Los

1010

Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Bitte anmelden oder neu registrieren, um ein Gebot abzugeben.
Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)221 9257290 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/2
Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder - Bild 1 aus 2
Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder - Bild 2 aus 2
Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder - Bild 1 aus 2
Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder - Bild 2 aus 2
Der Gebotsstand wird nicht angezeigt
Ihr Max. Gebot
EUR
Bitte geben Sie Ihr Maximalgebot ein
Bieten
EUR
Ihr Gebot steht noch aus
Schätzpreis
80.000 EUR - 120.000 EUR
Zusätzliche Kosten
Register to bid online Zum Online-Bieten registrieren
Sie sind für diese Auktion registriert
Auf das Akzeptieren Ihrer Registrierung warten.
Registrierung wurde abgelehnt
Köln
Passed EUR
Köln
Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder
Öl auf Kupfer. 9,8 x 7,3 cm.

Provenienz
Europäische Adelsfamilie.

Literatur
Riccardo Lattuada: Alessandro Farnese, un grande condottiero in miniatura, il Duca di Parma e Piacenza. Ritratto da Jean Saive. Ausstellungskatalog Biffi Arte, Piacenza 2016.

Das kleine Bild, kostbar eingefasst in einem prächtigen Rahmen des achtzehnten Jahrhunderts, ist eines der seltenen Porträts des Alessandro Farnese, das während seiner schwierigen, gleichwohl erfolgreichen Jahre als Gouverneur von Flandern entstanden ist. Bis 2005 befand sich das Miniaturbildnis im Besitz der Familie von Savoyen. 2016 wurde es im Rahmen einer Ausstellung in Piacenza von Riccardo Lattuada publiziert.
Für die überzeugende Zuschreibung an den flämischen Maler Jean de Saive stützt sich Lattuada auf drei weitere von ihm signierte Bildnisse des Alessandro Farnese. Es sind drei überlebensgroße ganzfigurige Darstellungen, die sich in der Galleria Nazionale von Parma, im Museo Stibbert in Florenz sowie in einer belgischen Privatsammlung befinden (Lattuada, op. cit., S. 23, Abb. 9, 10 und 11). Letzteres ist 1581 datiert und dürfte das erste der drei Fassungen sein. Die Gesichtszüge des noch jungen Gouverneurs sind denen auf unserem Bild so ähnlich, dass eine zeitlich nahe Entstehung anzunehmen ist. Noch trägt Farnese nicht den Orden des Goldenen Vlieses, den er 1585 vom spanischen König Philipp I für seine Verdienste in Flandern erhielt.
Im Jahre 1581 haben sich sowohl Alessandro Farnese als auch der Maler Jean de Saive in Namur aufgehalten und es ist sehr wahrscheinlich, dass zumindest die zwei ersten Bildnisse hier entstanden sind. Saives Bildnisse des aus altem italienischem Adel stammenden Gouverneurs sind die repräsentativsten, die während seiner Zeit in Flandern entstanden sind. Dies zeigt, dass Jean de Saive nicht nur ein "Concierge du vignoble de la Cour de Bruxelles“ war, sondern auch ein geschätzter Maler, der die Wünsche seines Auftraggebers voll und ganz erfüllen konnte. Darüber hinaus besteht kein Zweifel daran, dass wir das Aussehen des noch jungen Alessandro Farnese dank der Werke Jean de Saives - darunter auch anhand des hier vorliegenden - besser kennenlernen können. Der prächtige Rahmen, in dem wir das Gemälde heute bewundern, zeugt von der Bedeutung, die ihm beigemessen wurde.
Alessandro Farnese hat seine italienische Heimat nie mehr gesehen. Nach dem Tod seines Vaters 1586 bat er um Erlaubnis, sein väterliches Erbe antreten zu dürfen, was von Philipp II. aber abschlägig beschieden wurde, da er ihn in den Niederlanden nicht ersetzen konnte. Nach der Ermordung des französischen Königs Heinrich III. im Dezember 1589 wurde er nach Frankreich beordert. Dort unterstützte er ab 1590 die katholische Opposition im Kampf gegen Heinrich IV. und starb 1592 bei der Belagerung von Arras.
Jean de Saive, Portrait of Alessandro Farnese, Duke of Parma and Governor of the Spanish Netherlands
Oil on copper. 9.8 x 7.3 cm.

