Los

2168

Barend Cornelis Koekkoek, Zwei Gemälde (Pendants): Der Sommer und Der Winter

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Köln
Barend Cornelis Koekkoek, Zwei Gemälde (Pendants): Der Sommer und Der Winter
Öl auf Holz. Jeweils 26,5 x 22 cm.
Signiert und datiert unten links jeweils auf einem Felsblock: B C Koekkoek 1854 bzw. B C Koekkoek ft. 1854.

Provenienz
Ehemals Grafen von Bylandt (verso Etikett mit Wappen der Bylandtschen Linie in Mariënwaerdt). - Ehemals Kunsthandlung Eduard Schulte, Berlin (verso auf der Holztafel des Sommers Galeriestempel). - Kunstsalon Hermann Abels, Köln (verso auf beiden Holztafeln Galerieetikett). - Privatsammlung Rheinland. - 567. Lempertz-Auktion, Köln, 23.-25.11.1978, Lot 458. - Seitdem Privatsammlung Hessen.

Ein in das Waldinnere führender Weg mit Reiter, Hirte und einer Kuh sowie einem kleinen Bach am linken Bildrand, getaucht in warmes, goldenes Licht – diese Komposition verkörpert den Sommer. Als Verkörperung des Winters dient im zweiten Gemälde ein verschneiter Uferweg mit zahlreichen Figuren, schroffen Felsen und dem Blick auf eine hochgelegene Burganlage, wiedergegeben im kalten, klaren Licht eines frostigen Wintertags. Diese beiden Pendants beeindrucken trotz ihres kleinen Formats durch den Detailreichtum und die Feinheit der Ausführung. Sie sind ein schönes Beispiel für die Vorliebe von Barend Cornelis Koekkoek für die Darstellung der jahreszeitlichen Gegensätze von Sommer und Winter. Einen Zyklus aller vier Jahreszeiten scheint es von seiner Hand hingegen nicht zu geben. Die beiden 1854 datierten Gemälde sind zugleich ein bestechendes Beispiel für die komplexer aufgebauten Landschaftsdarstellungen der reiferen Phase des Künstlers im Gegensatz zu den früheren Werken, die eine einfachere Komposition von weiten, offenen Landschaften aufweisen. Letztlich aber geht es Koekkoek, der, obwohl er seit 1834 in Kleve ansässig war, der bedeutendste Landschaftsmaler der niederländischen Romantik war, immer um die Darstellung der Schönheit der Natur und des Einklangs von Mensch und Natur.

Verso auf den Holztafeln jeweils ein Klebezettel mit der handschriftlichen Echtheitsbestätigung des Künstlers. Sommer: „Dit Schilderijtje, voorstellende een / Boomrijk Landschap bij namiddag / Zon, is geschilderd in het jaar 1854 / Door den Ondergeteekende / B:C: Koekkoek“, Winter: „Dit Schilderijtje, voor[stellende] / Een Boom in rotsachtig [landschap] / bij Winter, is geschilderd in /1854 door den Ondergeteeken[de] / B:C: Koekkoek“ (Klebezettel des Winters mit kleinen Fehlstellen).
Ferner jeweils Klebzettel mit dem Wappen der Grafen von Bylandt (beim Sommer mit kleinen Fehlstellen) sowie des Kunstsalons Herm. Abels, Köln.

Wir danken Dr. Guido de Werd für die Bestätigung der Eigenhändigkeit von Barend Cornelis Koekkoek. Er wird die Gemälde in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis zum Künstler aufnehmen.
Barend Cornelis Koekkoek, Two Pendants: Summer and Winter
Oil on panel. 26.5 x 22 cm each.
Each signed and dated lower left on a stone: B C Koekkoek 1854 / B C Koekkoek ft. 1854.

Provenance
Formerly Counts of Bylandt (verso label with coat of arms of the Bylandt line in Mariënwaerdt). - Formerly Kunsthandlung Eduard Schulte, Berlin (gallery stamp on the back of the panel of the summer). - Kunstsalon Hermann Abels, Cologne (gallery label on the verso of both panels). - Private collection Rhineland. - 567th Lempertz Auction, Cologne, 23-25.11.1978, lot 458. - Since then private collection Hesse.

