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Almir da Silva Mavignier, Kreuzung bei Rot

In Day Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

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Köln
Almir da Silva Mavignier, Kreuzung bei Rot
Acryl auf Leinwand 84 x 44 cm. Gerahmt und in Plexiglaskasten. Rückseitig auf der Leinwand signiert und datiert 'mavignier 1987' sowie auf dem Keilrahmen betitelt '“Kreuzung bei Rot“'. Auf dem Staubkarton datiert und betitelt '“Kreuzung bei rot 1987“' und mit Material- und Maßangaben.

Provenienz
Sammlung Carl Vogel, Hamburg; Galerie Renate Kammer, Hamburg; Privatsammlung, Norddeutschland

Almir Mavignier ist vor allem für seine Punktrasterbilder aus gleichmäßigen, erhabenen Farbtupfen bekannt, die ab Mitte der 1950er bis Mitte der 1980er Jahren entstehen. Diese Raster sorgen für eine optische Mischung der Farben zu Verläufen und beziehen Licht und Schatten in die Bildwirkung mit ein.
1951 war der Künstler von seinem Heimatland Brasilien nach Europa gezogen, er studierte zunächst in Paris und ab 1953 in Ulm an der Hochschule für Gestaltung. Die Werke Piet Mondrians und seiner Ulmer Lehrer Max Bill und Josef Albers beeinflussten sein Schaffen in dieser Zeit, er arbeitete mit klar voneinander abgesetzten geometrischen Formen, Diagonalen und Dreiecksformen herrschten vor.
In seinem späteren Werk findet der Künstler zurück zu diesen frühen konstruktivistisch-konkreten Bildfindungen. In der „Kreuzung bei Rot“ von 1987 teilt er – ähnlich wie bei dem 2016 bei Lempertz angebotenen Gemälde „Violett-grün Kreuzungen“ aus dem gleichen Entstehungsjahr – die Bildfläche in zwei Hälften. In der einen Hälfte durchschneidet eine grüne Linie den violetten Untergrund und wird an einer Stelle von einer roten Linie in der gleichen Breite schräg gekreuzt. Diese scheint unter der violetten Fläche entlangzulaufen und wird nur am Kreuzungspunkt in Form einer kleinen roten Raute sichtbar. Die gleiche Raute findet sich isoliert auf weißem Grund auf der zweiten Bildhälfte wieder, von den sich wohl auch hier überkreuzenden Linien ist nur sie als Kreuzungspunkt zu erkennen. Der Künstler lässt das zugrundeliegende Konstruktionsprinzip im Unklaren und spielt auf geschickte Weise mit den Seherwartungen des Betrachters.
Almir da Silva Mavignier, Kreuzung bei Rot
Acrylic on canvas 84 x 44 cm. Framed under Plexiglass. Signed and dated 'mavignier 1987' verso on canvas and titled 'Kreuzung bei Rot' on stretcher. Dated and titled 'Kreuzung bei rot 1987' on powder card and with information on material and dimensions.

Provenance
Collection Carl Vogel, Hamburg; Galerie Renate Kammer, Hamburg; private collection, North Rhine-Westphalia

Almir Mavignier is best known for his dot grid paintings, composed of uniform, embossed dots of colour, produced from the mid-1950s to the mid-1980s. These grids provide an optical mixture of colours to form colour progressions and incorporate light and shadow into the picture effect.
In 1951, the artist moved from his native Brazil to Europe; first, he studied in Paris and from 1953 onwards at the Ulm School of Design in Germany. The works by Piet Mondrian and his teachers in Ulm, Max Bill and Josef Albers, influenced his work at this time. He worked with clearly separated geometric shapes; diagonals and triangular shapes predominated.
In his later work, the artist returned to these early constructivist-concrete compositions. In “Kreuzung bei Rot” from 1987, he divided the picture plane into two halves – similar to the painting “Violett-grün Kreuzungen” from the same year of origin offered at Lempertz in 2016. In the one half, a green line cuts though the purple background and is crossed diagonally at one point by a red line of the same width. This line appears to be running underneath the purple surface and is only visible at the crossing point in the form of a small red rhombus. The same rhombus shape can be found isolated in the white background of the lower half of the painting; of the lines that probably also cross here, only the rhombus shape can be recognised as the crossing point. The artist leaves the underlying construction principle unclear and cleverly plays with the viewer’s visual expectations.
Almir da Silva Mavignier, Kreuzung bei Rot
Acryl auf Leinwand 84 x 44 cm. Gerahmt und in Plexiglaskasten. Rückseitig auf der Leinwand signiert und datiert 'mavignier 1987' sowie auf dem Keilrahmen betitelt '“Kreuzung bei Rot“'. Auf dem Staubkarton datiert und betitelt '“Kreuzung bei rot 1987“' und mit Material- und Maßangaben.