Provenance
European noble collection.

Literature
Riccardo Lattuada: Alessandro Farnese, un grande condottiero in miniatura, il Duca di Parma e Piacenza. Ritratto da Jean Saive, exh. cat. Biffi Arte, Piacenza 2016.

The small picture, sumptuously housed in a magnificent eighteenth-century frame, is one of the rare portraits of Alessandro Farnese painted during his difficult but successful years as governor of Flanders. The miniature portrait was owned by the Savoy family until 2005. In 2016, it was published by Riccardo Lattuada as part of an exhibition in Piacenza.
Lattuada's convincing attribution to the Flemish painter Jean de Saive is based on three other portraits of Alessandro Farnese signed by him. These are three larger-than-life, full-length portraits, which are in the Galleria Nazionale in Parma, the Museo Stibbert in Florence and in a Belgian private collection respectively (R. Lattuada, op. cit., p. 23, figs. 9, 10 and 11). The latter is dated 1581 and is probably the first of the three versions. The facial features of the still young governor are so similar to those in our picture that it can be assumed that it was painted close to this date. Farnese is not yet wearing the Order of the Golden Fleece, which he received from King Philip I of Spain in 1585 for his services in Flanders.

In 1581, both Alessandro Farnese and the painter Jean de Saive were in Namur and it is very likely that at least the first two portraits were created there. Saive's portraits of the governor, who came from the old Italian aristocracy, are the most representative that were painted during his time in Flanders. This shows that Jean de Saive was not just a 'concierge du vignoble de la Cour de Bruxelles', but a valued painter who was able to fulfil his patron's wishes to the full. Moreover, there is no doubt that it is thanks to the works of Jean de Saive - including this one - that we can get to know the young Alessandro Farnese better. The splendid frame in which we admire the painting today bears witness to the importance that was attached to it.

Alessandro Farnese never saw his Italian homeland again. After the death of his father in 1586, he asked for permission to take up his paternal inheritance, but was refused by Philip II as he was unable to replace him in the Low Countries. After the assassination of the French King Henry III in December 1589, he was ordered to France. From 1590, he fought there in support of the Catholic opposition against Henry IV. He died at the siege of Arras in 1592.
Jean de Saive, Porträt des Alessandro Farnese, Herzog von Parma und Gouverneur der spanischen Nieder
Öl auf Kupfer. 9,8 x 7,3 cm.

Provenienz
Europäische Adelsfamilie.

Literatur
Riccardo Lattuada: Alessandro Farnese, un grande condottiero in miniatura, il Duca di Parma e Piacenza. Ritratto da Jean Saive. Ausstellungskatalog Biffi Arte, Piacenza 2016.