This composition embodies summer, with a rider, a shepherd and a cow on a path leading into a forest, and a small stream on the left edge of the picture bathed in warm, golden light. The embodiment of winter in the second painting is a snow-covered riverside path with numerous figures, jagged rocks and a view of a castle complex on a hill, depicted in the cold, clear light of a frosty winter day. Despite their small format, these two pendents contain an impressive wealth of detail and finesse in their execution. They are a beautiful example of Barend Cornelis Koekkoek's preference for depicting the seasonal contrasts of summer and winter. However, there does not seem to be a cycle of all four seasons by his hand. The two paintings, dated 1854, are also a striking example of the more complex landscape depictions painted during the artist's more mature phase, in contrast to the earlier works, which feature simpler compositions with panoramic landscapes. Ultimately, however, Koekkoek, who is considered the most important landscape painter of Dutch Romanticism although he moved to Kleve in 1834, was always concerned with depicting the beauty of nature and the harmony between man and the natural world.

The reverse of each of the panels bears a label with a hand-written confirmation of authenticity by the artist. Summer: “Dit Schilderijtje, voorstellende een / Boomrijk Landschap bij namiddag / Zon, is geschilderd in het jaar 1854 / Door den Ondergeteekende / B:C: Koekkoek“, Winter: “Dit Schilderijtje, voor[stellende] / Een Boom in rotsachtig [landschap] / bij Winter, is geschilderd in /1854 door den Ondergeteeken[de] / B:C: Koekkoek“ (the label on “Winter“ with some missing spots).
Each also bears a label with the coat-of-arms of the Count of Bylandt (with minor losses on the “Summer“) and the Kunstsalon Herm. Abels in Cologne.

We would like to thank Dr Guido de Werd for confirming these paintings to be the works of Barend Cornelis Koekkoek. He intends to include the pieces in his forthcoming catalogue raisonné.
Barend Cornelis Koekkoek, Zwei Gemälde (Pendants): Der Sommer und Der Winter
Öl auf Holz. Jeweils 26,5 x 22 cm.
Signiert und datiert unten links jeweils auf einem Felsblock: B C Koekkoek 1854 bzw. B C Koekkoek ft. 1854.

Provenienz
Ehemals Grafen von Bylandt (verso Etikett mit Wappen der Bylandtschen Linie in Mariënwaerdt). - Ehemals Kunsthandlung Eduard Schulte, Berlin (verso auf der Holztafel des Sommers Galeriestempel). - Kunstsalon Hermann Abels, Köln (verso auf beiden Holztafeln Galerieetikett). - Privatsammlung Rheinland. - 567. Lempertz-Auktion, Köln, 23.-25.11.1978, Lot 458. - Seitdem Privatsammlung Hessen.

Ein in das Waldinnere führender Weg mit Reiter, Hirte und einer Kuh sowie einem kleinen Bach am linken Bildrand, getaucht in warmes, goldenes Licht – diese Komposition verkörpert den Sommer. Als Verkörperung des Winters dient im zweiten Gemälde ein verschneiter Uferweg mit zahlreichen Figuren, schroffen Felsen und dem Blick auf eine hochgelegene Burganlage, wiedergegeben im kalten, klaren Licht eines frostigen Wintertags. Diese beiden Pendants beeindrucken trotz ihres kleinen Formats durch den Detailreichtum und die Feinheit der Ausführung. Sie sind ein schönes Beispiel für die Vorliebe von Barend Cornelis Koekkoek für die Darstellung der jahreszeitlichen Gegensätze von Sommer und Winter. Einen Zyklus aller vier Jahreszeiten scheint es von seiner Hand hingegen nicht zu geben. Die beiden 1854 datierten Gemälde sind zugleich ein bestechendes Beispiel für die komplexer aufgebauten Landschaftsdarstellungen der reiferen Phase des Künstlers im Gegensatz zu den früheren Werken, die eine einfachere Komposition von weiten, offenen Landschaften aufweisen. Letztlich aber geht es Koekkoek, der, obwohl er seit 1834 in Kleve ansässig war, der bedeutendste Landschaftsmaler der niederländischen Romantik war, immer um die Darstellung der Schönheit der Natur und des Einklangs von Mensch und Natur.

