und Blick zu unserer „Sposa“ sind eklatant. Das antike Gemälde dürfte Campigli aus dem Archäologischen Museum Neapel, wohin viele aus dem Bildprogramm gelösten pompejanischen Fresken verbracht wurden, bekannt gewesen sein. Im Rückgriff auf die antike Malerei findet Campigli zu einer modernen Form, den feierlichen Moment der Hochzeit zu zelebrieren und im Wandgemälde festzuhalten.

Massimo Campigli, La Sposa
Fresco painting, removed from the wall in 1954 and mounted on canvas. 101 x 66 cm. Framed. Indistinctly signed '[...] AMPIGLI' in brown lower right. With label of the frame maker Egisto Marconi, Bottega d'Arte Milan, on the back of the frame. - In age-appropriate condition, with restored cracks.

With a photo-confirmation by Massimo Campigli, Mercurio, Milan, dated 28 June 1968.

Provenance
Castellano collection, Milan; Gino Moro, painter, Milan (acquired from the previous owner in 1954); Private collection, Switzerland

Aesthetically, Massimo Campigli’s work is clearly rooted in the ancient world; with their rough surface and summary brushstroke, even his oil paintings are suggestive of frescoes.
Thus, the work offered here – the 1938 fresco “La Sposa”, which presumably came from a residential building – does not fundamentally differ from his oil paintings and, instead, seems logical within the context of his oeuvre. Campigli’s figures also appear timeless and antique in terms of their motifs.
In 1933 Campigli signed the “Manifesto della Pittura Murale”, and in the years that followed he increasingly dedicated himself to working on murals in response to public commissions and competitions, such as the no longer existent painting “Le Madri, le Contadine, le Lavoratrice” for the 5th Milan triennial or the expansive fresco in Padua’s Palazzo Liviano, created from 1936 to 1941. In connection with an earlier commission, Campigli commented in this sense: “My fresco represents an idealised form of Italy’s foundations, populated with ancient objects, monuments and piles of heritage” (see exh. cat. Post Zang Tumb Tuum. Art, Life, Politics. Italia 1918–1943, Milan 2018, p. 334, p. 463).
The assimilation of ancient life as a foundation for modernity is striking in our fresco “La Sposa” (The Bride): it seems to refer directly to the wall painting “Wedding of Zeus and Hera” from the “House of the Tragic Poet” discovered in Pompeii in 1824 (see comparative ill.). Here the goddess Hera, generally associated with marriage and elegant femininity, is presented to her future husband and given into his hands, so to speak. The similarities with our “Sposa” in terms of gesture, pose and gaze are unmistakable. The ancient painting was probably familiar to Campigli from the archaeological museum in Naples, which is where many of the Pompeian frescoes were brought after being removed from the context of their pictorial programmes. Recurring back to ancient painting, Campigli found a modern form to celebrate the festive moment of the wedding and capture it in his mural.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 96
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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