Das kleine Bild, kostbar eingefasst in einem prächtigen Rahmen des achtzehnten Jahrhunderts, ist eines der seltenen Porträts des Alessandro Farnese, das während seiner schwierigen, gleichwohl erfolgreichen Jahre als Gouverneur von Flandern entstanden ist. Bis 2005 befand sich das Miniaturbildnis im Besitz der Familie von Savoyen. 2016 wurde es im Rahmen einer Ausstellung in Piacenza von Riccardo Lattuada publiziert.
Für die überzeugende Zuschreibung an den flämischen Maler Jean de Saive stützt sich Lattuada auf drei weitere von ihm signierte Bildnisse des Alessandro Farnese. Es sind drei überlebensgroße ganzfigurige Darstellungen, die sich in der Galleria Nazionale von Parma, im Museo Stibbert in Florenz sowie in einer belgischen Privatsammlung befinden (Lattuada, op. cit., S. 23, Abb. 9, 10 und 11). Letzteres ist 1581 datiert und dürfte das erste der drei Fassungen sein. Die Gesichtszüge des noch jungen Gouverneurs sind denen auf unserem Bild so ähnlich, dass eine zeitlich nahe Entstehung anzunehmen ist. Noch trägt Farnese nicht den Orden des Goldenen Vlieses, den er 1585 vom spanischen König Philipp I für seine Verdienste in Flandern erhielt.
Im Jahre 1581 haben sich sowohl Alessandro Farnese als auch der Maler Jean de Saive in Namur aufgehalten und es ist sehr wahrscheinlich, dass zumindest die zwei ersten Bildnisse hier entstanden sind. Saives Bildnisse des aus altem italienischem Adel stammenden Gouverneurs sind die repräsentativsten, die während seiner Zeit in Flandern entstanden sind. Dies zeigt, dass Jean de Saive nicht nur ein "Concierge du vignoble de la Cour de Bruxelles“ war, sondern auch ein geschätzter Maler, der die Wünsche seines Auftraggebers voll und ganz erfüllen konnte. Darüber hinaus besteht kein Zweifel daran, dass wir das Aussehen des noch jungen Alessandro Farnese dank der Werke Jean de Saives - darunter auch anhand des hier vorliegenden - besser kennenlernen können. Der prächtige Rahmen, in dem wir das Gemälde heute bewundern, zeugt von der Bedeutung, die ihm beigemessen wurde.
Alessandro Farnese hat seine italienische Heimat nie mehr gesehen. Nach dem Tod seines Vaters 1586 bat er um Erlaubnis, sein väterliches Erbe antreten zu dürfen, was von Philipp II. aber abschlägig beschieden wurde, da er ihn in den Niederlanden nicht ersetzen konnte. Nach der Ermordung des französischen Königs Heinrich III. im Dezember 1589 wurde er nach Frankreich beordert. Dort unterstützte er ab 1590 die katholische Opposition im Kampf gegen Heinrich IV. und starb 1592 bei der Belagerung von Arras.
Jean de Saive, Portrait of Alessandro Farnese, Duke of Parma and Governor of the Spanish Netherlands
Oil on copper. 9.8 x 7.3 cm.

Provenance
European noble collection.

Literature
Riccardo Lattuada: Alessandro Farnese, un grande condottiero in miniatura, il Duca di Parma e Piacenza. Ritratto da Jean Saive, exh. cat. Biffi Arte, Piacenza 2016.

The small picture, sumptuously housed in a magnificent eighteenth-century frame, is one of the rare portraits of Alessandro Farnese painted during his difficult but successful years as governor of Flanders. The miniature portrait was owned by the Savoy family until 2005. In 2016, it was published by Riccardo Lattuada as part of an exhibition in Piacenza.
Lattuada's convincing attribution to the Flemish painter Jean de Saive is based on three other portraits of Alessandro Farnese signed by him. These are three larger-than-life, full-length portraits, which are in the Galleria Nazionale in Parma, the Museo Stibbert in Florence and in a Belgian private collection respectively (R. Lattuada, op. cit., p. 23, figs. 9, 10 and 11). The latter is dated 1581 and is probably the first of the three versions. The facial features of the still young governor are so similar to those in our picture that it can be assumed that it was painted close to this date. Farnese is not yet wearing the Order of the Golden Fleece, which he received from King Philip I of Spain in 1585 for his services in Flanders.

In 1581, both Alessandro Farnese and the painter Jean de Saive were in Namur and it is very likely that at least the first two portraits were created there. Saive's portraits of the governor, who came from the old Italian aristocracy, are the most representative that were painted during his time in Flanders. This shows that Jean de Saive was not just a 'concierge du vignoble de la Cour de Bruxelles', but a valued painter who was able to fulfil his patron's wishes to the full. Moreover, there is no doubt that it is thanks to the works of Jean de Saive - including this one - that we can get to know the young Alessandro Farnese better. The splendid frame in which we admire the painting today bears witness to the importance that was attached to it.

Alessandro Farnese never saw his Italian homeland again. After the death of his father in 1586, he asked for permission to take up his paternal inheritance, but was refused by Philip II as he was unable to replace him in the Low Countries. After the assassination of the French King Henry III in December 1589, he was ordered to France. From 1590, he fought there in support of the Catholic opposition against Henry IV. He died at the siege of Arras in 1592.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 385
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Noch keine Versandinformationen verfügbar.
Shipping information not yet avalable.

Wichtige Informationen

Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,

Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123

Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Vollständige AGBs