Provenienz
Sammlung Carl Vogel, Hamburg; Galerie Renate Kammer, Hamburg; Privatsammlung, Norddeutschland

Almir Mavignier ist vor allem für seine Punktrasterbilder aus gleichmäßigen, erhabenen Farbtupfen bekannt, die ab Mitte der 1950er bis Mitte der 1980er Jahren entstehen. Diese Raster sorgen für eine optische Mischung der Farben zu Verläufen und beziehen Licht und Schatten in die Bildwirkung mit ein.
1951 war der Künstler von seinem Heimatland Brasilien nach Europa gezogen, er studierte zunächst in Paris und ab 1953 in Ulm an der Hochschule für Gestaltung. Die Werke Piet Mondrians und seiner Ulmer Lehrer Max Bill und Josef Albers beeinflussten sein Schaffen in dieser Zeit, er arbeitete mit klar voneinander abgesetzten geometrischen Formen, Diagonalen und Dreiecksformen herrschten vor.
In seinem späteren Werk findet der Künstler zurück zu diesen frühen konstruktivistisch-konkreten Bildfindungen. In der „Kreuzung bei Rot“ von 1987 teilt er – ähnlich wie bei dem 2016 bei Lempertz angebotenen Gemälde „Violett-grün Kreuzungen“ aus dem gleichen Entstehungsjahr – die Bildfläche in zwei Hälften. In der einen Hälfte durchschneidet eine grüne Linie den violetten Untergrund und wird an einer Stelle von einer roten Linie in der gleichen Breite schräg gekreuzt. Diese scheint unter der violetten Fläche entlangzulaufen und wird nur am Kreuzungspunkt in Form einer kleinen roten Raute sichtbar. Die gleiche Raute findet sich isoliert auf weißem Grund auf der zweiten Bildhälfte wieder, von den sich wohl auch hier überkreuzenden Linien ist nur sie als Kreuzungspunkt zu erkennen. Der Künstler lässt das zugrundeliegende Konstruktionsprinzip im Unklaren und spielt auf geschickte Weise mit den Seherwartungen des Betrachters.
Almir da Silva Mavignier, Kreuzung bei Rot
Acrylic on canvas 84 x 44 cm. Framed under Plexiglass. Signed and dated 'mavignier 1987' verso on canvas and titled 'Kreuzung bei Rot' on stretcher. Dated and titled 'Kreuzung bei rot 1987' on powder card and with information on material and dimensions.

Provenance
Collection Carl Vogel, Hamburg; Galerie Renate Kammer, Hamburg; private collection, North Rhine-Westphalia

Almir Mavignier is best known for his dot grid paintings, composed of uniform, embossed dots of colour, produced from the mid-1950s to the mid-1980s. These grids provide an optical mixture of colours to form colour progressions and incorporate light and shadow into the picture effect.
In 1951, the artist moved from his native Brazil to Europe; first, he studied in Paris and from 1953 onwards at the Ulm School of Design in Germany. The works by Piet Mondrian and his teachers in Ulm, Max Bill and Josef Albers, influenced his work at this time. He worked with clearly separated geometric shapes; diagonals and triangular shapes predominated.
In his later work, the artist returned to these early constructivist-concrete compositions. In “Kreuzung bei Rot” from 1987, he divided the picture plane into two halves – similar to the painting “Violett-grün Kreuzungen” from the same year of origin offered at Lempertz in 2016. In the one half, a green line cuts though the purple background and is crossed diagonally at one point by a red line of the same width. This line appears to be running underneath the purple surface and is only visible at the crossing point in the form of a small red rhombus. The same rhombus shape can be found isolated in the white background of the lower half of the painting; of the lines that probably also cross here, only the rhombus shape can be recognised as the crossing point. The artist leaves the underlying construction principle unclear and cleverly plays with the viewer’s visual expectations.

Day Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

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AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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