Verso auf den Holztafeln jeweils ein Klebezettel mit der handschriftlichen Echtheitsbestätigung des Künstlers. Sommer: „Dit Schilderijtje, voorstellende een / Boomrijk Landschap bij namiddag / Zon, is geschilderd in het jaar 1854 / Door den Ondergeteekende / B:C: Koekkoek“, Winter: „Dit Schilderijtje, voor[stellende] / Een Boom in rotsachtig [landschap] / bij Winter, is geschilderd in /1854 door den Ondergeteeken[de] / B:C: Koekkoek“ (Klebezettel des Winters mit kleinen Fehlstellen).
Ferner jeweils Klebzettel mit dem Wappen der Grafen von Bylandt (beim Sommer mit kleinen Fehlstellen) sowie des Kunstsalons Herm. Abels, Köln.

Wir danken Dr. Guido de Werd für die Bestätigung der Eigenhändigkeit von Barend Cornelis Koekkoek. Er wird die Gemälde in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis zum Künstler aufnehmen.
Barend Cornelis Koekkoek, Two Pendants: Summer and Winter
Oil on panel. 26.5 x 22 cm each.
Each signed and dated lower left on a stone: B C Koekkoek 1854 / B C Koekkoek ft. 1854.

Provenance
Formerly Counts of Bylandt (verso label with coat of arms of the Bylandt line in Mariënwaerdt). - Formerly Kunsthandlung Eduard Schulte, Berlin (gallery stamp on the back of the panel of the summer). - Kunstsalon Hermann Abels, Cologne (gallery label on the verso of both panels). - Private collection Rhineland. - 567th Lempertz Auction, Cologne, 23-25.11.1978, lot 458. - Since then private collection Hesse.

This composition embodies summer, with a rider, a shepherd and a cow on a path leading into a forest, and a small stream on the left edge of the picture bathed in warm, golden light. The embodiment of winter in the second painting is a snow-covered riverside path with numerous figures, jagged rocks and a view of a castle complex on a hill, depicted in the cold, clear light of a frosty winter day. Despite their small format, these two pendents contain an impressive wealth of detail and finesse in their execution. They are a beautiful example of Barend Cornelis Koekkoek's preference for depicting the seasonal contrasts of summer and winter. However, there does not seem to be a cycle of all four seasons by his hand. The two paintings, dated 1854, are also a striking example of the more complex landscape depictions painted during the artist's more mature phase, in contrast to the earlier works, which feature simpler compositions with panoramic landscapes. Ultimately, however, Koekkoek, who is considered the most important landscape painter of Dutch Romanticism although he moved to Kleve in 1834, was always concerned with depicting the beauty of nature and the harmony between man and the natural world.

The reverse of each of the panels bears a label with a hand-written confirmation of authenticity by the artist. Summer: “Dit Schilderijtje, voorstellende een / Boomrijk Landschap bij namiddag / Zon, is geschilderd in het jaar 1854 / Door den Ondergeteekende / B:C: Koekkoek“, Winter: “Dit Schilderijtje, voor[stellende] / Een Boom in rotsachtig [landschap] / bij Winter, is geschilderd in /1854 door den Ondergeteeken[de] / B:C: Koekkoek“ (the label on “Winter“ with some missing spots).
Each also bears a label with the coat-of-arms of the Count of Bylandt (with minor losses on the “Summer“) and the Kunstsalon Herm. Abels in Cologne.

We would like to thank Dr Guido de Werd for confirming these paintings to be the works of Barend Cornelis Koekkoek. He intends to include the pieces in his forthcoming catalogue raisonné.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 197
Lose: 235
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Wichtige Informationen

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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